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Von Idomeni nach Straßburg: Flüchtlinge klagen vor dem EGMR
Das mazedonische Militär hat Schutzsuchende völkerrechtswidrig nach Griechenland zurückgewiesen. Acht Menschen aus Syrien, Irak und Afghanistan wehren sich jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Einschränkung ihrer Rechte auf dem Fluchtweg durch Europa.
Menschenrechtswidrige Push-Backs an griechisch-mazedonischer Grenze
Die zwei Frauen und sechs Männer überquerten am 14. März 2016 gemeinsam mit etwa 1.500 anderen Geflüchteten die griechisch-mazedonische Grenze. Das mazedonische Militär setzte sie fest und zwang sie zurück nach Griechenland – durch provisorische Löcher im neu gebauten Grenzzaun. Die Beschwerdeführenden hatten keine Möglichkeit, einen Antrag auf Asyl zu stellen und auch keine Chance, ein Rechtsmittel gegen die Maßnahme einzulegen.
Kein Zugang zu Asyl, kein effektives Rechtsmittel
Dagegen haben die Geflüchteten nun Beschwerde beim EGMR in Straßburg eingereicht. Sie machen geltend, dass Mazedonien mit der Praxis unrechtmäßiger und oft gewaltsamer Zurückweisungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt: Die Rückschiebung ohne jegliches individuelles Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit ist ein Verstoß gegen Artikel 4 des Vierten Zusatzprotokolls (Verbot der Kollektivausweisung) und gegen Art. 13 (Recht auf effektive Rechtsmittel) der EMRK.
Push Backs als bekannte Abschottungsmaßnahme
Die Schließung der griechisch-mazedonischen Grenze hat eine legale Einreise nach Europa über die Balkanroute de facto unmöglich gemacht. Mit den Push Backs setzt das Transitland Mazedonien auf menschenrechtswidrige Mittel, die in Europa immer wieder zur Flüchtlingsabwehr genutzt wurden.
Geflüchtete fordern vor dem EGMR ihr Recht auf Rechte
Das European Center for Constitutional Human Rights (ECCHR) und PRO ASYL unterstützen die Individualbeschwerden. Die Verfahren sind ein weiterer wichtiger Schritt, um gegen die Push Backs in Europa und an den EU-Außengrenzen vorzugehen und das grundlegende »Recht auf Rechte« von Geflüchteten einzufordern und Menschenrechten Geltung zu verschaffen.
Das ECCHR setzt sich bereits seit 2014 mit rechtlichen Interventionen gegen die Abschiebepraktiken in Europa ein und unterstützt auch die EGMR-Beschwerden von zwei Geflüchteten gegen Spaniens Push-Back-Praxis an der Grenze zu Marokko in Melilla. PRO ASYL dokumentiert seit 2012 zahlreiche Push-Back-Operationen in der Ägäis und unterstützte die Überlebenden des Grenzüberwachungseinsatzes von Farmakonisi bis vor den EGMR.
Gegen ein Europa der Mauern und Zäune!
In einem Europa der Mauern und Zäune bietet der EGMR in Straßburg zumindest eine Hoffnung, dass den Opfern systematischer völkerrechtswidriger Zurückweisungen von Mazedonien nach Griechenland doch noch Gerechtigkeit widerfährt.