
Bundesregierung will Asylbewerberleistungsgesetz „prüfen“
Die Bundesregierung will Auswirkungen des Hartz-IV-Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) prüfen, heißt es in der Antwort (17/979) auf eine Kleine Anfrage (17/745) der Fraktion Die Linke. Flüchtlinge und Geduldete leben in Deutschland unterhalb der als verfassungswidrig erkannten Armutsgrenze. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sie Regelleistungen, die mehr als ein Drittel unter den Hartz-IV-Leistungen
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