
Viel Lärm um fast Nichts – Beschluss zum Bleiberecht veröffentlicht
Der von der Innenministerkonferenz (IMK) am 4. Dezember 2009 gefasste Beschluss zur Verlängerung der Bleiberechtsregelung ist nun öffentlich zugänglich. Damit wird einem Teil der Flüchtlinge, deren Bleiberecht Ende des Jahres ausläuft, eine Verlängerung ermöglicht. Mit dem Beschluss haben die Innenminister in Übereinstimmung mit dem Bundesinnenministerium eine teilweise Erweiterung der sogenannten Altfallregelung von 2007 vorgenommen. Von
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