Hintergrund
Corona: Übersicht zu flüchtlingspolitischen Regelungen in den Bundesländern
Regelungen zu Abschiebungen, Abschiebehaft, Unterbringung oder der Ausstellung von Aufenthaltstiteln können von Bundesland zu Bundesland variieren. Hier geben wir eine Übersicht. Wir bemühen uns diese Seite stetig zu aktualisieren, aber können keine Vollständigkeit garantieren.
Da sich die Praxis in den einzelnen Bundesländern häufig unterscheidet, wollen wir neben unserem bundespolitischen Newsticker zu flüchtlingspolitischen Entwicklung durch die Corona-Pandemie auch hier eine aktuelle Übersicht bieten. Weitergehende regionale Informationen gibt es in der Regel beim jeweiligen Landesflüchtlingsrat.
Hier geht es zum bundespolitischen Corona-Newsticker.
Das Bundesinnenministerium (BMI) versandte am 25.03.2020 Verfahrenshinweise zur Entlastung der Ausländerbehörden an alle Bundesländer und ergänzte diese am 09.04.2020 mit neuen Verfahrenshinweisen. Wesentliche Punkte umfassen:
- Verlängerung von Aufenthaltstiteln: Die Fiktionswirkung gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG soll verstärkt genutzt werden. Das gilt auch, wenn der Aufenthaltstitel bei einem Aufenthalt im Ausland abgelaufen ist: Falls eine rechtzeitige Ausreise nach Deutschland nicht möglich war, kann der Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels auch formlos per E‑Mail gestellt werden. Geschieht das vor Ablauf des Aufenthaltstitels, tritt die Fiktionswirkung ein (§ 81 Abs. 4 S. 1 AufenthG).
- Verkürzung von Aufenthaltstiteln/Zweckfortfall: Ausreisepflichten sollen, soweit dies aufgrund der Umstände möglich ist, durchgesetzt werden.
- Aufenthaltsbeendigung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Es wird der Ausländerbehörde ein weiter Ermessensspielraum hinsichtlich einer Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis eingeräumt. Der Bezug von Kurzarbeitergeld hat keine Auswirkung auf den Bestand der Aufenthaltstitel, sollte es im Einzelfall zu einem Unterschreiten des Regelsatzes für die Lebensunterhaltssicherung kommt.
- Aufenthalt zum Zweck der Berufsausbildung und des Schulbesuchs: Falls die Ausbildungszeit aufgrund nicht stattfindender Prüfungen verlängert werden muss, wird das den Betroffenen auch mit Ausbildungsduldung aufenthaltsrechtlich nicht negativ angerechnet.
- Vorübergehende Befreiung von Inhaber*innen ablaufender Schengen-Visa: Mit einer Verordnung werden die Inhaber*innen ablaufender Schengen-Visa bis zum 30. Juni 2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
- Ablauf der 90-Tage-Frist bei visafreien Aufenthalten:Ein Antrag mit Bitte auf Legalisierung des Aufenthalts ist bei der Ausländerbehörde zu stellen. Durch den Antrag soll die Fiktionswirkung gemäß § 81 Abs. 3 AufenthG entfacht werden.
- Verlängerungen von Duldungen: Duldungen werden von Amts wegen verlängert und auch per Post versandt.
- Ausländerrechtliches Pass- und Dokumentenwesen: Bei elektronischen Aufenthaltstiteln/Reiseausweisen ist eine persönliche Antragstellung nebst Abgabe der Fingerabdrücke nach wie vor erforderlich. Jedoch sind alternative Wege zur Aushändigung akzeptiert. Darüber hinaus soll weiterhin an der Passpflicht als Voraussetzung für die Ausstellung von Aufenthaltstiteln festgehalten werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG). Es können derzeit allerdings auch zeitlich befristete Verlängerungsvermerke bzw. Stempel in abgelaufenen Pässen oder Erklärungen der Staaten zur pauschalen Verlängerung aller abgelaufenen Pässe die Erfüllung der Passpflicht begründen, wenn eine Neuausstellung krisenbedingt nicht möglich sein sollte.
Abschiebungen & Abschiebungshaft:
- Laut einem Sprecher des Innenministeriums Baden-Württemberg seien Abschiebungen nicht grundsätzlich ausgesetzt: »Allerdings finden aufgrund der Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Flüge wegen sehr eingeschränkter Rahmenbedingungen nur in reduzierter Form statt«.
- Laut Informationen des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg (BW) wurde auch Abschiebungshaft nicht ausgeschlossen, derzeit seien aber keine Inhaftierten bekannt (Stand: 02.04.2020).
Ausstellung & Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Laut Informationen des Flüchtlingsrates BW werden Duldungen derzeit um 6 Monate verlängert. Üblicherweise wurden 3‑monatige Duldungen erteilt.
- Das Regierungspräsidium Karlsruhe, welches zentral für die Erteilung der Duldungen in BW zuständig ist, erteilte auf Nachfrage des Flüchtlingsrates keine Auskunft über die Aushändigung der Duldungsbescheinigungen vor Ort.
Unterbringung & Verteilung:
- Das baden-württembergische Innenministerium versandte am 17.03.2020 ein Schreiben zur landesinternen Verteilung und vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten als Teil der kritischen Infrastruktur in Umlauf:
- die Funktionsfähigkeit der Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen in die Stadt- und Landkreise sei auch bei eingeschränktem Verwaltungsbetrieb jederzeit zu gewährleisten.
- Dies umfasse auch ein Mindestmaß an Betreuung sowie Information und Aufklärung für die Geflüchteten.
- Laut Informationen des Flüchtlingsrates BW plant das Land im Rahmen der Möglichkeiten Personen, die Risikogruppen angehören, gesondert unterzubringen.
- Ebenso werden alle Neueinreisenden auf Covid-19 getestet (teilweise in zwei Schritten mit Schnelltests) und max. bis zu 14 Tage gesondert untergebracht.
- Kontakte nach außen sind nur möglich, insofern die Neueinreisenden funktionierende Handys besitzen. Kontaktaufnahmen durch Beratungsstellen sind nur sehr eingeschränkt möglich.
- Ab April soll ein ehemaliges Freizeitzentrum in Sechselheim landesweit bis zu 60 Covid-19 Infizierte aus den Erstaufnahmeeinrichtungen aufnehmen. Auch hier sollen Sicherheitskräfte eingesetzt werden. Inwieweit eine unabhängige Beratungsstelle bzw. Beobachterstelle vor Ort sein wird, ist unklar.
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.
Abschiebungen & Abschiebungshaft:
- Das Innenministerium in Bayern erklärt, dass sich an der Rechtslage trotz Corona nichts geändert habe:
»Wenn es die Lage zulässt, ist es weiter unser Ziel, auch in nächster Zeit zumindest Straftäter abzuschieben«. - Nach Angaben des bayerischen Flüchtlingsrates befanden sich nach wie vor etwa 20 Menschen in bayerischen Abschiebungshaftanstalten (Stand 01.04.2020).
Ausstellung & Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Das bayerische Innenministerium verfasste zwei Infoschreiben:
- Infobrief 1 vom 23.03.2020
- Von der Möglichkeit Schengenvisa und ggf. auch andere Aufenthaltstitel zu verlängern, soll Gebrauch gemacht werden.
- Aufenthaltsgestattungen sollen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und Duldungen in geeigneten Fällen auch ohne persönliche Vorsprache um einen angemessen langen Zeitraum verlängert werden.
- Beschäftigungserlaubnisse im Bereich der Versorgung der Bevölkerung sollen prioritär behandelt und verlängert werden.
- Infobrief 2 vom 26.03.2020
- Beschäftigungserlaubnisse für Erntehelfer*innen: »Soweit bei Asylbewerbern oder Geduldeten die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu treffen ist, stellt der durch die Corona-Pandemie ausgelöste Bedarf an Erntehelfern einen ermessensrelevanten Gesichtspunkt dar und die beabsichtigte Aufnahme einer Beschäftigung als Erntehelfer steht im öffentlichen Interesse. Sie ist als gewichtiger positiver Ermessensaspekt in die Gesamtabwägung einzustellen«.
- Infobrief 1 vom 23.03.2020
- Nach Informationen des bayerischen Flüchtlingsrates haben Behörden in vielen Städten und Landkreisen nicht mehr oder nur eingeschränkt geöffnet. Es gibt keine einheitliche Praxis bei der Verlängerung von Dokumenten – es wird empfohlen dies schriftlich bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. In manchen Regionen sei die Polizei informiert, dass Papiere abgelaufen sein können und keine Anzeigen erstattet werden sollen.
Unterbringung & Verteilung:
- Infobrief 1 umfasst u.a. Vorkehrungen in den Unterkünften, Informationen an die Bewohner*innen, Zugang von Ehrenamtlichen zu Unterkünften, Integrationskurse.
- Infobrief 2 umfasst u.a. Ausgangsbeschränkung, Zugang von Berater*innen in die Unterkünfte, Unterkunftsgebühren.
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Bayern.
Abschiebungen & Abschiebungshaft:
- Laut einer Email des Landesamts für Einwanderung Berlin (LEA, bisherige Ausländerbehörde) werden alle Rückführungen bis zum 19.04.2020 ausgesetzt. Das gilt nicht für Menschen, die von Behördenseite als sogenannte Gefährder*innen oder Straftäter*innen eingestuft werden oder bei denen ein »besonderes Interesse an der Aufenthaltsbeendigung besteht«.
- Nach Informationen der zuständigen Berliner Senatsverwaltung werden die seit dem 19. April aufgrund des Coronavirus bestehende Rückführungsbeschränkungen nicht verlängert.Als Grund werden die schrittweise Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen, die Öffnung internationaler Grenzen und der Wiederaufnahme des Flugverkehrs genannt.Mit dem Auslaufen der Regelung sind ab dem 30.05.2020 Rückführungen in Staaten, die laut offiziellen Erhebungen weniger als Deutschland betroffen sind, möglich und ab dem 15.06.2020 können Abschiebungen uneingeschränkt in alle Zielstaaten stattfinden.
Ausstellung & Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Die Verlängerung befristeter Aufenthaltsdokumente kann auf einer Internetseite des LEA beantragt werden(FAQs zur Beantragung und Bearbeitung). Inhaber eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis müssen das ausgefüllte Formular ausdrucken, welches Fiktionswirkung entfalten soll. Eine Zusendung per Email erfolgt nicht.
-
- Visum oder Aufenthaltserlaubnis und Termin bis zum 19.04.2020,
oder Visum oder Aufenthaltserlaubnis bereits abgelaufen oder nur noch bis zum 19.04.2020 gültig. - Visum oder Aufenthaltserlaubnis und Termin ab 20.04.2020,
oder Visum oder Aufenthaltserlaubnis läuft ab dem 20.04.2020 ab. - Aufenthaltsgestattung, Duldung, Grenzübertrittsbescheinigung etc.
Individuelle Prüfung durch LEA nach Ausfüllen des Formulars. - Ein Zugang zum Online-Verfahren für bisher undokumentierte Menschen ist nicht vorgesehen. Auf Nachfrage eines Rechtsanwalts sollen formlose Anträge per Email, Fax usw. eingereicht werden können.
- Visum oder Aufenthaltserlaubnis und Termin bis zum 19.04.2020,
- Für Menschen, die wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder das Kurzarbeitergeld ergänzendem Arbeitslosengeld II ihren Aufenthaltstitel verlören, wird abweichend von den Maßgaben des Bundesinnenministeriums die auflösende Bedingung Sozialleistungsbezug ausgesetzt.
- Für Menschen mit Schengenvisum, welches zwischen 18.03.2020 und 17.6.2020 abläuft, gilt von Amts wegen eine um 3 Monate verlängerte Ausreisefrist ab Ablauf des Visums.
- Menschen, die vor dem 18.03.2020 aus Deutschland ausgereist sind und deren Titel nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt erlischt, wird eine verlängerte Frist bis zum 17.06.2020 gewährt.
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Berlin.
Abschiebungen & Abschiebungshaft:
- Es gibt keinen generellen Abschiebestopp. Die Aussetzung von Abschiebungen sei eine Einzelfallentscheidung, so das Innenministerium (Stand: 17.03.2020).
Ausstellung & Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Nach Auskunft des Flüchtlingsrats Brandenburg regt das Innenministerium an, Inhaber*innen von Aufenthaltstiteln oder Duldungen sogenannte Notbescheinigungen zuzusenden. Diese sollen die weitere Gültigkeit der Ausweispapiere bescheinigen. Die 18 Landkreise und kreisfreien Städte handhaben die Verlängerungen von Aufenthaltstiteln jedoch sehr unterschiedlich (Übersicht des Flüchtlingsrats Brandenburg): So werden von einigen Ausländerbehörden Notbescheinigungen verschickt, von anderen reguläre Aufenthaltstitel; in Dahme-Spreewald regeln zwei Allgemeinverfügungen die Gültigkeit bzw. Fortgeltung von Aufenthaltstiteln bis zum 31.3.2020.
- Einige Ausländerbehörden haben den Publikumsverkehr komplett eingestellt, andernorts finden nach telefonischer Anmeldung noch persönliche Vorsprachen statt.
- Nur in manchen Landkreisen werden Aufenthaltstitel von Amts wegen verlängert. Um sicherzugehen, können Betroffene einen Brief an die Ausländerbehörde schreiben und um eine Verlängerung oder Bestätigung der Gültigkeit der Papiere bitten. Der Flüchtlingsrat Brandenburg stellt hier eine Vorlage zur Verfügung.
Unterbringung & Verteilung:
- Nach Angaben des Brandenburger Innenministeriums (MIK) gibt es innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung Unterbringungsmöglichkeiten, die auf eine Quarantäne ausgerichtet sind. Statt Menschen umgehend dezentral unterzubringen, setzt das Land Brandenburg auf einen weiteren Ausbau der Erstaufnahme und bestellt weitere Quarantäne-Container.
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Brandenburg.
Abschiebungen & Abschiebungshaft:
- Nach Informationen des Flüchtlingsrats Bremen befindet sich zurzeit niemand in Abschiebungshaft.
- Aus einem Tagesschau-Bericht geht hervor, dass Bremen zurzeit gar nicht abschiebt.
Ausstellung & Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Nach Auskunft des Bremer Flüchtlingsrats will das Migrationsamt Bremen Anträge online und schriftlich bearbeiten. Im Zweifel sollen Fiktionsbescheinigungen ausgestellt werden.
Unterbringung & Verteilung:
- Laut Sozialbehörde sollen Angehörige von Risikogruppen aus der Erstaufnahme umziehen und die Belegung der Erstaufnahme verringert werden. Neuankommende sollen innerhalb der Erstaufnahmestelle abgesondert werden. Bewohner*innen der Unterkunft bestreiten, dass dies passiert und fordern die Schließung der Erstaufnahme.
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Bremen.
Abschiebungen & Abschiebungshaft:
- Nach Angaben des Hamburger Flüchtlingsrates wurden alle für April vorgesehenen Abschiebungen abgesagt. Eine offizielle behördliche Bestätigung hierfür gibt es aber nicht.
- Obwohl sich keine Inhaftierten in der Rückführungseinrichtung am Flughafen befänden, bleibe die Einrichtung dennoch geöffnet. Außerdem seien mittlerweile alle Inhaftierten aus der Abschiebungshaft entlassen worden.
Ausstellung & Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Vorübergehende Änderung der Erreichbarkeit der Zentralen Ausländerbehörde laut einer offiziellen Information vom 24.03.2020:
- Bescheinigung über den Fortbestand der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltstitels, Aufenthaltsgestattung oder Duldung bei bevorstehendem Ablauf werden ausgestellt.
- Postalische Versendungen werden ermöglicht.
Unterbringung & Verteilung:
- Die Aufnahmeeinrichtung in Rahlstedt teste neuankommende Aslysuchende auf das Coronavirus, woraufhin sie zunächst isoliert untergebracht würden und bei positivem Test in Quarantäne am Höltigbaum kämen. Die weitere Verteilung erfolge nach einem negativen Testergebnis.
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Hamburg.
Abschiebungen & Abschiebungshaft:
- Laut Hessischem Flüchtlingsrat befinden sich noch vereinzelt Personen in Abschiebungshaft (Stand: 24.03.2020).
- Laut Tagesschau-Bericht erklärt das Land, dass soweit eine Rückführung in bestimmte Länder nicht wie geplant realisierbar ist, die Fortdauer der Abschiebungshaft geprüft werde.
Ausstellung & Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Bisher sind keine einheitlichen Regelungen bekannt, was die Ausstellung bzw. Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Duldungen betrifft.
Unterbringung & Verteilung:
- Das Ministerium für Soziales und Integration trifft Maßnahmen für die Erstaufnahme von Schutzsuchenden. Liegenschaften in Darmstadt und Bad Arolsen werden zur möglichen Unterbringung von Asylsuchenden reaktiviert. Damit werden bei Bedarf ca. 1.000 Belegungsplätze zur Verfügung gestellt
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Hessen.
Abschiebungen & Abschiebungshaft:
- Abschiebungen sollen weiter stattfinden, sind faktisch aber nicht mehr umsetzbar.
Ausstellung & Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Die Ausführungen des BMI vom 25.03.2020 wurden an die Ausländerbehörden weitergegeben.
- Die Behörden haben offiziell bekannt gegeben, dass sie für den Publikumsverkehr geschlossen haben, aber weiterhin Anträge bearbeiten
- Die Vorgehensweisen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten variiert. Daher hat der Landesflüchtlingsrat eine Übersicht erstellt, die hier abgerufen werden kann.
Unterbringung & Verteilung:
- Die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) haben einen Besucherstopp. Die Asylverfahrensberatung durch den Flüchtlingsrat kann deshalb nur noch telefonisch stattfinden: zum Artikel
- Neu Ankommende werden in den Vorgelagerten Einrichtungen (VAE) der EAE untergebracht und müssen hier eine Karenzzeit von 14 Tagen verbringen. Wurden sie anschließend negativ getestet, können sie in die EAE aufgenommen werden und schriftlich einen Asylantrag stellen.
- Für Infizierte hat das Land eine eigene Unterkunft in Parchim eröffnet, damit nicht die gesamte EAE unter Quarantäne gestellt werden muss. Auf Kreisebene ist Ähnliches zu erwarten. Gemeinschaftsunterkünfte haben Besuchersperre; der Landkreis Vorpommern-Rügen richtet in Körkwitz eine Quarantäne-GU ein. Andere Gebietskörperschaften werden nachziehen.
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Mecklenbug-Vorpommern.
Abschiebungen & Abschiebungshaft:
- Laut niedersächsischem Flüchtlingsrat sind Abschiebungen faktisch ausgesetzt. Das Niedersächsische Innenministerium hält trotz der Corona-Pandemie grundsätzlich an Abschiebungen „im Rahmen der Möglichkeiten“ fest.
- Nachdem am 18.03.2020 alle verbliebenen sechs Inhaftierten aus der Abschiebungshafteinrichtung Langenhagen entlassen wurden, ist seit Ende März wieder eine Person dort inhaftiert. (s. Newsticker Coronavirus)
Ausstellung & Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Die Ausführungen des BMI vom 25.03.2020 wurden vom Niedersächsischen Innenministerium am 26.03.2020 an die Ausländerbehörden versandt.
- Der Landkreis Uelzen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, laut der ablaufende Aufenthaltstitel und Duldungen aufgrund der Einschränkungen durch die Coronakrise automatisch bis zum 30.06.2020 verlängert werden.
Leistungen:
- Das Innenministerium hat zudem am 26.03.2020 Hinweise zur Umsetzung des §1a AsylbLG (Anspruchseinschränkung) während der Corona-Krise erlassen:
- Ist die Möglichkeit einer (freiwilligen) Ausreise ins Herkunftsland bzw. in einen aufnahmebereiten Drittstaat derzeit nicht gegeben, ist die Anspruchseinschränkung von Rechtswegen aufzuheben.
- Auch, wenn eine Rückführung aufgrund der temporären Aussetzung von Rückführungen in bestimmte Zielstaaten nicht vollzogen werden kann, ist die Anspruchseinschränkung aufzuheben, da aufenthaltsbeendenden Maßnahmen aus tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden können, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der betroffenen Person liegen.
- Sofern eine freiwillige Ausreise bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen zukünftig wieder möglich werden, sind die Anspruchseinschränkungen erneut zu prüfen und ggf. erneut zu erlassen.
Freiwillige Rückkehr:
- Das Innenministerium hat am 19.03.2020 die Verlängerung der Frist zur freiwilligen Rückkehr erlassen. Besteht ein ernsthafter Wille zur freiwilligen Ausreise, soll eine Verlängerung der Ausreisefrist in Betracht gezogen werden, wenn die Ausreise allein wegen der begründeten Sorge vor einem erhöhten Infektionsrisiko mit Covid-19 im Zielstaat nicht stattfindet.
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Niedersachsen. Darüber hinaus hat der Flüchtlingsrat Antworten des Nds. Innenministeriums zur ausländerrechtlichen Praxis vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hier verlinkt und die wichtigsten Aussagen zusammengefasst.
Abschiebungshaft:
- Laut Erlass des Integrationsministeriums vom 16.03.2020 werden Ausländerbehörden gebeten, zunächst bis zum 19.04.2020 »Haftanträge nur noch für rechtskräftig verurteilte Straftäter, Gefährder« und Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter, für die innere Sicherheit oder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, zu stellen.
- In Bezug auf derzeit in der JVA Büren einsitzende Menschen soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Haft weiter vorliegen.
Ausstellungen & Verlängerungen von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Neben den Hinweisen des BMI gilt weiterhin der Erlass des MKFFI zur Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltspapieren
- Schengen-Visa sollen bei glaubhaftem Vortrag wegen der Folgen der Corona-Krise derzeit nicht ins Herkunftsland zurückkehren zu können verlängert werden.
- Bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln gelten vergleichbare Maßstäbe. Wenn die Voraussetzungen für eine reguläre Verlängerung des Aufenthaltstitels nicht vorliegen, kommt als Rechtsgrundlagen § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG in Betracht.
- Gleiches gilt für Duldungen gestützt auf § 60a Abs. 2 Satz 1 u. 3 AufenthG.
- Auf persönliche Vorsprachen kann soweit wie möglich verzichtet und Dokumente per Post (Einschreiben) an die Betroffenen versandt werden.
- Als ultima ratio kann an die Betroffenen eine formlose Bescheinigung (vergleichbar mit der Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG) versandt/ausgehändigt werden
- Bestätigung, dass Verlängerung aufenthaltsrechtlicher Dokumente derzeit nicht möglich ist und Aufenthalt und ggf. Beschäftigung weiterhin erlaubt, gestattet bzw. geduldet sind
- Befristung von maximal drei Monaten
- Mit Hinweis, dass Wiedereinreisen aus dem Ausland damit nicht möglich sind
- Bei gravierender Funktionseinschränkung der Ausländerbehörde kommt der Erlass einer Allgemeinverfügung in Betracht
Unterbringung & Verteilung:
- Am 19.03.2020 ist der Erlass des Integrationsministeriums ergangen, dass die Zuweisung von Geflüchteten in die Kommunen vorerst bis zum 19.04.2020 ausgesetzt ist. Nicht zugewiesene Geflüchtete verbleiben vorerst bis zum 19.04.2020 in den Unterbringungseinrichtungen des Landes. Unerlaubt eingereiste Ausländer*innen sollen entgegen § 15a AufenthG in der Kommune verbleiben, in der sie vorstellig werden.
- Zur Vermeidung von Umzügen wird die Bearbeitung von Anträgen auf Aufhebung der Wohnsitzauflage vorübergehend ausgesetzt.
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Nordrhein-Westfalen.
Abschiebungen & Abschiebungshaft:
- Das Integrationsministerium Rheinland-Pfalz erklärte Nachfrage des Flüchtlingsrats Rheinland-Pfalz:
- Abschiebungen seien derzeit aufgrund von Einreisebeschränkungen oftmals nicht möglich. »Es besteht allerdings auch weiterhin im Einzelfall ein Interesse daran, den Aufenthalt von Personen zu beenden, die erhebliche Straftaten begangen haben oder von denen Gefahren ausgehen. Diese Fälle werden weiterhin prioritär bearbeitet und nach Möglichkeit weiter zurückgeführt«.
- »Die Abschiebehaftanstalt in Ingelheim ist nicht geschlossen und wird auch nicht geschlossen. […]Es gibt also keine automatische Haftentlassung […]«.
- Die Belegung der Abschiebungshafteinrichtung habe sich laut Angaben des Flüchtlingsrats Rheinland-Pfalz reduziert. Derzeit seien nur Personen in Amtshilfe für andere Bundesländer inhaftiert (Stand 01.04.2020).
Ausstellung & Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Zwei Rundschreiben des Integrationsministeriums Rheinland-Pfalz vom 17.03.2020 bieten Verfahrenshinweise bezüglich der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung und der Bearbeitung von Anträgen im schriftlichem Verfahren (Ausländerbehörde).
Unterbringung & Verteilung::
- Menschen sogenannter Risikogruppen sollen möglichst frühzeitig die Erstaufnahmeeinrichtung wieder verlassen. Laut Aussage des Integrationsministeriums werde „eine prioritäre Verteilung von Risikopersonen in die Kommunen vorbereitet“
- Nach Informationen des Flüchtlingsrats Rheinland-Pfalz läuft die Verteilung von Risikogruppen bereits – insbesondere von älteren Personen, Menschen mit Vorerkrankungen und Schwangeren. Zuvor bleiben Menschen einer sogenannten Risikogruppe für 2 Wochen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und werden anschließend, insofern sie symptomfrei sind, umverteilt. Gesichert ist diese Information für die Aufnahmeeinrichtung in Trier. Da die Umverteilung über ein zentrales Transferbüro organisiert wird, ist anzunehmen, dass es sich bei allen Aufnahmeeinrichtungen im Land so verhält.
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Rheinland-Pfalz.
Abschiebungen & Abschiebungshaft:
- Ob Personen weiterhin abgeschoben werden, soll laut Aussage des Landes »nach wie vor in jedem Einzelfall entschieden«
- Das Saarland nutzt gemeinsam mit Rheinland-Pfalz die Abschiebungshaftanstalt in Ingelheim. Derzeit seien nur Personen in Amtshilfe für andere Bundesländer inhaftiert (Stand 01.04.2020). Eine Schließung der Abschiebungshafteinrichtung sei nicht vorgesehen.
Ausstellung & Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Die beiden Ausländerbehörden in Saarbrücken und Lebach sind bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Nach Auskunft des Saarländischen Flüchtlingsrates werden Betroffene, bei denen eine Verlängerung des Aufenthaltstitels ansteht, per Brief über die Rechtmäßigkeit ihres weiteren Aufenthalts informiert.
Unterbringung & Verteilung:
- Es gibt im Saarland nur eine große Aufnahmeeinrichtung: das Anker-Zentrum Lebach (Ende Februar 2020 waren dort 1.235 Geflüchtete untergebracht).
- Das saarländische Innenministerium hat in zwei Maßnahmen rund 200 besonders gefährdete Geflüchtete aus dem Ankerzentrum auf andere Kommunen dezentral verteilt.
- Zuvor wurden sie auf Covid-19 getestet und prophylaktisch für 14 Tage unter Quarantäne gestellt (Stand: 18.05.20).
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Saarland.
Abschiebungen & Abschiebungshaft:
- Es gibt keinen generellen Abschiebestopp. Laut Aussage des Innenministers Roland Wöller am 25.03.2020 finden sie aber faktisch nicht bzw. nur in sehr geringen Umfang statt, da die Herkunftsländer betroffene Personen aktuell nicht aufnehmen.
- Laut eines Tagesschau-Berichtes heißt es aus Sachsen: »Abschiebungen würden verschoben und neu geplant«.
- Mit Beschluss vom 30.03.2020 wurde die letzte Person aus der Abschiebehaft entlassen. Derzeit befinden sich dort keine inhaftierten Personen mehr.
Ausstellung & Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Nach Auskunft des Sächsischen Flüchtlingsrats verlängern einige Ausländerbehörden derzeit alle Titel (vorerst bis 20.04.2020), Betroffene werden postalisch über die Rechtmäßigkeit ihres weiteren Aufenthalts informiert.
- Ausländerbehörden melden: »Zur vorläufigen Verlängerung von Dokumenten hat uns das SMI (Sächsisches Ministerium des Inneren) ein provisorisches Formular zur Verwendung gegeben, welches den bestehenden Status als vorläufig weiter fortbestehend deklariert. Dieses werden wir dem Antragstellenden dann per Post zusenden. Die Bestellung von elektronischen Aufenthaltstiteln/Reiseausweisen ist vorerst eingestellt«.
Leistungen & Gesundheitsversorgung:
- Die Auszahlung von Leistungen nach dem AsylbLG wird weiterhin durch verschiedene Mechanismen wie Kassenautomaten, Überweisung aufs Konto, etc. sichergestellt.
- Wie Betroffene Gesundheitsscheine vom Sozialamt nach AsylbLG erhalten, ist nicht einheitlich geregelt. Teilweise werden sie postalisch zugesandt.
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Sachsen.
Abschiebungen & Abschiebungshaft:
- Alle betroffenen Personen wurden laut Auskunft des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt aus der Abschiebungshaft entlassen.
- Dublin-Überstellungen sind derzeit ausgesetzt. Abschiebungen sind auf Grund der von zahlreichen Staaten verhängten Einreisesperren und mangels existierender Flugverbindungen faktisch kaum möglich.
Ausstellung & Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Mit Erlass vom 30.03.2020 hat das Innenministerium die Hinweise zur Entlastung von Ausländerbehörden des Bundesinnenministeriums mit Ergänzungen an Landesverwaltungsamt und Ausländerbehörden verschickt.
- Sollte die Ausstellung aufenthaltsrechtlicher Dokumente nicht mehr möglich sein, kann dem betroffenen Ausländer nach entsprechender Beantragung eine formlose Bescheinigung – inhaltlich vergleichbar mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG – ausgestellt werden. Die Bescheinigung muss eine Befristung enthalten, die sich auf maximal drei Monate belaufen sollte.
Leistungsauszahlungen, Leistungskürzungen, Gutscheinausgabe
- Geldleistungen werden bis auf weiteres durch Überweisungen auf bereits vorhandene Bankkonten getätigt werden. Im Fall von anspruchsberechtigten Familien bzw. Haushalten mit mehreren Personen ist die Überweisung der AsylbLG-Leistungen auf ein Konto eines volljährigen berechtigten Mitgliedes der Familie bzw. des Haushalts zulässig.
- Anspruchseinschränkungen gem. § 1a AsylbLG müssen mit Blick auf die Corona-bedingte Unmöglichkeit, zwangsweise oder freiwillige Ausreisen von Ausreisepflichtigen zu vollziehen, zurückgenommen werden.
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt.
Abschiebungen & Abschiebungshaft:
- Laut einem Runderlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 01.04.2020 sind »Rückführungen im Wege der Abschiebung […] in Übereinstimmung mit den übrigen Bundesländern derzeit nicht generell ausgesetzt. Tatsächlich aber scheitern derzeit faktisch sämtliche Maßnahmen entweder aufgrund fehlender Flugverbindungen und/oder ‚Annahmeverweigerungen‘ der Zielländer«.
- Vor allem Rückführungsmöglichkeiten von Personen, die von Behördenseite als sogenannte Gefährder*innen oder Straftäter*innen eingestuft werden, sollen weiterhin einzelfallbezogen geprüft werden.
Ausstellung & Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Corona-Erlass Nr. 1 vom 18.03.2020:
- Aufenthaltsgestattungen, Duldungen und Fiktionsbescheinigungen sind i.d.R. mit längst möglichen (mindestens jedoch 6- monatigen) Befristungen zu versehen (in noch geöffneten Verwaltungseinrichtungen).
- Umverteilung von Personen nur dann, wenn sie negativ auf das Coronavirus getestet worden sind oder bereits längere Zeit in den Landeseinrichtungen leben und symptomfrei sind.
- Corona-Erlass Nr. 2 vom 30.03.2020:
- Konkretisierung und Anwendung der Verfahrenshinweise des BMI an die Länder vom 25.03.2020 auf Schleswig-Holstein
- Corona-Erlass Nr. 3 vom 06.04.2020
- Konkretisierung bei Erteilung und Verlängerung von Fiktionsbescheinigungen, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen.
- Corona-Erlass Nr. 4 vom 15.04.2020:
- Konkretisierung und Anwendung der ergänzenden Verfahrenshinweise des BMI an die Länder vom 09.04.2020 auf Schleswig-Holstein.
- Weitere Regelungen:
- Duldung für Personen mit ungeklärter Identität § 60b AufenthG: Anwendungshinweise zu § 60b AufenthG des BMI sind zu beachten.
- Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung §§ 60c und 60d: AufenthG : Aktuelle Problematik mit Fristenvorgaben sowie Erlöschenstatbestände aufgrund des Coronavirus. Die Situation werde aktuell beobachtet um ggf. Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
- Corona-Erlass Nr. 5 vom 28.04.2020:
- Weitere Hinweise an die Ausländerbehörden bezüglich des Erstellens elektronischer Aufenthaltstitel und der Versendung von Akten an bevollmächtigte Rechtsanwält*innen und Wohlfahrtsverbände.
- Corona-Erlass Nr. 6 vom 22.06.2020:
- Konkretisierung und Anwendung
- Des Schreibens des BMI an die Länder vom 12.06.2020 bzgl. des Umgangs mit D‑Visa und bereits erteilten Zustimmungen, die im Zusammenhang mit aktuellen Reisebeschränkungen abgelaufen sind.
- Der Zweiten Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung vom 17.06.2020 bzgl. des Umgangs mit ablaufenden Schengen-Visa
- Der Erntehelferregelung vom 02.04.2020
- Konkretisierung und Anwendung
Leistungen & Gesundheitsversorgung:
- Gemäß Runderlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 01.04.2020 müssen Anspruchseinschränkungen gem. § 1a AsylbLG mit Blick auf die Corona-bedingte Unmöglichkeit zwangsweise oder freiwillige Ausreisen von Ausreisepflichtigen zu vollziehen, zurückgenommen werden.
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein.
Ausstellung & Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Duldung:
- Das Thüringer Justiz- und Migrationsministerium verfasste am 17.03.2020 eine Regelung zu Verfahrensweisen bei einem Notbetrieb der Ausländerbehörden. Darin geregelt ist u.a. der Umgang mit in Kürze ablaufenden Aufenthaltstiteln, Fiktionsbescheinigungen, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen:
- Es bestünden keine Bedenken „[…] an die betroffenen Ausländer eine Bescheinigung – inhaltlich vergleichbar einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG – auf dem Postweg […] [zu versenden], die eine Bestätigung enthält, dass die aufenthaltsrechtlichen Dokumente mit Blick auf die anhaltende Corona-Pandemie aktuell nicht verlängert werden können und (vorerst) bis Ende Juni 2020 fortgelten“.
Unterbringung & Verteilung:
- Am 26.03.2020 versandte das thüringische Justiz- und Migrationsministerium Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus. Diese umfassen u.a.:
- Belegung optimieren: Einzelunterkünfte sollen für Risikogruppen zur Verfügung gestellt werden.
- Landesinterne Umverteilung: Zum Schutz der Bewohner*innen sollen nach einem Antrag auf Unterbringung v.a. Riskogruppen in Einzelfallabwägungen umverteilt werden.
- Bewachung Gemeinschaftsunterkünfte: bei Vorliegen konkreter Gefahrenlagen kann es ggf. auch zu einer 24-stündigen Bewachung kommen. Dies umschließe auch eine angeordnete Quarantäne.
- Verteilung aus Erstaufnahmeeinrichtung: Davon „kann nicht generell abgesehen werden“, aber soll in enger Abstimmung zwischen Landesverwaltungsamt und den Kommunen erfolgen.
- Das Thüringer Landesverwaltungsamt bereite die Eröffnung von bis zu sechs Außenstellen der Suhler Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge vor.
- Die Quarantäne der Suhler Erstaufnahmeeinrichtung endete am 27.03.2020 um Mitternacht.
Leistungen & Gesundheitsversorgung:
- Laut Information des Justiz- und Migrationsministeriums werden Behandlungen von (potentiellen) Coronavirus-Erkrankungen als Leistungen nach § 4 AsylbL angesehen.
- Gemäß Erlass des Thüringer Jutiz- und Migrationsministeriums vom 23.04.2020 müssen Anspruchseinschränkungen gem. § 1a AsylbLG mit Blick auf die Corona-bedingte Unmöglichkeit, zwangsweise oder freiwillige Ausreisen von Ausreisepflichtigen zu vollziehen, zurückgenommen werden.
Weitergehende regionale Informationen finden sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Thüringen.
(jlr / tl)