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AsylbLG verfassungswidrig!
Bundesverfassungsgericht: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“. PRO ASYL begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die Leistungen für Flüchtlinge für verfassungswidrig erklärt wurden. Das Gericht beendet ein jahrelanges Unrecht. Flüchtlinge sind keine Menschen zweiter Klasse.
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Soll der Geheimdienst über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden?
Durch eine kleine Gesetzesänderung drohen sämtliche Akteure der Zivilgesellschaft künftig auf die Gunst eines Geheimdienstes angewiesen zu sein – eines Geheimdienstes, der erst jüngst gezeigt hat, dass er den Namen „Verfassungsschutz“ nicht im Ansatz verdient.
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