24.09.2021
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Hunderte verzweifelte Mails der Ortskräfte haben uns in den letzten Wochen erreicht. Sie leben weiterhin in Angst und Ungewissheit.

Afghan*innen, die in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren, schweben in Lebensgefahr. Doch viele von ihnen fallen durch’s Raster deutscher Behörden. PRO ASYL fordert: Die künftige Bundesregierung muss afghanische Mitarbeiter*innen der deutschen Entwicklungspolitik umgehend auf die Liste besonders gefährdeter Personen aufnehmen.

Es ist noch kei­ne vier Wochen her, da gin­gen die Bil­der ver­zwei­fel­ter Men­schen am Flug­ha­fen in Kabul um die Welt. Doch mitt­ler­wei­le ist der öffent­li­che Auf­schrei ange­sichts die­ser dra­ma­ti­schen Sze­nen ver­hallt. Im Schat­ten der Bun­des­tags­wahl geht unter, dass Afghan*innen, die in der deut­schen Ent­wick­lungs­zu­sam­men­ar­beit tätig waren, nun sich selbst über­las­sen wer­den – trotz der immensen Gefah­ren durch die Tali­ban. Die öffent­li­che Auf­merk­sam­keit lag auf der Bun­des­wehr und dem Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um – dass aber auch das Ent­wick­lungs­mi­nis­te­ri­um (BMZ) für eine Viel­zahl ver­zwei­fel­ter Men­schen ver­ant­wort­lich ist, wird wenig beach­tet. Dabei haben Exper­ten wie Mar­cus Gro­ti­an, Haupt­mann der Bun­des­wehr, sowie Jour­na­lis­tin­nen bereits im Juli dar­auf hin­ge­wie­sen.

Vie­le Afghan*innen, die sich für einen fried­li­chen Auf­bau ihres Lan­des sowie für wirt­schaft­li­che und gesell­schaft­li­che Ent­wick­lung einsetz(t)en, füh­len sich vom Ent­wick­lungs­mi­nis­te­ri­um bezie­hungs­wei­se der ihm zuge­ord­ne­ten Gesell­schaft für inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit (GIZ) im Stich gelas­sen. Die (frü­he­ren) deut­schen Arbeit­ge­ber, so ihr Ein­druck, küm­mern sich nun nicht mehr. Zwar pas­siert hin­ter den Kulis­sen durch­aus etwas, doch nur eini­ge weni­ge haben das Glück, eva­ku­iert zu werden.

Von vie­len Betrof­fe­nen, die sich bei PRO ASYL mel­den, wis­sen wir, dass sie bereits seit Wochen auf eine Rück­mel­dung warten.

Betroffene werden abgewimmelt, weil sie den »falschen Vertrag« haben

PRO ASYL hat­te sich schon im April die­ses Jah­res ans BMZ gewandt und auf die not­wen­di­ge Aus­wei­tung des Orts­kräf­te­pro­gramms gedrun­gen. Doch das geschah erst am 23.8., also nach der Macht­über­nah­me der Tali­ban. Dadurch war es vie­len ehe­ma­li­gen GIZ-Mitarbeiter*innen nicht mög­lich, sich noch vor dem Fall Kabuls zu retten.

Auch jetzt scheint das Ver­fah­ren für GIZ-Mit­ar­bei­ten­de nur schlep­pend vor­an­zu­ge­hen. Von vie­len Betrof­fe­nen, die sich bei PRO ASYL mel­den, wis­sen wir, dass sie bereits seit Wochen auf eine Rück­mel­dung war­ten. Unter den Men­schen, die PRO ASYL berät, sind auch vie­le, die Absa­gen erhal­ten: Auf­grund bestimm­ter Ver­trags­kon­stel­la­tio­nen bestehe laut den Vor­ga­ben der Bun­des­re­gie­rung kei­ne Berech­ti­gung für eine Auf­nah­me, heißt es da oft ver­klau­su­liert. Da vie­le Mit­ar­bei­ten­de als Gutachter*innen, Vermittler*innen etc. beschäf­tigt waren oder sind, gel­ten sie als selb­stän­dig. Doch die­se Men­schen haben wich­ti­ge inhalt­li­che Dienst­leis­tun­gen für die GIZ erbracht, teil­wei­se sogar einen direk­ten Ver­trag mit der GIZ unter­zeich­net und ihr Ein­kom­men durch die GIZ bezo­gen. Ihre Tätig­keit für die GIZ bezie­hungs­wei­se für das BMZ macht die­se Men­schen nun zur Ziel­schei­be, zumal die Tali­ban nicht zwi­schen ver­schie­de­nen deut­schen Ver­trags­for­men unterscheiden.

»Ich habe stän­dig Todes­dro­hun­gen übers Tele­fon von den Tali­ban erhal­ten. Sie haben gesagt, wenn ich mein Enga­ge­ment nicht been­de, töten sie mich und mei­ne Familie.«

Hilferufe aus Afghanistan – vier konkrete Fälle

Fall 1: Hafis* hat in Deutsch­land stu­diert und ist im Anschluss im Rah­men eines GIZ-Pro­gram­mes nach Afgha­ni­stan zurück­ge­kehrt, um mit sei­nem erwor­be­nen Wis­sen sein Hei­mat­land vor­an­zu­brin­gen. Als Dozent lehr­te er an einer afgha­ni­schen Uni­ver­si­tät und war so dar­an betei­ligt, die deut­sche Ent­wick­lungs­zu­sam­men­ar­beit in Afgha­ni­stan zu unter­stüt­zen. Mit der Macht­über­nah­me der Tali­ban kann er die­ser Tätig­keit nicht mehr nach­ge­hen und ist zudem durch sei­nen Bezug zu Deutsch­land und sei­ne Tätig­keit für die GIZ sehr bedroht. Hafis war nicht direkt bei der GIZ ange­stellt, aber im Rah­men eines GIZ-Pro­jek­tes in Afgha­ni­stan im Ein­satz. Doch Men­schen wie er blei­ben auf den Eva­ku­ie­rungs­lis­ten außen vor.

Fall 2: Awis­ta* hat an einem Pro­jekt für Über­le­ben­de von häus­li­cher Gewalt mit­ge­ar­bei­tet, das von der GIZ finan­ziert wur­de. »Wir haben Frau­en, die häus­li­che Gewalt über­lebt haben, recht­lich bera­ten und ihnen gesagt, wo sie Hil­fe suchen kön­nen. Die Bera­tungs­stel­le wur­de wegen ihres Enga­ge­ments für die Men­schen­rech­te und die Rech­te der Frau­en stän­dig von Extre­mis­ten bedroht«, schreibt Awis­ta, die zudem in lei­ten­der Posi­ti­on im Bereich Frau­en­rech­te in einem afgha­ni­schen Minis­te­ri­um tätig war. Die meis­ten Frau­en, die sie unter­stützt hat, kamen aus Gebie­ten, die unter der Kon­trol­le der Tali­ban stan­den. »Ich habe stän­dig Todes­dro­hun­gen übers Tele­fon von den Tali­ban erhal­ten«, erklärt die Frau­en­recht­le­rin. »Sie wol­len, dass ich mit die­ser Arbeit auf­hö­re, sie behaup­ten, was ich tue, ver­sto­ße gegen die Scha­ria. Sie haben gesagt, wenn ich mein Enga­ge­ment nicht been­de, töten sie mich und mei­ne Fami­lie.« Seit die Isla­mis­ten Kabul erobert haben, ist Awis­ta auf der Flucht. Aber wohin soll sie noch fliehen?

Fall 3: Hamid* war elf Jah­re lang in wich­ti­ger Funk­ti­on bei der GIZ ange­stellt. Der 61-Jäh­ri­ge hat eine kör­per­be­hin­der­te Frau, die im Roll­stuhl sitzt – das Paar ist mög­li­chen Rache­ak­ten der Tali­ban völ­lig hilf­los aus­ge­lie­fert. Eine Toch­ter der Bei­den lebt mit ihren Kin­dern in Deutsch­land, sie zit­tert und bangt um ihre Eltern. Die in Afgha­ni­stan ver­blie­be­ne Fami­lie wur­de in letz­ter Zeit ange­grif­fen: Ein Sohn wur­de kran­ken­haus­reif geschla­gen, das Auto von Hamid beschä­digt, und kürz­lich drang ein Unbe­kann­ter über den Bal­kon in die Woh­nung ein und ran­da­lier­te. Außer­dem erhält er regel­mä­ßig Droh­an­ru­fe und ‑nach­rich­ten. Hamid ver­fügt über Nach­wei­se von der GIZ, in denen er als wich­ti­ger Mit­ar­bei­ter dar­ge­stellt wird, dar­un­ter ein Schrei­ben, in dem ihm die Behör­de für sein »her­aus­ra­gen­des Enga­ge­ment« dankt. Da sei­ne deut­schen Vor­ge­setz­ten bereits früh aus Afgha­ni­stan abge­reist sind, konn­te er jedoch kei­ne per­sön­li­che Gefähr­dungs­an­zei­ge stel­len. Kon­kre­te Rück­mel­dun­gen bezüg­lich einer Eva­ku­ie­rung oder Auf­nah­me­zu­sa­ge von sei­nen Vor­ge­setz­ten feh­len bislang.

Fall 4: »Sie sind die ein­zi­ge Hoff­nung, die ich noch habe« – mit die­sen ver­zwei­fel­ten Wor­ten hat sich Moha­med* an PRO ASYL gewandt. Der Fami­li­en­va­ter hat als Fah­rer sowohl für die GIZ gear­bei­tet als auch bei einer Con­sul­ting Group im Rah­men eines vom BMZ geför­der­ten Pro­jek­tes im Nor­den Afgha­ni­stans. Als Fah­rer in einem Gebiet, das schon vor der Macht­über­nah­me der Tali­ban sehr umkämpft und insta­bil war, war er in der Gegend bekannt und hat bereits vor Jah­ren Droh­schrei­ben der Tali­ban erhal­ten, selbst sei­ne Kin­der wur­den ange­spro­chen. Die Fami­lie floh in eine ande­re Regi­on inner­halb des Lan­des, wur­de aber auch dort von den Extre­mis­ten auf­ge­spürt. Moha­med fürch­tet um sein Leben und das sei­ner Fami­lie. Er wech­selt stän­dig sei­nen Wohn­ort und sei­ne Han­dy­num­mer, aber auch das hilft ihm nun kaum noch wei­ter. Die Tali­ban erkun­di­gen sich bei Fami­li­en­mit­glie­dern und Freun­den nach ihm, set­zen die­se unter Druck. »Ich habe gro­ße Angst, dass sie mich bald fin­den. Ich habe das Gefühl, dies könn­te mei­ne letz­te Nach­richt sein. Mein Leben und das mei­ner Fami­lie liegt in Ihren Hän­den. Bit­te hel­fen Sie uns!«, schreibt er.

Dies sind nur eini­ge Bei­spie­le von schutz­be­dürf­ti­gen Afghan*innen, die PRO ASYL vor­lie­gen. Wir arbei­ten mit Hoch­druck dar­an, hil­fe­su­chen­de Men­schen zu unter­stüt­zen – sei es durch direk­te Bera­tung oder durch poli­ti­sche Lob­by­ar­beit. Auch wenn das The­ma Afgha­ni­stan medi­al nicht mehr im Vor­der­grund steht: Die Angst der Men­schen ist wei­ter­hin groß.

Etli­che ver­zwei­fel­te Afghan*innen mel­den sich bei uns. Wir ver­öf­fent­li­chen hier anony­mi­siert ihre #Stim­men­Aus­Ka­bul
Etli­che ver­zwei­fel­te Afghan*innen mel­den sich bei uns. Wir ver­öf­fent­li­chen hier anony­mi­siert ihre #Stim­men­Aus­Ka­bul
Etli­che ver­zwei­fel­te Afghan*innen mel­den sich bei uns. Wir ver­öf­fent­li­chen hier anony­mi­siert ihre #Stim­men­Aus­Ka­bul
Etli­che ver­zwei­fel­te Afghan*innen mel­den sich bei uns. Wir ver­öf­fent­li­chen hier anony­mi­siert ihre #Stim­men­Aus­Ka­bul
Etli­che ver­zwei­fel­te Afghan*innen mel­den sich bei uns. Wir ver­öf­fent­li­chen hier anony­mi­siert ihre #Stim­men­Aus­Ka­bul

Verwaltungsgericht Berlin fällt wichtiges Urteil

Doch trotz der Beteue­run­gen der Bun­des­re­gie­rung, sie arbei­te »wei­ter inten­siv an Lösun­gen, um Men­schen, für die Deutsch­land beson­de­re Ver­ant­wor­tung trägt, bei der siche­ren Aus­rei­se aus Afgha­ni­stan zu unter­stüt­zen«, drängt sich der Ein­druck auf, dass ein Groß­teil der Afghan*innen mit Deutsch­land­be­zug gar nicht oder nicht aus­rei­chend unter­stützt wird.

Manch­mal gelingt es über das Jus­tiz­sys­tem, Ände­run­gen zu errei­chen. So hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin in einem Eil­ver­fah­ren Ende August ent­schie­den, dass alle Orts­kräf­te der GIZ ab 2013 mit Fami­lie (zu der auch erwach­se­ne Kin­der zu zäh­len sind!) berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Die poli­ti­schen Ent­schei­dungs­trä­ger müs­sen die­ses Urteil nun umge­hend berück­sich­ti­gen und dür­fen kei­ne Zeit mehr verlieren!

Gefährdet? Dann droht die Kündigung

Es muss Schluss sein mit den hane­bü­che­nen Aus­re­den und Ver­ren­kun­gen, die ange­stellt wer­den, um Feh­ler zu ver­tu­schen oder durch will­kür­li­che Kri­te­ri­en­ka­ta­lo­ge dafür zu sor­gen, dass mög­lichst weni­ge Afghan*innen einen Anspruch haben, nach Deutsch­land ein­rei­sen zu dür­fen (was sich in der jet­zi­gen Lage ohne­hin als äußerst schwie­rig erweist). Das Vor­ge­hen gegen­über ein­hei­mi­schen Mitarbeiter*innen lässt dar­auf schlie­ßen, dass deren Gefähr­dung von deut­schen Ent­wick­lungs­exper­ten ent­we­der völ­lig unter­schätzt oder aber bewusst in Kauf genom­men und igno­riert wur­de: Die Frank­fur­ter Rund­schau berich­te­te schon vor zwei Mona­ten, dass afgha­ni­schen Mitarbeiter*innen der GIZ, die eine Gefähr­dungs­an­zei­ge stell­ten, gekün­digt wurde.

Wenn das Deutsch­lands Umgang mit ein­hei­mi­schen Kräf­ten ist, so wird die Bun­des­re­gie­rung es in Zukunft schwer haben, in der Welt Ver­bün­de­te zu fin­den und Men­schen vor Ort, die sich für »west­li­che Wer­te« einsetzen.

Die Grü­ne Bun­des­tags­frak­ti­on erkun­dig­te sich jüngst in einer Klei­nen Anfra­ge an die Bun­des­re­gie­rung (19–32274, vom 3.9.21) nach die­sen Kün­di­gun­gen. Die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung ist an Dreis­tig­keit kaum zu über­bie­ten: »Es erfolg­te kei­ne Kün­di­gung. Nach Ein­räu­mung einer Bedenk­zeit wird das Arbeits­ver­hält­nis im bei­der­sei­ti­gen Ein­ver­neh­men been­det, als unmit­tel­ba­re Schutz­maß­nah­me für die Mit­ar­bei­ten­den. Mit dem Antrag im Orts­kräf­te­ver­fah­ren zei­gen Orts­kräf­te an, dass sie auf­grund ihrer Tätig­keit einer Gefähr­dung unter­lie­gen. Die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses stellt damit eine wesent­li­che Maß­nah­me der Risi­ko­min­de­rung dar.« Fakt ist jedoch: Die bedroh­ten Per­so­nen stan­den in vie­len Fäl­len mit lee­ren Hän­den da: Ohne gere­gel­tes Ein­kom­men – und trotz der Gefähr­dung ohne Auf­nah­me­zu­sa­ge. Wenn das Deutsch­lands Umgang mit ein­hei­mi­schen Kräf­ten ist, so wird die Bun­des­re­gie­rung es in Zukunft schwer haben, in der Welt Ver­bün­de­te zu fin­den und Men­schen vor Ort, die sich für »west­li­che Wer­te« einsetzen.

*Namen sind zum Schutz der Betrof­fe­nen anonymisiert.

(er, tl, jlr)