25.09.2015
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Künftig gilt für Flüchtlinge wieder monatelang: Es wird gegessen was vom Amt kommt. Selbstbestimmung in Sachen Ernährung gilt als „Fehlanreiz“. Foto: flickr / dsa66503

CDU, CSU, SPD und Grüne klopfen sich gegenseitig auf die Schultern für den gestern gefassten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Flüchtlingspolitik. Tatsächlich konnten sich vor allem die asylpolitischen Hardliner durchsetzen, insbesondere das Bundesinnenministerium. Ob auf EU-Ebene oder in der Innenpolitik: Deutschland setzt auf Abschottung.

»> Zum Doku­ment „Bespre­chung der Bun­des­kanz­le­rin mit den Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der zur Asyl- und Flücht­lings­po­li­tik am 24. Sep­tem­ber 2015“

Mehr Mit­tel für den sozia­len Woh­nungs­bau, eine vom Bund bezahl­te Kopf­pau­scha­le pro Asyl­be­wer­be­rIn für die Län­der, die Mög­lich­keit die Gesund­heits­kar­te auf Län­der­ebe­ne ein­zu­füh­ren, Öff­nung der Inte­gra­ti­ons­kur­se für Flücht­lin­ge mit „hoher Blei­be­per­spek­ti­ve“: Man könn­te mei­nen, der Flücht­lings­gip­fel zwi­schen Bund und Län­dern sei ein guter Schritt auf dem Weg, die Auf­nah­me und Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen zu ver­bes­sern und in der aktu­el­len Situa­ti­on „rich­tig anzupacken“.

Tat­säch­lich trifft Heri­bert Prantl es in der heu­ti­gen Süd­deut­schen Zei­tung auf den Punkt: „Es wird so getan, als sei der Gesetz­ent­wurf eine sou­ve­rä­ne poli­ti­sche Reak­ti­on auf die neu­en, gewal­ti­gen Flücht­lings­pro­ble­me. Aber das stimmt nicht; das Gan­ze ist kein über­leg­ter Plan, son­dern ein schnel­les Sam­mel­su­ri­um. Das Ergeb­nis des deut­schen Flücht­lings­gip­fels ist also unzu­rei­chend und dürftig.“

Abschot­tung um jeden Preis

Der Geset­zes­vor­schlag vom 21. Sep­tem­ber ent­hält eine lan­ge Lis­te an Instru­men­ten zur Abschot­tung Deutsch­lands gegen­über Flücht­lin­gen. PRO ASYL hat bereits in den ver­gan­ge­nen Wochen wie­der­holt auf die erheb­li­chen Ver­schär­fun­gen auf­merk­sam gemacht.

Wie wenig das „Asyl­be­schleu­ni­gungs­ge­setz“ mit einer Beschleu­ni­gung der Asyl­ver­fah­ren zu tun hat, ver­deut­licht, dass Asyl­su­chen­de künf­tig nicht mehr nur bis zu drei, son­dern bis zu sechs Mona­ten in den Erst­auf­nah­me­la­gern aus­har­ren müs­sen. Gera­de dies hät­ten die Län­der und Kom­mu­nen ver­hin­dern müs­sen. In den ohne­hin chro­nisch und oft kata­stro­phal über­füll­ten Ein­rich­tun­gen ist zu erwar­ten, dass dort Flücht­lin­ge mona­te­lang men­schen­un­wür­di­gen Lebens­be­din­gun­gen aus­ge­setzt werden.

Extra-Dis­kri­mi­nie­rung für Flücht­lin­ge aus „siche­ren Herkunftsstaaten“

Beson­de­re Ent­rech­tung und Ent­wür­di­gung droht Flücht­lin­gen aus den soge­nann­ten West­bal­kan­staa­ten. Zusätz­lich zu Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na, Ser­bi­en und Maze­do­ni­en sol­len nun Alba­ni­en, Mon­te­ne­gro und Koso­vo als „siche­re Her­kunfts­län­der“ ein­ge­stuft wer­den, obschon der fort­wäh­ren­de Bun­des­wehr­ein­satz im Rah­men von KFOR die pre­kä­re Sicher­heits­la­ge im Koso­vo illus­triert und unter ande­ren Min­der­hei­ten Roma in die­sen Staa­ten struk­tu­rel­ler Dis­kri­mi­nie­rung aus­ge­setzt sind.

Flücht­lin­ge aus die­sen Staa­ten wer­den künf­tig – wie etwa bereits in Bam­berg – in eige­nen Erst­auf­nah­me­la­gern kaser­niert und müs­sen dort bis zu ihrer Abschie­bung ver­blei­ben – und somit auf unbe­stimm­te Zeit. Sie erhal­ten Arbeits­ver­bo­te und wer­den wei­test­ge­hend von sozia­len Leis­tun­gen aus­ge­schlos­sen. Dies wird unter ande­ren auch zahl­rei­che Roma tref­fen, die vor ras­sis­ti­scher Dis­kri­mi­nie­rung aus ihren Her­kunfts­län­dern flie­hen – eine Min­der­heit, die der deut­sche NS-Staat euro­pa­weit ver­folg­te, Hun­dert­tau­sen­de wur­den in KZs ermordet.

Beschluss ist verfassungswidrig

Der Beschluss der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz rich­tet sich gegen die grund­ge­setz­lich ver­bürg­te Men­schen­wür­de und das Sozi­al­staats­prin­zip. Abge­lehn­te Asyl­su­chen­de sol­len nur noch einen Anspruch auf „das unab­ding­bar Not­wen­di­ge“ haben. Im Klar­text: Die nack­te Exis­tenz wird abge­si­chert, und sonst nichts. Dies ist gemes­sen an der Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom Juli 2012 ver­fas­sungs­wid­rig. Wäh­rend der ers­ten Mona­te, die Asyl­su­chen­de in der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung unter­ge­bracht sind, sol­len selbst die per­sön­li­chen Bedürf­nis­se per Sach­leis­tun­gen gedeckt wer­den. Dies ist absurd. Im Zusam­men­spiel mit der Ver­län­ge­rung des län­ge­ren Ver­bleibs von Flücht­lin­gen in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen, wird Inte­gra­ti­on damit struk­tu­rell verhindert.

Euro­pa­rechts­wid­ri­ges CSU-Modell vereinbart

Für Asyl­be­wer­ber aus sog. „siche­ren Her­kunfts­län­dern“ soll ein unbe­fris­te­tes Arbeits­ver­bot ein­ge­führt wer­den – eine Restrik­ti­on, die Bay­ern bereits prak­ti­ziert. Die­se Ver­schär­fung ist indes mit dem euro­päi­schen Asyl­recht nicht ver­ein­bar. Dem­nach haben Asyl­su­chen­de einen Anspruch auf Arbeits­markt­zu­gang nach neun Monaten.

Bund und Län­der eini­gen sich auf Abschot­tung nach Außen

Die nach innen erfol­gen­de Ent­rech­tung und Ent­wür­di­gung der Flücht­lin­ge, geht zugleich ein­her mit einer Abschot­tung nach außen. Das offen­sicht­lich geschei­ter­te Dub­lin-Sys­tem wird mit aller Här­te ver­tei­digt und sogar ver­schärft: Gera­de in den über­las­te­ten Grenz­staa­ten wie Grie­chen­land und Ita­li­en sol­len Hot-Spot-Zen­tren ein­ge­rich­tet wer­den, in den die Asyl­an­trä­ge der Flücht­lin­ge bear­bei­tet wer­den sol­len. Fak­tisch wird die­ser Plan auf die Inhaf­tie­rung von Flücht­lin­gen hin­aus­lau­fen, wenn die­se an der Wei­ter­rei­se in ande­re Staa­ten gehin­dert wer­den sol­len. Außer­dem soll die Ver­ant­wor­tung für die Flücht­lin­ge auf Dritt­staa­ten ver­la­gert wer­den, ins­be­son­de­re auf die Türkei.

Kein lang­fris­ti­ges Kon­zept erkennbar

Auch die posi­ti­ven Aspek­te des Bund-Län­der-Beschlus­ses ändern nichts am Gesamt­bild des Vor­ha­bens – auch da sie unzu­rei­chend for­mu­liert sind. So wird der Bund zwar die Mit­tel für den drin­gend erfor­der­li­chen sozia­len Woh­nungs­bau bis 2019 um jeweils 500 Mil­lio­nen Euro erhö­hen. Doch auch wenn die­se finan­zi­el­len Mit­tel kurz­fris­tig dazu füh­ren mögen, dem ekla­tan­ten Eng­pass an staat­lich geför­der­ten Woh­nun­gen in Deutsch­land ent­ge­gen­zu­wir­ken, löst das Ver­spre­chen nicht das struk­tu­rel­le Pro­blem der Woh­nungs­po­li­tik. Denn nach der Föde­ra­lis­mus­re­form darf der Bund ab 2019 kei­ne finan­zi­el­len För­der­mit­tel mehr an die Bun­des­län­der zah­len. Doch es wer­den wei­ter­hin Flücht­lin­ge nach Deutsch­land kom­men, das Pro­blem feh­len­der Woh­nun­gen steht erst noch bevor. Die­ses struk­tu­rel­le Pro­blem hat der Gip­fel nicht behoben.

Gesund­heits­kar­te: Ver­hand­lungs­er­geb­nis der Grü­nen vom Sep­tem­ber 2014 revidiert

Die mög­li­che Ein­füh­rung der Gesund­heits­kar­te auf Län­der­ebe­ne ist eine Mogel­pa­ckung. Ein­gent­lich war mit der ange­kün­dig­ten Ein­füh­rung der Gesund­heits­kar­te mal ver­spro­chen wor­den, dass Asyl­su­chen­de die­sel­ben Rech­te auf Kran­ken­ver­sor­gung erhal­ten wie gesetz­lich Ver­si­cher­te auch. Dies war Teil des Bund-Län­der-Deals vom Novem­ber 2014. Ins­be­son­de­re die Grü­nen ste­hen im Wort, wel­che die Ein­füh­rung der Gesund­heits­kar­te als Ver­hand­lungs­er­folg ver­kauft hat­ten. Das Gegen­teil soll nun kom­men: Am ein­ge­schränk­ten Leis­tungs­um­fang soll sich nichts ändern (wei­ter­hin Not­ver­sor­gung nach dem Asyl­bLG) und eine ein­heit­li­che Bun­des­re­ge­lung wird es auch nicht geben.

Flücht­lin­ge wer­den in Zwei-Klas­sen-Gesell­schaft sortiert

Eben­so ist die Öff­nung der Inte­gra­ti­ons­kur­se für Flücht­lin­ge mit „hoher Blei­be­per­spek­ti­ve“ zwei­schnei­dig: Für vie­le Flücht­lin­ge bedeu­tet sie eine Ver­bes­se­rung und schafft schnel­le­re Wege zur Inte­gra­ti­on. Jedoch höhlt die Ein­tei­lung von Flücht­lin­gen in jene mit „guter“ und jene mit „schlech­ter“ Blei­be­per­spek­ti­ve den Gedan­ken des Asyl­rechts aus: die indi­vi­du­el­le Ein­zel­fall­prü­fung und sorgt für eine Zwei-Klas­sen-Gesell­schaft von Flüchtlingen.

Den Län­der­re­gie­run­gen hät­te klar sein müs­sen: Jeder Flücht­lings­gip­fel wird schei­tern, wenn er kei­ne lang­fris­ti­ge Per­spek­ti­ve ent­wi­ckelt und die struk­tu­rel­len Pro­ble­me des deut­schen Asyl­sys­tems löst. PRO ASYL hat hier­zu in einem Grund­satz­pa­pier Vor­schlä­ge unter­brei­tet, wie die Asyl­ver­fah­ren ohne Auf­ga­be der Rechts­ga­ran­tien von Flücht­lin­gen ver­kürzt wer­den kön­nen. Die jet­zi­gen Vor­ha­ben der Bun­des­re­gie­rung und der Län­der tra­gen zur Ver­kür­zung der Asyl­ver­fah­ren wenig bei – viel aber zur Ent­rech­tung, Aus­gren­zung und Stig­ma­ti­sie­rung von Schutzsuchenden.

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