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Griechenland erhöht Haftdauer für Flüchtlinge auf 12 Monate
Asylsuchenden in Griechenland drohen nun noch längere Haftzeiten – und das unter menschenverachtenden Bedingungen.
Immer wieder haben Menschenrechtsorganisationen Griechenland die menschenrechtswidrige Inhaftierung von Flüchtlingen kritisiert. Haft droht in Griechenland allen Flüchtlingen, die von der Polizei bei Razzien oder auf der Straße aufgegriffen werden. Im Jahr 2011 wurden allein an der griechisch-türkischen Grenze 55 000 Menschen unter meist menschenunwürdigen Bedingungen in Flüchtlingshaftlager gesperrt.
Erst im September hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Griechenland für die unrechtmäßige Inhaftierung eines Flüchtlings verurteilt. Bereits seit Januar 2011 wurden EU-weit Überstellungen nach Griechenland ausgesetzt, nachdem der EGMR Abschiebungen nach Griechenland wegen der dort drohenden „unmenschlichen Behandlung“ von Flüchtlingen für menschenrechtswidrig erklärte. Im Dezember 2011 schloss sich der EUGH dieser Einschätzung an.
Abschiebung aus der Haft, ohne Prüfung der Asylgründe
Den in Griechenland inhaftierten Flüchtlingen droht, ohne Prüfung ihrer Asylgründe abgeschoben zu werden. Ein Zugang zu Anwälten ist nicht garantiert, besonders verwundbaren Flüchtlingen wie Minderjährigen steht kein adäquater Schutz zu. Die Haftlager sind überfüllt, die inhaftierten Flüchtlinge leiden unter brutaler Polizeigewalt, unzureichender medizinischer Versorgung und menschenunwürdigen Zuständen. Das belegen zahlreiche Berichte von PRO ASYL und anderer Menschenrechtsorganisationen.
Nach der Entlassung drohen den Flüchtlingen in Griechenland Obdachlosigkeit, systematische Gewalt durch die Polizei und rassistische Schlägerbanden (siehe z.B. Bericht des UNHCR Griechenland „Racist Violence Recording Network“ von Okt. 2012) wie die erneute Inhaftierung. Im April hatte die griechische Regierung angekündigt, 30 neue Haftlager mit insgesamt 30.000 Plätzen errichten zu wollen.
Maximale Haftdauer verlängert
Nach der bisherigen Rechtslage durfte die Haftdauer von Asylsuchenden in Griechenland 180 Tage – also 6 Monate – nicht überschreiten. Der neue Erlass der griechischen Regierung räumt nun eine weitaus längere maximale Haftdauer ein, insgesamt 12 Monate, gab UNHCR Griechenland in seiner Presseschau vom 13.–17. Oktober bekannt. Demnach betrifft die Regelung Drittstaatsangehörige, die abgeschoben werden sollen oder Asyl suchen.
Den Erlass 116/2012 sieht die griechische Regierung als Maßnahme im Zuge der Harmonisierung ihrer Gesetzgebung mit der EU-Richtlinie 2005/85/EG vom Dezember 2005. Diese bestimmt „Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft“.
Flüchtlinge in ganz Europa von Haft bedroht
Nicht nur in Griechenland, in ganz Europa sind Flüchtlinge von Haft bedroht: In Kürze will das EU-Parlament in erster Lesung über eine Neufassung der EU-Aufnahmerichtlinie entscheiden, die die systematische Inhaftierung von Flüchtlingen europaweit legitimieren soll. PRO ASYL wendet sich mit der Kampagne „Flucht ist kein Verbrechen“ an Vertreter des EU-Parlaments und fordert, die Praxis der systematischen Inhaftierung zu beenden.
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