17.09.2021
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Foto: Gerd Altmann auf pixabay

Wir haben acht Fragen an die im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien versendet und veröffentlichen hier die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine zu den Themen: Abschiebungen, AnkER-Zentren, Familiennachzug, Bleiberecht, Außengrenzen, EU-Asylpolitik und Seenotrettung.

Neben den hier befrag­ten Par­tei­en tre­ten natür­lich auch noch wei­te­re Par­tei­en an. Eini­ge von ihnen haben auf die Fra­gen in der Pro­gres­so Maschi­ne geant­wor­tet – einem alter­na­ti­ven Wahl-O-Mat, an dem wir gemein­sam mit vie­len ande­ren zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen mit­ge­ar­bei­tet haben.

Hin­weis: Die Ant­wor­ten wur­den unge­kürzt und unre­di­giert ver­öf­fent­licht und erschei­nen in der Rei­hen­fol­ge der Stimm­an­tei­le bei der Bun­des­tags­wahl 2017. Die voll­stän­di­gen Wahl­pro­gram­me fin­den sich jeweils auf den Sei­ten der Par­tei­en: CDU/CSU, SPD, FDP, Die LINKE, Bünd­nis 90 / Die Grünen

Abschiebungen

Wel­che Posi­ti­on ver­tritt Ihre Par­tei zu Abschie­bun­gen in Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­te wie Afgha­ni­stan und Syri­en sowie zu Abschie­bun­gen ins Elend inner­halb der EU, z.B. nach Grie­chen­land? Wie steht Ihre Par­tei zu Abschie­bun­gen von Erkrank­ten, ins­be­son­de­re zu den erhöh­ten Anfor­de­run­gen an Atteste? 

Nur die kon­se­quen­te Durch­set­zung des Rechts sichert das Ver­trau­en in den Rechts­staat. Zu einer glaub­wür­di­gen und auch breit akzep­tier­ten Migra­ti­ons­po­li­tik gehört es daher, dass die­je­ni­gen, die kein dau­er­haf­tes oder vor­über­ge­hen­des Blei­be­recht in Deutsch­land haben, in ihr Her­kunfts­land zurück­ge­führt wer­den. Einer Pflicht zur Aus­rei­se muss auch eine tat­säch­li­che Aus­rei­se fol­gen. Dies gilt ins­be­son­de­re für die­je­ni­gen, die die Rechts- und Gesell­schafts­ord­nung im Gast­land Deutsch­land miss­ach­ten. Mit dem Zwei­ten Gesetz zur bes­se­ren Durch­set­zung der Aus­rei­se­pflicht („Geord­ne­te-Rück­kehr-Gesetz“) set­zen CDU und CDU die­se Poli­tik kon­se­quent um. Damit stel­len wir auch sicher, dass die Anstren­gun­gen, Men­schen in unse­re Gesell­schaft und Wer­te­ord­nung zu inte­grie­ren, auf die wirk­lich Schutz­be­dürf­ti­gen kon­zen­triert wer­den kön­nen. Wenn per­sön­li­che Grün­de einer Rück­füh­rung ent­ge­gen­ste­hen, muss die­se für die Dau­er des Vor­lie­gens des Grun­des unter­blei­ben. Selbst­ver­ständ­lich muss bei allen Rück­füh­run­gen die Lage im Hei­mat­land und die sub­jek­ti­ve Gefähr­dungs­la­ge des Betrof­fe­nen über­prüft und bewer­tet werden.

Auch wer vor Krieg, Ter­ror und Umwelt­ka­ta­stro­phen flieht, braucht Schutz. Glei­ches gilt für die­je­ni­gen, die vor Krieg flie­hen und ihr Leben bei uns in Sicher­heit brin­gen wol­len. Wich­ti­ge recht­li­che Grund­la­gen sind die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on, die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on und die Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on der Ver­ein­ten Natio­nen. Wir set­zen uns für ihre Ver­brei­tung und voll­um­fäng­li­che Beach­tung ein. Vor Rück­über­stel­lun­gen muss klar sein, dass im zustän­di­gen Mit­glieds­staat sowohl Ver­fah­rung wie Ver­sor­gung und Unter­brin­gung GEAS­kon­form erfol­gen kann. Ent­spre­chen­de Rück­über­stel­lungs-Mora­to­ri­en etwa durch Ent­schei­dun­gen des EuGH wer­den selbst­re­dend berück­sich­tigt. Den über­for­der­ten Mit­glied­staa­ten bie­ten wir unse­re Unter­stüt­zung an.

Für Kriegs- und Bür­ger­kriegs­flücht­lin­ge wol­len wir einen eige­nen unbü­ro­kra­ti­schen Sta­tus schaf­fen – einen vor­über­ge­hen­den huma­ni­tä­ren Schutz, der auf die Dau­er des Krie­ges begrenzt ist. Nach Iden­ti­täts­fest­stel­lung soll die­ser Sta­tus unkom­pli­ziert ver­lie­hen und damit das Asyl­sys­tem mas­siv ent­las­tet wer­den. Kriegs­flücht­lin­ge sol­len dabei nach Been­di­gung des Krie­ges in der Regel in ihr Hei­mat­land zu­rückkehren. Ziel unse­rer Poli­tik ist dabei die frei­wil­li­ge Aus­rei­se von Aus­rei­se­pflich­ti­gen. Zu einem geord­ne­ten Ein­wan­de­rungs­recht gehört gege­be­nen­falls aber auch eine kon­se­quen­te Durch­set­zung der Aus­rei­se­pflicht durch Abschie­bung – jedoch selbst­ver­ständ­lich nur dann, wenn die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen hier­für gege­ben sind.

Inner­halb der EU müs­sen Deutsch­land und die EU-Kom­mis­si­on von allen Mit­glieds­staa­ten eine ange­mes­se­ne Unter­brin­gung, Ver­sor­gung und Behand­lung von Flücht­lin­gen ein­for­dern. Wir for­dern ins­ge­samt und beson­ders für vul­nerable Grup­pen siche­re Ver­fah­ren, ein­schließ­lich der not­wen­di­gen Bera­tung, um Anträ­ge form- und frist­ge­recht stel­len zu kön­nen, in denen sie mit der ent­spre­chen­den Unter­stüt­zung auch ihre beson­de­re Schutz­be­dürf­tig­keit dar­le­gen können.

Abschie­bun­gen, ins­be­son­de­re in Krieg, Ver­fol­gung und Elend oder als Form der Dop­pel­be­stra­fung, leh­nen wir grund­sätz­lich ab – im Gegen­satz zu allen ande­ren im Bun­des­tag ver­tre­te­nen Par­tei­en. Wir haben hier immer dage­gen gestimmt und wer­den das auch in Zukunft tun.

Jede Abschie­bung ist mit gro­ßen mensch­li­chen Här­ten ver­bun­den. Frei­wil­li­ge Aus­rei­sen haben immer Vor­rang. Haft ohne Ver­bre­chen nur zur Durch­set­zung der Aus­rei­se ist ein mas­si­ver Ein­griff in das ver­fas­sungs­recht­lich garan­tier­te Frei­heits­recht. Die Berück­sich­ti­gung des Tren­nungs­ge­bots und Rechts­bei­stand sind daher sicher­zu­stel­len. Abschie­bun­gen in Kriegs- und Kri­sen­län­der been­den wir und set­zen den Abschie­be­stopp nach Syri­en und Afgha­ni­stan bun­des­weit wie­der ein. Wir GRÜNE wol­len, dass es kei­ne Zusam­men­ar­beit mit syri­schen Behör­den bei Abschie­bun­gen geben darf und dass die Abschie­be­part­ner­schaft mit Afgha­ni­stan been­det wird. In Län­der, für die das Aus­wär­ti­ge Amt auf­grund von Covid-19 eine Rei­se­war­nung aus­ge­spro­chen hat, darf nicht abge­scho­ben wer­den. Die erleich­ter­te Abschie­bung von erkrank­ten und trau­ma­ti­sier­ten Geflüch­te­ten wol­len wir GRÜNE zurück­neh­men und die Aner­ken­nung von psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Gut­ach­ten im Ver­fah­ren wie­der ermöglichen.

AnkER-Zentren

Tritt Ihre Par­tei für die Abschaf­fung der AnkER-Zen­tren und funk­ti­ons­glei­chen Ein­rich­tun­gen sowie die Begren­zung der Auf­ent­halts­dau­er in der Erst­auf­nah­me auf weni­ge Wochen ein, um Iso­lie­rung von Asyl­su­chen­den zu ver­hin­dern? Unter­stützt ihre Par­tei eine vom Staat unab­hän­gi­ge Asylverfahrensberatung? 

Die AnkER-Zen­tren sind ein wesent­li­cher Teil des Mas­ter­plans Migra­ti­on, den CDU und CSU in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode erstellt und umge­setzt haben. Unser Ziel bleibt, eine schnel­le und zuver­läs­si­ge Ent­schei­dung über das Auf­ent­halts­recht in Deutsch­land zu tref­fen. In den Fäl­len, in denen dies aus recht­li­chen Grün­den nicht gewährt wer­den kann, muss die Been­di­gung des Auf­ent­hal­tes zügig erfol­gen. Die Bera­tungs­leis­tung des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge hat sich dabei bewährt und bedarf kei­ner Ergänzung.

Soge­nann­te AnkER-Zen­tren, wie sie von der CSU erdacht und in Bay­ern vor allem als Abschre­ckung rea­li­siert wur­den, leh­nen wir ab. Gleich­wohl hal­ten wir es wei­ter für sinn­voll, Asyl­su­chen­de unmit­tel­bar nach ihrer Ankunft in Deutsch­land für die ers­ten Ver­fah­rens­schrit­te in einer Sam­mel­un­ter­kunft unter­zu­brin­gen. Hier soll eine zügi­ge Klä­rung der wich­tigs­ten Punk­te erfol­gen. Danach sind dezen­tra­le Unter­brin­gun­gen auch im Sin­ne einer schnel­len Inte­gra­ti­on sehr wün­schens­wert. Asyl­ver­fah­ren müs­sen alles rechts­staat­li­chen Qua­li­tä­ten auf­wei­sen und zügig durch­ge­führt wer­den (inner­halb von 3 Mona­ten). Dazu wol­len wir auch eine flä­chen­de­cken­de unab­hän­gi­ge Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung ermög­li­chen. Dafür benö­ti­gen die Wohl­fahrts­ver­bän­de Zugang zu Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen sowie eine ange­mes­se­ne Aus­stat­tung mit Räum­lich­kei­ten, Sach- und Per­so­nal­mit­teln. Ziel muss es sein, die Anzahl der Asyl­kla­gen mas­siv zu senken.

Wir Frei­en Demo­kra­ten set­zen uns für eine deut­li­che Beschleu­ni­gung von Asyl­ver­fah­ren ein. Unse­re Bun­des­tags­frak­ti­on hat daher vor­ge­schla­gen, das gesam­te Aner­ken­nungs­ver­fah­ren in zen­tra­len Unter­brin­gungs­ein­rich­tun­gen durch­zu­füh­ren, in denen alle mit dem Asyl­ver­fah­ren befass­ten Behör­den sowie der Ver­wal­tungs­ge­rich­te ein­ge­bun­den sind (BT-Druck­sa­che 19/9924). Der Schutz­an­spruch sowie etwa­ige Rechts­mit­tel gegen einen Ableh­nungs­be­scheid kön­nen so schnell geprüft wer­den. Hier­bei soll auch eine unab­hän­gi­ge Rechts­be­ra­tung der Schutz­su­chen­den gewähr­leis­tet sein. Das Ziel soll­te es sein, eine rechts­förm­li­che Ent­schei­dung bin­nen weni­ger Wochen zu tref­fen und das Asyl­ver­fah­ren inner­halb von drei Mona­ten rechts­kräf­tig abzu­schlie­ßen, wobei auch die Mög­lich­kei­ten beschleu­nig­ter Ver­fah­ren genutzt wer­den soll­ten. Antrags­stel­ler soll­ten bis zum Abschluss des Ver­fah­rens in der zen­tra­len Unter­brin­gungs­ein­rich­tung ver­blei­ben und bei einem statt­ge­ben­den Asyl­be­scheid dezen­tral auf die Kom­mu­nen ver­teilt werden.

Ja. Die Iso­la­ti­on von Schutz­su­chen­den (ob in soge­nann­ten Rückkehr‑, Transit‑, kon­trol­lier­ten Zen­tren oder »Hot­spots«) leh­nen wir ab. Asyl­su­chen­de wol­len wir bun­des­weit dezen­tral und in Woh­nun­gen unter­brin­gen. Wir for­dern eine flä­chen­de­cken­de unab­hän­gi­ge Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung durch Wohl­fahrts­ver­bän­de und Ver­ei­ne, die öffent­lich finan­ziert sein muss.

Eine nicht­staat­li­che unab­hän­gi­ge Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung für alle Asyl­su­chen­den, von der Ankunft bis zum Abschluss des Asyl­ver­fah­rens, wol­len wir sicher­stel­len und die auf mög­li­che 18 Mona­te ver­län­ger­te Ver­weil­dau­er von Geflüch­te­ten in den Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen rück­gän­gig machen auf maxi­mal drei Mona­te. AnkER-Zen­tren in ihrer jet­zi­gen Form leh­nen wir GRÜNE ab. Danach soll­te das dezen­tra­le Woh­nen immer Vor­rang haben. Wir wol­len das Recht von Kin­dern, unab­hän­gig von der Blei­be­per­spek­ti­ve, auf Zugang zu Kitas, Schu­len und ande­ren Bil­dungs­an­ge­bo­ten garan­tie­ren. Für gelin­gen­de Inte­gra­ti­on sind eine dezen­tra­le Unter­brin­gung und ein selbst­be­stimm­tes Leben in eige­nen Woh­nun­gen, ein brei­tes Bera­tungs­an­ge­bot gera­de auch für Fami­li­en sowie der unter­schieds­lo­se Zugang zu Gesund­heits- und Sozi­al­leis­tun­gen sowie zu Kitas, Bil­dungs­ein­rich­tun­gen, Aus­bil­dung und Arbeit wichtig.

Familiennachzug

Setzt sich Ihre Par­tei für die Gleich­stel­lung von Flücht­lin­gen und sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten beim Fami­li­en­nach­zug ein? Will Ihre Par­tei einen gesetz­li­chen Anspruch für den Geschwis­ter­nach­zug ein­füh­ren? Wie will Ihre Par­tei eine zügi­ge und schnel­le Bear­bei­tung von Anträ­gen sicherstellen? 

Die Fra­gen des Fami­li­en­nach­zu­ges sind gegen­wär­tig in aus­rei­chen­dem Umfang gere­gelt. Wir leh­nen eine Aus­wei­tung des Fami­li­en­nach­zugs über die heu­te bestehen­den Rege­lun­gen hin­aus ab.

Die Rege­lun­gen für den Fami­li­en­nach­zug zu sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten wol­len wir wie­der an die für Flücht­lin­ge anglei­chen. Dabei wer­den wir auch Rege­lun­gen für den Geschwis­ter­nach­zug zu unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen schaf­fen. Wei­ter­hin wol­len wir, dass Asyl­ver­fah­ren alle rechts­staat­li­chen Qua­li­tä­ten auf­wei­sen und zügig durch­ge­führt wer­den (inner­halb von 3 Mona­ten). Dafür brau­chen wir eine ent­spre­chen­de Aus­stat­tung des BAMF; auch eine unab­hän­gi­ge Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung kann hier unter­stüt­zen (s.o.).

Kin­der und Her­an­wach­sen­de bedür­fen der Für­sor­ge ihrer Eltern. Der Fami­li­en­nach­zug von Erzie­hungs- bezie­hungs­wei­se Sor­ge­be­rech­tig­ten hat prio­ri­tär zu erfol­gen. Eine Ver­bes­se­rung des Fami­li­en­nach­zugs für Geschwis­ter wäre im Rah­men eines neu­en umfas­sen­den Ein­wan­de­rungs­ge­setz­bu­ches zu regeln. Nötig ist eine Balan­ce zwi­schen Mög­lich­keit und Mensch­lich­keit. Es darf nicht ver­nach­läs­sigt wer­den, dass die vor­han­de­nen Kapa­zi­tä­ten zur Inte­gra­ti­on begrenzt sind und durch den Fami­li­en­nach­zug wei­ter belas­tet wer­den. Wo Inte­gra­ti­on nicht mehr gelingt, lei­det die Inte­gra­ti­ons­be­reit­schaft unse­rer Gesell­schaft ins­ge­samt. Die Frak­ti­on der Frei­en Demo­kra­ten im Deut­schen Bun­des­tag hat sich daher dafür ein­ge­setzt, dass der Fami­li­en­nach­zug zu Men­schen mit subsidiärem Schutz möglich sein soll, wenn es sich um einen Härtefall han­delt, der sowohl in der Per­son des nach­zu­ho­len­den Angehörigen als auch in der Per­son des sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten begründet sein kann, sofern die sub­si­di­är schutz­be­rech­tig­te Per­son gut inte­griert und in der Lage ist, nicht nur sich selbst, son­dern auch für die nach­zu­ho­len­den Familienangehörigen zu sor­gen oder den Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen im Auf­ent­halts­staat eine ernst­haf­te Gefahr für Leib, Leben oder Frei­heit droht (vgl. BT Drs.: 19/425). Eine Kon­tin­gen­tie­rung leh­nen wir ab.

Ja. Das Recht auf Fami­li­en­nach­zug muss unein­ge­schränkt gel­ten – auch für »sub­si­di­är« Schutz­be­rech­tig­te. Bei unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Geflüch­te­ten muss es ein Recht auf Nach­zug der Geschwis­ter­kin­der geben. Pau­scha­le Asyl­wi­der­rufs­prü­fun­gen soll es nicht geben; die Qua­li­tät der Asyl­prü­fung und inter­nen Kon­trol­le muss deut­lich ver­bes­sert wer­den, um die Viel­zahl der rechts­wid­ri­gen und feh­ler­haf­ten Beschei­de des BAMF wirk­sam zu reduzieren.

Wir sind dem beson­de­ren Schutz der Fami­lie gemäß Grund­ge­setz, VN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on und Euro­päi­scher Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on ver­pflich­tet und tre­ten dafür ein, die Ein­schrän­kun­gen beim Fami­li­en­nach­zug wie­der auf­zu­he­ben. Fami­li­en gehö­ren zusam­men und das Kin­des­wohl hat obers­te Prio­ri­tät. Auch Men­schen mit sub­si­diä­rem Schutz­sta­tus müs­sen des­halb ihre Ange­hö­ri­gen ohne die bis­he­ri­gen Ein­schrän­kun­gen nach­ho­len kön­nen und mit Geflüch­te­ten gemäß der Gen­fer Kon­ven­ti­on gleich­ge­stellt wer­den. Wir GRÜNE wol­len den Geschwis­ter­nach­zug wie­der ermög­li­chen. An deut­schen und euro­päi­schen Bot­schaf­ten braucht es mehr Per­so­nal und die Mög­lich­keit, digi­tal Anträ­ge zu stel­len, um die War­te­zei­ten für Fami­li­en­nach­zugs­vi­sa zu ver­kür­zen. In Fäl­len, in denen die Beschaf­fung von Iden­ti­täts­nach­wei­sen durch Schutz­be­rech­tig­te bei Behör­den ihres Her­kunfts­staa­tes dort leben­de Ange­hö­ri­ge gefähr­det, set­zen wir uns für die prag­ma­ti­sche Ertei­lung von Pass­ersatz­pa­pie­ren ein.

Duldung/Bleiberecht

Wie will Ihre Par­tei die Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen ändern, damit Men­schen nicht jah­re­lang ohne Per­spek­ti­ve mit Ket­ten­dul­dun­gen leben müs­sen? Wie steht Ihre Par­tei zur soge­nann­ten »Dul­dung light« und den damit ein­her­ge­hen­den Restrik­tio­nen wie dem Arbeits­ver­bot und der Sperr­wir­kung zum Bleiberecht? 

Unse­re Poli­tik steht im Zei­chen einer wirk­sa­men Ord­nung und Steue­rung von Migra­ti­on. Das bedeu­tet: Wir wol­len kei­ne ille­ga­le Migra­ti­on und wir wol­len Aus­rei­se­pflich­ten durch­set­zen. Dies ist die Vor­aus­set­zung dafür, dass wir not­lei­den­den Men­schen dau­er­haft hel­fen kön­nen. Wir ver­ei­nen Welt­of­fen­heit und Kon­se­quenz, Huma­ni­tät und Ord­nung. Wir haben Asyl­ver­fah­ren und Rück­füh­run­gen gerech­ter, struk­tu­rier­ter und effi­zi­en­ter gestal­tet. Wir set­zen unse­re Anstren­gun­gen fort, damit die Zahl der nach Deutsch­land und Euro­pa flüch­ten­den Men­schen nicht nur dau­er­haft nied­rig bleibt, son­dern sich wei­ter redu­ziert. Hier­für ist klar zwi­schen Men­schen in Not und denen zu unter­schei­den, die unser Land wie­der ver­las­sen müs­sen, weil sie nicht schutz­be­dürf­tig sind. Die gegen­wär­ti­gen Rege­lun­gen zu den in der Fra­ge ange­spro­che­nen Punk­ten sind aus­rei­chend. Blei­be­rechts­mög­lich­kei­ten Aus­rei­se­pflich­ti­ger wol­len wir stär­ker ein­schrän­ken, um die Anrei­ze für ille­ga­le Zuwan­de­rung wei­ter zu sen­ken, ins­be­son­de­re sol­len Auf­ent­halts­er­laub­nis­se bei Gedul­de­ten an ech­te Inte­gra­ti­ons­vor­aus­set­zun­gen geknüpft wer­den. Den Druck auf Iden­ti­täts­täu­scher und Mit­wir­kungs­ver­wei­ge­rer wer­den wir noch ein­mal deut­lich erhöhen.

Soge­nann­te Ket­ten­dul­dun­gen wol­len wir been­den. Wenn eine Aus­rei­se und Rück­kehr in das Her­kunfts­land aus recht­li­chen und tat­säch­li­chen Grün­den nicht zu erwar­ten ist, wol­len wir Mög­lich­kei­ten für einen dau­er­haf­ten Auf­ent­halt bie­ten: Im Rah­men einer Alt­fall­re­ge­lung mit Stich­tag wol­len wir ein dau­er­haf­tes Auf­ent­halts­recht für Ausländer*innen schaf­fen, die min­des­tens seit zwei Jah­ren Teil unse­rer Gesell­schaft gewor­den sind und ihren Lebens­un­ter­halt selbst erar­bei­ten oder zur Schu­le gehen und nicht straf­fäl­lig gewor­den sind. Einen Auf­ent­halts­sta­tus unter­halb des Niveaus einer Dul­dung leh­nen wir ab.

Wir set­zen uns für die Mög­lich­keit eines »Spur­wech­sels« zur Ein­wan­de­rung in den Arbeits­markt für gut inte­grier­te Schutz­su­chen­de ein. Wer einer Erwerbs­tä­tig­keit nach­geht oder sich in einer Qua­li­fi­ka­ti­ons­pha­se (zum Bei­spiel Aus­bil­dung oder Stu­di­um) befin­det, soll­te nicht aus­ge­wie­sen wer­den. Zudem wol­len wir büro­kra­ti­sche Hür­den bei der Arbeits­auf­nah­me, wie die Vor­rang­prü­fung oder die Sperr­frist für Asyl­be­wer­ber, abbauen.

Wir for­dern Lega­li­sie­rungs­mög­lich­kei­ten für Men­schen ohne Auf­ent­halts­sta­tus und effek­ti­ve Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen für Men­schen, die in einem unsi­che­ren Auf­ent­halts­sta­tus oder mit Ket­ten­dul­dung leben müs­sen. Für sie wol­len wir einen siche­ren Zugang zu Bil­dung, Gesund­heit und arbeits­recht­li­chem Schutz vor Aus­beu­tung schaf­fen. Restrik­tio­nen wie etwa Arbeits­ver­bo­te leh­nen wir ab.

Wir GRÜNE wol­len die Per­spek­tiv­lo­sig­keit und Rechts­un­si­cher­heit für Gedul­de­te been­den und ihnen nach fünf Jah­ren Auf­ent­halt ein siche­res Blei­be­recht ermög­li­chen. Her­an­wach­sen­de, Jugend­li­che und Fami­li­en mit min­der­jäh­ri­gen Kin­dern sol­len nach drei Jah­ren einen Auf­ent­halts­ti­tel bekom­men. In Fäl­len, in denen Men­schen trotz nach­ge­wie­se­ner ernst­haf­ter Bemü­hun­gen kei­nen Natio­nal­pass erhal­ten kön­nen, wol­len wir einen Pass­ersatz­aus­weis aus­stel­len, wenn die Betrof­fe­nen in Deutsch­land gebo­ren sind und ihre Iden­ti­tät geklärt ist. Durch die Umwand­lung der Aus­bil­dungs- und Beschäf­ti­gungs­dul­dung in Auf­ent­halts­rech­te ver­schaf­fen wir den Men­schen einen ver­läss­li­chen Zugang zu Aus­bil­dung und Arbeits­markt und sor­gen für Pla­nungs­si­cher­heit in den Betrie­ben. Inte­gra­ti­ons­feind­li­che gesetz­li­che Rege­lun­gen wie Arbeits­ver­bot und pau­scha­le Wohn­sitz­auf­la­ge sowie Leis­tungs­kür­zun­gen wol­len wir GRÜNE abschaf­fen. Die in den ver­gan­ge­nen Jah­ren vor­ge­nom­me­nen Aus­höh­lun­gen des Auf­ent­halts- und Asyl­rechts wol­len wir zurücknehmen.

EU-Außengrenzen

Wie will Ihre Par­tei rechts­wid­ri­ge Push-Backs an den EU-Gren­zen stop­pen und wie steht sie mit Blick auf Berich­te über die Betei­li­gung an Push-Backs zu Fron­tex und zum Ein­satz deut­scher Poli­zei­kräf­te? Wird sich Ihre Par­tei für die Ein­rich­tung eines unab­hän­gi­gen Über­wa­chungs­me­cha­nis­mus einsetzen? 

CDU und CSU ste­hen dafür ein, dass die gel­ten­den euro­päi­schen Rege­lun­gen bei der Über­wa­chung der EU-Außen­gren­zen ein­ge­hal­ten wer­den und leh­nen rechts­wid­ri­ge Push-Backs ab. Wir erwar­ten von der EU-Grenz­schutz­agen­tur FRONTEX, dass sie sich an die­se Regeln hält und in Ein­sät­zen, an denen sie betei­ligt ist, dar­auf ach­tet, dass die Mit­glied­staa­ten und deren Poli­zei­kräf­te dies eben­falls tun. Ein Grund­rech­te-Über­wa­chungs­me­cha­nis­mus ist Teil des von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on im Sep­tem­ber vor­ge­leg­ten Asyl- und Migra­ti­ons­pakts. Arti­kel 7 der Scree­ning-Ver­ord­nung sieht die­sen unab­hän­gi­gen Mecha­nis­mus aus­drück­lich vor. Über die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung die­ses neu­en Instru­ments hin­sicht­lich sei­nes Anwen­dungs­be­reichs, Unab­hän­gig­keit, Finan­zie­rung und der Rechen­schafts­pflicht der Mit­glied­staa­ten gegen­über dem Mecha­nis­mus sowie der Kon­se­quen­zen für fest­ge­stell­te Ver­let­zun­gen des Grund­rechts­schut­zes wird im par­la­men­ta­ri­schen Pro­zess zu bera­ten sein.

Ver­feh­lun­gen bei der Ein­hal­tung des euro­päi­schen wie inter­na­tio­na­len Flücht­lings­rechts müs­sen streng geahn­det wer­den. Soll­ten die­se vor­sätz­lich erfol­gen, so sind sie ent­spre­chend mit zusätz­li­cher Schär­fe zu begeg­nen. Ab wann schwer­wie­gen­de Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen wie Push­Backs vor­lie­gen, darf kein Grau­be­reich sein. Für den nöti­gen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch und die Koor­di­nie­rung gemein­sa­mer Aktio­nen zur Grenz­über­wa­chung sind kla­re Regeln und ein gemein­sa­mes Ver­ständ­nis die­ser Regeln erfor­der­lich. Grund­sätz­lich unter­stütz­ten wir die Grenz­schutz­agen­tur FRONTEX und wol­len sie wei­ter rechts­staat­lich aus­bau­en. Eine Ver­wick­lung der Agen­tur in Rechts­ver­stö­ße darf es nicht geben und Vor­wür­fe müs­sen wei­ter auf­ge­klärt wer­den. FRONTEX soll künf­tig stär­ker auch Rechts­ver­stö­ße wie ille­ga­le Push­Backs der natio­na­len Küs­ten­wa­chen unter­bin­den. Die Arbeit von FRONTEX soll durch ein unab­hän­gi­ges Moni­to­ring und die Ein­rich­tung einer Beschwer­de­stel­le ver­bes­sert werden.

Die unter Betei­li­gung von Fron­tex erfolg­ten »Push­backs«, also das ille­ga­le Zurück­drän­gen von Migran­tin­nen und Migran­ten, ist sehr ernst zu neh­men. Wir set­zen uns für die Auf­klä­rung sol­cher Vor­komm­nis­se und für schär­fe­re Mecha­nis­men zur Ver­hin­de­rung von Menschen­rechtsverletzungen ein. Wir unter­stüt­zen einen schnel­len Aus­bau der EU-Grenz­schutz­agen­tur, beglei­tet von einer struk­tu­rel­len Reform sowie einer Erwei­te­rung von Kon­troll- und Trans­pa­renz­me­cha­nis­men. Eini­ge Abge­ord­ne­te der Frak­tio­nen der Frei­en Demo­kra­ten im Deut­schen Bun­des­tag und im Euro­päi­schen Par­la­ment haben sich im März in einem offe­nen Brief an Bun­des­in­nen­mi­nis­ter See­ho­fer und die zustän­di­ge EU-Kom­mis­sa­rin gewen­det und auf eben die­se Refor­men gedrungen.

Ja. Die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on, die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on und die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on müs­sen ein­ge­hal­ten wer­den. Das UN-Flücht­lings­kom­mis­sa­ri­at hat im Janu­ar 2021 die Pra­xis der Zurück­wei­sung an Euro­pas Gren­zen ange­pran­gert und sieht das Asyl­recht in Gefahr. Der Grund­satz der Nicht­zu­rück­wei­sung an den EU-Außen­gren­zen und auf hoher See muss ohne Ein­schrän­kung befolgt wer­den! Die Betei­li­gung deut­scher Poli­zei­kräf­te an Push-Backs muss auf­ge­ar­bei­tet wer­den. Fron­tex wol­len wir auflösen.

Push­backs, von natio­na­len Grenz­po­li­zei­en oder Fron­tex began­gen, müs­sen recht­lich und poli­tisch geahn­det wer­den. Deutsch­land darf sich an völ­ker- und men­schen­rechts­wid­ri­gen Ein­sät­zen nicht betei­li­gen, Ver­stö­ße müs­sen ver­folgt wer­den und Kon­se­quen­zen haben. Wir GRÜNE wer­den uns dafür ein­set­zen, dass Intrans­pa­renz und Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen bei EU- Agen­tu­ren wie Fron­tex kei­nen Raum mehr haben. Wir unter­stüt­zen die euro­päi­schen Initia­ti­ven, die die struk­tu­rel­len Pro­ble­me beim Men­schen­rechts­schutz bei den Grenz­kon­trol­len mit struk­tu­rel­len Ver­än­de­run­gen behe­ben wol­len. Das staat­li­che und zivil­ge­sell­schaft­li­che Men­schen­rechts­mo­ni­to­ring, vor allem durch die EU-Grund­rech­te­agen­tur, wol­len wir aus­bau­en. Es bedarf einer engen par­la­men­ta­ri­schen Kon­trol­le von Fron­tex-Ein­sät­zen sowie einer sys­te­ma­ti­schen Men­schen­rechts­be­ob­ach­tung vor Ort.

EU-Außengrenzen II

Wird sich Ihre Par­tei gegen die Zurück­wei­sung an den EU-Gren­zen in angeb­lich »siche­re Dritt­staa­ten« stark machen? Wie ste­hen sie zu den geplan­ten Grenz­ver­fah­ren unter haft­ähn­li­chen Bedin­gun­gen? Wie wol­len Sie den Zugang zum Recht auf Asyl und eine men­schen­wür­di­ge Erst­auf­nah­me sicherstellen? 

Das Gemein­sa­me Euro­päi­sche Asyl­sys­tem muss grund­le­gend refor­miert wer­den. Der Vor­schlag der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on einer fai­ren und soli­da­ri­schen Ver­tei­lung der Kos­ten und Las­ten inner­halb der Mit­glied­staa­ten der EU geht in die rich­ti­ge Rich­tung. Dabei hat sich das Prin­zip der »Siche­ren Dritt­staa­ten« aus Sicht von CDU und CSU bewährt. Die Durch­füh­rung von Asyl­ver­fah­ren in euro­pä­isch ver­wal­te­ten Ent­schei­dungs­zen­tren an den EU-Außen­gren­zen ist ein wesent­li­cher Bau­stein einer gemein­sa­men euro­päi­schen Migra­ti­ons­po­li­tik. Der Zugang zum Recht auf Asyl wird dadurch nicht beschnit­ten. Die Unter­schei­dung zwi­schen Per­so­nen mit und ohne Asyl­an­spruch und die direk­te Rück­füh­rung bei einem nega­ti­ven Asyl­be­scheid ist der rich­ti­ge Ansatz­punkt. Die vor­ge­schla­ge­nen Neue­run­gen stär­ken die Ver­fah­rens­rech­te von Antrag­stel­lern und ins­be­son­de­re Schutz­be­rech­tig­ten, die nicht mehr jah­re­lang auf ihre Asy­l­ent­schei­dung war­ten müs­sen. Wer in der EU Schutz vor Ver­fol­gung, Krieg und Fol­ter sucht, wird die­sen auch erhal­ten. Die von der Kom­mis­si­on ein­ge­rich­te­te Taskforce zum Auf­bau eines Pilot­pro­jekts für Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen auf der Insel Les­bos wird in enger Abstim­mung mit den grie­chi­schen Behör­den, EU-Agen­tu­ren und inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen vor Ort für ange­mes­se­ne Bedin­gun­gen, mehr Sicher­heit und eine sinn­vol­le Auf­tei­lung von Ver­ant­wort­lich­kei­ten sorgen.

Vor­prü­fun­gen vor den EU-Außen­gren­zen, die das Recht auf Asyl unter­lau­fen, leh­nen wir ab. Der Rechts­weg muss offen und gewähr­leis­tet blei­ben. Alle Schutz­su­chen­den, die in der EU einen Asyl­an­trag stel­len, müs­sen ein fai­res Asyl­ver­fah­ren erhal­ten. Auch das Kon­zept der siche­ren Dritt­staa­ten und der ver­bun­de­nen Ableh­nung von Asyl­an­trä­gen als unzu­läs­sig betrach­ten wir sehr kri­tisch. Es darf nicht zu einer Absen­kung der Anfor­de­run­gen kom­men, die an einen siche­ren Dritt­staat zu stel­len sind (Art. 38 Abs. 1 RL 2013/32/EU). Push­Backs, also Zurück­wei­sun­gen Schutz­be­dürf­ti­ger, sind ille­gal und unter allen Umstän­den aus­zu­schlie­ßen. Grenz­ver­fah­ren mit haft­ähn­li­chen Bedin­gun­gen leh­nen wir ab. Bezüg­lich der Fra­ge zu Zugang zum Recht auf Asyl und eine men­schen­wür­di­ge Erst­auf­nah­me wird auf obi­ge Ant­wor­ten verweisen.

Stellt ein Schutz­su­chen­der einen Antrag, muss die­ser ord­nungs­ge­mäß geprüft wer­den. Die Vor­wür­fe ille­ga­ler Push-Backs müs­sen daher ein­ge­hend unter­sucht wer­den. Wir haben kei­ne grund­sätz­li­chen Vor­be­hal­te gegen schnel­le Ver­fah­ren an den EU-Außen­gren­zen, wenn in die­sen Ver­fah­ren der Schutz­an­spruch sorg­fäl­tig geprüft wird, Schutz­su­chen­de recht­lich bera­ten sind und es die Mög­lich­keit gibt, die Ent­schei­dung gericht­lich über­prü­fen zu las­sen. Wir wer­ben für eine Wei­ter­ent­wick­lung des Euro­päi­schen Unter­stüt­zungs­bü­ros für Asyl­fra­gen (EASO) zu einer euro­päi­schen Asyl­agen­tur, die in euro­päi­schen Auf­nah­me­zen­tren an den Haupt­an­kunfts­or­ten sowie mög­lichst bereits in Hot Spots in den Her­kunfts- und Tran­sit­län­dern eine Vor­prü­fung in einem zügi­gen und fai­ren Ver­fah­ren durch­füh­ren soll. Auch Regis­trie­run­gen, Sicher­heits­kon­trol­len, Iden­ti­täts- und Gesund­heits­checks sol­len dort durch­ge­führt werden.

Ja. Wir wol­len ein­heit­li­che Schutz­stan­dards auf hohem Niveau; die Ver­la­ge­rung der Ver­ant­wor­tung auf ande­re Staa­ten mit­hil­fe von siche­ren Dritt­staa­ten- oder Her­kunfts­län­der­re­ge­lun­gen wol­len wir ins­ge­samt been­den. Die euro­päi­schen »Hot­spots«, wie das Elend­sla­ger Moria und sei­ne Nach­fol­ger, müs­sen auf­ge­löst wer­den. Die Grenz­ver­fah­ren leh­nen wir ab. Der indi­vi­du­el­le Zugang zu Asyl­ver­fah­ren und Rechts­schutz muss für Asyl­su­chen­de an den EU-Außen­gren­zen sicher­ge­stellt wer­den. Frau­en, Kran­ke, Alte, Kin­der, reli­giö­se und eth­ni­sche Min­der­hei­ten sowie Men­schen mit Behin­de­rung und que­e­re Men­schen sind beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Per­so­nen. Sie müs­sen vor Gewalt, Elend und Aus­beu­tung sicher sein. Jede Inhaf­tie­rung von Schutz­su­chen­den (ob in soge­nann­ten Rückkehr‑, Transit‑, kon­trol­lier­ten Zen­tren oder »Hot­spots«) leh­nen wir ab.

Wir tre­ten für eine Euro­päi­sche Uni­on ein, die ihre huma­ni­tä­re und recht­li­che Ver­pflich­tung, den Zugang zum Grund­recht auf Asyl zu garan­tie­ren, und die Not­wen­dig­keit, Ver­fah­ren nach völ­ker­recht­li­chen Stan­dards fair und zügig durch­zu­füh­ren, ein­hält. Men­schen­un­wür­di­ge Lager und geschlos­se­ne Ein­rich­tun­gen, Tran­sit­zo­nen oder euro­päi­sche Außen­la­ger in Dritt­staa­ten leh­nen wir ab. Die deut­sche und euro­päi­sche Zusam­men­ar­beit mit Dritt­staa­ten muss stets so erfol­gen, dass Men­schen- und Grund­rech­te sowie inter­na­tio­na­le Asyl­stan­dards ein­ge­hal­ten wer­den. Sie darf außer­dem nicht auf die Ver­hin­de­rung von Flucht abzie­len, wie es der­zeit mit der soge­nann­ten liby­schen Küs­ten­wa­che und der Erdo­gan-Regie­rung der Fall ist.

EU-Asylpolitik

Wie soll ein soli­da­ri­sches EU-Auf­nah­me­sys­tem aus­se­hen, dass die Inter­es­sen der Betrof­fe­nen berück­sich­tigt und die Zustän­dig­keit nicht pri­mär den Mit­glied­staa­ten mit Außen­gren­ze zuweist? Ab wann sol­len Schutz­be­rech­tig­te in der EU Frei­zü­gig­keit genie­ßen und mit EU-Bürger*innen gleich­ge­stellt werden? 

Die Ver­sor­gung von Schutz­su­chen­den ist eine gemein­sa­me euro­päi­sche Her­aus­for­de­rung. Vor­ran­gi­ges Ziel muss es sein, Men­schen in ihrer Hei­mat Lebens­per­spek­ti­ven zu eröff­nen. Die Vor­schlä­ge zum Asyl- und Migra­ti­ons­pakt berück­sich­ti­gen, dass kein Mit­glied­staat allein auf­grund sei­ner geo­gra­phi­schen Gege­ben­hei­ten eine unver­hält­nis­mä­ßi­ge Last tra­gen soll­te. Ein neu­er Soli­da­ri­täts­me­cha­nis­mus soll­te eine fai­re Ver­tei­lung von Ver­ant­wort­lich­kei­ten sicher­stel­len. Die Mög­lich­kei­ten der Soli­da­ri­tät durch Umver­tei­lung soll­ten erwei­tert und durch Rück­kehr­för­de­rungs­maß­nah­men ergänzt wer­den. Unter bestimm­ten Umstän­den könn­te Soli­da­ri­tät auch ande­re Bei­trä­ge umfas­sen, z. B. Bei­trä­ge zum Kapa­zi­täts­auf­bau im Asyl­be­reich, zur ope­ra­ti­ven Unter­stüt­zung oder zur Zusam­men­ar­beit mit Her­kunfts- oder Transitländern.

Aus gutem Grund unter­sagt das gegen­wär­ti­ge Asyl­recht die Sekun­där­mi­gra­ti­on. Dies hät­te sonst eine Über­for­de­rung der sozia­len Siche­rungs­sys­te­me ein­zel­ner Mit­glied­staa­ten zur Fol­ge. Der Pakt beschränkt daher den Zugang zu mate­ri­el­len Leis­tun­gen auf den Mit­glied­staat, in dem der Antrag­stel­ler regis­triert ist. Dar­über hin­aus ermög­licht die revi­dier­te Euro­dac-Daten­bank eine bes­se­re Über­wa­chung der Bewe­gun­gen von Per­so­nen, die ille­gal in die EU ein­ge­reist sind und von einem Mit­glied­staat in einen ande­ren gereist sind.

Wir ste­hen für eine euro­päi­sche Asyl- und Flücht­lings­po­li­tik ein, in der Huma­ni­tät zuguns­ten schutz­su­chen­der Men­schen und Soli­da­ri­tät, ins­be­son­de­re gegen­über den Staa­ten an den EU Außen­gren­zen, eine über­ge­ord­ne­te Rol­le spie­len. Wir müs­sen alles tun, um unmensch­li­che Zustän­de vor und hin­ter den euro­päi­schen Gren­zen zu been­den. Das Recht auf Asyl ist für uns unver­han­del­bar. Wir wol­len ein­heit­li­che Asyl­ver­fah­ren und Aner­ken­nungs­be­din­gun­gen sowie ver­gleich­ba­re Bedin­gun­gen für die Auf­nah­me von Schutz­su­chen­den in der gesam­ten EU ver­wirk­li­chen. Vor­prü­fun­gen vor den EU-Außen­gren­zen, die das Recht auf Asyl unter­lau­fen, leh­nen wir ab. Asyl­ver­fah­ren inklu­si­ve der Rück­füh­rung sol­len künf­tig als gemein­sa­me euro­päi­sche Asyl­ver­fah­ren auf euro­päi­schem Boden durch­ge­führt wer­den. Hier­zu wer­den offe­ne EUAsyl­zen­tren auf EU-Ter­ri­to­ri­um geschaf­fen, die sich an den Stan­dard der deut­schen Ein­rich­tun­gen anleh­nen. Das Euro­päi­sche Unter­stüt­zungs­bü­ro für Asyl­fra­gen (EASO) wird zu einer rich­ti­gen euro­päi­schen Asyl­agen­tur aus­ge­baut, die die Asyl­ver­fah­ren für alle Asyl­su­chen­den, die nach Euro­pa kom­men, in den Asyl­zen­tren durch­führt. Das Asyl­ver­fah­ren wird nach ein­heit­li­chen hohen euro­päi­schen Stan­dards durch­ge­führt. Ziel muss sein, die Ver­fah­ren inner­halb von maxi­mal drei Mona­ten abzu­schlie­ßen. Eine Ver­tei­lung auf die Mit­glied­staa­ten erfolgt soli­da­risch und erst nach Abschluss des Ver­fah­rens bei posi­ti­vem Aus­gang. Aner­kann­ten Geflüch­te­ten soll­te nach kur­zer Zeit, spä­tes­tens nach einem Jahr Auf­ent­halt im zuge­wie­se­nen Mit­glied­staat, euro­päi­sche Frei­zü­gig­keit gewährt wer­den. Wenn jemand einen Arbeits‑, Aus­bil­dungs- oder Stu­di­en­platz in einem ande­ren euro­päi­schen Mit­glied­staat fin­det und in der Lage ist, sei­nen Lebens­un­ter­halt zu sichern, soll die Mög­lich­keit bestehen, in die­sen Mit­glied­staat umzuziehen.

Wir Freie Demo­kra­ten for­dern als Kern einer Fort­ent­wick­lung der Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­po­li­tik eine ver­bind­li­che Ver­tei­lung der Schutz­su­chen­den unter den EU-Staa­ten, es sei denn, sie haben erkenn­bar kei­ne Blei­be­per­spek­ti­ve. Wir wol­len eine fes­te, acht­jäh­ri­ge Zustän­dig­keit des EU-Mit­glied­staa­tes, dem eine Schutz­su­chen­de oder ein Schutz­su­chen­der zuge­teilt wur­de. Die Rück­über­stel­lung in den zustän­di­gen EU-Staat muss ver­ein­facht wer­den. Hilfs­leis­tun­gen sol­len die Schutz­su­chen­den in der Regel nur im zustän­di­gen EU-Staat erhal­ten. Dabei muss gewähr­leis­tet sein, dass die­se Hil­fe­leis­tun­gen in allen Mit­glied­staa­ten einem euro­päi­schen Min­dest­ni­veau ent­spre­chen. Damit wol­len wir die Dub­lin-Rege­lun­gen wei­ter­ent­wi­ckeln und Sekun­där­mi­gra­ti­on wirk­sam ver­hin­dern. Wir for­dern auch, dass Asyl­an­trä­ge auch im Aus­land in den Bot­schaf­ten von EU-Mit­glied­staa­ten gestellt wer­den kön­nen. Es muss mög­lich sein, auf siche­rem Weg nach Euro­pa zu kom­men – ohne lebens­ge­fähr­li­che Rei­se und die Gefahr, in die Hän­de von Men­schen­händ­lern zu gera­ten. Ein Visum aus huma­ni­tä­ren Grün­den soll­te eben­falls erteilt wer­den, wenn im Ein­zel­fall offen­sicht­lich ist, dass Leib und Leben der Antrag­stel­le­rin oder des Antrag­stel­lers unmit­tel­bar, ernst­haft und kon­kret gefähr­det sind. Dazu soll­ten im euro­päi­schen Recht ein­deu­ti­ge Rege­lun­gen ver­an­kert werden.

Das Dub­lin-Sys­tem muss über­wun­den wer­den: Wir wol­len eine euro­päi­sche Flucht­um­la­ge zur Ver­ant­wor­tungs­tei­lung, die an den Wün­schen und Inter­es­sen der Geflüch­te­ten anknüpft und bestehen­de Fami­li­en­bin­dun­gen, sprach­li­che Kennt­nis­se und indi­vi­du­el­le Umstän­de maß­geb­lich berück­sich­tigt. Unglei­che Ver­tei­lung kann dann durch Aus­gleichs­zah­lun­gen der Län­der mit gerin­gen Auf­nah­me­zah­len aus­ge­gli­chen wer­den; Län­der, Regio­nen und Städ­te, die bereit sind, mehr Flücht­lin­ge auf­zu­neh­men, wer­den dann mit EU-Mit­teln finan­zi­ell unter­stützt. Ein­schrän­kun­gen der Frei­zü­gig­keit leh­nen wir grund­sätz­lich ab. Das Recht auf Bewe­gungs­frei­heit darf nicht vom Zufall des Geburts­orts oder der öko­no­mi­schen Ver­wert­bar­keit abhän­gig sein.

Wir GRÜNE wol­len in von den euro­päi­schen Insti­tu­tio­nen geführ­ten Regis­trie­rungs­zen­tren an den EU-Außen­gren­zen ankom­men­de Asyl­su­chen­de regis­trie­ren, sie medi­zi­nisch und psy­cho­lo­gisch erst­ver­sor­gen und sie men­schen­rechts­kon­form unter­brin­gen. Unter Berück­sich­ti­gung per­sön­li­cher Umstän­de wie z.B. fami­liä­rer Bin­dun­gen soll die EU-Agen­tur für Asyl­fra­gen schnellst­mög­lich den Auf­nah­me-Mit­glied­staat für die Durch­füh­rung des Asyl­ver­fah­rens bestim­men. Ein zügi­ger Ver­teil­me­cha­nis­mus stützt sich zunächst auf die Bereit­schaft von Mit­glied­staa­ten, Geflüch­te­te frei­wil­lig auf­zu­neh­men. Dann erhält man Hil­fen aus einem EU-Inte­gra­ti­ons­fonds. Rei­chen die Plät­ze nicht aus, wei­ten alle Mit­glied­staa­ten im Ver­hält­nis von Brut­to­in­lands­pro­dukt und Bevöl­ke­rungs­grö­ße ver­pflich­tend ihr Ange­bot aus oder leis­ten einen min­des­tens gleich­wer­ti­gen Bei­trag zu den Gesamt­kos­ten. Das Asyl­ver­fah­ren fin­det im auf­neh­men­den Mit­glied­staat statt. Vor­ge­zo­ge­ne Asyl­ver­fah­rens­prü­fun­gen an den Außen­gren­zen sind damit nicht vereinbar.

Seenotrettung

Wird sich Ihre Par­tei auf euro­päi­scher Ebe­ne für ein See­not­ret­tungs­pro­gramm ein­set­zen? Wird Ihre Par­tei sich für ein Ende der Koope­ra­ti­on mit der »liby­schen Küs­ten­wa­che« ein­set­zen, die in den ver­gan­ge­nen Jah­ren zehn­tau­sen­de Schutz­su­chen­de in die Fol­ter­haft­la­ger Liby­ens zurückschleppte? 

Die Ret­tung Schiff­brü­chi­ger im Mit­tel­meer bleibt eine Her­aus­for­de­rung für die Anlie­ger­staa­ten des Mit­tel­mee­res. Ziel der Poli­tik muss sein, gefähr­li­che Über­fahr­ten von Migran­tin­nen und Migran­ten zu ver­hin­dern und den dahin­ter­ste­hen­den Schleu­ser­ban­den das Hand­werk zu legen. See­not­ret­tung in der jewei­li­gen See­not­ret­tungs­zo­ne eines Lan­des ist eine Ver­pflich­tung nach inter­na­tio­na­lem Recht. Men­schen in See­not zu ret­ten, ist eine hoheit­li­che Auf­ga­be und liegt in der Zustän­dig­keit des Anrai­ner­staa­tes. Wir set­zen uns nicht für ein euro­päi­sches See­not­ret­tungs­pro­gramm ein, da es kei­nes wei­te­ren büro­kra­ti­schen Über­baus bedarf. Die Staa­ten sind sich ihrer Pflicht und Ver­ant­wor­tung zur See­not­ret­tung bewusst und kom­men die­ser auf ihrem jewei­li­gen Hoheits­ge­biet am bes­ten nach. Erlei­den Men­schen in liby­schen Gewäs­sern Schiff­bruch, muss die liby­sche Küs­ten­wa­che die Ret­tung koor­di­nie­ren und durch­füh­ren. Eine ver­zö­ger­te Ret­tung infol­ge des War­tens auf ein Boot der Küs­ten­wa­che eines EU-Mit­glied­staa­tes ist inakzeptabel.

Wir wol­len ein See­not­ret­tungs­pro­gramm der EU nach Maß­ga­be der ita­lie­ni­schen Ope­ra­ti­on »Mare Nos­trum«, um das Ster­ben der flüch­ten­den Men­schen im Mit­tel­meer zu been­den. Dabei wer­den auch Regeln für die Auf­nah­me der geret­te­ten Men­schen durch die EUStaa­ten getrof­fen. Bis zu einer sol­chen Lösung unter­stüt­zen wir ver­bind­li­che Aus­schif­fungs­re­geln und einen sofor­ti­gen Hilfs- und Ver­tei­lungs­me­cha­nis­mus, der unwür­di­ge Hän­ge­par­tien bei jeder Ret­tungs­ak­ti­on ver­hin­dert und Ver­läss­lich­keit schafft. Für die Auf­nah­me von Geret­te­ten wer­den wir eine Brü­cke zu loka­len Akteu­ren bau­en und die Auf­nah­me­be­reit­schaft von euro­päi­schen Kom­mu­nen för­dern und unter­stüt­zen. Dies soll durch Bun­des­kon­tin­gen­te mög­lich gemacht und damit auch die Bereit­schaft vie­ler Kom­mu­nen im Rah­men der Initia­ti­ve »Siche­re Häfen« auf­ge­grif­fen werden.

See­not­ret­tung ist selbst­ver­ständ­lich und gehört in staat­li­che Hän­de. Wir Freie Demo­kra­ten for­dern, dass Fron­tex die Auf­ga­be der See­not­ret­tung über­nimmt. Pri­va­te Stel­len, die die­se Auf­ga­be der­zeit über­neh­men, dür­fen nicht behin­dert wer­den, solan­ge staat­li­che Stel­len der See­not­ret­tung nicht nach­kom­men. Das inter­na­tio­na­le See­recht ver­pflich­tet die EU und ihre Mit­glieds­staa­ten grund­sätz­lich zu einer Zusam­men­ar­beit mit der liby­schen Küs­ten­wa­che (z.B. durch Infor­ma­ti­ons­pflich­ten). Bedin­gung für eine Zusam­men­ar­beit muss aber sein, dass die liby­sche Küs­ten­wa­che ihre Pflich­ten erfüllt und die Men­schen­rech­te der Flücht­lin­ge in die­sem Zusam­men­hang gewahrt wer­den. Eine Zusam­men­ar­beit darf nicht zu einem Ver­stoß gegen das Refou­le­ment-Ver­bot oder ande­re men­schen­recht­li­che Ver­pflich­tun­gen führen.

Ja. Die EU-Abschot­tungs­agen­tur Fron­tex muss auf­ge­löst und durch ein zivi­les euro­päi­sches See­not­ret­tungs­pro­gramm ersetzt wer­den. Es braucht ein huma­ni­tä­res Sofort­pro­gramm zur Auf­nah­me der Men­schen. Solan­ge eine euro­päi­sche Lösung nicht durch­setz­bar ist, muss die Bun­des­re­gie­rung mit einer Koali­ti­on der Wil­li­gen vor­an­ge­hen. Instru­men­te zur Über­wa­chung des Mit­tel­meers und der Außen­gren­zen wol­len wir in den Dienst der Ret­tung stel­len. Der Flücht­lings­deal mit der Tür­kei und ähn­li­che Abkom­men oder For­men der Zusam­men­ar­beit mit Mili­zen und Dik­ta­to­ren in Staa­ten wie Liby­en, Ägyp­ten, Sudan und Marok­ko müs­sen auf­ge­kün­digt werden.

Wir GRÜNE strei­ten wei­ter für eine zivi­le und flä­chen­de­cken­de, euro­pä­isch koor­di­nier­te und finan­zier­te See­not­ret­tung. Da ein gemein­sa­mes Vor­ge­hen aller euro­päi­schen Mit­glied­staa­ten der­zeit nicht mög­lich erscheint, muss eine »Koali­ti­on der Wil­li­gen« vor­an­ge­hen und einen eige­nen Bei­trag leis­ten: Geret­te­te müs­sen zum nächs­ten siche­ren Hafen gebracht wer­den und nach einem Ver­teil­me­cha­nis­mus unver­züg­lich auf auf­nah­me­be­rei­te Mit­glied­staa­ten ver­teilt wer­den. Wir GRÜNE  ste­hen fest an der Sei­te zivil­ge­sell­schaft­li­cher Ret­tungs­in­itia­ti­ven und wol­len, dass die Kri­mi­na­li­sie­rung und behörd­li­che Behin­de­rung ihrer Arbeit been­det wird. Die deut­sche und euro­päi­sche Zusam­men­ar­beit mit Dritt­staa­ten muss stets so erfol­gen, dass Men­schen- und Grund­rech­te sowie inter­na­tio­na­le Asyl­stan­dards ein­ge­hal­ten wer­den. Sie darf auch nicht auf die Ver­hin­de­rung von Flucht abzie­len, wie es der­zeit mit der soge­nann­ten liby­schen Küs­ten­wa­che der Fall ist. Daher wol­len wir die Koope­ra­ti­on mit der liby­schen Küs­ten­wa­che beenden.