
Die wichtigsten Fakten zur Aufnahme aus Afghanistan nach § 22 Satz 2 AufenthG
Nur noch diese Woche werden gefährdete Personen aus Kabul ausgeflogen. Doch auch danach muss die Aufnahme weitergehen! Wir fassen die wichtigsten Informationen zur Aufnahme von Ortskräften und anderen gefährdeten Personen nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes zusammen und informieren, worauf auch die Betroffenen selbst achten müssen.
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