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Europaparlament verabschiedet Asylpaket
PRO ASYL: Gemeinsames Asylrecht nicht in Sicht – mehr Inhaftierungen, weiterhin keine Menschlichkeit und Solidarität bei der Aufnahme – Fortsetzung der „Schutzlotterie“
Heute verabschiedet das Europaparlament ein so genanntes Asylpaket, welches für hunderttausende Asylsuchende in der EU von existenzieller Bedeutung sein wird. Nachdem am 7. Juni 2013 bereits die EU-Innenminister formell zugestimmt hatten, werden die Bauarbeiten am gemeinsamen europäischen Asylsystem nun bis auf Weiteres eingestellt.
Die bittere Bilanz von PRO ASYL: Die heute angenommenen Richtlinien zur sozialen Aufnahme, zu Asylverfahren und die Verordnungen zur Asylzuständigkeit (Dublin III) und dem europaweiten Fingerabdruckabgleich (Eurodac) werden die „europäische Schutzlotterie“ nicht beenden.
Gemeinsamer Schutzraum für Flüchtlinge nicht in Sicht
Der Flickenteppich im Asylrecht wird fortbestehen. Das inhumane und unsolidarische Asylzuständigkeitssystem Dublin bleibt in seinen Grundstrukturen erhalten und wird die flüchtlingspolitische Systemkrise in Europa weiter verschärfen. Die Inhaftierung von Asylsuchenden droht zur Regel in der EU zu werden. Knapp vierzehn Jahre nach dem Startschuss zu einem gemeinsamen europäischen Asylrecht ist auch nach der zweiten Etappe kein „Europa des Asyls“ (so der Anspruch im so genannten Stockholmer Programm der EU von 2009) oder gar ein „gemeinsamer Schutzraum für Flüchtlinge“ (ebenda) geschaffen worden.
Dem Paket, das fälschlicherweise das Label „Asyl“ trägt, hat das Parlament nach quälend langen Verhandlungen, mannigfaltigen Verwässerungen und Verschärfungen durch die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt – nach dem Motto „Augen zu und durch “, Einigung um jeden menschenrechtlichen Preis.
Aus einer Aufnahme- wurde eine Inhaftierungsrichtlinie
Die so genannte Aufnahmerichtlinie sollte eigentlich die sozialen Aufnahmebedingungen für Asylsuchende regeln. Im Zuge der Verhandlungen wurde daraus eine Inhaftierungsrichtlinie für Schutzsuchende. Bei den Verhandlungen wollte kein Staat auf seine Haftgründe verzichten. So kam es dazu, dass die Richtlinie nun sechs Haftgründe enthält, die es erlauben, Asylsuchende zu inhaftieren.
Die Zustimmung des Europaparlaments zu diesem europäischen Inhaftierungsprogramm stellt aus Sicht von PRO ASYL ein menschenrechtliches Armutszeugnis dar.
Zur vollständigen Pressemitteilung „Europaparlament verabschiedet Asylpaket“
Erste Einschätzungen von PRO ASYL zu dem EU-Asylpaket
„Flucht ist kein Verbrechen“ – Kampagne gegen die europaweite Inhaftierung von Schutzsuchenden
Richtlinie vereint Inhaftierungsgründe der EU-Staaten (16.01.13)
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