Schweizer Grundsatzentscheidung zu Dublin II
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die bisherige Praxis bei der Umsetzung von Dublin II-Verfahren für rechtswidrig erklärt. Auch in der Schweiz wurden die Bescheide meist erst unmittelbar vor der Abschiebung ausgehändigt. Unter diesen Umständen war es für die Betroffenen kaum möglich, eine Beschwerde einzureichen und sie wurden ohne Vorwarnung in den EU-Staat abgeschoben, der für ihr
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