26.06.2017
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Am 20. Januar 2014 sank im Schlepptau eines Bootes der griechischen Küstenwache ein Flüchtlingsboot mit 27 Menschen an Bord. Drei Frauen und acht Kinder starben. Im Bild: ein Schiff der griechischen Küstenwache. Archivfoto: PRO ASYL.

Der Urteilsbegründung zufolge wurde die tödliche Bootskatastrophe durch den Einsatz der griechischen Küstenwache verursacht. Ein junger syrischer Flüchtling und selbst Überlebender des Unglücks wurde von jeglicher Verantwortung freigesprochen.

Ein Fischer­boot mit 27 Flücht­lin­gen an Bord war am 20. Janu­ar 2014 im Schlepp­tau der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che vor der Insel Farm­a­ko­ni­si gesun­ken. Elf Men­schen – drei Frau­en und acht Kin­der – star­ben. Ein jun­ger syri­scher Flücht­ling, dem man vor­ge­wor­fen hat­te, das Boot gelenkt und das Boots­un­glück ver­ur­sacht zu haben, wur­de jetzt vom Beru­fungs­ge­richt von Dode­ca­ne­se auf Rho­dos von der Ver­ant­wor­tung für den Tod der elf Opfer freigesprochen.

Gericht widerspricht Entscheidung aus 1. Instanz

Das Gericht wider­sprach dabei der Ent­schei­dung aus der ers­ten Instanz, wel­che den damals 21-jäh­ri­gen Flücht­ling aus Syri­en für schul­dig befun­den hat­te, als »Kapi­tän« des Boo­tes für den Tod der Opfer ver­ant­wort­lich gewe­sen zu sein. Des­we­gen wur­de er zu einer Haft­stra­fe von 145 Jah­ren und drei Mona­ten sowie zu einer Geld­stra­fe von 570.050 Euro ver­ur­teilt. Er war seit­dem im Gefäng­nis. Für den »ille­ga­len Trans­port« der Flücht­lin­ge wur­de der jun­ge Syrer zunächst zu 25 Jah­ren Haft verurteilt.

Nun kam das Gericht zum Schluss, dass die grie­chi­sche Küs­ten­wa­che für das Boots­un­glück und damit den Tod von elf Men­schen ver­ant­wort­lich war. Das Boot sank im Schlepp­tau des Ein­satz­schif­fes der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che. Nie­mand an Bord des Boo­tes hät­te den töd­li­chen Aus­gang ver­hin­dern kön­nen, so das Gericht. Die Stra­fe für den syri­schen Flücht­ling wur­de auf zehn Jah­re her­ab­ge­setzt; nach der Straf­pro­zess­ord­nung kommt der Betrof­fe­ne bald frei. Der jun­ge Syrer hat von Anfang sei­ne Unschuld beteu­ert und dem Vor­wurf wider­spro­chen, das Boot gelenkt zu haben; er sei selbst Flücht­ling gewe­sen. Das Gericht schenk­te der Aus­sa­ge kei­ne Beachtung.

Vor der grie­chi­schen Insel Farm­a­ko­ni­si star­ben in der Nacht zum 20. Janu­ar 2014 drei Frau­en und acht Kin­der aus Afgha­ni­stan. Ein mit 27 Flücht­lin­gen aus Afgha­ni­stan und Syri­en besetz­tes Fischer­boot sank im Schlepp­tau der grie­chi­schen Küstenwache.

Die Über­le­ben­den waren wäh­rend einer völ­ker­rechts­wid­ri­gen Zurück­schie­bung bzw. einer ille­ga­len Push-Back-Ope­ra­ti­on der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che bei stür­mi­scher See mit vol­ler Kraft zurück in Rich­tung Tür­kei gezo­gen wor­den. Ihr Boot sank dabei. PRO ASYL hat den Fall analysiert.

Klage vor dem EGMR

Die Über­le­ben­den leg­ten gegen die grie­chi­schen Behör­den Kla­ge beim Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te ein. Sie berie­fen sich dabei Auf Arti­kel 2, 3 und 13 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on. Eine Ent­schei­dung des Gerichts in dem Fall Safi and others v. Greece, 5418/15 steht noch aus.

PRO ASYL leistet Beistand

PRO ASYL hat das Ver­fah­ren des jun­gen Flücht­lings sowie die Kla­gen der Über­le­ben­den von Anfang an durch recht­li­chen und huma­ni­tä­ren Bei­stand beglei­tet. Dazu hat PRO ASYL auch mit den Orga­ni­sa­tio­nen Greek Coun­cil for Refu­gees, the Lawy­ers’ Group for the Rights of Refu­gees and Immi­grants, the Greek Uni­on of Human Rights und dem Net­work of Social Sup­port of Refu­gees and Immi­grants kooperiert.