
Antifolter-Stelle rügt Abschiebungshaft
In ihrem Jahresbericht 2013 empfehlen die Autoren, Abschiebungsgefangene grundsätzlich nicht in Justizvollzugsanstalten unterzubringen und kritisieren die Inhaftierung Minderjähriger. Die Mängelliste reicht vom schlechten Zustand der Gebäude bis zur fehlenden psychologischen Betreuung.
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