13.05.2022
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Ein achtzehnjähriger Flüchtling aus Syrien wird am Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel mit seiner Familie wiedervereint. Foto: UNHCR/ Chris Melzer

Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Regierung zu einem beschleunigten Verfahren zum Familiennachzug bekannt. Doch bisher sind den Worten keine Taten gefolgt. Noch immer sind tausende Flüchtlingsfamilien voneinander getrennt. Zum Tag der Familie am 15. Mai fordert PRO ASYL: Die Bundesregierung muss ihr Versprechen einlösen.

Als die Ampel-Regie­rung ihr Amt antrat, hat­te sie sich mit Blick auf die Flücht­lings­po­li­tik und den Fami­li­en­nach­zug viel vor­ge­nom­men: Die Visa­ver­ga­be soll beschleu­nigt und ver­stärkt digi­ta­li­siert wer­den, min­der­jäh­ri­ge Geschwis­ter beim Fami­li­en­nach­zug nicht län­ger aus­ge­nom­men sein. Die dis­kri­mi­nie­ren­de Unter­schei­dung zwi­schen Flücht­lin­gen, die nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on (GFK) aner­kannt sind, und denen, die sub­si­diä­ren Schutz erhal­ten, soll abge­schafft wer­den. So ist es im Koali­ti­ons­ver­trag vor­ge­se­hen. PRO ASYL hat­te sich im Vor­feld für die­se Ände­run­gen stark gemacht und die Ankün­di­gun­gen im Koali­ti­ons­ver­trag begrüßt.

Knapp hun­dert Tage seit Regie­rungs­an­tritt der Ampel muss eine ernüch­tern­de Bilanz gezo­gen wer­den. SPD, FDP und Grü­ne haben bis­her weder ent­spre­chen­de Geset­zes­än­de­run­gen auf den Weg gebracht – etwa zur Gleich­stel­lung von sub­si­di­är Geschütz­ten mit GFK-Flücht­lin­gen – noch haben sie für Ver­bes­se­run­gen auf Ver­wal­tungs­ebe­ne gesorgt, die ohne Geset­zes­än­de­run­gen leicht mög­lich wären.  Das ist bit­ter, gera­de weil es hier nicht um abs­trak­te Pro­zes­se geht, son­dern um Fami­li­en, die seit Jah­ren aus­ein­an­der­ge­ris­sen sind. Jeder Tag, den sie län­ger auf ihre Ehe­part­ner, Kin­der oder Eltern war­ten, ist für sie ein Tag vol­ler Sehn­sucht, Sor­gen und Ängste.

Tage und Monate voller Tränen und Verzweiflung

Da ist Omid, der jun­ge Afgha­ne, der mit 12 Jah­ren nach Deutsch­land kam und seit­dem auf den Nach­zug sei­ner Mut­ter und sei­ner jün­ge­ren Geschwis­ter war­tet. Mitt­ler­wei­le ist aus dem Kind ein Mann gewor­den – Omid ist 19 Jah­re alt. Da ist Sem­har aus Eri­trea, die auf ihren Ehe­mann und ihre 14-jäh­ri­ge Toch­ter war­tet. Und da ist die allein­ste­hen­de, syri­sche Kur­din Rukan, die völ­lig fer­tig mit den Ner­ven ist, weil ihre drei Töch­ter noch immer unter kata­stro­pha­len Bedin­gun­gen in einem grie­chi­schen Flücht­lings­la­ger aus­har­ren müs­sen, anstatt bei ihr in Deutsch­land zu leben. Alle Drei wer­den von PRO ASYL und sei­nen Part­nern seit über einem Jahr beglei­tet. Es sind Tra­gö­di­en, die sich hin­ter die­sen Lebens­ge­schich­ten ver­ber­gen: Tage und Mona­te vol­ler Trä­nen und Ver­zweif­lung, voll ver­pass­ter Momen­te, die nicht nach­ge­holt wer­den kön­nen, weil die Kin­der groß wer­den, ohne dass die Eltern sie dabei beglei­ten können.

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Nach wie vor war­ten Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge von Flücht­lin­gen jah­re­lang auf Ter­mi­ne zur Antrag­stel­lung. Sie müs­sen dabei oft unter Lebens­ge­fahr Lan­des­gren­zen über­win­den, Doku­men­te beim Ver­fol­ger­staat beschaf­fen und unter gro­ßen Unsi­cher­hei­ten Ent­schei­dun­gen tref­fen. In vie­len Fäl­len betrifft das allein­rei­sen­de Frau­en und Kin­der. Sie brau­chen drin­gend trans­pa­ren­te Wege für ihre Ter­min­bu­chung und Visaanträge.

Baran* ist ein afgha­ni­scher Jour­na­list und drei­fa­cher Fami­li­en­va­ter, der seit ein­ein­halb Jah­ren in Deutsch­land lebt. In Afgha­ni­stan war Baran in hoch­ran­gi­ger Posi­ti­on für einen Radio- und Fern­seh­sen­der tätig und arbei­te­te zudem als Pres­se­spre­cher eines Regie­rungs­ver­tre­ters. Schon in der Ver­gan­gen­heit war er Bedro­hun­gen durch die Tali­ban aus­ge­setzt, die auch einen nahen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen von ihm töte­ten. Ab Mit­te 2019 häuf­ten sich die­se. Immer öfter wur­de ihm tele­fo­nisch mit­ge­teilt, man wol­le ihn ver­nich­ten, er sol­le sei­ne Tätig­kei­ten auf­ge­ben. Von den afgha­ni­schen Sicher­heits­kräf­ten erhielt er kei­ne Unter­stüt­zung. Baran schlief aus Angst meist im Büro und besuch­te sei­ne Fami­lie nur noch ein Mal pro Woche. Sei­ne Frau war mit den Kin­dern allein zu Hau­se, als die Tali­ban eines Abends in den Innen­hof ein­dran­gen. Mit einem Jagd­ge­wehr schoss die Mut­ter in die Luft und ver­trieb sie so. Dar­auf­hin ver­ließ die Fami­lie im Sep­tem­ber 2019 ihr Zuhau­se. Auf­grund der gefahr­vol­len Flucht ent­schied Baran, sich zunächst allei­ne nach Euro­pa durch­zu­schla­gen. Im Sep­tem­ber 2020 stell­te er in Deutsch­land einen Asyl­an­trag und ihm wur­de die Flücht­lings­ei­gen­schaft zuer­kannt. Anfang 2021 regis­trier­te er sei­ne Frau und die drei Töch­ter auf der Ter­min­war­te­lis­te der deut­schen Bot­schaft Islam­abad. Mit der Macht­über­nah­me der Tali­ban spitz­te sich die Situa­ti­on für sei­ne Fami­lie dra­ma­tisch zu und das von der Fami­lie ver­las­se­ne Haus wur­de mehr­fach durch­sucht. Den­noch hat die Fami­lie bis heu­te kei­nen Ter­min zur Antrag­stel­lung erhal­ten. Baran wand­te sich ver­zwei­felt an ver­schie­de­ne Behör­den, aber ohne Erfolg. Barans Frau lebt mit den drei Mäd­chen in einem Ver­steck und kann die­ses nicht ver­las­sen. Baran bangt um ihr Leben.

Dass es trotz der dra­ma­ti­schen Situa­ti­on in Afgha­ni­stan seit der Macht­über­nah­me der Tali­ban sei­tens der Bun­des­re­gie­rung noch nicht ein­mal eine zügi­ge Beschleu­ni­gung für den Nach­zug afgha­ni­scher Fami­li­en gibt, ist inak­zep­ta­bel. Denn vie­le Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge von in Deutsch­land aner­kann­ten Flücht­lin­gen sind in Afgha­ni­stan genau­so in Gefahr wie ehe­ma­li­ge Orts­kräf­te oder Menschenrechtler*innen! Vie­le ver­ste­cken sich seit Mona­ten, die in Deutsch­land leben­den Ange­hö­ri­gen ban­gen jeden Tag um die Sicher­heit ihrer Liebs­ten. Zwar ist es erfreu­lich, dass Außen­mi­nis­te­rin Baer­bock und Innen­mi­nis­te­rin Fae­ser signa­li­siert haben, dass sie sich für die Auf­nah­me gefähr­de­ter Afghan*innen ein­set­zen wol­len. Doch PRO ASYL hat den Ein­druck, dass die Ver­wal­tungs­ebe­nen im Aus­wär­ti­gen Amt und im Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um mit Blick auf den Fami­li­en­nach­zug auch hier auf die Brem­se treten.

Zahlreiche Hürden für afghanische Familien: Beispiele aus der Praxis

Unver­än­dert sind afgha­ni­sche Fami­li­en mit vie­len Pro­ble­men deut­scher Büro­kra­tie kon­fron­tiert. Ein Bei­spiel: Sie dür­fen ihren Antrag auf ein Visum zum Fami­li­en­nach­zug offi­zi­ell nur an der deut­schen Bot­schaft in Islam­abad und an jener in Neu-Delhi stel­len, wobei Indi­en seit der Macht­über­nah­me durch die Tali­ban kei­ne Visa mehr für Afghan*innen aus­stellt. Die Bot­schaft in Paki­stan ist dem­entspre­chend völ­lig über­las­tet, zumal sie zu wenig Per­so­nal hat. PRO ASYL for­dert des­halb seit Mona­ten eine Glo­bal­zu­stän­dig­keit für afgha­ni­sche Antragsteller*innen, was bedeu­ten wür­de, dass sie an jeder deut­schen Aus­lands­ver­tre­tung, die sie errei­chen kön­nen, ihren Visums­an­trag ein­rei­chen dür­fen. Das wür­de die deut­sche Bot­schaft in Paki­stan ent­las­ten und den Men­schen dazu ver­hel­fen, schnel­ler einen Ter­min zu erhal­ten. Vor die­sem Hin­ter­grund begrüßt PRO ASYL die infor­mel­le Pra­xis, dass aktu­ell Visa­an­trä­ge von Afghan*innen auch an bis­her nicht zustän­di­gen deut­schen Aus­lands­ver­tre­tun­gen – etwa in der Tür­kei und im Iran – ent­ge­gen­ge­nom­men wer­den. Die­se Infor­ma­tio­nen sind jedoch kaum bekannt und im Fal­le des Iran nicht öffent­lich zu fin­den. PRO ASYL for­dert hier deut­lich mehr Transparenz.

Vie­les, was von­sei­ten der deut­schen Behör­den sofort gemacht wer­den könn­te, bleibt uner­le­digt. So steht auf den Inter­net­sei­ten vie­ler deut­scher Bot­schaf­ten immer noch, dass Afghan*innen Deutsch­kennt­nis­se auf A1-Niveau als Vor­aus­set­zung für den Fami­li­en­nach­zug nach­wei­sen müs­sen.  Das ist  der­zeit für die nach­zie­hen­den Ehe­gat­ten aus Afgha­ni­stan unmög­lich. Ange­sichts der aktu­el­len Umstän­de und der dra­ma­ti­schen Situa­ti­on ist es gebo­ten, auch for­mal vom Sprach­nach­weis abzu­se­hen, vor allem aber, dies für Antragsteller*innen auf der Home­page und in den Merk­blät­tern kennt­lich zu machen.

Der Umgang der Bun­des­re­gie­rung mit Flücht­lings­fa­mi­li­en aus der Ukrai­ne zeigt ein­drück­lich, dass es auch anders gehen kann, näm­lich schnell und unbü­ro­kra­tisch. Dies muss unab­hän­gig von Her­kunft, Haut­far­be oder Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit gelten.

Waris, die eigent­lich anders heißt, kommt aus Soma­lia und ist Ende 2015 in Deutsch­land ein­ge­reist. Im Juli 2019 wur­de sie als Flücht­ling nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on aner­kannt. Dar­auf­hin stell­te sie bei der deut­schen Bot­schaft in Nai­ro­bi einen Ter­min­an­trag auf ein Visum zum Fami­li­en­nach­zug. Erst über zwei Jah­re spä­ter beka­men ihre Kin­der einen Ter­min bei der Inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on (IOM), über die der Antrag end­lich bei der Bot­schaft ein­ge­reicht wur­de. Waris ist allein­ste­hend, ihr Mann ist ver­stor­ben. Die Kin­der im Alter von 13, 11, 10 und 7 Jah­ren leben bei ihrer kran­ken Groß­mutter. Seit drei Jah­ren ver­sucht die 36-Jäh­ri­ge, ihre Kin­der über die deut­sche Bot­schaft in Nai­ro­bi nach­zu­ho­len. Dabei tun sich immer neue Schwie­rig­kei­ten auf, obwohl die Mut­ter­schaft sogar mit­tels einer DNA-Pro­be bewie­sen wur­de und alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen ein­ge­reicht sind. Zuletzt ver­kün­de­te das Aus­wär­ti­ge Amt, dass die  Unter­la­gen an die zustän­di­ge Aus­län­der­be­hör­de gesandt wor­den sei­en, wohin­ge­gen die­se behaup­tet, sie habe nichts erhal­ten. Hin­zu kommt, dass sich mitt­ler­wei­le weder die Bot­schaft noch die IOM zurück­mel­det. Waris und ihre Kin­der wer­den im Unge­wis­sen gelas­sen, wann das War­ten ein Ende hat.

Auch vie­le ande­re Fami­li­en aus Ost­afri­ka – etwa sol­che, die vor der eri­tre­ischen Dik­ta­tur mit ihrer Zwangs­ar­beit und Fol­ter geflüch­tet sind – war­ten seit meh­re­ren Jah­ren auf ihre engs­ten Ange­hö­ri­gen. Im Fal­le von Eritreer*innen stel­len sich beson­de­re Hür­den in Form einer Dia­spora­steu­er und einer Reue-Erklä­rung, die sie als Vor­aus­set­zung dafür, dass sie von den eri­tre­ischen Behör­den Doku­men­te erhal­ten, die wie­der­um die deut­schen Behör­den als Vor­aus­set­zung für den Fami­li­en­nach­zug anse­hen, unter­zeich­nen müs­sen (mehr dazu sie­he hier).

Der 25-jäh­ri­ge Ama­ni­el* ist 2015 nach Deutsch­land gekom­men und hat im Juli 2017 sei­ne Aner­ken­nung als Flücht­ling erhal­ten. Der frist­wah­ren­de Antrag auf Fami­li­en­nach­zug wur­de gestellt. Er hat­te sei­ne Fami­lie ver­las­sen, als sein Sohn erst weni­ge Mona­te alt war. Sei­ne Frau hat­te sich damals mit dem klei­nen Kind die gefähr­li­che Flucht nicht zuge­traut und ver­ließ Eri­trea erst Ende 2018, als die Gren­zen nach dem Frie­dens­schluss mit Äthio­pi­en kurz­zei­tig geöff­net waren. Im März 2019 haben sie sich an der deut­schen Bot­schaft in Äthio­pi­en für einen Ter­min zum Fami­li­en­nach­zug regis­triert. Ein Jahr spä­ter wur­de der Fami­lie ein Ter­min für April 2020 zuge­teilt. Die­ser wur­de jedoch weni­ge Tage, bevor er statt­fin­den konn­te, auf­grund des Coro­na-Lock­downs von der Bot­schaft stor­niert. Ama­ni­els Frau wur­de zuge­si­chert, dass sie einen neu­en Ter­min erhal­ten wür­de. Die Fami­lie war­te­te mona­te­lang, doch nichts geschah. Als sie sich schließ­lich hil­fe­su­chend an die Inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on (IOM) wand­te, sag­te man ihr dort, dass sie kei­nen Ter­min bekom­men kön­ne, wenn sie nicht die Hei­rats­re­gis­trie­rung vom Außen­mi­nis­te­ri­um in Asma­ra (Eri­trea) über­be­glau­bi­gen lie­ße. Zu die­ser Zeit gab es jedoch eine Hand­lungs­an­wei­sung des Aus­wär­ti­gen Amtes, dass Über­be­glau­bi­gun­gen nicht erwar­tet wer­den könn­ten, da alle eri­tre­ischen Ämter wegen Coro­na geschlos­sen sei­en. Damit kon­fron­tiert for­der­te IOM die Frau auf, einen neu­en Ter­min über eine ande­re Visa-Kate­go­rie zu buchen. Ama­ni­el stell­te sich zu die­sem Zweck nahe­zu jede Nacht den Wecker, um einen der begehr­ten Ter­mi­ne zu ergat­tern, da neue Ter­mi­ne um Mit­ter­nacht frei­ge­schal­tet wer­den und blitz­schnell aus­ge­bucht sind. Die Buchung gelang schließ­lich, doch spä­ter behaup­te­te das Aus­wär­ti­ge Amt, es sei die fal­sche Visa-Kate­go­rie gebucht wor­den. Also alles von vor­ne! Im Novem­ber 2021 buch­te Ama­ni­el erneut einen Ter­min, doch als die Fami­lie zu die­sem in der deut­schen Bot­schaft in Addid Abe­ba erschien, wur­de sie weg­ge­schickt mit der Begrün­dung, die Fami­lie habe nur einen Ter­min für zwei Per­so­nen (Mut­ter und Sohn) gebucht – sie hät­ten aber zwei Ter­mi­ne für jeweils eine Per­son buchen müs­sen. Seit­her hat die Fami­lie zum wie­der­hol­ten Male ver­sucht, einen neu­en Ter­min zu buchen – und nun end­lich wie­der einen erhal­ten. Sei­nen mitt­ler­wei­le 7‑jährigen Sohn hat Ama­ni­el zuletzt gese­hen, als die­ser weni­ge Mona­te alt war.

Was wir tun

Vor rund einem Jahr hat PRO ASYL gemein­sam mit Flücht­lings­rä­ten eine Kam­pa­gne gestar­tet, um das  The­ma stär­ker ins öffent­li­che Bewusst­sein zu rücken. In den ver­gan­ge­nen zwölf Mona­ten haben wir ein Pres­se­ge­spräch orga­ni­siert, Medi­en­be­richt­erstat­tung zum Fami­li­en­nach­zug ange­regt und durch eige­ne Gast­kom­men­ta­re in Zei­tun­gen auf das The­ma auf­merk­sam gemacht. Wir haben durch Aktio­nen in den sozia­len Netz­wer­ken ( #Fami­li­en­Ge­hö­ren­Zu­sam­men) und Unter­schrif­ten­kam­pa­gnen Men­schen mobi­li­siert, haben Flücht­lings­ver­bän­de, Kir­chen und Gewerk­schaf­ten dazu auf­ge­ru­fen, das The­ma Fami­li­en­nach­zug auf die Agen­da zu set­zen und sind aktiv auf Bürgermeister*innen zuge­gan­gen, um sie für unser Anlie­gen zu gewin­nen. Rund zwan­zig (Ober)-Bürgermeister*innen aus unter­schied­li­chen Par­tei­en gehö­ren zu den Erst­un­ter­zeich­nern eines ent­spre­chen­den Auf­rufs, außer­dem rund 220 zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen. Gemein­sam mit der Initia­ti­ve Fami­li­en­nach­zug Eri­trea haben wir eine Demons­tra­ti­on in Ber­lin orga­ni­siert und dar­über hin­aus Geflüch­te­te, die auf ihre Fami­li­en war­ten, indi­vi­du­ell bera­ten und beglei­tet – mit eini­gen schö­nen Erfolgs­fäl­len.  Auch die poli­ti­sche Lob­by­ar­beit inklu­si­ve kon­ti­nu­ier­li­cher Anspra­chen von Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten und Minister*innen zählt dazu. Erfreu­lich war es zu sehen, dass unse­re Bemü­hun­gen gefruch­tet haben und ein Groß­teil unse­rer For­de­run­gen in den Koali­ti­ons­ver­trag Ein­gang gefun­den hat. Nun gilt es, dass die Ankün­di­gun­gen auch in die Tat umge­setzt wer­den. Denn Fami­li­en gehö­ren zusam­men – egal, woher sie kommen.

(er)

*Alle Namen wur­den zum Per­sön­lich­keits­schutz der Men­schen anonymisiert.