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Cre­dit: Kevin McElvaney

Die illegale Abwehr von Flüchtlingen

Soge­nann­te Push-Backs, das völ­ker­rechts­wid­ri­ge Abwei­sen oder Zurück­drän­gen von Schutz­su­chen­den, wer­den von der EU und ihren Mit­glieds­staa­ten viel­fach ver­übt. Zer­stör­te Flücht­lings­boo­te auf dem Meer, Men­schen an der Gren­ze mit blu­ten­den Wun­den oder gebro­che­nen Kno­chen: Sol­che Bil­der sind alltäglich.

Von EU-Sei­te ist die Grenz­agen­tur Fron­tex immer wie­der in Push-Back-Aktio­nen ver­wi­ckelt. An allen rele­van­ten EU-Außen­gren­zen – ob Grie­chen­land, Bul­ga­ri­en, Kroa­ti­en, Ungarn, Spa­ni­en oder Polen fin­den völ­ker­rechts­wid­ri­ge Zurück­wei­sun­gen statt. Ita­li­en und Mal­ta sind sowohl an Push- als auch an Pull-Backs (Zurück­schlep­pen von Flücht­lings­boo­ten, die bereits in inter­na­tio­na­len oder euro­päi­schen Gewäs­sern waren) beteiligt.

All dies ver­stößt gegen Arti­kel 33 der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on das Ver­bot, Flücht­lin­ge dort­hin aus- oder zurück­zu­wei­sen, wo ihr Leben oder ihre Frei­heit bedroht sind. In der Zusam­men­ar­beit mit Liby­en ver­sucht Euro­pa, die­ses Ver­bot dadurch zu umge­hen, dass es der »liby­schen Küs­ten­wa­che« die schutz­su­chen­den Men­schen in den Boo­ten über­lässt. Als Opfer sol­cher Pull-Backs lan­den vie­le von ihnen in liby­schen Foltergefängnissen.

»Natür­lich gibt es ein biss­chen Gewalt, wenn man Men­schen abschiebt.«

Kolin­da Grab­ar-Kita­ro­vic, ehe­ma­li­ge Staats­prä­si­den­tin Kroatiens
71,8%

der Flücht­lin­ge berich­ten von Gewalt durch Schlä­ge, z.B. mit Stö­cken oder Hän­den, bei Push-Backs

58,7 %

vom Raub per­sön­li­cher Din­ge wie Han­dys oder Geld

39,3 %

von der Zer­stö­rung per­sön­li­cher Dinge

11 %

sogar von erfolg­ten Schüssen.

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Ein Flücht­ling und sei­ne Ver­let­zun­gen nach einem Push-Back aus Kroa­ti­en. Foto: picturealliance/uncredited

PRO ASYL for­dert: Schluss mit dem Bruch des Völ­ker­rechts in der EU!


Wir for­dern:

• Die neue Bun­des­re­gie­rung muss den Zugang zum Recht auf Asyl und die Ein­hal­tung der Men­schen­rech­te an Euro­pas Gren­zen ver­tei­di­gen. Die Pra­xis der völkerrechtswidrigen Push-Backs muss end­lich aufhören.

Siche­re Zugangs­we­ge für Schutz­su­chen­de müs­sen geöff­net werden.

• Die Zusam­men­ar­beit mit Dritt­staa­ten zur Ver­hin­de­rung von Flucht wie z.B. der EU-Tür­kei-Deal muss ein­ge­stellt werden.

• Eine staat­lich orga­ni­sier­te See­not­ret­tung muss geschaf­fen wer­den, in Not befindliche Flücht­lin­ge müs­sen geret­tet und in siche­re euro­päi­sche Häfen gebracht werden.

• Schutz­su­chen­de dür­fen nicht in elen­den Lagern an der EU-Außen­gren­ze fest­ge­hal­ten wer­den. Asyl­an­trä­ge müs­sen in der EU in einem fai­ren Ver­fah­ren geprüft werden.


TATORT griechisch-türkische Grenze: An Land und im Meer

Im ägäi­schen Mit­tel­meer, an den grie­chi­schen Land­gren­zen oder am Grenz­fluss Evros sind ille­ga­le Zurück­wei­sun­gen seit Jah­ren gän­gi­ge Pra­xis. Die Opfer und auch die Toten sind unge­zählt. Die Berich­te Betrof­fe­ner über Push-Backs sind erdrü­ckend. Sie wer­den gestützt durch zahl­rei­che jour­na­lis­ti­sche Recher­chen.

Ein Bei­spiel sind die Doku­men­ta­tio­nen zu ille­ga­len Zurück­wei­sun­gen in der Ägä­is, die 2020 von Fron­tex und der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che ver­übt wur­den. Auf­fal­lend sind das sys­te­ma­ti­sche Schwei­gen und Leug­nen poli­tisch Ver­ant­wort­li­cher in der EU und in Grie­chen­land, um wei­te­re Auf­klä­rungs­be­mü­hun­gen zu verhindern.

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Die grie­chi­sche Küs­ten­wa­che wird beschul­digt, Asyl­su­chen­de auf Ret­tungs­in­seln aus­zu­set­zen und auf dem Meer nahe der tür­ki­schen See­gren­ze hilf­los trei­ben zu las­sen. Foto der tür­ki­schen Küs­ten­wa­che, 25. Mai 2020.
>20.000

Men­schen sind bei der Flucht über das Mit­tel­meer seit 2014 gestorben.

TATORT MITTELMEER ZWISCHEN ITALIEN UND LIBYEN: Vom Push-Back zum Pull-Back

Auf der töd­lichs­ten Flucht­rou­te der Welt (über 20.000 Tote seit 2014) neh­men die Ver­wick­lun­gen der EU, Ita­li­ens und Mal­tas in ille­ga­le Machen­schaf­ten kein Ende. Ita­li­en setz­te auf der Basis des Ber­lus­co­ni-Gad­da­fi-Ver­trags 2008 zunächst auf eige­ne Aktio­nen: Boots­flücht­lin­ge wur­den von ita­lie­ni­schen Schif­fen nach Liby­en zurück­ver­frach­tet und nicht in einen siche­ren euro­päi­schen Hafen gebracht. Dazu bestand aller­dings die recht­li­che und men­schen­recht­li­che Ver­pflich­tung. Die­ses Vor­ge­hen erklär­te der Europäische Gerichts­hof für Men­schen­rech­te 2012 für illegal.

Seit 2016 orga­ni­sie­ren Ita­li­en und die EU zusam­men mit der liby­schen Küs­ten­wa­che nun so genann­te Pull-Backs und ver­su­chen so, ihre Ver­ant­wor­tung zu umge­hen. Behör­den aus der EU mel­den gesich­te­te Flücht­lings­boo­te an die »libysche Küs­ten­wa­che«, die­se bringt die Boo­te auf und schafft die Flücht­lin­ge zurück nach Liby­en. Dort ver­schwin­den vie­le der Opfer in berüch­tig­ten Gefäng­nis­sen, wo Fol­ter, Ver­ge­wal­ti­gung und Tötun­gen all­täg­lich sind. Durch ihre Koope­ra­ti­on tra­gen die EU und ihre Mit­glieds­staa­ten an die­sen Ver­bre­chen eine Mitverantwortung.

Tatort Balkanroute: DIE ZAHLEN SIND BESTÜRZEND

Beson­ders 2015 war für vie­le Schutz­su­chen­de aus Syri­en, Afgha­ni­stan oder Irak der Flucht­weg über den Bal­kan die ersehn­te Ret­tung. Mit der kom­plet­ten Schlie­ßung der Bal­kan­rou­te Anfang 2016 wur­den die flüch­ten­den Men­schen in die Recht­lo­sig­keit gezwun­gen. Seit 2017 erhebt die Orga­ni­sa­ti­on Bor­der Vio­lence Moni­to­ring Net­work Zah­len zu Push-Backs auf dem Bal­kan. Annä­hernd 14.000 Fäl­le wur­den seit­dem doku­men­tiert – was jedoch nur einen Bruch­teil des tat­säch­li­chen Gesche­hens erfasst.


Gemein­sam mit PRO ASYL dage­gen vorgehen!

Seit vie­len Jah­ren recher­chie­ren wir Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an Euro­pas Gren­zen, klä­ren auf und kla­gen öffent­lich an.

Wir unter­stüt­zen Part­ner­or­ga­ni­sa­tio­nen in ver­schie­de­nen euro­päi­schen Staa­ten, die vor Ort für die Rech­te von Flücht­lin­gen kämp­fen – ob in Ungarn, Grie­chen­land oder auf dem Mit­tel­meer.

Auch juris­tisch gehen wir aktiv gegen das Unrecht an den Gren­zen vor. Eine Kla­ge von acht Flücht­lin­gen aus Syri­en, Afgha­ni­stan und dem Irak gegen Push-Backs aus Maze­do­ni­en im Sep­tem­ber 2016 haben wir bis vor den Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te gebracht. Das Ver­fah­ren ist immer noch anhängig.

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