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Familiennachzug jetzt!

Zehn­tau­sen­de Fami­li­en sind durch Flucht und Ver­trei­bung getrennt. Die Bun­des­re­gie­rung hat mit ihrem Koali­ti­ons­ver­trag ver­spro­chen, den Fami­li­en­nach­zug zu erleich­tern. Doch das War­ten hat immer noch kein Ende. Ob und wann die Regie­rung ihr Ver­spre­chen ein­löst, ist unklar. Dar­um wol­len wir zusam­men mit euch Druck machen.

12.12.: Aktion Vor dem Brandenburger TOr

Am 12. Dezem­ber 2023 fin­det eine sym­bo­li­sche Akti­on vor dem Bran­den­bur­ger Tor in Ber­lin statt. Dabei sol­len lebens­gro­ße Sil­hou­et­ten von getrenn­ten Fami­li­en durch Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Passant*innen zusam­men­ge­führt werden.

Die Akti­on dient als Mahn­mal, um die Bun­des­re­gie­rung an ihr Ver­spre­chen im Koali­ti­ons­ver­trag zu erin­nern, den Fami­li­en­nach­zug für Geflüch­te­te zu erleich­tern. Zwei Jah­re nach die­ser Zusa­ge scheint die Umset­zung ins Sto­cken gera­ten zu sein, und die Orga­ni­sa­tio­nen möch­ten die Öffent­lich­keit dar­auf auf­merk­sam machen.

Die For­de­rung an die Regie­rung besteht dar­in, den Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Geschütz­te ent­spre­chend zu erleich­tern und das im Koali­ti­ons­ver­trag gege­be­ne Ver­spre­chen umzusetzen.

Was?    Mahn­mal für getrenn­te Fami­li­en, sym­bo­li­sche Zusam­men­füh­rung von lebens­gro­ßen Sil­hou­et­ten durch MdBs und Passant*innen

Wo?      Bran­den­bur­ger Tor, Berlin

Wer?     PRO ASYL, terre des hom­mes und Abge­ord­ne­te der Regie­rungs­par­tei­en (ange­fragt).

Wann?  12. Dezem­ber 2023

Foto- und Inter­view­ter­min sowie Rede­bei­trä­ge um 12 Uhr

Die gesam­te Akti­on dau­ert von 11:15 Uhr bis 16 Uhr.

Einzelfälle

Um wel­che Men­schen geht es? Wir haben eini­ge Fall­bei­spie­le aus unse­rer all­täg­li­chen Arbeit zusam­men­ge­tra­gen. Jeder öffent­li­che Druck beim The­ma Fami­li­en­nach­zug hilft ihnen, ihre Ange­hö­ri­gen bald wie­der bei sich zu haben!

(Namen aus Schutzgründen geändert)

Ami­ra Sayy­id muss­te 2019 ihre Hei­mat Afgha­ni­stan ver­las­sen, weil ihr Leben in Gefahr war.  Die Flucht gestal­te­te sich dra­ma­tisch,  auf dem Weg aus Afgha­ni­stan wur­de sie von ihren Söh­nen, mit denen sie gemein­sam das Land ver­las­sen woll­te, getrennt. Ami­ra war sich sicher, dass ihre Söh­ne tot sind. Sie hör­te zwei Jah­re lang nichts von ihnen, bis ein Bekann­ter die Söh­ne 2021 zur Zeit der Macht­über­nah­me der Tali­ban zufäl­lig in Kabul am Flug­ha­fen ent­deck­te. Die Kin­der ver­such­ten, wie so vie­le ande­re, aus Angst vor den Tali­ban ver­zwei­felt, das Land zu ver­las­sen. Er stell­te den Kon­takt mit Ami­ra wie­der her. Die Söh­ne wuss­ten bis dahin nicht, dass ihre Mut­ter noch am Leben war. Ihr Vater, Ami­ras Ehe­mann, war schon eini­ge Jah­re zuvor ver­stor­ben. Da Ami­ra auf­grund der Ver­fol­gung in Afgha­ni­stan in Deutsch­land der Flücht­lings­schutz zuge­spro­chen wur­de, erhielt sie ein Recht auf Fami­li­en­nach­zug der bei­den min­der­jäh­ri­gen Kin­der. Nach dem Tod des Vaters und der Flucht von Ami­ra hat­ten sie kei­ne Fami­lie mehr in Afgha­ni­stan. Doch obwohl die bei­den Kin­der sich unbe­glei­tet und min­der­jäh­rig in Afgha­ni­stan auf­hiel­ten, muss­ten sie 26 Mona­te auf einen Ter­min zur Visums­be­an­tra­gung war­ten. Der Ter­min soll­te im Novem­ber 2023 bei der Bot­schaft in Islam­abad im Nach­bar­land Paki­stan statt­fin­den – denn die Stel­lung des Visum­an­trags muss bei der zustän­di­gen deut­schen Bot­schaf­ten per­sön­lich erfol­gen. Doch die bei­den unbe­glei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen kön­nen nicht nach Paki­stan aus­rei­sen – sie haben kei­ne Päs­se und ohne Päs­se las­sen die paki­sta­ni­schen Behör­den sie nicht ein­rei­sen. Päs­sen kön­nen sie in Afgha­ni­stan lei­der nicht bean­tra­gen, da es dazu ein voll­jäh­ri­ges, männ­li­ches Fami­li­en­mit­glied braucht. Und ein sol­ches Fami­li­en­mit­glied gibt es nicht mehr in Afghanistan.

Die Fami­lie beschrieb der deut­schen Bot­schaft die­se Situa­ti­on und bat dar­um, das Visums­ver­fah­ren auch ohne per­sön­li­che Vor­spra­che ein­zu­lei­ten. Doch die deut­sche Bot­schaft wei­ger­te sich und ver­schob den Ter­min ledig­lich um zwei Wochen. Und das, obwohl der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) im April 2023 fest­ge­stellt hat, dass die euro­päi­schen Mit­glieds­staa­ten eine digi­ta­le Antrag­stel­lung bei Fami­li­en­nach­zugs­ver­fah­ren ermög­li­chen müs­sen, wenn – genau wie bei Ami­ras Söh­nen – sich die per­sön­li­che Vor­spra­che unmög­lich oder über­mä­ßig schwie­rig gestal­ten wür­de. Solan­ge die deut­sche Bot­schaft in Islam­abad die­se Mög­lich­keit zur digi­ta­len Antrag­stel­lung jedoch nicht gewährt, kön­nen die Kin­der ihr Fami­li­en­nach­zugs­ver­fah­ren nicht fort­füh­ren und blei­ben allein in Afgha­ni­stan zurück. Auch wenn die Min­der­jäh­ri­gen recht­lich einen Anspruch auf Nach­zug zu ihrer Mut­ter haben, wird ihnen die­ser in der Pra­xis bis heu­te verwehrt.

Ich bin eigent­lich nie glück­lich, weil mei­ne Kin­der nicht bei mir sind“, sagt Ami­ra. „Ich kann nicht rich­tig schla­fen, weil mei­ne Kin­der in Gefahr sind. Wenn mei­ne Kin­der end­lich kom­men, habe ich kei­ne Kopf­schmer­zen mehr.

Yasim Al Hassan* flieht Mit­te 2020 mit 16 Jah­ren allei­ne aus Syri­en nach Deutsch­land aus Angst, in Syri­en Mili­tär­dienst leis­ten zu müs­sen. Er bekommt den soge­nann­ten sub­si­diä­ren Schutz. Als Min­der­jäh­ri­ger hat er nur ein Recht dar­auf, sei­ne Eltern nach Deutsch­land nach­zie­hen zu las­sen. Doch Yasim hat auch eine jün­ge­re Schwes­ter und einen jün­ge­ren Bru­der. Sei­ne Mut­ter ist zu fast 90% erblin­det und trifft die schwie­ri­ge Ent­schei­dung, ihre jün­ge­ren Kin­der zunächst in Syri­en zurück zu las­sen und zu Yasim nach Deutsch­land zu kom­men. Aktu­ell ver­sucht sie nun ver­zwei­felt, ihre bei­den jüngs­ten Kin­der nach Deutsch­land zu holen. Um die bei­den macht sie sich gro­ße Sor­gen. Der Vater hat die Fami­lie ver­las­sen und küm­mert sich kaum um Yasims Schwes­ter und Bru­der. Yasims Mut­ter erhält einen Son­der­ter­min für ihre Kin­der. Doch als die Kin­der zur Bot­schaft gehen, wer­den die Anträ­ge nicht ange­nom­men, da die Über­tra­gung des Sor­ge­rechts des Vaters bereits fünf Mona­te alt war.  Nun hat die Fami­lie Anfang Dezem­ber 2023 einen erneu­ten Ter­min. Die Mut­ter bangt wei­ter­hin um ihre Kinder.

“Mei­ne größ­te Sor­ge ist, dass mei­ne Kin­der in Syri­en nicht gut ver­sorgt sind. Sie müs­sen auf sehr klei­nem Raum zusam­men­le­ben.”, sagt Yasims Mut­ter Ahl­am. “Mein Gesund­heits­zu­stand hat sich sehr ver­schlech­tert, seit ich in Deutsch­land bin. Ich mer­ke, wie die Angst um mei­ne Kin­der mir zu schaf­fen macht.” 

Als 12-Jäh­ri­ger ist Ahmed Hamoud 2020 allei­ne  aus Syri­en nach Deutsch­land geflo­hen und bekommt ein Jahr spä­ter den sub­si­diä­ren Schutz. Seit­dem lebt er bei sei­nem Onkel in Süd­deutsch­land – aber sei­ne Eltern und sei­ne Geschwis­ter ver­misst er sehr. Sei­ne Eltern leben gemein­sam mit sei­nen Geschwis­tern (fünf, zehn und 13 Jah­re alt) in Nord­sy­ri­en. Da sie zu ihm zie­hen möch­ten, stel­len sie im Som­mer 2022 einen Visum­an­trag. Allein auf die­sen Ter­min bei der Bot­schaft haben sie 10 Mona­te gewar­tet. Nach wei­te­ren acht Mona­ten erhal­ten sei­ne Geschwis­ter eine Ableh­nung – denn es gibt kein Recht auf den soge­nann­ten Geschwis­ter­nach­zug. Schwe­ren Her­zens ent­schei­den sich die Eltern, die jün­ge­ren Geschwis­ter zunächst bei den Groß­el­tern in Syri­en zurück zu las­sen und zu Ahmed nach Deutsch­land zu kom­men – um dann als nächs­tes ihre Kin­der über den Fami­li­en­nach­zug zu holen.

Die Zeit hier war bis­her schwer für ihn, er hat die Eltern und Schwes­tern so ver­misst“, sagt Ahmeds Onkel bei dem er in Deutsch­land lebt. „Sie [Ahmeds Eltern] hat­ten ja kei­ne Wahl“, sagt der Onkel wütend, „wenn sie nicht gekom­men wären, hät­ten sie Ahmed viel­leicht nie wie­der­ge­se­hen.“

Maryam Zahe­ri* flieht nach der Macht­über­nah­me der Tali­ban gemein­sam mit ihrer Mut­ter und ihren Geschwis­tern aus Afgha­ni­stan in die Tür­kei. Ihr Vater war zu dem Zeit­punkt bereits ver­stor­ben.  Da die Abschie­bun­gen aus der Tür­kei nach Afgha­ni­stan zuneh­men und sie daher dort nicht sicher sind, ent­schei­det sich die Fami­lie, nach Euro­pa zu flie­hen. Bei der Flucht wird die damals 13-jäh­ri­ge Maryam ange­wie­sen, sich in ein ande­res Auto zu set­zen als der Rest ihrer Fami­lie. Das Auto, in dem sich ihre Mut­ter, ihre Schwes­ter und Bru­der befin­den, wird aber von Sicher­heits­kräf­ten auf­ge­hal­ten. Erst als Maryam in Deutsch­land ankommt erfährt sie, dass ihre Fami­lie die Flucht nach Euro­pa nicht geschafft hat.

In Deutsch­land bekommt sie die Flücht­lings­ei­gen­schaft. Natür­lich hat Maryam nun vor allem einen Wunsch: ihre krebs­kran­ke Mut­ter, ihre Zwil­lings­schwes­ter und ihren klei­nen Bru­der nach Deutsch­land nach­zu­ho­len. Tat­säch­lich bekommt ihre Fami­lie schnell einen Ter­min bei der Bot­schaft in Istan­bul, um den Antrag zu stel­len. Aber der Zustand von Maryams Mut­ter ver­schlech­tert sich rapi­de und sie ist nicht rei­se­fä­hig. Außer­dem steht eine neue Che­mo­the­ra­pie an – doch die­se über­lebt Maryams Mut­ter nicht. Ihr Tod ist ein Schock für Maryam.

Die klei­nen Geschwis­ter leben bei einer Ver­wand­ten in der Tür­kei. Dort kön­nen sie aller­dings nicht län­ger­fris­tig blei­ben. Die Lebens­si­tua­ti­on ist pre­kär. Maryam lei­det sehr dar­un­ter, dass es ihren Geschwis­tern in der Tür­kei so schlecht geht. Hin­zu kommt, dass sie sich bei der Ver­ar­bei­tung der Trau­er um ihre Mut­ter ihre Geschwis­ter in ihrer Nähe wünscht.

Sie möch­te ihre Geschwis­ter nach Deutsch­land nach­zie­hen las­sen und wird von ihrer Gast­fa­mi­lie bei die­sem Anlie­gen unter­stützt. Sie weiß jedoch auch, dass ihre Geschwis­ter kein Recht haben, nach Deutsch­land zu kom­men. Die Hoff­nungs­lo­sig­keit macht sie sehr traurig.

Der Fall der Kin­der macht mich sowie auch vie­le ande­re Unterstützer*innen tief betrof­fen und den­noch wis­sen wir nicht, ob wir hier eine Lösung fin­den. Es ist wirk­lich nicht ver­ständ­lich, dass die bestehen­den gesetz­li­chen Rege­lun­gen sol­che Fäl­le igno­rie­ren“, sagt die zustän­di­ge Mit­ar­bei­te­rin einer loka­len Bera­tungs­stel­le, die Maryam betreut.

Khe­der Sah­leh* muss aus Syri­en flie­hen, im Febru­ar 2023 kommt er in Deutsch­land an und bekommt den soge­nann­ten sub­si­diä­ren Schutz. Den bekommt man, wenn man vor Bür­ger­krieg oder schwe­ren Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen flieht. Seit 2016 gibt es für Men­schen mit sub­si­diä­rem Schutz kei­nen Anspruch auf Fami­li­en­nach­zug mehr, was die­sen erschwert. Sei­ne Frau lebt mit den vier Töch­tern noch in Syri­en. Am 6. Febru­ar 2023 kommt es zur Kata­stro­phe: in der Tür­kei und in Nord­west­sy­ri­en bebt die Erde, über 50.000 Men­schen ster­ben in der Regi­on und Mil­lio­nen ver­lie­ren ihr zu Hau­se. Die Fami­lie von Khe­der ist mit­ten­drin im syri­schen Erde­ben­ge­biet. Sie über­le­ben, aber ihr Haus wird teil­wei­se zer­stört. Als Teil der Erd­be­ben­hil­fe wer­den Visa­ter­mi­ne von Betrof­fe­nen vor­ge­zo­gen, auch Khe­ders Fami­lie kann des­we­gen schon im Juli 2023 in Bei­rut den Antrag auf Fami­li­en­nach­zug stel­len. Doch dann die Ernüch­te­rung: Die loka­le Aus­län­der­be­hör­de blo­ckiert den schnel­len Fami­li­en­nach­zug und for­dert Ende Sep­tem­ber Nach­wei­se über “schwer­wie­gen­de Erkran­kun­gen” oder “Beein­träch­ti­gun­gen der Selbst­stän­dig­keit” von Khe­der, angeb­lich um die not­wen­di­gen huma­ni­tä­ren Grün­de für den Fami­li­en­nach­zug zu sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten zu bewei­sen. Dabei sind Khe­ders Kin­der noch sehr klein, damit sind die huma­ni­tä­ren Grün­de laut Gesetz bereits erfüllt. Khe­der arbei­tet bereits in Voll­zeit, um sei­ne Fami­lie zu unter­stüt­zen und um durch gute Inte­gra­ti­on sei­ne Chan­cen auf den Fami­li­en­nach­zug zu verbessern.

Es gab kürz­lich [23.09.2023] ein erneu­tes leich­tes Erd­be­ben in der Regi­on Alep­po und Hamah. Mei­ne Fami­lie ist nicht sicher, da sie in einem Haus leben. das bereits durch das ers­te Erd­be­ben stark beschä­digt ist. Ich mache mir gro­ße Sor­gen. Ich möch­te, dass mei­ne Fami­lie so schnell wie mög­lich die Regi­on ver­las­sen kann”, erzählt Kheder.

Im April 2023 bricht im Sudan ein Bür­ger­krieg aus, auch Omar* und sei­ne Fami­lie flie­hen vor den Kämp­fen. Omar macht sich auf den gefähr­li­chen Weg nach Euro­pa, im Juni 2023 erhält er sub­si­diä­ren Schutz in Deutsch­land. Sei­ne Ehe­frau und der fünf- sowie der neun-jäh­ri­ge Sohn blei­ben im Nach­bar­land Äthio­pi­en. Dort ist die Situa­ti­on für die Fami­lie sehr schwie­rig, auch weil sie sich auf­grund der Sprach­un­ter­schie­de kaum ver­stän­di­gen kön­nen. Auf­grund des Kon­flik­tes in Tigray in Äthio­pi­en sind die Kos­ten für Essen, Trin­ken und Woh­nen sehr stark gestie­gen. Die Ver­län­ge­rung der Auf­ent­halts­er­laub­nis kos­tet monat­lich gan­ze 300 US-Dol­lar. Beson­ders dra­ma­tisch ist: Der älte­re Sohn ist an Sichel­zel­len­an­ämie erkrankt und benö­tigt drin­gend eine Behand­lung. Trotz­dem haben die deut­schen Behör­den es abge­lehnt, der Fami­lie einen vor­ge­zo­ge­nen Son­der­ter­min für den Fami­li­en­nach­zug zu geben. Ohne Son­der­ter­min muss die Fami­lie wahr­schein­lich mehr als  zwei Jah­re auf den Ter­min zur Antrag­stel­lung warten.

Für mei­ne Fami­lie ist es sehr schwie­rig, in Äthio­pi­en eine gute medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung zu erhal­ten. Mei­ne Frau hat gro­ße Angst, weil die Situa­ti­on in den äthio­pi­schen  Kran­ken­häu­sern so ist, dass man mit Aus­län­dern nicht so gut umgeht. Man muss sehr viel Geld bezah­len. Zusätz­lich gibt es häu­fig sprach­li­che Pro­ble­me”, erklärt Omar die schwie­ri­ge Situa­ti­on sei­ner Familie.

Najib Ahma­di* ist afgha­ni­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger und lebt bereits seit 2015 in Deutsch­land. Nach einem lan­gen und zer­mür­ben­den Kla­ge­ver­fah­ren bekam er erst 2021 sei­ne Flüchtlingseigenschaft zuge­spro­chen. Dar­auf­hin buch­te er im Novem­ber 2021 bei der deut­schen Aus­lands­ver­tre­tung in Islam­abad (Paki­stan) einen Ter­min für die Bean­tra­gung eines Visums für den Fami­li­en­nach­zug sei­ner Ehe­frau und sei­ner zwei Kin­der. Weil die Fami­lie nach der Macht­über­nah­me der Tali­ban zuneh­mend Angst bekam, flo­hen sie in den angren­zen­den Iran – es war ein­fa­cher, für den Iran ein Visum zu bekom­men als für Paki­stan. Bis heu­te hat er ledig­lich eine War­te­num­mer erhal­ten. Nach der­zei­ti­gen War­te­zei­ten muss mit bis zu 28 Mona­ten gerech­net wer­den, bis Herr Ahma­di und sei­ne Frau über­haupt einen Antrag stel­len können. Und damit ist erst der ers­te Schritt in einem oft jah­re­lan­gen Ver­fah­ren getan.

So beschreibt Najib was die lan­ge Tren­nung mit ihm macht: „Für mich ist es auch sehr schwer. Ich bin erst 35 Jah­re alt und hat­te vor kur­zem einen Schlag­an­fall. Mein Arzt sagt, ich soll Stress redu­zie­ren, aber ich glau­be, der Schmerz kommt von mei­nem Herz.“ Ein län­ge­res Inter­view mit Najib kann man hier lesen.

Wer sind wir?

Die Akti­on wird von PRO ASYL und terre des hom­mes orga­ni­siert und kann ab sofort mit­ge­zeich­net wer­den. Schreibt eine Mail an aktionen@tdh.de, wenn ihr die Akti­on mit eurer Initia­ti­ve oder Orga­ni­sa­ti­on unter­stüt­zen wollt. Die Akti­on wird bereits von fol­gen­den Orga­ni­sa­tio­nen mitgetragen:

Asyl­ar­beits­kreis Hei­del­berg | AWO Bezirks­ver­band Weser-Ems e. V. | AWO Bun­des­ver­band e. V.  | AWO Lan­des­ver­band Thü­rin­gen | Baye­ri­scher Flücht­lings­rat  | Ber­li­ner Flücht­lings­rat | BBZ – Bera­tungs- und Betreu­ungs­zen­trum für jun­ge Geflüch­te­te und Migrant*innen | Ben & Jer­ry­’s | Ber­lin hilft | Bun­des­fach­ver­band unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge e.V. – BumF e.V | Dia­ko­ni­sches Werk Ste­glitz und Zehlen­dorf (Bera­tungs­fach­dienst für Migrant*innen Pots­dam) | Flücht­lings­rat Baden-Würt­tem­berg | Flücht­lings­rat Bran­den­burg | Flücht­lings­rat Nie­der­sach­sen | Flücht­lings­rat Nord­rhein-West­fa­len | Flücht­lings­rat RLP | Flücht­lings­rat Sach­sen-Anhalt e.V. | Hes­si­scher Flücht­lings­rat | Inter­na­tio­nal Res­cue Com­mit­tee IRC Deutsch­land gGmbH | Janusz Kor­c­zak – Huma­ni­tä­re Flücht­lings­hil­fe e.V. | Köl­ner Flücht­lings­rat e.V. | life­line e.V.  | Main-Tau­nus-Bis­tum Lim­burg | Münch­ner Flücht­lings­rat | Pari­tä­ti­scher Gesamt­ver­band | pax chris­ti Regio­nal­ver­band Rhein-Main | XENION Psy­cho­so­zia­le Hil­fen für poli­tisch Ver­folg­te e.V.