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Farmakonisi: Wie der Tod von elf Bootsflüchtlingen vertuscht wird
Im Januar starben acht Kinder und drei Frauen im Schlepptau der griechischen Küstenwache. Nun wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Wir haben die Akten analysiert.
20. Januar 2014. Ein mit 27 Flüchtlingen aus Afghanistan und Syrien besetztes manövrierunfähiges Boot sank im Schlepptau der griechischen Küstenwache. Elf Menschen sterben. Vermutlich eine illegale Push-Back-Operation. Die Überlebenden werfen der griechischen Küstenwache vor, sie seien bei stürmischer See mit hoher Geschwindigkeit zurück in Richtung Türkei gezogen worden. Die Küstenwache behauptet, sie hätte das Boot mit langsamer Fahrt in Richtung Farmakonisi geschleppt.
Jetzt hat die für die Marine zuständige Staatsanwaltschaft beschlossen, den Farmakonisi-Fall zu den Akten zu legen. Damit wird es nicht zu einer Anklage gegen die beteiligten Beamten der Küstenwache kommen. Die Angehörigen der Opfer und Überlebenden sind schockiert über die Einstellung der Ermittlungen und fordern mit einem Apell Aufklärung und Gerechtigkeit für ihre Toten.
PRO ASYL hat die Fallakten analysiert. Das Ergebnis: Eine lückenlose Aufklärung hat nie stattgefunden, stattdessen gab es offenkundig massive Vertuschungen von Seiten der griechischen Behörden.
Keine technischen Aufzeichnungen
Es existieren keinerlei technische Aufzeichnungen vom tödlichen Einsatz: keine GPS- und Radaraufzeichnungen, keine Dokumentation der Telefon- und Funkkommunikation, keine Fotos oder Filmaufnahmen. Nach Angaben der Grenzagentur Frontex wurden auch keine Daten im neuen Grenzüberwachungssystem EUROSUR eingespeist.
Das Flüchtlingsboot wurde mindestens 15 Minuten geschleppt
Unstrittig ist, dass das kleine Fischerboot von dem Küstenwachschiff gezogen wurde. Unstrittig ist auch, dass das manövrierunfähige Flüchtlingsboot von zwei Küstenwachbeamten betreten wurde, um das Tau zu befestigen. Am Einsatz beteiligte Beamten geben später zu Protokoll, dass das Flüchtlingsboot nach der Befestigung des Taus zehn Minuten geschleppt wurde. Nach dem die Verankerung gerissen und das Tau notdürftig neu befestigt worden war, wurde das Flüchtlingsboot nach Angaben der Beamten noch einmal fünf Minuten gezogen. Das Flüchtlingsschiff ist also mindestens 15 Minuten im Schlepptau gewesen.
Keine Seenotrettungsmaßnahmen
Das Boot war unter Kontrolle der griechische Küstenwache, bevor es sank. Es gab mannigfaltige Möglichkeiten die Flüchtlinge zu retten, es wurden jedoch keine Seenotrettungsmaßnahmen eingeleitet. Die Flüchtlinge wurden nicht an Bord des Schiffs der Küstenwache geholt, es wurden noch nicht einmal Rettungswesten ausgeteilt.
Tau durchschnitten
Das Flüchtlingsboot kenterte, nachdem sich um 02:13 Uhr die griechische Küstenwache – nach eigenen Angaben – gezwungen sah, das Tau zu kappen, das ihr Schiff mit dem Flüchtlingsschiff verband. Das Boot wurde mit den Frauen und Kinder unter Deck in die Tiefe gerissen.
Bergung
Eine Mutter und ihr Sohn wurden am darauf folgenden Tag von der türkischen Küstenwache tot geborgen, der Leichnam eines Babys wurde vor der Insel Samos Tage später. Die übrigen acht toten Körper wurden aus dem Rumpf des Schiffes Wochen später geborgen. 16 Menschen konnten sich auf das Küstenwachschiff retten.
Zeitliche Abläufe wurden verändert
Die zuständige Hafenbehörde von Leros berichtet am 20. Januar 2014, dass das Flüchtlingsboot um 01:25 Uhr von der Küstenwache aufgegriffen wurde. In einer korrigierenden Meldung am gleichen Tag, sprach die Hafenbehörde dann von einem Aufgriff um 02:00 Uhr – also 35 Minuten später. Diese Differenz von 35 Minuten ist von großer Bedeutung. Ein Aufgriff um 02:00 Uhr und das Sinken des Bootes um 02:13 würden bedeuten, dass in diesen 13 Minuten zwei Beamte an Bord gegangen seien müssten, danach das Boot 15 Minuten gezogen wurde und dann noch die 16 Überlebenden auf das Küstenwachboot hätten gelangen können. Diese Darstellung des zeitlichen Ablaufes ist bereits aus rein rechnerischen Gründen nicht möglich.
Keine Seenotrettungsaktion
Die Behauptung der Küstenwache, es habe sich um eine Seenotrettungsaktion gehandelt, deckt sich nicht mit der Ermittlungsakte. Fakt ist: Die Küstenwache hat erst um 02:13 Uhr, nach dem Untergang des Bootes, die zuständige Einsatzzentrale für Seenotrettung in Piräus informiert. Vorher wurde lediglich die für Grenzüberwachung zuständige Einsatzzentrale kontaktiert. Es fand also auch formal keine Seenotrettungsaktion, sondern ein Grenzüberwachungseinsatz statt.
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