
Traumatisierte Flüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden!
Krieg, Folter, Vergewaltigung: Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, haben in ihrer Heimat und auf der Flucht oft Gewalt erlitten. Neben körperlichen Leiden können Erkrankungen wie posttraumatische Belastungsstörungen bis hin zu Suizidgefahr die Folge sein. Doch psychische Erkrankungen werden im Asylverfahren nicht ausreichend berücksichtigt.
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