Image
Mitglieder der afghanischen Gemeinde protestierten am 07. Februar 2014 in Athen, Griechenland, gegen den Tod von 11 Flüchtlingen vor der Küste der Insel Farmakonisi Foto: picture alliance / dpa | Alkis Konstantinidis

Acht Kinder und drei Frauen sind im Schlepptau der griechischen Küstenwache im Januar 2014 gestorben. Jedoch: Die Überlebenden von Farmakonisi mussten länger als acht Jahre auf Gerechtigkeit warten. Der Menschenrechtsgerichtshof hat kürzlich Griechenland in allen zentralen Punkten verurteilt. Eine Einschätzung über die Bedeutung des Urteils.

»Zum Glück weiß jetzt jeder, dass es nicht unse­re Schuld war, son­dern deren Schuld.« Das sind die ers­ten Wor­te des Über­le­ben­den Abduls­ab­or A. auf einer Pres­se­kon­fe­renz, zu der meh­re­re grie­chi­sche Orga­ni­sa­tio­nen und PRO ASYL nach dem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te (EGMR) am 7. Juli 2022 ein­ge­la­den hat­ten. Er ver­lor bei der lebens­ge­fähr­li­chen Akti­on der Küs­ten­wa­che sei­ne Frau und sei­nen zehn­jäh­ri­gen Sohn: Sie ertran­ken im Janu­ar 2014 im Mit­tel­meer. Aus Sicht der Über­le­ben­den war dies ein ver­such­ter Push­back, der Gerichts­hof äußer­te sich dazu nicht.

Län­ger als acht Jah­re hat es gedau­ert, bis nun durch den Men­schen­rechts­ge­richt­hof in Straß­burg aner­kannt wur­de: Das Recht auf Leben wur­de ver­letzt. Grie­chen­land ist ver­ant­wort­lich für den elf­fa­chen Tod. Die 16 Über­le­ben­den wur­den unmensch­lich und ernied­ri­gend behan­delt. Es fand kei­ne rechts­statt­li­che Unter­su­chung der töd­li­chen Push­back-Ope­ra­ti­on statt, son­dern es wur­de viel­mehr vertuscht.

Chro­nik einer töd­li­chen Operation 

Zum Hin­ter­grund: Als ein Patrouil­len­boot der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che in der stür­mi­schen Nacht des 20. Janu­ars 2014 in der öst­li­chen Ägä­is auf ein Flücht­lings­boot mit aus­ge­schal­te­tem Motor trifft, soll die­ses bereits see­un­taug­lich gewe­sen sein. Der Fisch­kut­ter ist mit 27 Flücht­lin­gen aus Syri­en und Afgha­ni­stan über­füllt, es befin­den sich neun Kin­der an Bord, nie­mand trägt eine Ret­tungs­wes­te. Die Küs­ten­wa­che nimmt das Boot in Schlepp­tau und – so die Über­le­ben­den – zieht es mit einer hohen Geschwin­dig­keit in Rich­tung Türkei.

Die Schlepp­kräf­te, die dabei auf das Boot wir­ken, sind so stark, dass der Anker­punkt am Bug des Boots her­aus­bricht. Ein Beam­ter der Küs­ten­wa­che klet­tert auf den Kut­ter und befes­tigt das Abschlepp­seil erneut. Bei die­sem zwei­ten Abschlepp­ver­such wird das Boot wei­ter so stark beschä­digt, dass es zu sin­ken beginnt. Die betei­lig­ten Beam­ten der Küs­ten­wa­che wer­den spä­ter behaup­ten, dass das Boot auf­grund von Panik auf dem Boot geken­tert sei. Sie schnei­den das Seil durch – drei Frau­en und acht Kin­der ertrin­ken. Fünf­zehn Män­ner und ein Kind kön­nen sich auf das Boot der Küs­ten­wa­che retten.

See­not­ret­tung sieht anders aus

Bei die­ser Akti­on miss­ach­te­te die grie­chi­sche Küs­ten­wa­che alle inter­na­tio­na­len Stan­dards der See­not­ret­tung. Die Flücht­lin­ge wur­den weder recht­zei­tig an Bord des Schiffs der Küs­ten­wa­che geholt noch wur­den Ret­tungs­wes­ten aus­ge­teilt. Das Flücht­lings­boot war min­des­tens 15 Minu­ten im Schlepp­tau der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che, zwei Küs­ten­wach­be­am­te hat­ten es sogar betre­ten, um das Seil zu befes­ti­gen. Es war also unter vol­ler Kon­trol­le der grie­chi­schen Beam­ten, bevor es sank. Einen Not­ruf an umlie­gen­de Schif­fe sand­ten sie erst zwölf Minu­ten, nach­dem das Boot schon kom­plett gesun­ken war, aus.

Alle Details, die in der staats­an­walt­schaft­li­chen Ermitt­lungs­ak­te sowie in dem Gut­ach­ten eines unab­hän­gi­gen Schiff­fahrts­exper­ten über die töd­li­che Ope­ra­ti­on zu Tage tre­ten, las­sen nur einen Schluss zu: Es fand for­mal und prak­tisch kei­ne See­not­ret­tungs­ak­ti­on, son­dern ein Grenz­über­wa­chungs­ein­satz statt. Auch der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te kommt in sei­nem Urteil zu der Erkennt­nis: »Es gibt kei­ne Erklä­rung dafür, wie die Behör­den plan­ten, die Betrof­fe­nen mit ihrem […] Schnell­boot ohne die für eine Ret­tung not­wen­di­ge Aus­rüs­tung in Sicher­heit zu brin­gen. Die Küs­ten­wa­che zog zu kei­nem Zeit­punkt die Mög­lich­keit in Betracht, zusätz­li­che Hil­fe anzu­for­dern oder […] ein für eine Ret­tungs­ak­ti­on bes­ser geeig­ne­tes Boot an den Ort des Gesche­hens zu schicken.«

»Es gibt kei­ne Erklä­rung dafür, wie die Behör­den plan­ten, die Betrof­fe­nen mit ihrem […] Schnell­boot ohne die für eine Ret­tung not­wen­di­ge Aus­rüs­tung in Sicher­heit zu bringen.«

aus dem Urteil des EGMR

Ernied­ri­gen­de Behand­lung der Überlebenden

Die Über­le­ben­den wur­den von der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che auf die Insel Farm­a­ko­ni­si gebracht, wo sie von grie­chi­schen Soldat*innen in Emp­fang genom­men wur­den. Sie durf­ten sich nicht frei bewe­gen, son­dern muss­ten sich – noch im Schock­zu­stand – einer Lei­bes­vi­si­ta­ti­on unter­zie­hen und sich dafür vor min­des­tens 13 Per­so­nen in Eises­käl­te aus­zie­hen. Der EGMR stellt zu die­ser Maß­nah­me eine Ver­let­zung des Schut­zes vor ernied­ri­gen­der Behand­lung fest: »Die Betrof­fe­nen befan­den sich in einer extrem ver­letz­li­chen Situa­ti­on: Sie hat­ten gera­de einen Schiff­bruch über­lebt und eini­ge von ihnen hat­ten ihre Ange­hö­ri­gen ver­lo­ren. Sie befan­den sich zwei­fel­los in einer extre­men Stress­si­tua­ti­on und hat­ten bereits Gefüh­le von Schmerz und inten­si­ver Trau­er. Die­se Lei­bes­vi­si­ta­tio­nen beruh­ten nicht auf einer über­zeu­gen­den Not­wen­dig­keit der Sicher­heit, der Ver­tei­di­gung der Ord­nung oder der Ver­hin­de­rung von Straf­ta­ten. Sie konn­ten bei den Beschwer­de­füh­rern ein Gefühl der Will­kür, Min­der­wer­tig­keit und Angst hervorrufen […]«.

Kei­ne effek­ti­ve Unter­su­chung durch Griechenland 

Der Gerichts­hof äußert sich nicht zu der Fra­ge, ob es sich bei den Maß­nah­men der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che um einen ver­such­ten Push­back in Rich­tung Tür­kei gehan­delt hat. Die Über­le­ben­den berich­ten, dass sie bereits die Lich­ter der Häu­ser auf dem tür­ki­schen Fest­land gese­hen haben und in die­se Rich­tung bei stür­mi­scher See mit vol­ler Kraft gezo­gen wur­den. Die Küs­ten­wa­che behaup­tet, dass sie das Boot ret­ten woll­te und es lang­sam in Rich­tung Farm­a­ko­ni­si geschleppt habe. Das Boot sei dann gesun­ken, weil die Insass*innen in Panik gera­ten seien.

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te lässt in sei­nem Urteil die­se Fra­ge unbe­ant­wor­tet, weil ihm dazu die not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen feh­le – »in Ermang­lung einer gründ­li­chen und effek­ti­ven Unter­su­chung durch die natio­na­len Behörden«.

Die ers­te Kam­mer des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te hat in ihrem Urteil vom 07. Juli 2022 ein­stim­mig fest­ge­stellt, dass:

  1. die grie­chi­sche Küs­ten­wa­che bei ihrer Ope­ra­ti­on gegen das Recht auf Leben der Beschwer­de­füh­rer ver­sto­ßen hat (Ver­let­zung von Art. 2 EMRK),
  2. die Über­le­ben­den bei Ankunft auf grie­chi­schem Boden einer unmensch­li­chen Behand­lung aus­ge­setzt waren (Ver­let­zung von Art. 3 EMRK),
  3. die grie­chi­schen Behör­den nicht ange­mes­sen auf die Vor­wür­fe der Über­le­ben­den reagiert und nicht die not­wen­di­gen Ermitt­lun­gen zur Klä­rung der Ursa­che und der Ver­ant­wort­li­chen ein­ge­lei­tet haben (Ver­let­zung von Art. 13 EMRK).

Der grie­chi­sche Staat muss den Über­le­ben­den eine Ent­schä­di­gung von ins­ge­samt 330.000 Euro zah­len. Eine Pres­se­mit­tei­lung des EGMRs zu dem Urteil fin­den Sie hier.

Auf­ar­bei­tung ? Fehlanzeige 

Unstrit­tig aber sind die Tat­sa­chen, dass nie­mand der Schutz­su­chen­den eine Ret­tungs­wes­te erhielt, dass nach dem ers­ten Abschlepp­ver­such ein Teil aus dem Boot brach und trotz­dem ein wei­te­rer Abschlepp­ver­such ein­ge­lei­tet wur­de, dass das Boot erst nach der Inter­ven­ti­on durch die Küs­ten­wa­che sank und dass zu spät Hil­fe ange­for­dert wur­de. Allein die­se offen­sicht­li­chen Fak­ten und der Tod von elf Men­schen hät­ten zu einer ernst­haf­ten Auf­ar­bei­tung des Falls durch die grie­chi­schen Behör­den und zu per­so­nel­len Kon­se­quen­zen bei den Ver­ant­wort­li­chen füh­ren müssen.

Aber weit gefehlt: Ein noch im Janu­ar 2014 ein­ge­lei­te­tes Straf­ver­fah­ren gegen die Küs­ten­wa­che wies erheb­li­che Män­gel auf. Frap­pie­rend! Es exis­tie­ren kei­ne tech­ni­schen Auf­zeich­nun­gen vom töd­li­chen Ein­satz: kei­ne GPS- und Radar­auf­zeich­nun­gen, kei­ne Doku­men­ta­ti­on der Tele­fon- und Funk­kom­mu­ni­ka­ti­on, kei­ne Foto- oder Film­auf­nah­men. Nach Anga­ben der Grenz­agen­tur Fron­tex wur­den auch kei­ne Daten im neu­en Grenz­über­wa­chungs­sys­tem EUROSUR ein­ge­speist. Zudem gab es erheb­li­che Pro­ble­me bei der Auf­nah­me der Zeug*innenaussagen. Ein dol­met­schen­der Küs­ten­wach­be­am­ter, der spä­ter zugab, die Spra­che der Über­le­ben­den nicht zu beherr­schen, gab in sei­ner Über­set­zung an, dass das Schiff durch plötz­li­che Bewe­gung der Pas­sa­gie­re gesun­ken sei. Obwohl die Über­le­ben­den das abstrit­ten und auf die Ver­stän­di­gungs­pro­ble­me mit dem Dol­met­scher hin­wie­sen, wur­de die­se Aus­sa­ge als inte­gra­ler Bestand­teil der Fall­ak­te behan­delt. Gior­gos Tsa­r­bo­pou­los, ehe­ma­li­ger UNHCR- Chef in Grie­chen­land, kri­ti­siert zudem: »Der UNHCR wur­de von der Staats­an­walt­schaft nie als Zeu­ge vor­ge­la­den, obwohl er die ers­ten Zeu­gen­aus­sa­gen von Men­schen gesam­melt und sie eini­ge Tage spä­ter wort­wört­lich an den Minis­ter wei­ter­ge­lei­tet hat­te, mit der Bit­te um ein­ge­hen­de Untersuchung.«

Zu den Akten gelegt

Der zustän­di­ge Staats­an­walt beim grie­chi­schen See­ge­richt stell­te das Ver­fah­ren bereits im Juni 2014 ein, und zwar mit der allei­ni­gen Begrün­dung, dass Push­backs in tür­ki­sche Hoheits­ge­wäs­ser als Pra­xis nicht exis­tier­ten. Es sei daher »unnö­tig und über­flüs­sig«, die Behaup­tun­gen der Über­le­ben­den zu berück­sich­ti­gen, da ihre Ver­si­on der Ereig­nis­se auf der Annah­me beru­he, dass ihr Boot Rich­tung Tür­kei geschleppt wor­den sei.

Man­gels Auf­ar­bei­tung durch die grie­chi­sche Jus­tiz reich­ten ein Jahr nach dem Vor­fall 14 der 16 Über­le­ben­den, mit einem Anwalts­team und unter­stützt von PRO ASYL, Beschwer­de beim Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te ein.

Täter-Opfer-Ver­keh­rung

Wäh­rend die grie­chi­schen Behör­den die Suche nach der Ver­ant­wor­tung von grie­chi­schen Beamt*innen ein­stell­ten, kon­zen­trier­ten sie sich auf ein Ver­fah­ren gegen einen damals 21-jäh­ri­gen syri­schen Flücht­ling, den sech­zehn­ten Über­le­ben­den. Man warf ihm vor, dass er das Boot gelenkt und das Boots­un­glück ver­ur­sacht habe. Er selbst beteu­er­te sei­ne Unschuld und auch die ande­ren Über­le­ben­den beton­ten: Er ist ein Flücht­ling, wie wir. Es gab über­haupt kei­nen Schlep­per an Bord.

Trotz­dem wur­de er als angeb­li­cher Kapi­tän des Boo­tes für den Tod der elf Men­schen zu einer Haft­stra­fe von 120 Jah­ren und drei Mona­ten sowie zu einer Geld­stra­fe von 570.050 Euro ver­ur­teilt. Oben­drauf kam eine Haft­stra­fe von 25 Jah­ren für den angeb­li­chen ille­ga­len Trans­port. Seit dem Urteil befand er sich in Jugend­haft. Erst im Beru­fungs­ver­fah­ren wur­de er am 26. Juni 2017 vom Gericht in Rho­dos von der Ver­ant­wor­tung für den Tod der elf Opfer frei­ge­spro­chen. Nie­mand an Bord des Boo­tes hät­te den töd­li­chen Aus­gang ver­hin­dern kön­nen, so das Gericht. Zudem wur­de sei­ne Stra­fe wegen des angeb­lich ille­ga­len Trans­ports auf zehn Jah­re her­ab­ge­setzt. Kur­ze Zeit spä­ter kam er frei.

Grie­chen­lands men­schen­ver­ach­ten­de Grenzpolitik

Die Situa­ti­on in Grie­chen­land ist beson­ders seit März 2020 geprägt von Gewalt und Push­backs in einer bis­her unge­kann­ten Sys­te­ma­tik. Laut Recher­chen meh­re­rer Orga­ni­sa­tio­nen erlit­ten seit 2020 fast 27.500 Flücht­lin­ge in der Ägä­is einen »Drift­back«, eine Vari­an­te von Push­backs, bei dem Schutz­su­chen­de auf dem Meer meist durch die grie­chi­sche Küs­ten­wa­che ein­fach aus­ge­setzt wer­den. Die euro­päi­sche Grenz­schutz­agen­tur Fron­tex ist in sol­che Push­back-Prak­ti­ken und in ihre Ver­schleie­rung immer wie­der invol­viert. Die­se ekla­tan­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und schwe­ren Straf­ta­ten blei­ben in der Regel unge­sühnt, die Zeug*innen und Über­le­ben­den völ­lig ungeschützt.

In Grie­chen­land exis­tiert eine Kri­se der Rechts­staat­lich­keit. Zudem herrscht ein Kli­ma der Angst. Die geziel­te Ein­schüch­te­rung von Rechtsanwält*innen, zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen, Journalist*innen und sogar von UNHCR-Per­so­nal durch grie­chi­sche Sicher­heits­kräf­te ver­schärft die Situa­ti­on. Und Migra­ti­ons­mi­nis­ter Notis Mit­a­ra­kis reagiert auf Medi­en­be­rich­te über tote Flücht­lin­ge immer wie­der mit Vor­wür­fen gegen die Tür­kei und die Medi­en – ohne eige­ne Unter­su­chun­gen einzuleiten.

Was aus dem Urteil fol­gen muss

Anwäl­tin Mari­an­na Tze­fera­kou, die für die grie­chi­sche Part­ner­or­ga­ni­sa­ti­on von PRO ASYL arbei­tet, hat gemein­sam mit einem Anwält*innen-Team bereits ein paar Tage nach dem Schiff­bruch das Man­dat für die Über­le­ben­den über­nom­men. Sie zeigt sich mit dem aktu­el­len Urteil des EGMR zufrie­den: »Ein Stück Gerech­tig­keit. Klar ist jedoch, dass Push­back ‑Prak­ti­ken, die bis heu­te umge­setzt wer­den, nicht auf Initia­ti­ve eini­ger Offi­zie­re der Küs­ten­wa­che gesche­hen. Die Befeh­le kom­men von ganz oben in der Hierarchie.«

»Des­halb ist das Farm­a­ko­ni­si-Urteil so wich­tig. Es geht nicht nur um die Rech­te der Flücht­lin­ge, son­dern die­ses Urteil betrifft uns alle. Es geht um Demo­kra­tie, Rechts­staat­lich­keit und die Wer­te unse­rer Gesellschaft.«

Anwäl­tin Mari­an­na Tzeferakou

Sie ver­weist dar­auf, dass in Straß­burg meh­re­re Fäl­le anhän­gig sind, die Push­backs, ein­schließ­lich Fäl­le von Schuss­waf­fen­ge­brauch oder Gewalt durch Offi­zie­re der Küs­ten­wa­che, umfas­sen. »Das Mus­ter ist immer das Glei­che«, so Tze­fera­kou. »Es gibt kei­ne effek­ti­ve Unter­su­chung. Des­halb ist das Farm­a­ko­ni­si-Urteil so wich­tig. Es geht nicht nur um die Rech­te der Flücht­lin­ge, son­dern die­ses Urteil betrifft uns alle. Es geht um Demo­kra­tie, Rechts­staat­lich­keit und die Wer­te unse­rer Gesellschaft.«

PRO ASYL for­dert schon lan­ge, dass der töd­li­chen Grenz­po­li­tik Grie­chen­lands Ein­halt gebo­ten wer­den muss. Doch die EU-Kom­mis­si­on, die sich ange­sichts der Bru­ta­li­tät an den Außen­gren­zen zwar regel­mä­ßig tief betrof­fen zeigt, bleibt bis­lang taten­los. Dabei wäre es drin­gend gebo­ten, dass sie Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Grie­chen­land und ande­re Staa­ten, die an ihren Außen­gren­zen die Men­schen­rech­te ekla­tant ver­let­zen, einleitet.

Außer­dem braucht es einen ver­läss­li­chen Über­wa­chungs­me­cha­nis­mus an den EU-Außen­gren­zen, durch den gewähr­leis­tet wird, dass Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen sofort erkannt, zeit­nah auf­ge­b­ar­bei­tet und straf­recht­lich ver­folgt wer­den. Solan­ge schwe­re Straf­ta­ten unge­sühnt blei­ben, oder – wie im vor­lie­gen­den Fall – erst nach über acht Jah­ren das höchs­te euro­päi­sche Gericht das Unrecht über­haupt fest­stellt, gibt es kei­ne Abschre­ckungs­wir­kung. In einer von der Stif­tung PRO ASYL mit­fi­nan­zier­ten Stu­die wur­den dem EU-Par­la­ment im Mai 2022 bereits Vor­schlä­ge zur Ein­rich­tung eines sol­chen unab­hän­gi­gen Men­schen­rechts­me­cha­nis­mus an den EU-Außen­gren­zen unterbreitet.

»Was die Leu­te uns ange­tan haben, kann ich nicht ver­ges­sen […] Wenn ich auf der Stra­ße Kin­der sehe, die im glei­chen Alter sind, wie mein Sohn zuletzt war, mit ihrer Mut­ter oder mit ihrem Papa, sticht mir das ins Herz.«

Abduls­ab­or A (Über­le­ben­der)

Der Über­le­ben­de Abduls­ab­or A. wünscht sich, dass »die­se Leu­te […] nie wie­der eine Uni­form tra­gen, damit sie ein sol­ches Ver­hal­ten nicht wie­der­ho­len. Ich möch­te, dass die Ver­ant­wort­li­chen ver­haf­tet wer­den. Was die Leu­te uns ange­tan haben, kann ich nicht ver­ges­sen.« Und er fügt hin­zu: »Wenn ich auf der Stra­ße Kin­der sehe, die im glei­chen Alter sind, wie mein Sohn zuletzt war, mit ihrer Mut­ter oder mit ihrem Papa, sticht mir das ins Herz. Ich kann die gan­ze Lie­be, die ich für mei­ne Frau und für mei­nen Sohn emp­fin­de, nicht vergessen.«

Für PRO ASYL und die Ange­hö­ri­gen ist das Urteil aus Straß­burg weg­wei­send. Es ist eine sehr spä­te Form der Gerech­tig­keit und wich­ti­ger Schlag gegen die Kul­tur der Straf­lo­sig­keit an Euro­pa Außengrenzen.

PRO ASYL hat die Über­le­ben­den von Anfang an mit recht­li­chem und huma­ni­tä­rem Bei­stand beglei­tet und ihre Kla­gen auf natio­nal­staat­li­cher Ebe­ne und vor dem Men­schen­rechts­ge­richts­hof unterstützt.

(fw, kk)