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EuGH bestätigt: Keine Abschiebung nach Griechenland
Asylsuchende dürfen nicht in EU-Länder abgeschoben werden, in denen „systemische Mängel“ im Asylsystem herrschen. Das hat das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg bestätigt.
Damit bestätigt der Gerichtshof seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2011. Seitdem gilt EU-weit ein Abschiebungsverbot nach Griechenland, da es dort zu massiven Menschenrechtsverletzungen von Schutzsuchenden kam und noch immer kommt.
Zusätzlich weist der EuGH darauf hin, dass bei Vorliegen eines menschenrechtlichen Überstellungsverbotes nicht automatisch der Staat zuständig ist, in dem sich der Asylsuchende aufhält. Der zuständige Staat muss durch Prüfung der sonstigen Zuständigkeitskriterien ermittelt werden.
Kaveh Puid durfte nach Deutschland zurückkehren
Zugrunde lag der Fall des iranischen Asylsuchenden Kaveh Puid, der über Griechenland 2007 nach Deutschland weitergeflohen war. Seine im Januar 2008 erfolgte Abschiebung nach Griechenland war mit den europäischen Grundrechten nicht vereinbar, da er in Griechenland eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung erfahren hatte. Dies wurde bereits vom Verwaltungsgericht Frankfurt im Jahr 2009 so entschieden, sodass Kaveh Puid nach Deutschland zurückkehren konnte. Inzwischen hat er ein erfolgreiches Asylverfahren druchlaufen und ist als Flüchtling anerkannt.
Grundsatzentscheidung von 2011 bestätigt
Das heutige Urteil bestätigt im Wesentlichen die Grundsatzentscheidung des EuGH aus dem Jahr 2011. Ob die deutschen Behörden künftig verstärkt versuchen, über Griechenland nach Deutschland eingereiste Asylsuchende in andere EU-Staaten zu überstellen, bleibt abzuwarten. Schon heute gibt es vom zuständigen Bundesamt starke Bemühungen, so viele Asylsuchende wie möglich an andere EU-Staaten zu überstellen. PRO ASYL fordert dagegen, dass die Bedürfnisse der Asylsuchenden in den Vordergrund gestellt werden, etwa dass sie selbst entscheiden dürfen, in welchem Land ihr Asylantrag bearbeitet werden soll.
In Dublin-Verfahren steht aber längst nicht mehr nur Griechenland in der Kritik. Auch gegen Überstellungen z.B. nach Italien oder Ungarn wehren sich Flüchtlinge, weil sie dort gravierende Menschenrechtsverletzungen erlebt haben.
Presseerklärung des EuGH (engl.)
Urteil des EuGH (deutsch; Link)/ PDF
PRO ASYL-Berichte zur Situation von Flüchtlingen in Griechenland, Ungarn und Italien
Ungarn – Flüchtlinge zwischen Haft und Obdachlosigkeit, Bericht von 2012 und Update 2013
„The truth may be bitter, but it must be told“ (Dokumentation schwerer Menschenrechtsverletzungen in Griechenland)
Walls of Shame: Accounts from the Inside. The Detention Centres in Evros (englischsprachiger Bericht), April 2012
Zur Situation von Flüchtlingen in Italien (Februar 2011)
Fall Puid – Maßgebliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs erwartet (13.11.13)
Griechenland erhöht Haftdauer für Flüchtlinge auf 12 Monate (12.11.12)