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Viel Lärm um fast Nichts – Beschluss zum Bleiberecht veröffentlicht
Der von der Innenministerkonferenz (IMK) am 4. Dezember 2009 gefasste Beschluss zur Verlängerung der Bleiberechtsregelung ist nun öffentlich zugänglich. Damit wird einem Teil der Flüchtlinge, deren Bleiberecht Ende des Jahres ausläuft, eine Verlängerung ermöglicht. Mit dem Beschluss haben die Innenminister in Übereinstimmung mit dem Bundesinnenministerium eine teilweise Erweiterung der sogenannten Altfallregelung von 2007 vorgenommen. Von
Der von der Innenministerkonferenz (IMK) am 4. Dezember 2009 gefasste Beschluss zur Verlängerung der Bleiberechtsregelung ist nun öffentlich zugänglich. Damit wird einem Teil der Flüchtlinge, deren Bleiberecht Ende des Jahres ausläuft, eine Verlängerung ermöglicht.
Mit dem Beschluss haben die Innenminister in Übereinstimmung mit dem Bundesinnenministerium eine teilweise Erweiterung der sogenannten Altfallregelung von 2007 vorgenommen. Von 30.000 Betroffenen sollen diejenigen ein Bleiberecht bis Ende 2011 erhalten, die in den letzten sechs Monaten zumindest eine Halbtagsstelle nachweisen konnten. Wer dies noch nicht kann, hat noch bis Ende Januar 2010 Zeit, sich eine solche Teilzeitstelle zu suchen. Begünstigt werden auch Personen, die eine Schul- oder Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder sich derzeit noch in einer Ausbildung befinden.
Die meisten der langjährig hier Lebenden, die kein sicheres Bleiberecht haben, gehen jedoch leer aus. Zwar wird auch deren Aufenthaltserlaubnis zunächst für weitere zwei Jahre verlängert. Sie wird allerdings nur „auf Probe“ erteilt und nur unter der Bedingung, dass die Betroffenen ihr Bemühen um Arbeit nachweisen können und prognostiziert werden kann, dass nach Ablauf der Frist eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung möglich ist.
Darüber hinaus dürfen die Betroffenen keine Familienangehörigen aus dem Ausland nachziehen lassen und haben kein Recht darauf, eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen – selbst wenn sie alle hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllen würden.
PRO ASYL hat das neue Bleiberecht als Minimallösung kritisiert, weil es den Betroffenen lediglich eine Atempause gewährt. Für 60.000 Geduldete, die über sechs Jahre bereits nur auf einer Duldung sitzen, bringt der Beschluss gar keine Erleichterung. Deswegen muss der Bundesinnenminister De Maiziere beim Wort genommen werden, der eine neue gesetzliche Regelung bis 2012 angekündigt hat. Eine umfassende Bleiberechtsregelung, ohne Einreisestichtag und ohne ausufernde Ausschlussgründe, ist dringend erforderlich.
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