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Abschiebungshaft: Zu schnell, zu oft, zu lange
Zahl der Inhaftierten, die in andere EU-Länder abgeschoben werden sollen, gestiegen
Die Bundesregierung hat eine große Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet. Es geht um die Situation in deutschen Abschiebungshaftanstalten. Abgefragt wurden Informationen für den Zeitraum 2008 bis 2010, weil durch die Zuständigkeit der Länder statistische Erhebungen in diesem Bereich recht lange dauern.
Auskunftslage weiterhin dünn
Trotzdem werden Probleme deutlich, die bis heute aktuell sind. Und dies, obwohl viele Bundesländer wenig Bereitschaft zeigten, die notwendigen Daten zu erheben, unter Berufung darauf, dass der Aufwand hierfür unzumutbar sei.
Immernoch bleiben Menschen 18 Monate lang inhaftiert
So machen die Länder zu Haftanträgen und ‑gründen kaum Angaben. Immerhin ist die Zahl der von Gerichten abgelehnten Haftanträge zwischen 2008 und 2010 gestiegen. Dennoch ging die Zahl der Menschen in Haft nur relativ geringfügig zurück, von 8 805 im Jahr 2008 auf 7 495 im Jahr 2010. Immer noch kommen Fälle vor, in denen die gesetzlich mögliche Haftdauer von bis zu 18 Monaten ausgeschöpft wird.
Mehr Inhaftierte im Rahmen von „Dublin II“-Verfahren
Auffällig ist die Zunahme von Abschiebungshaft in Verfahren nach der Dublin-II-Verordnung, in denen Schutzsuchende in ein anderes EU-Land abgeschoben werden sollen. Die Hälfte der Bundesländer hat jedoch Fragen zu diesem Thema nicht beantwortet. Ein Großteil der Haftanträge wird in diesen Fällen von der Bundespolizei gestellt. Das Bundesministerium des Innern verweigert hierzu die Auskunft.
Inhaftierung von Jugendlichen
Nicht sehr auskunftsfreudig zeigen sich die Länder auch zur Frage, inwieweit Jugendliche inhaftiert werden. Allerdings wird deutlich, dass mehrere Bundesländer Schwangere und Minderjährige mit ihren Sorgeberechtigten inhaftierten.
Unterbringung zu Bedingungen der Strafhaft
Die sogenannte EU-Rückführungsrichtlinie sieht vor, dass Abschiebungshäftlinge in speziellen Haftanstalten untergebracht werden sollen, denn sie sind keine Straftäter. Mehrere Bundesländer hielten und halten sich nicht daran. Sie nutzen Anstalten des Strafvollzugs. Viele einzelne Missstände belegen: Eine umfassende Reform der Abschiebungshaft muss in Richtung ihrer weitgehenden Abschaffung führen.
Dokumentation 2012 (17.07.13)
Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Abschiebungsgefangene umgehend freilassen! (17.07.14)
Mögliche EU-Rechtswidrigkeit in Sachen Abschiebungshaft: BGH ruft EuGH an (21.08.13)
Abschiebungsgewahrsam Eisenhüttenstadt: Mindestens vier Inhaftierte im Hungerstreik (17.07.13)
Zehn Jahre Dublin-II – zehn Jahre gescheiterte Asylpolitik in Europa (22.02.13)
Ein Monat länger in Haft, weil die Polizei keine Zeit hatte (22.03.12)
UN-Arbeitsgruppe kritisiert deutsche Abschiebungshaft (07.03.12)
Abschiebungshaft ist und darf keine Strafe sein (15.02.12)
Antifolterkomitee der Vereinten Nationen kritisiert deutsche Abschiebungshaft (29.11.11)
Landgericht Leipzig: Abschiebehaft zusammen mit Strafhäftlingen rechtswidrig (08.11.11)