
Die wichtigsten Fakten zur Aufnahme aus Afghanistan nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz
Die Aufnahme von Ortskräften und anderen gefährdeten Personen aus Afghanistan erfolgt nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes. PRO ASYL fasst hier die wichtigsten Informationen zum Aufenthaltsstatus und den sich daraus ergebenen Rechten zusammen, auch worauf die Betroffenen selbst achten müssen.
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