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"An allererster Stelle geht es darum, Menschenleben zu retten" – Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem Brüsseler EU-Sondergipfel am 23. April 2015 nach den Flüchtlingskatastrophen auf dem Mittelmeer mit Großbritanniens Premierminister David Cameron und Xavier Bettel, dem Premier Luxemburgs. Foto: © European Union, 2004-2015

Nach den großen Flüchtlingskatastrophen der vergangenen Woche trafen sich die Staats- und Regierungschefs der EU gestern zu einem Sondergipfel in Brüssel. Doch schon vorab hatte die EU einen Zehn-Punkte-Plan veröffentlicht, der nichts Gutes verhieß. Auch der jetzt offizielle Beschluss der EU macht kaum Hoffnung, dass das Massensterben von Flüchtlingen beendet wird.

Über 800 Men­schen star­ben Ende ver­gan­ge­ner Woche, als ihr Flücht­lings­schiff vor der liby­schen Küs­te sank, weni­ge Tage zuvor ertran­ken bereits 400 Flücht­lin­ge bei einer ähn­li­chen Kata­stro­phe. Ins­ge­samt star­ben bereits min­des­tens 1.720 Men­schen vor Euro­pas Außen­gren­ze in die­sem Jahr –  30 Mal so vie­le wie im Vor­jah­res­zeit­raum. Wenn sich nichts grund­le­gend ändert, dürf­ten Tau­sen­de wei­te­re Men­schen sterben.

Doch ein grund­le­gen­der Wan­del der EU-Flücht­lings­po­li­tik ist wei­ter nicht in Sicht – auch wenn unter ande­rem Bun­des­kanz­le­rin Mer­kel bei dem eilig anbe­raum­ten Son­der­gip­fel in Brüs­sel beton­te, „an aller­ers­ter Stel­le“ gehe es dar­um, „Men­schen­le­ben zu ret­ten“. Denn die Mehr­zahl der auf dem Son­der­gip­fel beschlos­se­nen Maß­nah­men zie­len, wie schon der vor­ab ver­öf­fent­lich­te Zehn-Punk­te-Plan der zeig­te, auf Schlep­per­be­kämp­fung, Flucht­ver­hin­de­rung und Abschot­tung Euro­pas. Statt lega­le Ein­rei­se­we­ge für Flücht­lin­ge zu schaf­fen, die See­not­ret­tung aus­zu­wei­ten und damit das Ster­ben im Mit­tel­meer zu been­den, hat der Rat sich für eine wei­te­re mili­tä­ri­sche Auf­rüs­tung des Grenz­re­gimes entschieden.

1. See­not­ret­tung durch Frontex? 

Die bis­he­ri­gen Fron­tex-Mis­sio­nen Tri­ton und Posei­don sol­len finan­zi­ell um das Drei­fa­che gestärkt wer­den. Damit erhält Fron­tex für die­se Ope­ra­tio­nen unge­fähr das Bud­get, das der ita­lie­ni­schen Mari­ne­ope­ra­ti­on „Mare Nos­trum“ zur Ver­fü­gung stand – rund neun Mil­lio­nen Euro im Monat. Damit hat­te Mare Nos­trum wäh­rend sei­ner Lauf­zeit rund 140.000 Men­schen geret­tet – bis die Ope­ra­ti­on von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas De Mai­ziè­re und eini­ger sei­ner Amts­kol­le­gen als „Bei­hil­fe“ für Schleu­ser denun­ziert und schließ­lich auf deren Druck hin been­det wurde.

Doch im Gegen­satz zu Mare Nos­trum sind die Fron­tex-Ope­ra­ti­on Tri­ton nicht auf die Ret­tung von Flücht­lin­gen, son­dern auf den Schutz der EU-Außen­gren­zen aus­ge­rich­tet. Dass eine umfas­sen­de See­not­ret­tungs­ope­ra­ti­on nicht dem Man­dat von Fron­tex ent­spricht, bestä­tig­te auch Fron­tex-Direk­tor Fabri­ce Leg­ge­ri gegen­über dem Guar­di­an.

Dazu kommt: Wäh­rend der Zehn-Punk­te-Plan noch von einer Aus­wei­tung des mög­li­chen See­not­ret­tungs­ge­biets sprach, sol­len Ret­tungs­maß­nah­men nach dem aktu­el­len Beschluss ledig­lich inner­halb des bis­he­ri­gen Fron­tex-Ein­satz­ge­bie­tes in der Küs­ten­nä­he der euro­päi­schen Staa­ten durch­ge­führt wer­den. Dabei gera­ten die Flücht­lings­boo­te oft auf Hoher See oder unweit der liby­schen Küs­te in See­not. Die jüngs­ten Flücht­lings­ka­ta­stro­phen mit mehr als 1000 Todes­op­fern hät­ten mit die­sem Beschluss nicht ver­hin­dert wer­den können.


2. Mili­tä­ri­sche Auf­rüs­tung im Mit­tel­meer, in Mali und im Sudan

Schon der Zehn-Punk­te-Plan sprach von einer mili­tä­ri­schen Ope­ra­ti­on zur Zer­stö­rung der Schleu­ser­boo­te, ver­gleich­bar mit dem Ata­lan­ta-Ein­satz zur Bekämp­fung der Pira­te­rie vor Soma­lia – eine hoch­pro­ble­ma­ti­sche Ent­schei­dung. Da die euro­päi­schen Land­gren­zen durch Fron­tex-Ope­ra­tio­nen und natio­na­le Grenz­re­gime für Flücht­lin­ge abge­rie­gelt sind – etwa die bul­ga­risch-tür­ki­sche Gren­ze oder die tür­kisch-grie­chi­sche Land­gren­ze – , bleibt Schutz­su­chen­den fast nur noch der lebens­ge­fähr­li­che See­weg. Die Zer­stö­rung von Flücht­lings­boo­ten trifft daher nicht nur Schleu­ser: Zu befürch­ten ist, dass sie auch dazu führt, dass Flücht­lin­ge in Nord­afri­ka unter men­schen­un­wür­di­gen Bedin­gun­gen fest­sit­zen oder auf neue, mit­un­ter noch gefähr­li­che­re Rou­ten aus­wei­chen müssen.

Der neue Beschluss erwei­tert die mili­tä­ri­schen Maß­nah­men der EU nun noch­mals: Bestehen­de Mili­tär­ope­ra­tio­nen in Mali und im Sudan sol­len zur Grenz­si­che­rung umge­wid­met wer­den. Die­se völ­ker- und euro­pa­recht­lich höchst frag­wür­di­ge Maß­nah­me soll Migran­tin­nen und Migran­ten bereits inner­halb der afri­ka­ni­schen Tran­sit­staa­ten abfan­gen und fern­ab der euro­päi­schen Öffent­lich­keit dar­an hin­dern, in die EU ein­zu­rei­sen und dort einen Asyl­an­trag zu stellen.


3. Koope­ra­ti­on mit afri­ka­ni­schen Her­kunfts- und Tran­sit­staa­ten zur „Schleu­ser­be­kämp­fung“

Die EU beschloss am 23. April, in den kom­men­den Mona­ten auf Mal­ta einen gemein­sa­men Gip­fel mit der Afri­ka­ni­schen Uni­on und den afri­ka­ni­schen Kern­staa­ten der Migra­ti­ons­be­we­gun­gen durch­füh­ren.  Ziel die­ses sol­len  Koope­ra­tio­nen mit afri­ka­ni­schen Staa­ten zur Bekämp­fung der Schleu­ser­netz­wer­ke sein, so soll die angeb­lich „ille­ga­le“ Migra­ti­on ein­ge­dämmt wer­den. Der Ter­mi­nus der „ille­ga­len Migra­ti­on“ ist hier­bei bezeich­nend: Grund­ge­dan­ke des inter­na­tio­na­len Flücht­lings­rechts ist es, dass Schutz­su­chen­de das Recht erhal­ten, Schutz in einem ande­ren Staat zu erhal­ten bis dort im Rah­men eines rechts­staat­li­chen Ver­fah­ren über ihren Asyl­an­trag ent­schie­den ist. Der Groß­teil der Schutz­su­chen­den, die über das Mit­tel­meer nach Euro­pa flieht, stammt aus Staa­ten wie Syri­en oder Eri­trea – die Betrof­fe­nen wer­den in der Regel in Euro­pa als schutz­be­rech­tigt anerkannt. 

 

4. Koope­ra­ti­on mit der Türkei

Im Zehn-Punk­te-Plan der EU noch nicht erwähnt war die nun beschlos­se­ne ver­stärk­te Koope­ra­ti­on mit der Tür­kei hin­sicht­lich der Situa­ti­on in Syri­en und dem Irak. Offen­bar soll die Tür­kei noch stär­ker als bis­her in den Grenz­schutz der EU inte­griert wer­den. Dies weckt die Befürch­tung, dass Flücht­lin­ge noch nicht ein­mal in die Nähe der tür­kisch-bul­ga­ri­schen oder tür­kisch-grie­chi­schen Land­gren­ze oder auch der mit­un­ter töd­li­chen tür­kisch-grie­chi­schen See­gren­ze in der Ägä­is gelan­gen kön­nen sollen.

5. Rück­füh­rung „ille­ga­ler Migranten“

Zusätz­lich zu den bereits im Zehn-Punk­te-Plan geplan­ten Sam­mel­ab­schie­bun­gen, die über Fron­tex orga­ni­siert wer­den sol­len, ver­weist der neue Beschluss auf die Durch­set­zung neu­er Rück­über­nah­me­ab­kom­men mit den afri­ka­ni­schen Staa­ten, die mit Ent­wick­lungs­hil­fe ver­knüpft wer­den sollen.

Dies ist in meh­re­rer Hin­sicht pro­ble­ma­tisch: Zum einen kann Ent­wick­lungs­hil­fe zur Ver­bes­se­rung der Men­schen­rechts­la­ge in den Her­kunfts­län­dern von Flücht­lin­gen oft wenig bei­tra­gen. Wer aus den hier­zu­lan­de als asyl­re­le­vant ange­se­he­nen Grün­den flieht – sei es etwa wegen poli­ti­scher oder geschlechts­spe­zi­fi­scher Ver­fol­gung – , dem wird Ent­wick­lungs­hil­fe im Her­kunfts­land kaum wei­ter­hel­fen. Auch bei jenen Men­schen, denen droht, durch öko­no­mi­sche Not­la­gen zur Flucht getrie­ben zu wer­den, kommt Ent­wick­lungs­hil­fe häu­fig nicht an. Ange­sichts der Tat­sa­che, dass der Groß­teil der Flücht­lin­ge in den letz­ten fünf Jah­ren vor bewaff­ne­ten Kon­flik­ten und schwe­ren Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen floh, offen­bart sich das Ver­spre­chen, durch Ent­wick­lungs­hil­fe die Situa­ti­on in den Her­kunfts­län­dern  ver­bes­sern zu wol­len, als Ablen­kungs­ma­nö­ver von der Ver­ant­wor­tung Euro­pas für den Flüchtlingsschutz.

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