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Abstimmung über Aufnahmerichtlinie im Europaparlament verschoben
Die für den 16. Januar angesetzte Abstimmung über die Aufnahmerichtlinie im Europäischen Parlament wird verschoben. Nach dem Willen des EU-Rats soll die Richtlinie zusammen mit der Dublin-III-Verordnung, der Asylverfahrensrichtlinie und der Eurodac-Verordnung im Paket beschlossen werden – offenbar, um Druck auf das Parlament auszuüben.
Konfusion im EU-Parlament: Während gestern noch Abgeordnete davon ausgingen, sie würden am 16. Januar über die sogenannte „Aufnahmerichtlinie“ beraten und abstimmen, hat sich der Zeitplan nun kurzfristig geändert. Der EU-Rat hat wohl dazwischen gegrätscht: Auf Wunsch Deutschlands und sieben anderer Staaten soll die Richtlinie nun zusammen mit der geplanten Eurodac-Verordnung, der Dublin-III-Verordnung und der Asylverfahrensrichtlinie beschlossen werden – ein Paket, dass alle anstehenden asylrechtlichen Gesetzesvorhaben der EU bündelt.
Offenbar erhoffen sich die Staaten davon, noch Veränderungen gegenüber dem EU-Parlament durchzusetzen – insbesondere bei der Eurodac-Verordnung: Während der Innenausschuss des Parlaments den Wünschen nationalstaatlicher Sicherheitsorgane, auf die in der Eurodac-Datei gespeicherten Fingerabdrücke von Asylsuchenden und Migranten zugreifen zu können, zumindest einige Grenzen gesetzt hatte, wollen die Nationalstaaten die vom Parlament beschlossenen Bedingungen für den Zugriff auf die Daten so nicht akzeptieren. Auch bei der den noch laufenden Verhandlungen zur Asylverfahrensrichtlinie ist zu befürchten, dass der Rat Veränderungen zu Lasten von Schutzsuchenden durchsetzen will.
Es gebe keinen Grund, dem Parlament Vorleistungen zu machen, was das Parlament umgekehrt auch nicht mache, hört man aus der deutschen Delegation – so viel zur Stimmung zwischen Rat und Parlament. Die Verschiebung der Abstimmung demonstriert, warum die EU mit ihrem gemeinsamen europäischen Asylrecht – bis 2012 hätte es fertig sein sollen – nicht vorankommt: Seitens der Nationalstaaten besteht – außer bei der gemeinsam organisierten und bestens funktionierenden Flüchtlingsabwehr an den Außengrenzen – kein Interesse an einem gemeinsamen Asylsystem. Sie wollen den Status Quo wahren und an ihren eigenen nationalstaatlichen Schäbigkeiten im Umgang mit Asylsuchenden festhalten können.
So findet sich in der geplanten Aufnahmerichtlinie, über die nun doch noch nicht entschieden werden soll, nicht etwa ein Verbot der Inhaftierung von Asylsuchenden, sondern eine Sammlung unterschiedlichster Gründe, die es erlauben, Schutzsuchende zu inhaftieren. Denn kaum ein Nationalstaat war bereit, auf seine landesüblichen Inhaftierungsvorwände zu verzichten. So ist aus der „Aufnahmerichtlinie“ ein Programm zur lückenlosen Inhaftierung von Asylsuchenden geworden.
PRO ASYL ruft mit einer E‑Mail-Aktion die Abgeordneten des Europaparlaments auf, gegen die geplante Richtlinie zu stimmen – wann immer sie nun auch beschlossen werden soll.
Pressemeldungen:
Süddeutsche Zeitung: „Ein warmes Bett im Gefängnis“
Deutsche Welle (englisch): „Still no sign of a common asylum policy in the EU“
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