18.12.2012
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Registrierung von Fingerabdrücken vor der Anhörung in Debrecen, Ungarn © UNHCR / B. Szandelszky

Als „Eurodac“ geschaffen wurde, hieß es, die Fingerabdruck-Datei diene allein dazu, festzustellen, welcher EU-Staat für ein Asylgesuch zuständig sei. Nun akzeptiert der Innenausschuss des EU-Parlaments, dass die Daten künftig auch für Polizeibehörden zur Verfügung stehen. Das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung wird weiter eingeschränkt – und sie werden als potentielle Straftäter stigmatisiert.

Wer in einem EU-Staat sich mit einem Asyl­ge­such an die Behör­den wen­det, dem wer­den Fin­ger­ab­drü­cke abge­nom­men, die in der soge­nann­ten Euro­dac-Daten­bank gespei­chert wer­den. Mit Euro­dac soll die Funk­ti­ons­wei­se der Dub­lin-Ver­ord­nung sicher­ge­stellt wer­den, nach der der­je­ni­ge EU-Staat für einen Asyl­su­chen­den ver­ant­wort­lich ist, der in ein­rei­sen las­sen hat.

Kommt etwa in Deutsch­land ein Flücht­ling mit den Behör­den in Kon­takt, so glei­chen sie in der Regel des­sen Fin­ger­ab­drü­cke mit der Euro­dac-Daten­bank ab. Wird dabei ein  „Euro­dac-Tref­fer“ fest­ge­stellt, der zeigt, dass der Betrof­fe­ne bereits in Ita­li­en auf­ge­grif­fen wur­de, steht für die Behör­den in der Regel fest, dass der Betrof­fe­ne nach Ita­li­en zurück­ge­scho­ben wird. Flücht­lin­ge, die etwa inner­halb der EU wei­ter­flo­hen, weil sie mona­te­lang in Rom als Obdach­lo­se auf der Stra­ße leben muss­ten oder in unga­ri­schen Haft­zen­tren ein­ge­sperrt wur­den, zer­stö­ren sich in man­chen Fäl­len aus Ver­zweif­lung die Fin­ger­kup­pen, um nicht dort­hin zurück­ge­scho­ben zu werden.

Nach der bis­he­ri­gen Rechts­la­ge war die Durch­set­zung der Dub­lin-Ver­ord­nung der ein­zi­ge Zweck der Fin­ger­ab­druck-Daten­bank. Mit der nun von den Sozi­al­de­mo­kra­ten, Libe­ra­len und Kon­ser­va­ti­ven ange­nom­me­nen Neu­fas­sung der EURO­DAC-Ver­ord­nung wird die kla­re Zweck­bin­dung der Datei auf­ge­ho­ben. Nun dür­fen auch Poli­zei­be­hör­den auf die Fin­ger­ab­drü­cke der Flücht­lin­ge zugreifen.

Damit wird nicht nur das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung der Betrof­fe­nen beschnit­ten. Der euro­päi­sche Daten­schutz­be­auf­trag­te Peter Hus­tinx hat­te gewarnt, die Geset­zes­än­de­rung ber­ge ein „Risi­ko der Stig­ma­ti­sie­rung“. Men­schen, die in Euro­pa Schutz suchen, wer­den durch die neue Euro­dac-Ver­ord­nung unter Gene­ral­ver­dacht gestellt, kri­mi­nell zu sein.

Befür­wor­ter der Ver­än­de­rung beto­nen indes, dass die Poli­zei nur unter stren­gen Auf­la­gen auf die Daten zugrei­fen dür­fe. Die Argu­men­ta­ti­on ist naiv, folgt doch bereits die eben vom Innen­aus­schuss des EU-Par­la­ment durch­ge­wun­ke­ne Geset­zes­än­de­rung einem alt­be­kann­ten Sche­ma: Zunächst wer­den daten­schutz­recht­li­che Beden­ken mit dem Hin­weis bei­sei­te gewischt, die Daten wür­den nur zu ganz bestimm­ten Zwe­cken erho­ben. Sobald die Daten erfasst sind, mel­den Sicher­heits­be­hör­den Begeh­ren an. In der Fol­ge wird die enge Zweck­bin­dung Schritt für Schritt  auf­ge­ho­ben. Ein Mecha­nis­mus, den man bei Pro­jek­ten zur Daten­er­he­bung stets bei ihrer Beur­tei­lung von vorn­her­ein beden­ken muss – ganz gleich, um wel­che und um wes­sen Daten es geht.

Nach Infor­ma­tio­nen der Süd­deut­schen Zei­tung berei­tet die EU-Kom­mis­si­on bereits eine wei­te­re Ver­ord­nung vor, nach der nicht nur von Flücht­lin­gen, son­dern von sämt­li­chen EU-Aus­län­dern Fin­ger­ab­drü­cke genom­men und gespei­chert wer­den sollen. 

Euro­dac-Dos­sier der Abge­ord­ne­ten des Euro­pa-Par­la­ments Ska Keller

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