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Regierung ignoriert Pflicht zur Leistungserhöhung für Asylsuchende – jetzt aktiv werden!
Legal – illegal – GroKo: Trotz eindeutiger Gesetzeslage wurden die Regelsätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit 2016 nicht erhöht. PRO ASYL empfiehlt den Betroffenen, Ihre Ansprüche zu sichern: Durch Widersprüche und Überprüfungsanträge – noch in diesem Jahr. Haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberater können dabei helfen.
Obwohl das Bundesarbeitsministerium seit 2016 keine Erhöhung der Grundleistungen verkündet hat, besteht ein Anspruch von Gesetzes wegen. So hat es das Sozialgericht Stade in einem Urteil vom 13.November 2018 entschieden und dem Kläger einen um mehrere Euro erhöhten Betrag zugesprochen.
Einklagbarer Anspruch auf Erhöhung der Beträge
Zum Hintergrund: Die Leistungen für Asylsuchende müssen in ihrer Höhe jährlich entsprechend der Veränderungsrate des SGB XII angepasst werden, so § 3 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetz. Klar: Alles wird teurer. Diese Veränderung wird laut Gesetz jedes Jahr zum 1.November verkündet. Das ist aber seit 2016 nicht mehr passiert. Eine solche formelle Verkündung ist aber nicht vonnöten, so das VG Stade, denn die Erhöhung ergebe sich auch direkt aus dem Gesetz. Es bestehe ein einklagbarer Anspruch darauf, dass die Leistungen in angepasster Höhe bewilligt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 über die Höhe der Asylbewerberleistungen zu entscheiden. Auch damals stand das jahrelange Versäumnis mehrerer Bundesregierungen im Zentrum, die Leistungen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Karlsruhe hatte Neuregelungen verlangt und sich zur Höhe des Bedarfes und der Prozedur geäußert, was zur geltenden gesetzlichen Regelung geführt hat.
Bedürfnisse und Bedarf von Asylsuchenden scheint man auch jetzt wieder vorsätzlich zu ignorieren, ebenso den Wortlaut des Gesetzes.
Dass es die Regierungskoalition nunmehr wieder versäumt hat, die Bedarfssätze anzupassen, ist ein veritabler Skandal. Bedürfnisse und Bedarf von Asylsuchenden scheint man auch jetzt wieder vorsätzlich zu ignorieren, ebenso den Wortlaut des Gesetzes.
Flüchtlingsinitiativen & Rechtsanwält*innen können helfen!
PRO ASYL bittet Flüchtlingsinitiativen und Rechtsanwält*innen, möglichst vielen Betroffenen dabei zu helfen, ihre Ansprüche zu sichern. Achtung! Es gibt kurze Fristen! Bis zum 31.12 2018 sollte ein sog. Überprüfungsantrag nach § 44 SGB SGB X gestellt werden. Er hat das Ziel, dass die rechtswidrigen Bewilligungsbescheide rückwirkend aufgehoben werden, also für 2017 und 2018 die Differenz nachgezahlt wird. Gegen die aktuellen Bewilligungsbescheide muss ebenfalls fristgerecht Widerspruch eingelegt (und ggf. dann geklagt) werden.
Für Asylsuchende sind das ebenso wenig Peanuts wie es Minderleistungen für Hartz IV-Bezieher wären, wenn deren Regelsätze falsch berechnet würden.
Um wieviel Geld geht es? Die Regelsatzhöhe in der Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende) hätte im Jahr 2017 bei korrekt vorgenommener Anpassung bei 358 Euro, in 2018 bei 364 Euro liegen müssen. Die tatsächlich ausgezahlten Beträge lagen und liegen wesentlich darunter, 2018 oft um 10 Euro. Für Asylsuchende sind das ebenso wenig Peanuts wie es Minderleistungen für Hartz IV-Bezieher wären, wenn deren Regelsätze falsch berechnet würden. Aufs Jahr bezogen summieren sich die Fehlbeträge natürlich.
Schnelles Handeln gegen regierungsamtliche Ignoranz
Angesichts der hartnäckigen Weigerung der GroKo und insbesondere des zuständigen Bundesarbeitsministeriums sollten Ehrenamtliche und hauptamtliche Unterstützer*innen die Chance nutzen, mit Widersprüchen in möglichst großer Zahl den Schaden für die Betroffenen zu begrenzen und deutlich zu machen, dass man vor regierungsamtlicher Ignoranz keinen Schritt zurückweicht.
Zur Gestaltung der Weihnachtszeit empfiehlt PRO ASYL: Während die Plätzchen im Ofen backen, kann man gut ein paar Widersprüche zusammen mit den Betroffenen einlegen. Und eine halbe Stunde um den 3. oder 4. Advent herum genügt, einige Dutzend Überprüfungsanträge auf den Weg zu bringen. Die zusätzliche Arbeit für die Bediensteten der Leistungsbehörden haben nicht die Betroffenen vor Ort zu verantworten, sondern die Leistungsverweigerer in Berlin.
PRO ASYL hat Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt, ebenso ein Muster für einen Widerspruch/Überprüfungsantrag. Wichtig ist sofortiges Handeln zur Sicherung von Ansprüchen für zurückliegende Zeiträume.
(bm)