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Kritik an Residenzpflicht light
Berlin und Brandenburg haben die Residenzpflicht, die Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen bisher das Verlassen eines engen vorgegebenen Aufenthaltsbezirks verbot, gelockert. Die Erlasse, mit denen Asylsuchende und Geduldete ab sofort gebührenfrei Dauererlaubnisse für den vorübergehenden Aufenthalt im jeweils anderen Bundesland beantragen können, sind am Donnerstag in Berlin und Brandenburg in Kraft getreten. In beiden Bundesländern leben
Berlin und Brandenburg haben die Residenzpflicht, die Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen bisher das Verlassen eines engen vorgegebenen Aufenthaltsbezirks verbot, gelockert. Die Erlasse, mit denen Asylsuchende und Geduldete ab sofort gebührenfrei Dauererlaubnisse für den vorübergehenden Aufenthalt im jeweils anderen Bundesland beantragen können, sind am Donnerstag in Berlin und Brandenburg in Kraft getreten. In beiden Bundesländern leben derzeit rund 8.000 Menschen, die die Regelungen in Anspruch nehmen können.
Die Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg haben Nachbesserungen gefordert. Es sei zu befürchten, dass wegen der restriktiven Ausschlussgründe nur wenige Flüchtlinge von der Neuregelung profitieren werden. Von der Reisefreiheit ausgeschlossen sind unter anderem verurteilte Straftäter. Dies ist besonders fragwürdig, da Asylbewerber häufig wegen Bagatelldelikten wie Verstößen gegen Aufenthaltsbeschränkungen verurteilt werden. Wegen weiterer Ausschlussgründe könnten in der Praxis bis zu 50% der Betroffenen von der neuen Regelung nicht profitieren.
PRO ASYL fordert eine generelle Abschaffung der Residenzpflicht. Sie ist verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig, da sie das Grundrechrecht auf Freizügigkeit ohne erkennbaren sinnvollen Zweck massiv beschränke.
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