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Die mazedonische Polizei an der Grenze zu Griechenland. Hier kommt es immer wieder zu völkerrechtswidrigen Zurückweisungen. Foto: Florian Bachmeier

Das mazedonische Militär hat Schutzsuchende völkerrechtswidrig nach Griechenland zurückgewiesen. Acht Menschen aus Syrien, Irak und Afghanistan wehren sich jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Einschränkung ihrer Rechte auf dem Fluchtweg durch Europa.

Menschenrechtswidrige Push-Backs an griechisch-mazedonischer Grenze 

Die zwei Frau­en und sechs Män­ner über­quer­ten am 14. März 2016 gemein­sam mit etwa 1.500 ande­ren Geflüch­te­ten die grie­chisch-maze­do­ni­sche Gren­ze. Das maze­do­ni­sche Mili­tär setz­te sie fest und zwang sie zurück nach Grie­chen­land – durch pro­vi­so­ri­sche Löcher im neu gebau­ten Grenz­zaun. Die Beschwer­de­füh­ren­den hat­ten kei­ne Mög­lich­keit, einen Antrag auf Asyl zu stel­len und auch kei­ne Chan­ce, ein Rechts­mit­tel gegen die Maß­nah­me einzulegen.

Kein Zugang zu Asyl, kein effektives Rechtsmittel

Dage­gen haben die Geflüch­te­ten nun Beschwer­de beim EGMR in Straß­burg ein­ge­reicht. Sie machen gel­tend, dass Maze­do­ni­en mit der Pra­xis unrecht­mä­ßi­ger und oft gewalt­sa­mer Zurück­wei­sun­gen gegen die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK) ver­stößt: Die Rück­schie­bung ohne jeg­li­ches indi­vi­du­el­les Ver­fah­ren und ohne Rechts­schutz­mög­lich­keit ist ein Ver­stoß gegen Arti­kel 4 des Vier­ten Zusatz­pro­to­kolls (Ver­bot der Kol­lek­tiv­aus­wei­sung) und gegen Art. 13 (Recht auf effek­ti­ve Rechts­mit­tel) der EMRK.

Push Backs als bekannte Abschottungsmaßnahme

Die Schlie­ßung der grie­chisch-maze­do­ni­schen Gren­ze hat eine lega­le Ein­rei­se nach Euro­pa über die Bal­kan­rou­te de fac­to unmög­lich gemacht. Mit den Push Backs setzt das Tran­sit­land Maze­do­ni­en auf men­schen­rechts­wid­ri­ge Mit­tel, die in Euro­pa immer wie­der zur Flücht­lings­ab­wehr genutzt wurden.

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Nächs­ter Halt: Der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te in Straß­burg. Hier wird über die Beschwer­de der acht Flücht­lin­ge ver­han­delt. Foto: Max Klöckner

Geflüchtete fordern vor dem EGMR ihr Recht auf Rechte

Das Euro­pean Cen­ter for Con­sti­tu­tio­nal Human Rights (ECCHR) und PRO ASYL unter­stüt­zen die Indi­vi­du­al­be­schwer­den. Die Ver­fah­ren sind ein wei­te­rer wich­ti­ger Schritt, um gegen die Push Backs in Euro­pa und an den EU-Außen­gren­zen vor­zu­ge­hen und das grund­le­gen­de »Recht auf Rech­te« von Geflüch­te­ten ein­zu­for­dern und Men­schen­rech­ten Gel­tung zu verschaffen.

Das ECCHR setzt sich bereits seit 2014 mit recht­li­chen Inter­ven­tio­nen gegen die Abschie­be­prak­ti­ken in Euro­pa ein und unter­stützt auch die EGMR-Beschwer­den von zwei Geflüch­te­ten gegen Spa­ni­ens Push-Back-Pra­xis an der Gren­ze zu Marok­ko in Mel­il­la. PRO ASYL doku­men­tiert seit 2012 zahl­rei­che Push-Back-Ope­ra­tio­nen in der Ägä­is und unter­stütz­te die Über­le­ben­den des Grenz­über­wa­chungs­ein­sat­zes von Farm­a­ko­ni­si bis vor den EGMR.

Gegen ein Europa der Mauern und Zäune!

In einem Euro­pa der Mau­ern und Zäu­ne bie­tet der EGMR in Straß­burg zumin­dest eine Hoff­nung, dass den Opfern sys­te­ma­ti­scher völ­ker­rechts­wid­ri­ger Zurück­wei­sun­gen von Maze­do­ni­en nach Grie­chen­land doch noch Gerech­tig­keit widerfährt.