11.12.2009
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Der von der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz (IMK) am 4. Dezem­ber 2009 gefass­te Beschluss zur Ver­län­ge­rung der Blei­be­rechts­re­ge­lung ist nun öffent­lich zugäng­lich. Damit wird einem Teil der Flücht­lin­ge, deren Blei­be­recht Ende des Jah­res aus­läuft, eine Ver­län­ge­rung ermöglicht. Mit dem Beschluss haben die Innen­mi­nis­ter in Über­ein­stim­mung mit dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um eine teil­wei­se Erwei­te­rung der soge­nann­ten Alt­fall­re­ge­lung von 2007 vor­ge­nom­men. Von

Der von der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz (IMK) am 4. Dezem­ber 2009 gefass­te Beschluss zur Ver­län­ge­rung der Blei­be­rechts­re­ge­lung ist nun öffent­lich zugäng­lich. Damit wird einem Teil der Flücht­lin­ge, deren Blei­be­recht Ende des Jah­res aus­läuft, eine Ver­län­ge­rung ermöglicht.

Mit dem Beschluss haben die Innen­mi­nis­ter in Über­ein­stim­mung mit dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um eine teil­wei­se Erwei­te­rung der soge­nann­ten Alt­fall­re­ge­lung von 2007 vor­ge­nom­men. Von 30.000 Betrof­fe­nen sol­len die­je­ni­gen ein Blei­be­recht bis Ende 2011 erhal­ten, die in den letz­ten sechs Mona­ten zumin­dest eine Halb­tags­stel­le nach­wei­sen konn­ten. Wer dies noch nicht kann, hat noch bis Ende Janu­ar 2010 Zeit, sich eine sol­che Teil­zeit­stel­le zu suchen. Begüns­tigt wer­den auch Per­so­nen, die eine Schul- oder Berufs­aus­bil­dung erfolg­reich abge­schlos­sen haben oder sich der­zeit noch in einer Aus­bil­dung befinden.

Die meis­ten der lang­jäh­rig hier Leben­den, die kein siche­res Blei­be­recht haben, gehen jedoch leer aus. Zwar wird auch deren Auf­ent­halts­er­laub­nis zunächst für wei­te­re zwei Jah­re ver­län­gert. Sie wird aller­dings nur „auf Pro­be“ erteilt und nur unter der Bedin­gung, dass die Betrof­fe­nen ihr Bemü­hen um Arbeit nach­wei­sen kön­nen und pro­gnos­ti­ziert wer­den kann, dass nach Ablauf der Frist eine eigen­stän­di­ge Lebens­un­ter­halts­si­che­rung mög­lich ist.

Dar­über hin­aus dür­fen die Betrof­fe­nen kei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen aus dem Aus­land nach­zie­hen las­sen und haben kein Recht dar­auf, eine Nie­der­las­sungs­er­laub­nis zu bekom­men – selbst wenn sie alle hier­für not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen erfül­len würden.

PRO ASYL hat das neue Blei­be­recht als Mini­mal­lö­sung kri­ti­siert, weil es den Betrof­fe­nen ledig­lich eine Atem­pau­se gewährt. Für 60.000 Gedul­de­te, die über sechs Jah­re bereits nur auf einer Dul­dung sit­zen, bringt der Beschluss gar kei­ne Erleich­te­rung. Des­we­gen muss der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter De Mai­zie­re beim Wort genom­men wer­den, der eine neue gesetz­li­che Rege­lung bis 2012 ange­kün­digt hat. Eine umfas­sen­de Blei­be­rechts­re­ge­lung, ohne Ein­rei­se­stich­tag und ohne aus­ufern­de Aus­schluss­grün­de, ist drin­gend erforderlich.

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