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EU beschließt Programm zur Flüchtlingsbekämpfung – und Seenotrettung „light“
Nach den großen Flüchtlingskatastrophen der vergangenen Woche trafen sich die Staats- und Regierungschefs der EU gestern zu einem Sondergipfel in Brüssel. Doch schon vorab hatte die EU einen Zehn-Punkte-Plan veröffentlicht, der nichts Gutes verhieß. Auch der jetzt offizielle Beschluss der EU macht kaum Hoffnung, dass das Massensterben von Flüchtlingen beendet wird.
Über 800 Menschen starben Ende vergangener Woche, als ihr Flüchtlingsschiff vor der libyschen Küste sank, wenige Tage zuvor ertranken bereits 400 Flüchtlinge bei einer ähnlichen Katastrophe. Insgesamt starben bereits mindestens 1.720 Menschen vor Europas Außengrenze in diesem Jahr – 30 Mal so viele wie im Vorjahreszeitraum. Wenn sich nichts grundlegend ändert, dürften Tausende weitere Menschen sterben.
Doch ein grundlegender Wandel der EU-Flüchtlingspolitik ist weiter nicht in Sicht – auch wenn unter anderem Bundeskanzlerin Merkel bei dem eilig anberaumten Sondergipfel in Brüssel betonte, „an allererster Stelle“ gehe es darum, „Menschenleben zu retten“. Denn die Mehrzahl der auf dem Sondergipfel beschlossenen Maßnahmen zielen, wie schon der vorab veröffentlichte Zehn-Punkte-Plan der zeigte, auf Schlepperbekämpfung, Fluchtverhinderung und Abschottung Europas. Statt legale Einreisewege für Flüchtlinge zu schaffen, die Seenotrettung auszuweiten und damit das Sterben im Mittelmeer zu beenden, hat der Rat sich für eine weitere militärische Aufrüstung des Grenzregimes entschieden.
1. Seenotrettung durch Frontex?
Die bisherigen Frontex-Missionen Triton und Poseidon sollen finanziell um das Dreifache gestärkt werden. Damit erhält Frontex für diese Operationen ungefähr das Budget, das der italienischen Marineoperation „Mare Nostrum“ zur Verfügung stand – rund neun Millionen Euro im Monat. Damit hatte Mare Nostrum während seiner Laufzeit rund 140.000 Menschen gerettet – bis die Operation von Bundesinnenminister Thomas De Maizière und einiger seiner Amtskollegen als „Beihilfe“ für Schleuser denunziert und schließlich auf deren Druck hin beendet wurde.
Doch im Gegensatz zu Mare Nostrum sind die Frontex-Operation Triton nicht auf die Rettung von Flüchtlingen, sondern auf den Schutz der EU-Außengrenzen ausgerichtet. Dass eine umfassende Seenotrettungsoperation nicht dem Mandat von Frontex entspricht, bestätigte auch Frontex-Direktor Fabrice Leggeri gegenüber dem Guardian.
Dazu kommt: Während der Zehn-Punkte-Plan noch von einer Ausweitung des möglichen Seenotrettungsgebiets sprach, sollen Rettungsmaßnahmen nach dem aktuellen Beschluss lediglich innerhalb des bisherigen Frontex-Einsatzgebietes in der Küstennähe der europäischen Staaten durchgeführt werden. Dabei geraten die Flüchtlingsboote oft auf Hoher See oder unweit der libyschen Küste in Seenot. Die jüngsten Flüchtlingskatastrophen mit mehr als 1000 Todesopfern hätten mit diesem Beschluss nicht verhindert werden können.
2. Militärische Aufrüstung im Mittelmeer, in Mali und im Sudan
Schon der Zehn-Punkte-Plan sprach von einer militärischen Operation zur Zerstörung der Schleuserboote, vergleichbar mit dem Atalanta-Einsatz zur Bekämpfung der Piraterie vor Somalia – eine hochproblematische Entscheidung. Da die europäischen Landgrenzen durch Frontex-Operationen und nationale Grenzregime für Flüchtlinge abgeriegelt sind – etwa die bulgarisch-türkische Grenze oder die türkisch-griechische Landgrenze – , bleibt Schutzsuchenden fast nur noch der lebensgefährliche Seeweg. Die Zerstörung von Flüchtlingsbooten trifft daher nicht nur Schleuser: Zu befürchten ist, dass sie auch dazu führt, dass Flüchtlinge in Nordafrika unter menschenunwürdigen Bedingungen festsitzen oder auf neue, mitunter noch gefährlichere Routen ausweichen müssen.
Der neue Beschluss erweitert die militärischen Maßnahmen der EU nun nochmals: Bestehende Militäroperationen in Mali und im Sudan sollen zur Grenzsicherung umgewidmet werden. Diese völker- und europarechtlich höchst fragwürdige Maßnahme soll Migrantinnen und Migranten bereits innerhalb der afrikanischen Transitstaaten abfangen und fernab der europäischen Öffentlichkeit daran hindern, in die EU einzureisen und dort einen Asylantrag zu stellen.
3. Kooperation mit afrikanischen Herkunfts- und Transitstaaten zur „Schleuserbekämpfung“
Die EU beschloss am 23. April, in den kommenden Monaten auf Malta einen gemeinsamen Gipfel mit der Afrikanischen Union und den afrikanischen Kernstaaten der Migrationsbewegungen durchführen. Ziel dieses sollen Kooperationen mit afrikanischen Staaten zur Bekämpfung der Schleusernetzwerke sein, so soll die angeblich „illegale“ Migration eingedämmt werden. Der Terminus der „illegalen Migration“ ist hierbei bezeichnend: Grundgedanke des internationalen Flüchtlingsrechts ist es, dass Schutzsuchende das Recht erhalten, Schutz in einem anderen Staat zu erhalten bis dort im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahren über ihren Asylantrag entschieden ist. Der Großteil der Schutzsuchenden, die über das Mittelmeer nach Europa flieht, stammt aus Staaten wie Syrien oder Eritrea – die Betroffenen werden in der Regel in Europa als schutzberechtigt anerkannt.
4. Kooperation mit der Türkei
Im Zehn-Punkte-Plan der EU noch nicht erwähnt war die nun beschlossene verstärkte Kooperation mit der Türkei hinsichtlich der Situation in Syrien und dem Irak. Offenbar soll die Türkei noch stärker als bisher in den Grenzschutz der EU integriert werden. Dies weckt die Befürchtung, dass Flüchtlinge noch nicht einmal in die Nähe der türkisch-bulgarischen oder türkisch-griechischen Landgrenze oder auch der mitunter tödlichen türkisch-griechischen Seegrenze in der Ägäis gelangen können sollen.
5. Rückführung „illegaler Migranten“
Zusätzlich zu den bereits im Zehn-Punkte-Plan geplanten Sammelabschiebungen, die über Frontex organisiert werden sollen, verweist der neue Beschluss auf die Durchsetzung neuer Rückübernahmeabkommen mit den afrikanischen Staaten, die mit Entwicklungshilfe verknüpft werden sollen.
Dies ist in mehrerer Hinsicht problematisch: Zum einen kann Entwicklungshilfe zur Verbesserung der Menschenrechtslage in den Herkunftsländern von Flüchtlingen oft wenig beitragen. Wer aus den hierzulande als asylrelevant angesehenen Gründen flieht – sei es etwa wegen politischer oder geschlechtsspezifischer Verfolgung – , dem wird Entwicklungshilfe im Herkunftsland kaum weiterhelfen. Auch bei jenen Menschen, denen droht, durch ökonomische Notlagen zur Flucht getrieben zu werden, kommt Entwicklungshilfe häufig nicht an. Angesichts der Tatsache, dass der Großteil der Flüchtlinge in den letzten fünf Jahren vor bewaffneten Konflikten und schweren Menschenrechtsverletzungen floh, offenbart sich das Versprechen, durch Entwicklungshilfe die Situation in den Herkunftsländern verbessern zu wollen, als Ablenkungsmanöver von der Verantwortung Europas für den Flüchtlingsschutz.
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