12.06.2013
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Ist tatsächlich drin was draufsteht? - Das europäische "Asylpaket" stellt für Schutzsuchende ein höchst zweifelhaftes Geschenk dar.

PRO ASYL: Gemeinsames Asylrecht nicht in Sicht – mehr Inhaftierungen, weiterhin keine Menschlichkeit und Solidarität bei der Aufnahme – Fortsetzung der „Schutzlotterie“

Heu­te ver­ab­schie­det das Euro­pa­par­la­ment ein so genann­tes Asyl­pa­ket, wel­ches für hun­dert­tau­sen­de Asyl­su­chen­de  in der EU von exis­ten­zi­el­ler Bedeu­tung sein wird. Nach­dem am 7. Juni 2013 bereits die EU-Innen­mi­nis­ter for­mell zuge­stimmt hat­ten, wer­den die Bau­ar­bei­ten am gemein­sa­men euro­päi­schen Asyl­sys­tem nun bis auf Wei­te­res eingestellt.

Die bit­te­re Bilanz von PRO ASYL: Die heu­te ange­nom­me­nen Richt­li­ni­en zur sozia­len Auf­nah­me, zu Asyl­ver­fah­ren und die Ver­ord­nun­gen zur Asyl­zu­stän­dig­keit (Dub­lin III) und dem euro­pa­wei­ten Fin­ger­ab­druck­ab­gleich (Euro­dac) wer­den die „euro­päi­sche Schutz­lot­te­rie“ nicht beenden.

Gemein­sa­mer Schutz­raum für Flücht­lin­ge nicht in Sicht

Der Fli­cken­tep­pich im Asyl­recht wird fort­be­stehen. Das inhu­ma­ne und unso­li­da­ri­sche Asyl­zu­stän­dig­keits­sys­tem Dub­lin bleibt in sei­nen Grund­struk­tu­ren erhal­ten und wird die flücht­lings­po­li­ti­sche Sys­tem­kri­se in Euro­pa wei­ter ver­schär­fen. Die Inhaf­tie­rung von Asyl­su­chen­den droht zur Regel in der EU zu wer­den. Knapp vier­zehn Jah­re nach dem Start­schuss zu einem gemein­sa­men euro­päi­schen Asyl­recht ist auch nach der zwei­ten Etap­pe kein „Euro­pa des Asyls“ (so der Anspruch im so genann­ten Stock­hol­mer Pro­gramm der EU von 2009) oder gar ein „gemein­sa­mer Schutz­raum für Flücht­lin­ge“ (eben­da) geschaf­fen worden. 

Dem Paket, das fälsch­li­cher­wei­se das Label „Asyl“ trägt, hat das Par­la­ment nach quä­lend lan­gen Ver­hand­lun­gen, man­nig­fal­ti­gen Ver­wäs­se­run­gen und Ver­schär­fun­gen durch die EU-Mit­glied­staa­ten zuge­stimmt – nach dem Mot­to „Augen zu und durch “, Eini­gung um jeden men­schen­recht­li­chen Preis.

Aus einer Auf­nah­me- wur­de eine Inhaftierungsrichtlinie

Die so genann­te Auf­nah­me­richt­li­nie soll­te eigent­lich die sozia­len Auf­nah­me­be­din­gun­gen für Asyl­su­chen­de regeln. Im Zuge der Ver­hand­lun­gen wur­de dar­aus eine Inhaf­tie­rungs­richt­li­nie für Schutz­su­chen­de. Bei den Ver­hand­lun­gen woll­te kein Staat auf sei­ne Haft­grün­de ver­zich­ten. So kam es dazu, dass die Richt­li­nie nun sechs Haft­grün­de ent­hält, die es erlau­ben, Asyl­su­chen­de zu inhaftieren.

Die Zustim­mung des Euro­pa­par­la­ments zu die­sem euro­päi­schen Inhaf­tie­rungs­pro­gramm stellt aus Sicht von PRO ASYL ein men­schen­recht­li­ches Armuts­zeug­nis dar.

Zur voll­stän­di­gen Pres­se­mit­tei­lung „Euro­pa­par­la­ment ver­ab­schie­det Asyl­pa­ket

Ers­te Ein­schät­zun­gen von PRO ASYL zu dem EU-Asylpaket

„Flucht ist kein Ver­bre­chen“ – Kam­pa­gne gegen die euro­pa­wei­te Inhaf­tie­rung von Schutzsuchenden

 Richt­li­nie ver­eint Inhaf­tie­rungs­grün­de der EU-Staa­ten (16.01.13)

 Abstim­mung über Auf­nah­me­richt­li­nie im Euro­pa­par­la­ment ver­scho­ben (11.01.13)

 Euro­päi­sche Poli­zei­be­hör­den sichern sich Zugriff auf Euro­dac-Daten (18.12.12)