
Amtsermittlungsgrundsatz: Sind vor dem Gesetz doch nicht alle gleich?
Die Fairness von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ist zentral für den Rechtsstaat. Wenn die künftige Regierung den Amtsermittlungsgrundsatz im Asylrecht durch den Beibringungsgrundsatz ersetzt, steht sie nicht nur verfassungsrechtlich auf dünnem Eis. Sie würde damit auch für einen neuen Tiefpunkt der deutschen Rechtsstaatlichkeit sorgen.
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