
Unanfechtbar: Bescheide müssen rechtzeitig zugestellt werden
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 10. Dezember 2009 abgewiesen, in dem die bisherige Zustellungspraxis im Rahmen von Dublin-Verfahren als verfassungswidrig gerügt wurde. Damit ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts unanfechtbar. In dem Verfahren wurde die Zustellungspraxis des BAMF angegriffen, wonach die
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