In einem wegweisenden Urteil hat der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg soeben die italienische Zurückweisungspolitik und damit die schäbige Kooperation der früheren Regierung Berlusconi mit dem libyschen Diktator Gaddafi verurteilt. Der Gerichtshof stellt eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden“. Zudem stellt
...