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Bund-Länder-Gipfel: CDU/CSU, SPD und Grüne einigen sich auf massive Asylrechtsverschärfung
CDU, CSU, SPD und Grüne klopfen sich gegenseitig auf die Schultern für den gestern gefassten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Flüchtlingspolitik. Tatsächlich konnten sich vor allem die asylpolitischen Hardliner durchsetzen, insbesondere das Bundesinnenministerium. Ob auf EU-Ebene oder in der Innenpolitik: Deutschland setzt auf Abschottung.
Mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau, eine vom Bund bezahlte Kopfpauschale pro AsylbewerberIn für die Länder, die Möglichkeit die Gesundheitskarte auf Länderebene einzuführen, Öffnung der Integrationskurse für Flüchtlinge mit „hoher Bleibeperspektive“: Man könnte meinen, der Flüchtlingsgipfel zwischen Bund und Ländern sei ein guter Schritt auf dem Weg, die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen zu verbessern und in der aktuellen Situation „richtig anzupacken“.
Tatsächlich trifft Heribert Prantl es in der heutigen Süddeutschen Zeitung auf den Punkt: „Es wird so getan, als sei der Gesetzentwurf eine souveräne politische Reaktion auf die neuen, gewaltigen Flüchtlingsprobleme. Aber das stimmt nicht; das Ganze ist kein überlegter Plan, sondern ein schnelles Sammelsurium. Das Ergebnis des deutschen Flüchtlingsgipfels ist also unzureichend und dürftig.“
Abschottung um jeden Preis
Der Gesetzesvorschlag vom 21. September enthält eine lange Liste an Instrumenten zur Abschottung Deutschlands gegenüber Flüchtlingen. PRO ASYL hat bereits in den vergangenen Wochen wiederholt auf die erheblichen Verschärfungen aufmerksam gemacht.
Wie wenig das „Asylbeschleunigungsgesetz“ mit einer Beschleunigung der Asylverfahren zu tun hat, verdeutlicht, dass Asylsuchende künftig nicht mehr nur bis zu drei, sondern bis zu sechs Monaten in den Erstaufnahmelagern ausharren müssen. Gerade dies hätten die Länder und Kommunen verhindern müssen. In den ohnehin chronisch und oft katastrophal überfüllten Einrichtungen ist zu erwarten, dass dort Flüchtlinge monatelang menschenunwürdigen Lebensbedingungen ausgesetzt werden.
Extra-Diskriminierung für Flüchtlinge aus „sicheren Herkunftsstaaten“
Besondere Entrechtung und Entwürdigung droht Flüchtlingen aus den sogenannten Westbalkanstaaten. Zusätzlich zu Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien sollen nun Albanien, Montenegro und Kosovo als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft werden, obschon der fortwährende Bundeswehreinsatz im Rahmen von KFOR die prekäre Sicherheitslage im Kosovo illustriert und unter anderen Minderheiten Roma in diesen Staaten struktureller Diskriminierung ausgesetzt sind.
Flüchtlinge aus diesen Staaten werden künftig – wie etwa bereits in Bamberg – in eigenen Erstaufnahmelagern kaserniert und müssen dort bis zu ihrer Abschiebung verbleiben – und somit auf unbestimmte Zeit. Sie erhalten Arbeitsverbote und werden weitestgehend von sozialen Leistungen ausgeschlossen. Dies wird unter anderen auch zahlreiche Roma treffen, die vor rassistischer Diskriminierung aus ihren Herkunftsländern fliehen – eine Minderheit, die der deutsche NS-Staat europaweit verfolgte, Hunderttausende wurden in KZs ermordet.
Beschluss ist verfassungswidrig
Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz richtet sich gegen die grundgesetzlich verbürgte Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip. Abgelehnte Asylsuchende sollen nur noch einen Anspruch auf „das unabdingbar Notwendige“ haben. Im Klartext: Die nackte Existenz wird abgesichert, und sonst nichts. Dies ist gemessen an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 verfassungswidrig. Während der ersten Monate, die Asylsuchende in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, sollen selbst die persönlichen Bedürfnisse per Sachleistungen gedeckt werden. Dies ist absurd. Im Zusammenspiel mit der Verlängerung des längeren Verbleibs von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen, wird Integration damit strukturell verhindert.
Europarechtswidriges CSU-Modell vereinbart
Für Asylbewerber aus sog. „sicheren Herkunftsländern“ soll ein unbefristetes Arbeitsverbot eingeführt werden – eine Restriktion, die Bayern bereits praktiziert. Diese Verschärfung ist indes mit dem europäischen Asylrecht nicht vereinbar. Demnach haben Asylsuchende einen Anspruch auf Arbeitsmarktzugang nach neun Monaten.
Bund und Länder einigen sich auf Abschottung nach Außen
Die nach innen erfolgende Entrechtung und Entwürdigung der Flüchtlinge, geht zugleich einher mit einer Abschottung nach außen. Das offensichtlich gescheiterte Dublin-System wird mit aller Härte verteidigt und sogar verschärft: Gerade in den überlasteten Grenzstaaten wie Griechenland und Italien sollen Hot-Spot-Zentren eingerichtet werden, in den die Asylanträge der Flüchtlinge bearbeitet werden sollen. Faktisch wird dieser Plan auf die Inhaftierung von Flüchtlingen hinauslaufen, wenn diese an der Weiterreise in andere Staaten gehindert werden sollen. Außerdem soll die Verantwortung für die Flüchtlinge auf Drittstaaten verlagert werden, insbesondere auf die Türkei.
Kein langfristiges Konzept erkennbar
Auch die positiven Aspekte des Bund-Länder-Beschlusses ändern nichts am Gesamtbild des Vorhabens – auch da sie unzureichend formuliert sind. So wird der Bund zwar die Mittel für den dringend erforderlichen sozialen Wohnungsbau bis 2019 um jeweils 500 Millionen Euro erhöhen. Doch auch wenn diese finanziellen Mittel kurzfristig dazu führen mögen, dem eklatanten Engpass an staatlich geförderten Wohnungen in Deutschland entgegenzuwirken, löst das Versprechen nicht das strukturelle Problem der Wohnungspolitik. Denn nach der Föderalismusreform darf der Bund ab 2019 keine finanziellen Fördermittel mehr an die Bundesländer zahlen. Doch es werden weiterhin Flüchtlinge nach Deutschland kommen, das Problem fehlender Wohnungen steht erst noch bevor. Dieses strukturelle Problem hat der Gipfel nicht behoben.
Gesundheitskarte: Verhandlungsergebnis der Grünen vom September 2014 revidiert
Die mögliche Einführung der Gesundheitskarte auf Länderebene ist eine Mogelpackung. Eingentlich war mit der angekündigten Einführung der Gesundheitskarte mal versprochen worden, dass Asylsuchende dieselben Rechte auf Krankenversorgung erhalten wie gesetzlich Versicherte auch. Dies war Teil des Bund-Länder-Deals vom November 2014. Insbesondere die Grünen stehen im Wort, welche die Einführung der Gesundheitskarte als Verhandlungserfolg verkauft hatten. Das Gegenteil soll nun kommen: Am eingeschränkten Leistungsumfang soll sich nichts ändern (weiterhin Notversorgung nach dem AsylbLG) und eine einheitliche Bundesregelung wird es auch nicht geben.
Flüchtlinge werden in Zwei-Klassen-Gesellschaft sortiert
Ebenso ist die Öffnung der Integrationskurse für Flüchtlinge mit „hoher Bleibeperspektive“ zweischneidig: Für viele Flüchtlinge bedeutet sie eine Verbesserung und schafft schnellere Wege zur Integration. Jedoch höhlt die Einteilung von Flüchtlingen in jene mit „guter“ und jene mit „schlechter“ Bleibeperspektive den Gedanken des Asylrechts aus: die individuelle Einzelfallprüfung und sorgt für eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Flüchtlingen.
Den Länderregierungen hätte klar sein müssen: Jeder Flüchtlingsgipfel wird scheitern, wenn er keine langfristige Perspektive entwickelt und die strukturellen Probleme des deutschen Asylsystems löst. PRO ASYL hat hierzu in einem Grundsatzpapier Vorschläge unterbreitet, wie die Asylverfahren ohne Aufgabe der Rechtsgarantien von Flüchtlingen verkürzt werden können. Die jetzigen Vorhaben der Bundesregierung und der Länder tragen zur Verkürzung der Asylverfahren wenig bei – viel aber zur Entrechtung, Ausgrenzung und Stigmatisierung von Schutzsuchenden.
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