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Diese Familie aus Eritrea hat es geschafft: Nach acht Jahren Trennung ist sie wiedervereint. Viele weitere warten noch immer auf ihre Eltern, Kinder oder Ehepartner. (UNHCR/Tarik Argaz )

Der Familiennachzug eritreischer Flüchtlinge zieht sich oft über viele Jahre hin. Ein neues Gutachten zeigt, dass die nachträgliche Beschaffung von Dokumenten aus Eritrea, die deutsche Behörden einfordern, häufig an unzumutbare Bedingungen geknüpft ist. Im Auswärtigen Amt scheint nun endlich Bewegung in die Sache zu kommen.

Dass die deut­schen Behör­den Doku­men­te zum Nach­weis von Iden­ti­tät und fami­liä­rer Bin­dung ver­lan­gen, die die Fami­li­en nicht haben, ist eines der zen­tra­len Pro­ble­me beim Fami­li­en­nach­zug und trifft ganz beson­ders Fami­li­en aus Ost­afri­ka. Eri­tre­ische Ange­hö­ri­ge sind meist schon in die Nach­bar­län­der geflo­hen, weil sie in der deut­schen Aus­lands­ver­tre­tung in Asma­ra (Eri­trea) kei­nen Fami­li­en­nach­zug bean­tra­gen kön­nen. Die lega­le Aus­rei­se aus Eri­trea ist kaum mög­lich, offi­zi­ell gilt das Ver­las­sen des ost­afri­ka­ni­schen Staa­tes als »Ver­rat am Vater­land«. Bei der Visums­be­an­tra­gung ver­lan­gen die deut­schen Behör­den dann aber, dass die Geflo­he­nen aus dem Aus­land über die eri­tre­ischen Bot­schaf­ten und unter Beauf­tra­gung Drit­ter Doku­men­te aus Eri­trea beschaf­fen. Das ist aus ver­schie­de­nen Grün­den schwierig.

Ein von PRO ASYL kofi­nan­zier­tes Gut­ach­ten kommt zu dem Ergeb­nis, dass Eri­trea nicht das ihm teil­wei­se zuge­schrie­be­ne, gut funk­tio­nie­ren­de Urkun­den­sys­tem besitzt. Vie­le Lebens­er­eig­nis­se wie Gebur­ten und Ehe­schlie­ßun­gen blei­ben amt­lich undokumentiert.

Hin­zu kommt, dass die Hür­den zur nach­träg­li­chen Beschaf­fung extrem hoch und teil­wei­se nicht zu erfül­len sind: Die Bean­tra­gung von amt­li­chen Doku­men­ten ist für Eritreer*innen im Aus­land nur mög­lich, wenn sie eine Erklä­rung unter­schrei­ben, dass sie die Flucht bereu­en und eine Steu­er von zwei Pro­zent ihres Ein­kom­mens ent­rich­ten. Dies ist seit lan­gem bekannt, die Bun­des­re­gie­rung hat­te dar­über nach eige­nen Anga­ben jedoch bis­her kei­ne Erkennt­nis­se (Drs. 19/2075; Drs. 19/11840). Das Gut­ach­ten zeigt auf, dass die Reue-Erklä­rung und Dia­spora­steu­er, die auch auf deut­sche Sozi­al­leis­tun­gen berech­net wird, Vor­aus­set­zun­gen für jeg­li­chen kon­su­la­ri­schen Dienst sind.

Unüberwindbare Hürden, Probleme für Minderjährige 

Die Men­schen, die aus Eri­trea geflo­hen sind, bereu­en in der Regel aber die »Nicht­er­fül­lung natio­na­ler Ver­pflich­tun­gen« nicht. Eben­so wenig sind sie bereit, die »ange­mes­se­nen Maß­nah­men« zu akzep­tie­ren, die die eri­tre­ische Regie­rung dafür häu­fig ver­hängt. Die Abga­be einer sol­chen Erklä­rung kann daher von ihnen nicht ver­langt wer­den. Erst im ver­gan­ge­nen Jahr gab es zwei Urtei­le (VG Han­no­ver und VG Wies­ba­den), die die Erklä­rung auch für sub­si­di­är Geschütz­te für unzu­mut­bar hal­ten – für aner­kann­te Flücht­lin­ge muss dies in jedem Fall gel­ten, denn dass sie indi­vi­du­ell ver­folgt sind, hat das Bun­des­amt ja bereits festgestellt.

Erst­mals wird im Gut­ach­ten zudem auf­ge­deckt, dass eri­tre­ische Aus­lands­ver­tre­tun­gen in ost­afri­ka­ni­schen Staa­ten wie Sudan oder Kenia die nach­träg­li­che Aus­stel­lung von Doku­men­ten (bei­spiels­wei­se Päs­sen) grund­sätz­lich ver­wei­gern, wenn die Flücht­lin­ge nicht nach­wei­sen kön­nen, dass sie vor dem Frie­dens­ab­kom­men zwi­schen Eri­trea und Äthio­pi­en im Juni 2018 aus Eri­trea geflüch­tet sind.

Für unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge ist es weder recht­lich noch prak­tisch mög­lich, Doku­men­te zu beschaf­fen. Den­noch hat Deutsch­land das bis­lang von ihnen ver­langt – und fährt damit einen restrik­ti­ve­ren Kurs als ande­re euro­päi­sche Staaten

Dar­über hin­aus zeigt das Gut­ach­ten die beson­ders schwie­ri­ge Situa­ti­on von unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen auf: Für sie ist es weder recht­lich noch prak­tisch mög­lich, Doku­men­te zu beschaf­fen. Den­noch hat Deutsch­land das bis­lang von ihnen ver­langt – anders als ande­re euro­päi­sche Län­der, die dies als unzu­mut­bar anse­hen. Die bei­den Gutachter*innen zei­gen, dass die deut­sche Pra­xis im Ver­gleich mit der Recht­spre­chung in ande­ren EU-Staa­ten in die­ser Hin­sicht beson­ders restrik­tiv war.

Das Aus­wär­ti­ge Amt hat – nach Erstel­lung des Gut­ach­tens – die Anfor­de­run­gen an die Doku­men­ten­be­schaf­fung inzwi­schen schein­bar ange­passt. Die ent­spre­chen­den Erlas­se sind lei­der nicht bekannt. Aus einem Rund­schrei­ben des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums geht jedoch her­vor, dass künf­tig ver­mehrt eine alter­na­ti­ve Glaub­haft­ma­chung vor­ge­nom­men wird, »soll­te eine Nach­for­de­rung als von vor­ne­her­ein unmög­lich bzw. unzu­mut­bar ange­se­hen wer­den oder auf­grund des bis­he­ri­gen Zeit­ab­laufs eine bal­di­ge Bei­brin­gung der amt­li­chen Doku­men­te nicht zu erwar­ten sein oder wür­de ein wei­te­res Nach­for­dern auf­grund der bereits abge­lau­fe­nen Zeit und der Umstän­de des Fal­les eine unzu­mut­ba­re Här­te darstellen.«

Viel zu lan­ge hat die Bun­des­re­gie­rung auf den amt­li­chen Doku­men­ten der Dik­ta­tur beharrt – und dabei die Rech­te der Geflüch­te­ten und ihrer Fami­li­en verletzt.

Geflüchtete müssen Kontakt zum Verfolgerstaat aufnehmen. Ändert sich das nun?

Ob die Fäl­le, in denen die Beschaf­fung von Doku­men­ten seit Jah­ren nicht mög­lich war, jetzt end­lich zu einem posi­ti­ven Abschluss geführt wer­den und künf­tig dar­auf ver­zich­tet wird, Geflüch­te­te zum Kon­takt mit dem Ver­fol­ger­staat zu drän­gen, bleibt abzu­war­ten. Es wäre höchs­te Zeit. Viel zu lan­ge hat die Bun­des­re­gie­rung auf den amt­li­chen Doku­men­ten der Dik­ta­tur beharrt – und dabei die Rech­te der Geflüch­te­ten und ihrer Fami­li­en verletzt.

Das Gut­ach­ten »Access to Docu­ments by Eri­tre­an Refu­gees in the Con­text of Fami­ly Reuni­fi­ca­ti­on« wur­de von Dani­el Mekon­nen und Sara Pala­ci­os Ara­pi­les im Auf­trag der Orga­ni­sa­tio­nen Equal Rights Bey­ond Bor­ders und Inter­na­tio­nal Refu­gee Assis­tance Pro­ject (IRAP) erstellt und u.a. von PRO ASYL kofi­nan­ziert. Eine Über­set­zung ins Deut­sche ist geplant. Die eng­li­sche Fas­sung kann hier abge­ru­fen werden.

(jb)


Die Initia­ti­ve Fami­li­en­nach­zug Eri­trea ruft für den 15. Mai 2021 zu einer Demo vor dem Aus­wär­ti­gen Amt auf. In der Initia­ti­ve haben sich mehr als 1000 Geflüch­te­te zusam­men­ge­schlos­sen: Sie for­dern, die flücht­lings- und fami­li­en­feind­li­che Poli­tik zu been­den und den Nach­zug ihrer Fami­li­en, von denen sie zum Teil seit mehr als fünf Jah­ren getrennt sind, end­lich zu ermög­li­chen. Die War­te­zei­ten zur Antrag­stel­lung von bis zu zwei Jah­ren, die schlep­pen­de Bear­bei­tung und uner­füll­ba­re Anfor­de­run­gen an vor­zu­le­gen­de Doku­men­te ver­hin­dern ihr Recht auf Fami­li­en­le­ben. Sie for­dern: »Fami­li­en­le­ben für alle – Fami­li­en­nach­zug jetzt!« Der Auf­ruf wird unter­stützt von PRO ASYL, dem Flücht­lings­rat Ber­lin und der Seebrücke.