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Bundestagswahl 2017: Jetzt Position beziehen – Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte!
In Deutschland und Europa steht viel auf dem Spiel: Flüchtlinge haben Anspruch auf Solidarität, Schutz, Freiheit und eine menschenwürdige Zukunft. Die Menschenrechte sind unteilbar, ihre universelle Gültigkeit ist die Grundlage unserer politischen Positionen und Forderungen zur Bundestagswahl 2017.
Noch nie sind so viele Menschen für den Schutz von Flüchtlingen eingetreten. Doch ihre Erwartungen an eine Politik, die auf Humanität, rationalen Argumenten und Menschenrechten basiert, werden zunehmend ignoriert. Rechtspopulisten machten und machen mobil – vor allem auch gegen Flüchtlinge. Und aus Angst vor Wahlverlusten passen sich etablierte politische Parteien deren Ansichten an.
Vor der Bundestagswahl 2017 gilt mehr denn je: Der Hass der Wenigen darf nicht die gesamte politische Debatte nach Rechts verschieben.
Doch wer sich dem Druck von Rechts beugt, hat schon verloren! Menschenrechte sind unveräußerlich und nicht relativierbar; für die demokratischen politischen Parteien müssen sie Leitlinie ihres Handelns sein. Wir appellieren daher an diese Parteien, sich ihrer Verantwortung für eine humanitäre und gerechte Flüchtlingspolitik zu stellen. Besonders dringend sind folgende Themenbereiche:
»Nicht die Lage in Afghanistan hat sich geändert, sondern die innenpolitische
Diskussion«
Dass Afghanistan wirklich sicher ist, daran glaubt nicht einmal die Bundesregierung. Die Aussage der Menschenrechtsbeauftragten Bärbel Kofler, nicht die Lage in Afghanistan habe sich geändert, sondern die innenpolitische Diskussion, verdeutlicht den wahren Hintergrund der im Dezember 2016 gestarteten Abschiebungen nach Afghanistan: Es geht um Wählerstimmen. Populistische Stimmungsmache ersetzt reflektiertes politisches Handeln.
Der politische Druck hat bereits erhebliche Auswirkungen auf die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Bekamen 2015 noch annähernd 80 Prozent der afghanischen Asylsuchenden Schutz, sank die Zahl in den ersten vier Monaten 2017 auf 46,6 Prozent.
Dies alles geschieht ganz offensichtlich wider besseres Wissen. Der UNHCR erläuterte bereits im Dezember 2016 in einer Stellungnahme auf Anfrage des Bundesinnenministeriums, dass es unmöglich ist, »bestimmte [afghanische] Regionen […] als sichere und zumutbare interne Schutzalternative« anzusehen.
In der Stellungnahme wurde ebenfalls betont, dass sich die Sicherheitslage »insgesamt nochmals deutlich verschlechtert hat«. Wer die reale Gefahrenlage in Afghanistan zur Kenntnis nimmt, weiß: Abschiebungen sind unverantwortlich und gefährden Menschenleben.
»…Jeden Tag explodiert hier eine Bombe, gestern war‘s auch so, ich weiß nicht, wieviele Leute gestorben sind.«
PRO ASYL fordert:
- Abschiebungen nach Afghanistan sofort stoppen!
- Sorgfältige Asylverfahren, die der individuellen Situation Schutzsuchender und der Gefahrenlage in Afghanistan Rechnung tragen.
Die Entscheidungspraxis des BAMF hat sich für Schutzsuchende deutlich verschlechtert. Unter dem Druck der Bundesregierung, möglichst viele Verfahren zügig zu erledigen und so rechtzeitig zur Bundestagswahl vermeintliche Erfolge zu vermelden, werden Anhörungen im Asylverfahren häufig nur noch oberflächlich durchgeführt und in großer Zahl fehlerhafte Entscheidungen produziert.
Leidtragende sind die schutzsuchenden Menschen. PRO ASYL hat das, zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, bereits im November 2016 kritisiert.
»Der Anhörer sagte zu mir: „OK, weiter! Ich muss mir das nicht anschauen, ich glaube dir“. Aber im Bescheid stand dann eben, dass man mir nicht glaubt. Mein Asylantrag wurde abgelehnt.«
Jahrelang wurde beim BAMF Personal abgebaut, so dass bereits vor dem Herbst 2015 hunderttausende Asylanträge nicht bearbeitet waren. Als die Vorgabe der Bundesregierung einging, bis zum Wahljahr mindestens eine halbe Million anhängiger Asylanträge abzuarbeiten, wurde es hektisch.
Seitdem werden vermehrt unzureichend ausgebildete Anhörer*innen und Dolmetscher*innen beschäftigt, individuelle Fluchtgründe werden in den beschleunigten Verfahren häufig nicht aufgeklärt oder schlicht ignoriert.
In diesem Jahr »produziert« das BAMF bislang durchschnittlich mehr als 70.000 Asylentscheidungen pro Monat, darunter eine stark gestiegene Zahl von Ablehnungen. Verwaltungsgerichte müssen sich mit zehntausenden Klagen gegen die fehlerhaften Entscheidungen auseinandersetzen. PRO ASYL ist täglich mit Anfragen hilfesuchender Betroffener befasst.
PRO ASYL fordert:
• Rechtsstaatliche und faire Asylverfahren. Die Qualität der Verfahren muss Vorrang haben vor Quantität und Schnelligkeit.
Die besondere Schutzwürdigkeit der Familie ist im Artikel 6 des Grundgesetzes und in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Und auch die Regierungspartei der Kanzlerin schreibt sie sich feierlich in ihre Grundsätze.
»Wir stehen für eine werteorientierte Politik, in der Familie und Ehe die Grundpfeiler unserer freien und solidarischen Gesellschaft bilden.«
Bloß: Davon ist gegenwärtig nur noch wenig übrig. Bereits am 5. November 2015 beschlossen CDU, CSU und SPD: »Zur besseren Bewältigung der aktuellen Situation soll der Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden«.
Im Klartext: Bei steigenden Flüchtlingszahlen und Druck von Rechts werden im Grundgesetz garantierte Rechte einfach ausgesetzt.
Nach einem entsprechendem Beschluss des Bundestages im März 2016 zur Aussetzung des Familiennachzugs bekamen vor allem syrische Flüchtlinge oft nur noch subsidiären Schutz. Bis mindestens März 2018 bleiben ihre Familien in den Konfliktregionen damit Bomben, Terror und Todesangst ausgesetzt.
Jetzt fordern Unionspolitiker bereits eine Verlängerung der Aussetzung. Viele zurückgebliebene Angehörige, vor allem Frauen, können nicht mehr warten und wagen nun selbst mit kleinen Kindern die gefährliche Flucht.
Neue Hürden beim Familiennachzug betreffen die Geschwister anerkannter minderjähriger Flüchtlinge. Sie bekommen seit einem Erlass des Auswärtigen Amtes vom 20. März 2017 nur noch dann ein Visum, wenn in Deutschland ausreichender Wohnraum vorhanden ist. Grundsätzlich muss laut AA auch der Lebensunterhalt gesichert sein. Dauerhafte Familientrennungen sind mit diesen Restriktionen vorprogrammiert.
»Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.«
Wer gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention als verfolgt anerkannt ist, hat Anspruch auf Familiennachzug. Aber auch die Hoffnung dieser Menschen scheitert allzu oft.
So können z.B. nachzugsberechtigte Angehörige in Syrien kein Visum beantragen, da die deutsche Botschaft in Damaskus seit 2012 geschlossen ist. Viele Betroffene weichen zur deutschen Botschaft im Libanon aus, wo allein die Antwort auf eine Terminanfrage zur Visumerteilung zehn bis zwölf Monate dauert. Wie viele visaberechtigte Menschen währenddessen in den Kriegs- und Krisenregionen getötet werden, ist unbekannt.
PRO ASYL fordert:
• Schluss mit verweigerter Familienzusammenführung bei subsidiärem Schutz.
• Keine Verweigerung von Geschwisternachzug bei anerkannten minderjährigen Flüchtlingen.
• Zügige Visaerteilung für nachzugsberechtigte Familienangehörige im Ausland.
Zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union fehlt die Solidarität. Eine gemeinsame Aufnahmepolitik für Flüchtlinge ist im Jahr 2015 gescheitert. Die politische Situation hat sich dadurch verschärft.
Deutschland hat in den vergangenen Jahren den Staaten an der EU-Außengrenze oft die Unterstützung bei der Flüchtlingsaufnahme verwehrt. Im Herbst 2015 war Deutschland dann selbst auf Solidarität angewiesen, die ebenso verweigert wurde.
Seit Schließung der Balkanroute und dem Inkrafttreten des EU-Türkei-Deals im März 2016 haben nun erneut Griechenland und Italien den größten Teil der Verantwortung bei der Flüchtlingsaufnahme zu tragen.
Die Mitgliedsstaaten der EU müssen endlich eine neue gemeinsame Flüchtlingspolitik organisieren!
Griechenland soll seinerseits Flüchtlinge möglichst umgehend in die Türkei abschieben. Faktisch sitzen in Griechenland mehr als 60.000 Schutzsuchende fest. Über 15.000 Menschen werden in Elendslagern auf den Ägäischen Inseln festgehalten, sie sollen zurück in die Türkei.
Die Mitgliedsstaaten der EU müssen endlich eine neue gemeinsame Flüchtlingspolitik organisieren, in der das Schicksal der Schutzsuchenden, humanitäre Verantwortung, rechtskonforme Asylverfahren und innereuropäische Solidarität im Mittelpunkt stehen.
Dazu zählen unter anderem die Übernahme von Flüchtlingen aus Ländern an der EU-Außengrenze, die Beendigung von Zwangsüberstellungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens, faire Asylverfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingungen in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Neu einreisende Schutzsuchende, die es trotz aller Hindernisse via Griechenland in ein anderes EU-Land schaffen, sollen laut EU-Kommission seit März 2017 im Rahmen des Dublin-Verfahrens wieder nach Griechenland überstellt werden können.
PRO ASYL wird Betroffene bei ihren Einzelfallklagen dagegen unterstützen – falls nötig bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
PRO ASYL fordert:
• Die Mitgliedstaaten der EU müssen die Verantwortung für schutzsuchende Menschen teilen – die EU-Mitglieder an den Außengrenzen dürfen nicht alleine gelassen werden.
• Eine faire gemeinsame Aufnahmepolitik muss organisiert werden.
• Keine Zwangsverteilung – die legitimen Bedürfnisse von Asylsuchenden sind bei der Wahl des aufnehmenden EU-Landes zu berücksichtigen.
Vor Europas Grenzen tobt der Krieg in Syrien mit unerbittlicher Härte, die Lage in Afghanistan ist unsicherer als je zuvor. Die Diktatur in Eritrea, die Terrormilizen in Somalia sowie die katastrophale Menschenrechtssituation in vielen anderen Ländern und Regionen treiben die Schutzsuchenden über das Mittelmeer.
Angesichts dieser Lage ist die Politik der EU nicht geprägt von Humanität und Hilfsbereitschaft, sondern von Grenzaufrüstung, Abschottung, Inhaftierung, Entrechtung und Abschiebung.
Das Menschenrecht auf Asyl wird in Europa unerreichbar, die Europäische Union unterminiert ihre eigenen Werte.
In der Ägäis melden NATO-Schiffe gesichtete Boote an türkische Behörden, um Fluchtversuche zu verhindern. Die Balkan-Route ist verriegelt. Im zentralen Mittelmeer wird die Abwehrpolitik fortgesetzt: Afrikanische Staaten werden als Fluchtverhinderer eingekauft, gerettete Bootsflüchtlinge sollen nach Libyen ausgeschifft werden, deutsche Beamte schulen die dortige Küstenwache.
Über den EU-Treuhandfonds für Afrika sollen 2017 insgesamt 200 Millionen Euro an Libyen fließen, um die Südgrenze des Landes sowie die Seegrenze im Mittelmeer zu schließen. Die EU setzt damit auf ein Partnerland zur »Migrationskontrolle«, in dem es laut Auswärtigem Amt zu »allerschwersten, systematischen Menschenrechtsverletzungen« kommt.
Die Ausführungen des Auswärtigen Amtes sind unmissverständlich: »Authentische Handy-Fotos und ‑videos belegen die KZ-ähnlichen Verhältnisse in den sogenannten Privatgefängnissen. […] Exekutionen nicht zahlungsfähiger Migranten, Folter, Vergewaltigungen, Erpressungen sowie Aussetzungen in der Wüste sind dort an der Tagesordnung.«
Nach dem Motto »Aus den Augen, aus dem Sinn« zielt Europas Politik auf ein Unsichtbarmachen von Flüchtlingen und der tatsächlichen Ursachen von Flucht.
Menschen, die es trotz allem bis an die Außengrenzen der EU schaffen und dort Asyl beantragen, erhalten keinen Zugang zu einem fairen Verfahren. In Griechenland werden sie stattdessen – auf europäischen Druck hin – einem so genannten Zulässigkeitsverfahren unterworfen, in dem die Fluchtgründe der Betroffenen überhaupt keine Rolle spielen. Es wird einzig geprüft, ob sie in den vermeintlich »Sicheren Drittstaat« Türkei abgeschoben werden können.
Jedoch: In der Türkei gibt es für Flüchtlinge keine Sicherheit. Ein Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention wird dort nicht gewährt, türkische Grenzer schießen an der Grenze zu Syrien auf Flüchtlinge, rechtsstaatliche Grundlagen verlieren zunehmend ihre Gültigkeit.
PRO ASYL fordert:
• Sichere und legale Fluchtwege für Schutzsuchende; keine Zurückweisungen, Abschiebungen oder Inhaftierungen von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen.
• Zugang zu einem fairen und individuellen Asylverfahren auch an den EU-Außengrenzen.
• Schluss mit dem EU-Türkei-Deal, keine Zusammenarbeit mit Diktaturen und Unrechtsregimes zur »Migrationskontrolle«.
Deutschland- und europaweit werden die Rechte von Flüchtlingen jedoch massiv beschnitten. Es gilt Haltung zu zeigen und sich dieser Entwicklung entgegen zu stellen.
Vor der Bundestagswahl 2017 gilt mehr denn je: Der Hass der Wenigen darf nicht die gesamte politische Debatte nach Rechts verschieben. Wir sind und bleiben eine Gesellschaft der Vielfalt. Beziehen wir Position: Es kommt auf uns an!
Für Menschen- und Flüchtlingsrechte eintreten!
Bitte helfen Sie daher mit, die politischen Positionen und Forderungen zu verbreiten:
- Bestellen Sie unser Faltblatt »PRO ASYL zur Bundestagswahl 2017«. Gerne schicken wir Ihnen auch Exemplare zur weiteren Verteilung an Freundinnen, Freunde und Bekannte sowie auf politischen Veranstaltungen.
- Bringen Sie unsere Forderungen in die Debatte ein. Erfragen und hinterfragen Sie bei Veranstaltungen die Aussagen der politischen Parteien.
- Besuchen Sie Ihre lokalen Bundestagsabgeordneten in Ihren Wahlkreisbüros und sprechen Sie persönlich mit ihnen.
- Initiieren Sie sachliche Diskussionen in sozialen Netzwerken.