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Lebensretter verurteilt
Gestern wurden im sizilianischen Agrigento die tunesischen Fischer, die im August 2007 44 Bootsflüchtlinge aus Seenot gerettet hatten, von einem Gericht zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Kapitäne der „Morthada“ und der „Mohamed El Hedi“ wurden zwar vom Vorwurf der Beihilfe zur illegalen Einreise freigesprochen, leisteten aber angeblich Widerstand gegen die Staatsgewalt
Gestern wurden im sizilianischen Agrigento die tunesischen Fischer, die im August 2007 44 Bootsflüchtlinge aus Seenot gerettet hatten, von einem Gericht zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Die Kapitäne der „Morthada“ und der „Mohamed El Hedi“ wurden zwar vom Vorwurf der Beihilfe zur illegalen Einreise freigesprochen, leisteten aber angeblich Widerstand gegen die Staatsgewalt und gegen ein Kriegsschiff. Sie hatten 44 Menschen, unter ihnen zwei schwangere Frauen und ein behindertes Kind in schlechtem gesundheitlichen Zustand, nach Lampedusa bringen wollen. Die Manöver, mit denen sie einer Kollision mit Marineschiffen auswichen, wurden ihnen nun zur Last gelegt. Die Verteidiger kündigten bereits an, in Berufung zu gehen.
Erst vor wenigen Wochen wurden Kapitän Stefan Schmidt und Elias Bierdel, als Crewmitglieder der Cap Anamur verantwortlich für eine Seenotrettungsaktion vor Sizilien, von einem Gericht in Agrigento freigesprochen. Humanitäre Hilfe ist keine Straftat. Das gilt für tunesische Fischer ohne größere Medienöffentlichkeit ebenso wie für die Crew der Cap Anamur. Derartige Strafverfahren gegen humanitäre Helfer müssen für die Zukunft ausgeschlossen werden.
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