
Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht: Die Reueerklärung ist unzumutbar
Die deutschen Behörden haben von Geflüchteten aus Eritrea bisher verlangt, sich etwa zur Passbeschaffung an die eritreische Auslandsvertretung zu wenden - obwohl sie dort eine Erklärung abgeben mussten, dass sie ihre Flucht bereuen. Damit ist seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober nun Schluss. Ein großer Erfolg!
...