14.02.2022
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Ein halbes Jahr nach der Machtübernahme der Taliban harren noch immer zehntausende ehemalige Ortskräften und Menschenrechtsverteidiger*innen in Afghanistan aus.

Noch immer sind Zehntausende von Menschen in Afghanistan in Lebensgefahr. Deshalb fordern PRO ASYL, Kabul Luftbrücke und das Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte unter anderem direkte Evakuierungen aus Afghanistan, erleichterte Visaverfahren, Visa on arrival und eine Reform des Ortskräfteverfahrens.

PRO ASYL, Kabul Luft­brü­cke und das Paten­schafts­netz­werk Afgha­ni­sche Orts­kräf­te haben einen Zehn-Punk­te-Plan »Ver­gesst Afgha­ni­stan nicht, han­delt jetzt« ent­wi­ckelt. Die zehn Vor­schlä­ge müs­sen und kön­nen schnell umge­setzt werden.

Die Erklärung im Wortlaut:

»Ver­gesst Afgha­ni­stan nicht! Han­delt jetzt!«

PRO ASYL, Luft­brü­cke Kabul und das Paten­schafts­netz­werk Afgha­ni­sche Orts­kräf­te for­dern Zehn-Punkte-Plan

Die Men­schen in Afgha­ni­stan brau­chen unse­re Hil­fe. Ihr Leid ist aus den Schlag­zei­len ver­schwun­den, doch ein hal­bes Jahr nach der Macht­über­nah­me durch die Tali­ban spie­len sich Tra­gö­di­en ab: Men­schen, die mit Deutsch­land und west­li­chen Staa­ten zusam­men­ge­ar­bei­tet haben, wer­den gefol­tert, Frau­en wer­den von den Tali­ban aus der Öffent­lich­keit ver­drängt und dür­fen nicht allein auf die Stra­ße, es droht eine Hun­ger­ka­ta­stro­phe. Die Bun­des­re­gie­rung muss zu ihrer Ver­ant­wor­tung ste­hen und Ver­folg­te ret­ten. Dies gilt ganz beson­ders für Afghan*innen, die für deut­sche Minis­te­ri­en und Insti­tu­tio­nen tätig waren, und sol­che, die sich als Journalist*innen, Anwält*innen oder Menschenrechtsaktivist*innen für Demo­kra­tie und Men­schen­rech­te stark­ge­macht haben, ob mit oder ohne Bezug zu Deutschland.

Die Tali­ban suchen aktiv nach Kol­la­bo­ra­teu­ren, min­des­tens ein­hun­dert ehe­ma­li­ge Regie­rungs­an­ge­hö­ri­ge und Orts­kräf­te inter­na­tio­na­ler Trup­pen sind laut einem Bericht der Ver­ein­ten Natio­nen umge­bracht worden.

Wir begrü­ßen den »Akti­ons­plan Afgha­ni­stan«, den das Aus­wär­ti­ge Amt am 23. Dezem­ber 2021 vor­ge­legt hat, eben­so wie die Zusa­gen zur Ret­tung gefähr­de­ter Afghan*innen aus dem Koali­ti­ons­ver­trag. Die­ser muss nun schnell durch ein aus­rei­chend dimen­sio­nier­tes Auf­nah­me­ver­fah­ren unter­mau­ert wer­den. Die Angst ist begrün­det: Die Tali­ban suchen aktiv nach Kol­la­bo­ra­teu­ren, min­des­tens ein­hun­dert ehe­ma­li­ge Regie­rungs­an­ge­hö­ri­ge und Orts­kräf­te inter­na­tio­na­ler Trup­pen sind laut einem Bericht der Ver­ein­ten Natio­nen umge­bracht wor­den. Vie­le ande­re Afghan*innen sind mit ihren Fami­li­en unter­ge­taucht und wech­seln regel­mä­ßig ihr Ver­steck. Sie sind der Rache der Tali­ban eben­so aus­ge­lie­fert wie einer Hungersnot.

Trotz die­ser dra­ma­ti­schen Situa­ti­on stockt die ver­spro­che­ne Aus­wei­tung der Auf­nah­me­zu­sa­gen. Noch ist kei­ne der Situa­ti­on ange­mes­se­ne Maß­nah­me ergrif­fen wor­den. Zudem stockt die Aus­rei­se. Dabei sprach das BMI selbst Ende August noch davon, dass der Bun­des­re­gie­rung mehr als 40.000 Orts­kräf­te (inklu­si­ve Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge) in Afgha­ni­stan bekannt sei­en. Dabei wei­ter aus­ge­schlos­sen sind voll­jäh­ri­ge ledi­ge Kin­der wie die 18-jäh­ri­ge Toch­ter sowie alle, die in Form von Werk­ver­trä­gen bei Sub­un­ter­neh­men beschäf­tigt waren.

Zu den Orts­kräf­ten und Menschenrechtsverteidiger*innen kom­men rund 6.000 Men­schen aus Afgha­ni­stan hin­zu, die auf den Ter­min­war­te­lis­ten der Deut­schen Bot­schaf­ten für den Fami­li­en­nach­zug zu ihren in Deutsch­land leben­den Ange­hö­ri­gen ste­hen. Auch Ange­hö­ri­ge von nach Deutsch­land Geflüch­te­ten sind in Afgha­ni­stan in Gefahr. Ihre Anträ­ge wur­den zumeist noch nicht ein­mal ent­ge­gen­ge­nom­men. Deren Zahl hat sich in den letz­ten sechs Mona­ten fast ver­dop­pelt. Trotz­dem wur­den nur neun zusätz­li­che Stel­len in der Deut­schen Bot­schaft in Paki­stan und zehn in Katar für alle die­se unter­schied­li­chen Grup­pen eingerichtet.

Zudem lie­gen bei ver­schie­de­nen Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­ti­on tau­sen­de Mails vor von Men­schen, mit und ohne Deutsch­land­be­zug, die in Lebens­ge­fahr sind.

Wir haben des­halb zehn kon­kre­te Vor­schlä­ge ent­wi­ckelt, wie die Bun­des­re­gie­rung gefähr­de­ten Afghan*innen jetzt hel­fen kann. Die Bedro­hungs­la­ge der Men­schen in Afgha­ni­stan muss hand­lungs­lei­tend sein. Wir for­dern ein schnel­les und ent­schie­de­nes Handeln.

Eva­ku­ie­rungs­flü­ge direkt aus Afgha­ni­stan nach Deutsch­land müs­sen mit Prio­ri­tät ver­han­delt wer­den. Wir brau­chen eine dop­pel­te Luft­brü­cke: Auf dem Hin­flug soll­ten die Flug­zeu­ge huma­ni­tä­re Hilfs­gü­ter lie­fern, auf dem Rück­flug bedroh­te Men­schen mit­neh­men und in Sicher­heit brin­gen. Für Men­schen mit Auf­nah­me­zu­sa­ge müs­sen in Deutsch­land Visa on Arri­val erteilt wer­den. Die für ihre Ein­rei­se not­wen­di­ge Sicher­heits­prü­fung kann und muss ange­sichts der Ver­fol­gungs­la­ge in Deutsch­land statt­fin­den. Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um muss die bei der Vor­gän­ger­re­gie­rung ent­wi­ckel­te Abwehr­hal­tung aufgeben

In den direk­ten Nach­bar­län­dern Afgha­ni­stans muss lage­be­zo­gen eine schnel­le und bedarfs­ori­en­tier­te Ver­stär­kung der Bot­schaf­ten erfol­gen. Wir for­dern dar­über hin­aus das Aus­wär­ti­ge Amt auf, die soge­nann­te Glo­bal­zu­stän­dig­keit der deut­schen Bot­schaf­ten grund­sätz­lich in allen Staa­ten zu erklä­ren, um wei­te­re Mög­lich­kei­ten der Ret­tung zu schaf­fen – auch wenn die Schutz­su­chen­den kei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt in dem Land haben. Das Außen­mi­nis­te­ri­um muss ver­stärkt in Ver­hand­lun­gen mit den Nach­bar­län­dern Afgha­ni­stans tre­ten, um büro­kra­ti­sche Hin­der­nis­se abzu­bau­en und die Ein­rei­se nach Deutsch­land, auch von Schutz­su­chen­den ohne aus­rei­chen­de Pass­do­ku­men­te, zu ermöglichen.

Die erteil­ten Auf­nah­me­zu­sa­gen sind Ver­wal­tungs­ak­te der Bun­des­re­gie­rung und müs­sen ein­ge­hal­ten wer­den. Das bis­he­ri­ge Auf­nah­me­ver­fah­ren zeich­net sich durch gro­ße Intrans­pa­renz und an vie­len Stel­len durch man­geln­de Unter­stüt­zung der Betrof­fe­nen aus. Sie brau­chen Rechts­si­cher­heit über den Wert der Zusa­ge. Erteil­te Zusa­gen dür­fen nicht wie­der auf­ge­ho­ben wer­den, weil nun­mehr wie­der die Auf­fas­sung ver­tre­ten wird, voll­jäh­ri­ge Kin­der sei­en nicht schutz­be­dürf­tig. Wir for­dern zudem eine akti­ve Unter­stüt­zung bei der Aus­rei­se nach Deutschland.

Die Lis­te für bedroh­te Menschenrechtsverteidiger*innen, auf der sich die­se für eine mög­li­che Auf­nah­me in Deutsch­land regis­trie­ren konn­ten, wur­de abrupt, ohne Ankün­di­gung und völ­lig will­kür­lich zu Ende August ver­gan­ge­nen Jah­res geschlos­sen. Selbst wenn Men­schen, die eine Auf­nah­me­zu­sa­ge für Deutsch­land erhal­ten haben, in ande­ren Staa­ten Schutz gefun­den haben, wur­den die so frei­ge­wor­de­nen Plät­ze bis­her nicht neu ver­ge­ben. Deut­sche Ver­ant­wor­tung in Afgha­ni­stan darf nicht an Arbeits­ver­trä­gen fest­ge­macht wer­den. Jene, die sich an unse­rem Wer­te­sys­tem ori­en­tiert haben wie etwa Juris­tin­nen, Jour­na­lis­ten und Par­la­men­ta­rie­rin­nen, dür­fen nicht weni­ger Chan­cen auf eine Auf­nah­me­zu­sa­ge haben als jemand, der für ein deut­sches Unter­neh­men gear­bei­tet hat. Deutsch­land hat den Afgha­ni­stan­ein­satz auch immer wie­der damit begrün­det, dort ein bestimm­tes Rechts- und Wer­te­sys­tem zu eta­blie­ren. Die Men­schen, die sich dar­an ori­en­tiert haben, haben eben­so wie Orts­kräf­te ein Recht dar­auf, eine Auf­nah­me­zu­sa­ge zu erhalten.

Das Aus­wär­ti­ge Amt muss unver­züg­lich wie­der Anträ­ge für die Men­schen­rechts­lis­te ent­ge­gen­neh­men, kon­ti­nu­ier­lich bear­bei­ten und dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um Fall für Fall zur Zustim­mung vor­le­gen. Wir for­dern: Die Men­schen­rechts­lis­te muss geöff­net werden.

Unver­än­dert gibt es unab­hän­gig von einem Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm oder einer Wie­der­öff­nung der Men­schen­rechts­lis­te die Mög­lich­keit, in Ein­zel­fäl­len eine Auf­nah­me nach §22 Satz 2 Auf­enthG aus drin­gen­den huma­ni­tä­ren Grün­den zu bean­tra­gen. Wir for­dern, dass die­ser vor­han­de­ne Mecha­nis­mus wei­ter genutzt wird. Eine zeit­na­he Bear­bei­tung für her­aus­ra­gen­de Fäl­le muss sicher­ge­stellt wer­den. Wir for­dern das Aus­wär­ti­ge Amt auf, eine kon­ti­nu­ier­li­che Prü­fung von Ein­zel­fäl­len sicher­zu­stel­len und posi­tiv ent­schie­de­ne Fäl­le dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um zur Zustim­mung vorlegen.

Die im Koali­ti­ons­ver­trag ver­spro­che­ne Reform des Orts­kräf­te­ver­fah­rens eilt. Orts­kräf­te die bis­her auf­grund von büro­kra­ti­schen Hür­den (Vor 2013 beschäf­tigt oder angeb­lich nicht zeit­ge­recht ein­ge­reich­te Gefähr­dungs­an­zei­gen) aus­ge­schlos­sen sind, müs­sen end­lich unter Schutz gestellt wer­den. Auch Afghan*innen, die als Subunternehmer*innen für deut­sche Orga­ni­sa­tio­nen tätig waren oder in Pro­jek­ten gear­bei­tet haben, die von deut­schen Insti­tu­tio­nen und Orga­ni­sa­tio­nen finan­ziert wur­den, müs­sen als Orts­kräf­te aner­kannt wer­den und eine Auf­nah­me­zu­sa­ge erhal­ten. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se die rund 3000 Mitarbeiter*innen des GIZ-Poli­zei­ko­ope­ra­ti­ons­pro­jekts (PCP). Ihre Ver­fol­gung darf nicht baga­tel­li­siert wer­den. Zudem müs­sen auch bereits voll­jäh­ri­ge Kin­der von ehe­ma­li­gen Orts­kräf­ten bei der Auf­nah­me berück­sich­tigt wer­den. Bei Auf­nah­me­zu­sa­gen müs­sen auch Per­so­nen über die Kern­fa­mi­lie hin­aus berück­sich­tigt wer­den: Sämt­li­chen einem Haus­halt zuzu­rech­nen­den sowie alle bedroh­ten Per­so­nen der Fami­lie ist die Auf­nah­me zu gewähren.

Der Fami­li­en­nach­zug zu in Deutsch­land Leben­den muss zügig gewähr­leis­tet wer­den. Die Stel­lung eines Antra­ges muss auch per Fax oder Mail mög­lich sein. Im Aus­wär­ti­gen Amt und in des­sen Abtei­lun­gen in Deutsch­land – und nicht nur in den über­las­te­ten Bot­schaf­ten in Afgha­ni­stans Nach­bar­län­dern – müs­sen des­halb die Visa­an­trä­ge für Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge von hier leben­den Geflüch­te­ten gestellt und bear­bei­tet wer­den. Der Bear­bei­tungs­pro­zess muss beschleu­nigt wer­den, zum Bei­spiel durch Vor­ab­zu­stim­mun­gen der loka­len Aus­län­der­be­hör­den. Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um und die Län­der­in­nen­mi­nis­ter müs­sen auf die Aus­län­der­be­hör­den ein­wir­ken, damit die­ses Instru­ment der Beschleu­ni­gung genutzt wird. Für die Visa-Antrag­stel­lung soll­te dar­über hin­aus die per­sön­li­che Vor­spra­che nicht län­ger erfor­der­lich sein. Auch muss es Visa on Arri­val geben. In Deutsch­land lie­gen in zahl­rei­chen Fäl­len Infor­ma­tio­nen über die Iden­ti­tät der Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen vor. Die Asyl­ver­fah­ren von Afgha­nen müs­sen beschleu­nigt posi­tiv bear­bei­tet wer­den, da sonst kein Fami­li­en­nach­zug mög­lich ist.

Über das huma­ni­tä­re Auf­nah­me­pro­gramm des Bun­des müs­sen bedroh­te Afghan*innen ver­stärkt ein­rei­sen kön­nen. Ein eng­her­zi­ges bei­spiels­wei­se auf eine vier­stel­li­ge oder nied­ri­ge fünf­stel­li­ge Zahl begrenz­tes Pro­gramm ist abso­lut nicht aus­rei­chend. Dem Aus­wär­ti­gen Amt wur­den im ver­gan­ge­nen Som­mer vie­le tau­send gefähr­de­te Per­so­nen gemel­det. Bei Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen lie­gen zehn­tau­sen­de von Emails vor, die Anträ­ge der Betrof­fe­ne auf Schutz wur­den viel­fach minis­te­ri­ell nicht bear­bei­tet. Nur ein Bruch­teil wur­de für die soge­nann­te Men­schen­rechts­lis­te berück­sich­tigt. Die bereits gemel­de­ten Per­so­nen, die bis­her kei­ne Auf­nah­me­zu­sa­ge erhal­ten haben, soll­ten vom Aus­wär­ti­gen Amt geprüft und für ein Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm vor­ge­schla­gen wer­den, ohne dass es einer erneu­ten Mel­dung bedarf.

Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um soll­te huma­ni­tä­re Auf­nah­me­pro­gram­me der Län­der aner­ken­nen, ähn­lich wie in der Ver­gan­gen­heit im Fal­le von Syrer*innen. Die Bun­des­län­der könn­ten beson­ders bei bestehen­den fami­liä­ren Bin­dun­gen tätig wer­den. Denn für Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge mit Bezü­gen zu Deutsch­land, die nicht die stren­gen Kri­te­ri­en für einen Fami­li­en­nach­zug erfül­len, müs­sen Lösun­gen gefun­den wer­den, die der­zeit an der engen Aus­le­gung des Auf­ent­halts­ge­set­zes schei­tern. Der Nach­zug der sons­ti­gen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen, der eine außer­ge­wöhn­li­che Här­te vor­aus­setzt, wird äußerst restrik­tiv aus­ge­legt. Bis­her wird die lebens­be­droh­li­che Situa­ti­on in Afgha­ni­stan in der Regel nicht berück­sich­tigt. Dies betrifft auch Afghan*innen, die bis­lang nur mit einer Dul­dung in Deutsch­land leben und des­halb vom Fami­li­en­nach­zug aus­ge­schlos­sen sind. Es muss zudem sicher­ge­stellt wer­den, dass der Ehe­gat­ten­nach­zug nicht am Sprach­er­werb in Afgha­ni­stan schei­tert. Auf den Nach­weis von Sprach­er­for­der­nis­sen muss gene­rell beim Ehe­gat­ten­nach­zug aus Afgha­ni­stan ver­zich­tet werden.

Im Rah­men des UN-Resett­le­ment-Pro­gramms, das aus­ge­wei­tet wer­den muss, soll­ten im Jahr 2022 ganz beson­ders Afghan*innen aus dem Iran und Paki­stan berück­sich­tigt wer­den. Doch Resett­le­ment greift nur aus den Nach­bar­staa­ten, ist lang­wie­rig und hilft den Men­schen in Afgha­ni­stan, die in aku­ter Lebens­ge­fahr sind, kurz­fris­tig nicht. Auch für Afgha­nen, die sich in der Tür­kei, Indi­en und Indo­ne­si­en befin­den, die alle nicht die Rech­te der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on gewäh­ren, muss eine Lösung gefun­den werden.