25.06.2020

Regelungen zu Abschiebungen, Abschiebehaft, Unterbringung oder der Ausstellung von Aufenthaltstiteln können von Bundesland zu Bundesland variieren. Hier geben wir eine Übersicht. Wir bemühen uns diese Seite stetig zu aktualisieren, aber können keine Vollständigkeit garantieren.

Da sich die Pra­xis in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern häu­fig unter­schei­det, wol­len wir neben unse­rem bun­des­po­li­ti­schen News­ti­cker zu flücht­lings­po­li­ti­schen Ent­wick­lung durch die Coro­na-Pan­de­mie auch hier eine aktu­el­le Über­sicht bie­ten. Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen gibt es in der Regel beim jewei­li­gen Lan­des­flücht­lings­rat.

Hier geht es zum bun­des­po­li­ti­schen Coro­na-News­ti­cker.

Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um (BMI) ver­sand­te am 25.03.2020 Ver­fah­rens­hin­wei­se zur Ent­las­tung der Aus­län­der­be­hör­den an alle Bun­des­län­der und ergänz­te die­se am 09.04.2020 mit neu­en Ver­fah­rens­hin­wei­sen. Wesent­li­che Punk­te umfassen:

  • Ver­län­ge­rung von Auf­ent­halts­ti­teln: Die Fik­ti­ons­wir­kung gemäß § 81 Abs. 4 Auf­enthG soll ver­stärkt genutzt wer­den. Das gilt auch, wenn der Auf­ent­halts­ti­tel bei einem Auf­ent­halt im Aus­land abge­lau­fen ist: Falls eine recht­zei­ti­ge Aus­rei­se nach Deutsch­land nicht mög­lich war, kann der Antrag auf Ver­län­ge­rung des Auf­ent­halts­ti­tels auch form­los per E‑Mail gestellt wer­den. Geschieht das vor Ablauf des Auf­ent­halts­ti­tels, tritt die Fik­ti­ons­wir­kung ein (§ 81 Abs. 4 S. 1 AufenthG).
  • Ver­kür­zung von Aufenthaltstiteln/Zweckfortfall: Aus­rei­se­pflich­ten sol­len, soweit dies auf­grund der Umstän­de mög­lich ist, durch­ge­setzt werden.
  • Auf­ent­halts­be­en­di­gung nach Kün­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses: Es wird der Aus­län­der­be­hör­de ein wei­ter Ermes­sens­spiel­raum hin­sicht­lich einer Ver­kür­zung der Gel­tungs­dau­er der Auf­ent­halts­er­laub­nis ein­ge­räumt. Der Bezug von Kurz­ar­bei­ter­geld hat kei­ne Aus­wir­kung auf den Bestand der Auf­ent­halts­ti­tel, soll­te es im Ein­zel­fall zu einem Unter­schrei­ten des Regel­sat­zes für die Lebens­un­ter­halts­si­che­rung kommt.
  • Auf­ent­halt zum Zweck der Berufs­aus­bil­dung und des Schul­be­suchs: Falls die Aus­bil­dungs­zeit auf­grund nicht statt­fin­den­der Prü­fun­gen ver­län­gert wer­den muss, wird das den Betrof­fe­nen auch mit Aus­bil­dungs­dul­dung auf­ent­halts­recht­lich nicht nega­tiv angerechnet.
  • Vor­über­ge­hen­de Befrei­ung von Inhaber*innen ablau­fen­der Schen­gen-Visa: Mit einer Ver­ord­nung wer­den die Inhaber*innen ablau­fen­der Schen­gen-Visa bis zum 30. Juni 2020 vom Erfor­der­nis eines Auf­ent­halts­ti­tels befreit.
  • Ablauf der 90-Tage-Frist bei visa­frei­en Auf­ent­hal­ten:Ein Antrag mit Bit­te auf Lega­li­sie­rung des Auf­ent­halts ist bei der Aus­län­der­be­hör­de zu stel­len. Durch den Antrag soll die Fik­ti­ons­wir­kung gemäß § 81 Abs. 3 Auf­enthG ent­facht werden.
  • Ver­län­ge­run­gen von Dul­dun­gen: Dul­dun­gen wer­den von Amts wegen ver­län­gert und auch per Post versandt.
  • Aus­län­der­recht­li­ches Pass- und Doku­men­ten­we­sen: Bei elek­tro­ni­schen Aufenthaltstiteln/Reiseausweisen ist eine per­sön­li­che Antrag­stel­lung nebst Abga­be der Fin­ger­ab­drü­cke nach wie vor erfor­der­lich. Jedoch sind alter­na­ti­ve Wege zur Aus­hän­di­gung akzep­tiert. Dar­über hin­aus soll wei­ter­hin an der Pass­pflicht als Vor­aus­set­zung für die Aus­stel­lung von Auf­ent­halts­ti­teln fest­ge­hal­ten wer­den (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 Auf­enthG). Es kön­nen der­zeit aller­dings auch zeit­lich befris­te­te Ver­län­ge­rungs­ver­mer­ke bzw. Stem­pel in abge­lau­fe­nen Päs­sen oder Erklä­run­gen der Staa­ten zur pau­scha­len Ver­län­ge­rung aller abge­lau­fe­nen Päs­se die Erfül­lung der Pass­pflicht begrün­den, wenn eine Neu­aus­stel­lung kri­sen­be­dingt nicht mög­lich sein sollte.

Abschie­bun­gen & Abschiebungshaft:

  • Laut einem Spre­cher des Innen­mi­nis­te­ri­ums Baden-Würt­tem­berg sei­en Abschie­bun­gen nicht grund­sätz­lich aus­ge­setzt: »Aller­dings fin­den auf­grund der Situa­ti­on im Zusam­men­hang mit der Coro­na-Pan­de­mie Flü­ge wegen sehr ein­ge­schränk­ter Rah­men­be­din­gun­gen nur in redu­zier­ter Form statt«.
  • Laut Infor­ma­tio­nen des Flücht­lings­rats Baden-Würt­tem­berg (BW) wur­de auch Abschie­bungs­haft nicht aus­ge­schlos­sen, der­zeit sei­en aber kei­ne Inhaf­tier­ten bekannt (Stand: 02.04.2020).

Aus­stel­lung & Ver­län­ge­rung von Aufenthaltstiteln/Duldung:

  • Laut Infor­ma­tio­nen des Flücht­lings­ra­tes BW wer­den Dul­dun­gen der­zeit um 6 Mona­te ver­län­gert. Übli­cher­wei­se wur­den 3‑monatige Dul­dun­gen erteilt.
  • Das Regie­rungs­prä­si­di­um Karls­ru­he, wel­ches zen­tral für die Ertei­lung der Dul­dun­gen in BW zustän­dig ist, erteil­te auf Nach­fra­ge des Flücht­lings­ra­tes kei­ne Aus­kunft über die Aus­hän­di­gung der Dul­dungs­be­schei­ni­gun­gen vor Ort.

Unter­brin­gung & Verteilung:

  • Das baden-würt­tem­ber­gi­sche Innen­mi­nis­te­ri­um ver­sand­te am 17.03.2020 ein Schrei­ben zur lan­des­in­ter­nen Ver­tei­lung und vor­läu­fi­gen Unter­brin­gung von Geflüch­te­ten als Teil der kri­ti­schen Infra­struk­tur in Umlauf: 
    • die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Auf­nah­me und Ver­tei­lung von Flücht­lin­gen in die Stadt- und Land­krei­se sei auch bei ein­ge­schränk­tem Ver­wal­tungs­be­trieb jeder­zeit zu gewährleisten.
    • Dies umfas­se auch ein Min­dest­maß an Betreu­ung sowie Infor­ma­ti­on und Auf­klä­rung für die Geflüchteten.
  • Laut Infor­ma­tio­nen des Flücht­lings­ra­tes BW plant das Land im Rah­men der Mög­lich­kei­ten Per­so­nen, die Risi­ko­grup­pen ange­hö­ren, geson­dert unterzubringen.
  • Eben­so wer­den alle Neu­ein­rei­sen­den auf Covid-19 getes­tet (teil­wei­se in zwei Schrit­ten mit Schnell­tests) und max. bis zu 14 Tage geson­dert untergebracht.
  • Kon­tak­te nach außen sind nur mög­lich, inso­fern die Neu­ein­rei­sen­den funk­tio­nie­ren­de Han­dys besit­zen. Kon­takt­auf­nah­men durch Bera­tungs­stel­len sind nur sehr ein­ge­schränkt möglich.
  • Ab April soll ein ehe­ma­li­ges Frei­zeit­zen­trum in Sech­sel­heim lan­des­weit bis zu 60 Covid-19 Infi­zier­te aus den Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen auf­neh­men. Auch hier sol­len Sicher­heits­kräf­te ein­ge­setzt wer­den. Inwie­weit eine unab­hän­gi­ge Bera­tungs­stel­le bzw. Beob­ach­ter­stel­le vor Ort sein wird, ist unklar.

Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Baden-Würt­tem­berg.

Abschie­bun­gen & Abschiebungshaft:

  • Das Innen­mi­nis­te­ri­um in Bay­ern erklärt, dass sich an der Rechts­la­ge trotz Coro­na nichts geän­dert habe:
    »Wenn es die Lage zulässt, ist es wei­ter unser Ziel, auch in nächs­ter Zeit zumin­dest Straf­tä­ter abzuschieben«.
  • Nach Anga­ben des baye­ri­schen Flücht­lings­ra­tes befan­den sich nach wie vor etwa 20 Men­schen in baye­ri­schen Abschie­bungs­haft­an­stal­ten (Stand 01.04.2020).

Aus­stel­lung & Ver­län­ge­rung von Aufenthaltstiteln/Duldung:

  • Das baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um ver­fass­te zwei Infoschreiben: 
    • Info­brief 1 vom 23.03.2020
      • Von der Mög­lich­keit Schen­gen­vi­sa und ggf. auch ande­re Auf­ent­halts­ti­tel zu ver­län­gern, soll Gebrauch gemacht werden.
      • Auf­ent­halts­ge­stat­tun­gen sol­len bei Vor­lie­gen der gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen und Dul­dun­gen in geeig­ne­ten Fäl­len auch ohne per­sön­li­che Vor­spra­che um einen ange­mes­sen lan­gen Zeit­raum ver­län­gert werden.
      • Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis­se im Bereich der Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung sol­len prio­ri­tär behan­delt und ver­län­gert werden.
    • Info­brief 2 vom 26.03.2020
      • Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis­se für Erntehelfer*innen: »Soweit bei Asyl­be­wer­bern oder Gedul­de­ten die Ertei­lung einer Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis im Rah­men einer Ermes­sens­ent­schei­dung zu tref­fen ist, stellt der durch die Coro­na-Pan­de­mie aus­ge­lös­te Bedarf an Ern­te­hel­fern einen ermes­sens­re­le­van­ten Gesichts­punkt dar und die beab­sich­tig­te Auf­nah­me einer Beschäf­ti­gung als Ern­te­hel­fer steht im öffent­li­chen Inter­es­se. Sie ist als gewich­ti­ger posi­ti­ver Ermes­sens­aspekt in die Gesamt­ab­wä­gung einzustellen«.
  • Nach Infor­ma­tio­nen des baye­ri­schen Flücht­lings­ra­tes haben Behör­den in vie­len Städ­ten und Land­krei­sen nicht mehr oder nur ein­ge­schränkt geöff­net. Es gibt kei­ne ein­heit­li­che Pra­xis bei der Ver­län­ge­rung von Doku­men­ten – es wird emp­foh­len dies schrift­lich bei der zustän­di­gen Aus­län­der­be­hör­de zu bean­tra­gen. In man­chen Regio­nen sei die Poli­zei infor­miert, dass Papie­re abge­lau­fen sein kön­nen und kei­ne Anzei­gen erstat­tet wer­den sollen.

 Unter­brin­gung & Verteilung:

  • Info­brief 1 umfasst u.a. Vor­keh­run­gen in den Unter­künf­ten, Infor­ma­tio­nen an die Bewohner*innen, Zugang von Ehren­amt­li­chen zu Unter­künf­ten, Integrationskurse.
  • Info­brief 2 umfasst u.a. Aus­gangs­be­schrän­kung, Zugang von Berater*innen in die Unter­künf­te, Unterkunftsgebühren.

Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Bay­ern.

Abschie­bun­gen & Abschiebungshaft:

  • Laut einer Email des Lan­des­amts für Ein­wan­de­rung Ber­lin (LEA, bis­he­ri­ge Aus­län­der­be­hör­de) wer­den alle Rück­füh­run­gen bis zum 19.04.2020 aus­ge­setzt. Das gilt nicht für Men­schen, die von Behör­den­sei­te als soge­nann­te Gefährder*innen oder Straftäter*innen ein­ge­stuft wer­den oder bei denen ein »beson­de­res Inter­es­se an der Auf­ent­halts­be­en­di­gung besteht«.
  • Nach Infor­ma­tio­nen der zustän­di­gen Ber­li­ner Senats­ver­wal­tung wer­den die seit dem 19. April auf­grund des Coro­na­vi­rus bestehen­de Rück­füh­rungs­be­schrän­kun­gen nicht verlängert.Als Grund wer­den die schritt­wei­se Locke­rung der Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men, die Öff­nung inter­na­tio­na­ler Gren­zen und der Wie­der­auf­nah­me des Flug­ver­kehrs genannt.Mit dem Aus­lau­fen der Rege­lung sind ab dem 30.05.2020 Rück­füh­run­gen in Staa­ten, die laut offi­zi­el­len Erhe­bun­gen weni­ger als Deutsch­land betrof­fen sind, mög­lich und ab dem 15.06.2020 kön­nen Abschie­bun­gen unein­ge­schränkt in alle Ziel­staa­ten stattfinden.

 Aus­stel­lung & Ver­län­ge­rung von Aufenthaltstiteln/Duldung:

  •  Die Ver­län­ge­rung befris­te­ter Auf­ent­halts­do­ku­men­te kann auf einer Inter­net­sei­te des LEA bean­tragt wer­den(FAQs zur Bean­tra­gung und Bear­bei­tung). Inha­ber eines Visums oder einer Auf­ent­halts­er­laub­nis müs­sen das aus­ge­füll­te For­mu­lar aus­dru­cken, wel­ches Fik­ti­ons­wir­kung ent­fal­ten soll. Eine Zusen­dung per Email erfolgt nicht.
  • Für Men­schen, die wegen unver­schul­de­ter Arbeits­lo­sig­keit oder das Kurz­ar­bei­ter­geld ergän­zen­dem Arbeits­lo­sen­geld II ihren Auf­ent­halts­ti­tel ver­lö­ren, wird abwei­chend von den Maß­ga­ben des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums die auf­lö­sen­de Bedin­gung Sozi­al­leis­tungs­be­zug ausgesetzt.
  • Für Men­schen mit Schen­gen­vi­sum, wel­ches zwi­schen 18.03.2020 und 17.6.2020 abläuft, gilt von Amts wegen eine um 3 Mona­te ver­län­ger­te Aus­rei­se­frist ab Ablauf des Visums.
  • Men­schen, die vor dem 18.03.2020 aus Deutsch­land aus­ge­reist sind und deren Titel nach 6 Mona­ten Aus­lands­auf­ent­halt erlischt, wird eine ver­län­ger­te Frist bis zum 17.06.2020 gewährt.

Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Ber­lin.

Abschie­bun­gen & Abschiebungshaft:

  • Es gibt kei­nen gene­rel­len Abschie­be­stopp. Die Aus­set­zung von Abschie­bun­gen sei eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung, so das Innen­mi­nis­te­ri­um (Stand: 17.03.2020).

 Aus­stel­lung & Ver­län­ge­rung von Aufenthaltstiteln/Duldung:

  • Nach Aus­kunft des Flücht­lings­rats Bran­den­burg regt das Innen­mi­nis­te­ri­um an, Inhaber*innen von Auf­ent­halts­ti­teln oder Dul­dun­gen soge­nann­te Not­be­schei­ni­gun­gen zuzu­sen­den. Die­se sol­len die wei­te­re Gül­tig­keit der Aus­weis­pa­pie­re beschei­ni­gen. Die 18 Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te hand­ha­ben die Ver­län­ge­run­gen von Auf­ent­halts­ti­teln jedoch sehr unter­schied­lich (Über­sicht des Flücht­lings­rats Bran­den­burg): So wer­den von eini­gen Aus­län­der­be­hör­den Not­be­schei­ni­gun­gen ver­schickt, von ande­ren regu­lä­re Auf­ent­halts­ti­tel; in Dah­me-Spree­wald regeln zwei All­ge­mein­ver­fü­gun­gen die Gül­tig­keit bzw. Fort­gel­tung von Auf­ent­halts­ti­teln bis zum 31.3.2020.
  • Eini­ge Aus­län­der­be­hör­den haben den Publi­kums­ver­kehr kom­plett ein­ge­stellt, andern­orts fin­den nach tele­fo­ni­scher Anmel­dung noch per­sön­li­che Vor­spra­chen statt.
  • Nur in man­chen Land­krei­sen wer­den Auf­ent­halts­ti­tel von Amts wegen ver­län­gert. Um sicher­zu­ge­hen, kön­nen Betrof­fe­ne einen Brief an die Aus­län­der­be­hör­de schrei­ben und um eine Ver­län­ge­rung oder Bestä­ti­gung der Gül­tig­keit der Papie­re bit­ten. Der Flücht­lings­rat Bran­den­burg stellt hier eine Vor­la­ge zur Verfügung.

Unter­brin­gung & Verteilung:

  • Nach Anga­ben des Bran­den­bur­ger Innen­mi­nis­te­ri­ums (MIK) gibt es inner­halb der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten, die auf eine Qua­ran­tä­ne aus­ge­rich­tet sind. Statt Men­schen umge­hend dezen­tral unter­zu­brin­gen, setzt das Land Bran­den­burg auf einen wei­te­ren Aus­bau der Erst­auf­nah­me und bestellt wei­te­re Qua­ran­tä­ne-Con­tai­ner.

Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Bran­den­burg.

Abschie­bun­gen & Abschiebungshaft:

  • Nach Infor­ma­tio­nen des Flücht­lings­rats Bre­men befin­det sich zur­zeit nie­mand in Abschiebungshaft.
  • Aus einem Tages­schau-Bericht geht her­vor, dass Bre­men zur­zeit gar nicht abschiebt.

Aus­stel­lung & Ver­län­ge­rung von Aufenthaltstiteln/Duldung:

  • Nach Aus­kunft des Bre­mer Flücht­lings­rats will das Migra­ti­ons­amt Bre­men Anträ­ge online und schrift­lich bear­bei­ten. Im Zwei­fel sol­len Fik­ti­ons­be­schei­ni­gun­gen aus­ge­stellt werden.

Unter­brin­gung & Verteilung:

  • Laut Sozi­al­be­hör­de sol­len Ange­hö­ri­ge von Risi­ko­grup­pen aus der Erst­auf­nah­me umzie­hen und die Bele­gung der Erst­auf­nah­me ver­rin­gert wer­den. Neu­an­kom­men­de sol­len inner­halb der Erst­auf­nah­me­stel­le abge­son­dert wer­den. Bewohner*innen der Unter­kunft bestrei­ten, dass dies pas­siert und for­dern die Schlie­ßung der Erstaufnahme.

Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Bre­men.

Abschie­bun­gen & Abschie­bungs­haft:

  • Nach Anga­ben des Ham­bur­ger Flücht­lings­ra­tes wur­den alle für April vor­ge­se­he­nen Abschie­bun­gen abge­sagt. Eine offi­zi­el­le behörd­li­che Bestä­ti­gung hier­für gibt es aber nicht.
  • Obwohl sich kei­ne Inhaf­tier­ten in der Rück­füh­rungs­ein­rich­tung am Flug­ha­fen befän­den, blei­be die Ein­rich­tung den­noch geöff­net. Außer­dem sei­en mitt­ler­wei­le alle Inhaf­tier­ten aus der Abschie­bungs­haft ent­las­sen worden.

 Aus­stel­lung & Ver­län­ge­rung von Aufenthaltstiteln/Duldung:

  • Vor­über­ge­hen­de Ände­rung der Erreich­bar­keit der Zen­tra­len Aus­län­der­be­hör­de laut einer offi­zi­el­len Infor­ma­ti­on vom 24.03.2020:
    • Beschei­ni­gung über den Fort­be­stand der Recht­mä­ßig­keit des Auf­ent­halts­ti­tels, Auf­ent­halts­ge­stat­tung oder Dul­dung bei bevor­ste­hen­dem Ablauf wer­den ausgestellt.
    • Pos­ta­li­sche Ver­sen­dun­gen wer­den ermöglicht.

Unter­brin­gung & Verteilung:

  • Die Auf­nah­me­ein­rich­tung in Rahl­stedt tes­te neu­an­kom­men­de Asly­su­chen­de auf das Coro­na­vi­rus, wor­auf­hin sie zunächst iso­liert unter­ge­bracht wür­den und bei posi­ti­vem Test in Qua­ran­tä­ne am Höl­tig­baum kämen. Die wei­te­re Ver­tei­lung erfol­ge nach einem nega­ti­ven Testergebnis.

Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Ham­burg.

Abschie­bun­gen & Abschiebungshaft:

  • Laut Hes­si­schem Flücht­lings­rat befin­den sich noch ver­ein­zelt Per­so­nen in Abschie­bungs­haft (Stand: 24.03.2020).
  • Laut Tages­schau-Bericht erklärt das Land, dass soweit eine Rück­füh­rung in bestimm­te Län­der nicht wie geplant rea­li­sier­bar ist, die Fort­dau­er der Abschie­bungs­haft geprüft werde.

Aus­stel­lung & Ver­län­ge­rung von Aufenthaltstiteln/Duldung:

  • Bis­her sind kei­ne ein­heit­li­chen Rege­lun­gen bekannt, was die Aus­stel­lung bzw. Ver­län­ge­rung von Auf­ent­halts­ti­teln und Dul­dun­gen betrifft.

Unter­brin­gung & Verteilung:

  • Das Minis­te­ri­um für Sozia­les und Inte­gra­ti­on trifft Maß­nah­men für die Erst­auf­nah­me von Schutz­su­chen­den. Lie­gen­schaf­ten in Darm­stadt und Bad Arol­sen wer­den zur mög­li­chen Unter­brin­gung von Asyl­su­chen­den reak­ti­viert. Damit wer­den bei Bedarf ca. 1.000 Bele­gungs­plät­ze zur Ver­fü­gung gestellt

Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Hes­sen.

Abschie­bun­gen & Abschiebungshaft:

  • Abschie­bun­gen sol­len wei­ter statt­fin­den, sind fak­tisch aber nicht mehr umsetzbar.

Aus­stel­lung & Ver­län­ge­rung von Aufenthaltstiteln/Duldung:

  • Die Aus­füh­run­gen des BMI vom 25.03.2020 wur­den an die Aus­län­der­be­hör­den weitergegeben.
  • Die Behör­den haben offi­zi­ell bekannt gege­ben, dass sie für den Publi­kums­ver­kehr geschlos­sen haben, aber wei­ter­hin Anträ­ge bearbeiten
  • Die Vor­ge­hens­wei­sen in den ein­zel­nen Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten vari­iert. Daher hat der Lan­des­flücht­lings­rat eine Über­sicht erstellt, die hier abge­ru­fen wer­den kann.

Unter­brin­gung & Verteilung:

  • Die Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen (EAE) haben einen Besu­cher­stopp. Die Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung durch den Flücht­lings­rat kann des­halb nur noch tele­fo­nisch statt­fin­den: zum Arti­kel
  • Neu Ankom­men­de wer­den in den Vor­ge­la­ger­ten Ein­rich­tun­gen (VAE) der EAE unter­ge­bracht und müs­sen hier eine Karenz­zeit von 14 Tagen ver­brin­gen. Wur­den sie anschlie­ßend nega­tiv getes­tet, kön­nen sie in die EAE auf­ge­nom­men wer­den und schrift­lich einen Asyl­an­trag stellen.
  • Für Infi­zier­te hat das Land eine eige­ne Unter­kunft in Par­chim eröff­net, damit nicht die gesam­te EAE unter Qua­ran­tä­ne gestellt wer­den muss. Auf Kreis­ebe­ne ist Ähn­li­ches zu erwar­ten. Gemein­schafts­un­ter­künf­te haben Besu­cher­sper­re; der Land­kreis Vor­pom­mern-Rügen rich­tet in Körk­witz eine Qua­ran­tä­ne-GU ein. Ande­re Gebiets­kör­per­schaf­ten wer­den nachziehen.

Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Meck­len­bug-Vor­pom­mern.

Abschie­bun­gen & Abschie­bungs­haft:

Aus­stel­lung & Ver­län­ge­rung von Aufenthaltstiteln/Duldung:

  • Die Aus­füh­run­gen des BMI vom 25.03.2020 wur­den vom Nie­der­säch­si­schen Innen­mi­nis­te­ri­um am 26.03.2020 an die Aus­län­der­be­hör­den versandt.
  • Der Land­kreis Uel­zen hat eine All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen, laut der ablau­fen­de Auf­ent­halts­ti­tel und Dul­dun­gen auf­grund der Ein­schrän­kun­gen durch die Coro­na­kri­se auto­ma­tisch bis zum 30.06.2020 ver­län­gert werden.

Leis­tun­gen:

  • Das Innen­mi­nis­te­ri­um hat zudem am 26.03.2020 Hin­wei­se zur Umset­zung des §1a Asyl­bLG (Anspruchs­ein­schrän­kung) wäh­rend der Coro­na-Kri­se erlassen: 
    • Ist die Mög­lich­keit einer (frei­wil­li­gen) Aus­rei­se ins Her­kunfts­land bzw. in einen auf­nah­me­be­rei­ten Dritt­staat der­zeit nicht gege­ben, ist die Anspruchs­ein­schrän­kung von Rechts­we­gen aufzuheben.
    • Auch, wenn eine Rück­füh­rung auf­grund der tem­po­rä­ren Aus­set­zung von Rück­füh­run­gen in bestimm­te Ziel­staa­ten nicht voll­zo­gen wer­den kann, ist die Anspruchs­ein­schrän­kung auf­zu­he­ben, da auf­ent­halts­be­en­den­den Maß­nah­men aus tat­säch­li­chen Grün­den nicht voll­zo­gen wer­den kön­nen, die außer­halb des Ver­ant­wor­tungs­be­rei­ches der betrof­fe­nen Per­son liegen.
    • Sofern eine frei­wil­li­ge Aus­rei­se bzw. auf­ent­halts­be­en­den­de Maß­nah­men zukünf­tig wie­der mög­lich wer­den, sind die Anspruchs­ein­schrän­kun­gen erneut zu prü­fen und ggf. erneut  zu erlassen.

Frei­wil­li­ge Rückkehr:

  • Das Innen­mi­nis­te­ri­um hat am 19.03.2020 die Ver­län­ge­rung der Frist zur frei­wil­li­gen Rück­kehr erlas­sen. Besteht ein ernst­haf­ter Wil­le zur frei­wil­li­gen Aus­rei­se, soll eine Ver­län­ge­rung der Aus­rei­se­frist in Betracht gezo­gen wer­den, wenn die Aus­rei­se allein wegen der begrün­de­ten Sor­ge vor einem erhöh­ten Infek­ti­ons­ri­si­ko mit Covid-19 im Ziel­staat nicht stattfindet.

Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Nie­der­sach­sen. Dar­über hin­aus hat der Flücht­lings­rat Ant­wor­ten des Nds. Innen­mi­nis­te­ri­ums zur aus­län­der­recht­li­chen Pra­xis vor dem Hin­ter­grund der Coro­na-Pan­de­mie hier ver­linkt und die wich­tigs­ten Aus­sa­gen zusammengefasst.

Abschie­bungs­haft:

  • Laut Erlass des Inte­gra­ti­ons­mi­nis­te­ri­ums vom 16.03.2020 wer­den Aus­län­der­be­hör­den gebe­ten, zunächst bis zum 19.04.2020 »Haft­an­trä­ge nur noch für rechts­kräf­tig ver­ur­teil­te Straf­tä­ter, Gefähr­der« und Per­so­nen, von denen eine erheb­li­che Gefahr für Leib und Leben Drit­ter, für die inne­re Sicher­heit oder für die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung aus­geht, zu stellen.
  • In Bezug auf der­zeit in der JVA Büren ein­sit­zen­de Men­schen soll geprüft wer­den, ob die Vor­aus­set­zun­gen für die Haft wei­ter vorliegen.

Aus­stel­lun­gen & Ver­län­ge­run­gen von Aufenthaltstiteln/Duldung:

  • Neben den Hin­wei­sen des BMI gilt wei­ter­hin der Erlass des MKFFI zur Ertei­lung und Ver­län­ge­rung von Aufenthaltspapieren 
    • Schen­gen-Visa sol­len bei glaub­haf­tem Vor­trag wegen der Fol­gen der Coro­na-Kri­se der­zeit nicht ins Her­kunfts­land zurück­keh­ren zu kön­nen ver­län­gert werden.
    • Bei Anträ­gen auf Ver­län­ge­rung von Auf­ent­halts­ti­teln gel­ten ver­gleich­ba­re Maß­stä­be. Wenn die Vor­aus­set­zun­gen für eine regu­lä­re Ver­län­ge­rung des Auf­ent­halts­ti­tels nicht vor­lie­gen, kommt als Rechts­grund­la­gen § 25 Abs. 4 Satz 2 Auf­enthG in Betracht.
    • Glei­ches gilt für Dul­dun­gen gestützt auf § 60a Abs. 2 Satz 1 u. 3 AufenthG.
    • Auf per­sön­li­che Vor­spra­chen kann soweit wie mög­lich ver­zich­tet und Doku­men­te per Post (Ein­schrei­ben) an die Betrof­fe­nen ver­sandt werden.
    • Als ulti­ma ratio kann an die Betrof­fe­nen eine form­lo­se Beschei­ni­gung (ver­gleich­bar mit der Fik­ti­ons­be­schei­ni­gung nach § 81 Abs. 4 Auf­enthG) versandt/ausgehändigt werden 
      • Bestä­ti­gung, dass Ver­län­ge­rung auf­ent­halts­recht­li­cher Doku­men­te der­zeit nicht mög­lich ist und Auf­ent­halt und ggf. Beschäf­ti­gung wei­ter­hin erlaubt, gestat­tet bzw. gedul­det sind
      • Befris­tung von maxi­mal drei Monaten
      • Mit Hin­weis, dass Wie­der­ein­rei­sen aus dem Aus­land damit nicht mög­lich sind
    • Bei gra­vie­ren­der Funk­ti­ons­ein­schrän­kung der Aus­län­der­be­hör­de kommt der Erlass einer All­ge­mein­ver­fü­gung in Betracht

Unter­brin­gung & Verteilung:

  • Am 19.03.2020 ist der Erlass des Inte­gra­ti­ons­mi­nis­te­ri­ums ergan­gen, dass die Zuwei­sung von Geflüch­te­ten in die Kom­mu­nen vor­erst bis zum 19.04.2020 aus­ge­setzt ist. Nicht zuge­wie­se­ne Geflüch­te­te ver­blei­ben vor­erst bis zum 19.04.2020 in den Unter­brin­gungs­ein­rich­tun­gen des Lan­des. Uner­laubt ein­ge­reis­te Ausländer*innen sol­len ent­ge­gen § 15a Auf­enthG in der Kom­mu­ne ver­blei­ben, in der sie vor­stel­lig werden.
  • Zur Ver­mei­dung von Umzü­gen wird die Bear­bei­tung von Anträ­gen auf Auf­he­bung der Wohn­sitz­auf­la­ge vor­über­ge­hend ausgesetzt.

Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Nord­rhein-West­fa­len.

Abschie­bun­gen & Abschiebungshaft:

  • Das Inte­gra­ti­ons­mi­nis­te­ri­um Rhein­land-Pfalz erklär­te Nach­fra­ge des Flücht­lings­rats Rhein­land-Pfalz:
    • Abschie­bun­gen sei­en der­zeit auf­grund von Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen oft­mals nicht mög­lich. »Es besteht aller­dings auch wei­ter­hin im Ein­zel­fall ein Inter­es­se dar­an, den Auf­ent­halt von Per­so­nen zu been­den, die erheb­li­che Straf­ta­ten began­gen haben oder von denen Gefah­ren aus­ge­hen. Die­se Fäl­le wer­den wei­ter­hin prio­ri­tär bear­bei­tet und nach Mög­lich­keit wei­ter zurück­ge­führt«.
    • »Die Abschie­be­haft­an­stalt in Ingel­heim ist nicht geschlos­sen und wird auch nicht geschlos­sen. […]Es gibt also kei­ne auto­ma­ti­sche Haftentlassung […]«.
  • Die Bele­gung der Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung habe sich laut Anga­ben des Flücht­lings­rats Rhein­land-Pfalz redu­ziert. Der­zeit sei­en nur Per­so­nen in Amts­hil­fe für ande­re Bun­des­län­der inhaf­tiert (Stand 01.04.2020).

 Aus­stel­lung & Ver­län­ge­rung von Aufenthaltstiteln/Duldung:

 Unter­brin­gung & Ver­tei­lung::

  • Men­schen soge­nann­ter Risi­ko­grup­pen sol­len mög­lichst früh­zei­tig die Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung wie­der ver­las­sen. Laut Aus­sa­ge des Inte­gra­ti­ons­mi­nis­te­ri­ums wer­de eine prio­ri­tä­re Ver­tei­lung von Risi­ko­per­so­nen in die Kom­mu­nen vor­be­rei­tet
  • Nach Infor­ma­tio­nen des Flücht­lings­rats Rhein­land-Pfalz läuft die Ver­tei­lung von Risi­ko­grup­pen bereits – ins­be­son­de­re von älte­ren Per­so­nen, Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen und Schwan­ge­ren. Zuvor blei­ben Men­schen einer soge­nann­ten Risi­ko­grup­pe für 2 Wochen in den Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen und wer­den anschlie­ßend, inso­fern sie sym­ptom­frei sind, umver­teilt. Gesi­chert ist die­se Infor­ma­ti­on für die Auf­nah­me­ein­rich­tung in Trier. Da die Umver­tei­lung über ein zen­tra­les Trans­fer­bü­ro orga­ni­siert wird, ist anzu­neh­men, dass es sich bei allen Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen im Land so verhält.

 Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Rhein­land-Pfalz.

Abschie­bun­gen & Abschiebungshaft:

  • Ob Per­so­nen wei­ter­hin abge­scho­ben wer­den, soll laut Aus­sa­ge des Lan­des »nach wie vor in jedem Ein­zel­fall entschieden« 
  • Das Saar­land nutzt gemein­sam mit Rhein­land-Pfalz die Abschie­bungs­haft­an­stalt in Ingel­heim. Der­zeit sei­en nur Per­so­nen in Amts­hil­fe für ande­re Bun­des­län­der inhaf­tiert (Stand 01.04.2020). Eine Schlie­ßung der Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung sei nicht vorgesehen.

Aus­stel­lung & Ver­län­ge­rung von Aufenthaltstiteln/Duldung:

  • Die bei­den Aus­län­der­be­hör­den in Saar­brü­cken und Lebach sind bis auf wei­te­res für den Publi­kums­ver­kehr geschlos­sen. Nach Aus­kunft des Saar­län­di­schen Flücht­lings­ra­tes wer­den Betrof­fe­ne, bei denen eine Ver­län­ge­rung des Auf­ent­halts­ti­tels ansteht, per Brief über die Recht­mä­ßig­keit ihres wei­te­ren Auf­ent­halts informiert.

Unter­brin­gung & Verteilung:

  • Es gibt im Saar­land nur eine gro­ße Auf­nah­me­ein­rich­tung: das Anker-Zen­trum Lebach (Ende Febru­ar 2020 waren dort 1.235 Geflüch­te­te untergebracht).
  • Das saar­län­di­sche Innen­mi­nis­te­ri­um hat in zwei Maß­nah­men rund 200 beson­ders gefähr­de­te Geflüch­te­te aus dem Anker­zen­trum auf ande­re Kom­mu­nen dezen­tral verteilt.
  • Zuvor wur­den sie auf Covid-19 getes­tet und pro­phy­lak­tisch für 14 Tage unter Qua­ran­tä­ne gestellt (Stand: 18.05.20).

Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Saar­land.

Abschie­bun­gen & Abschiebungshaft:

 

  • Es gibt kei­nen gene­rel­len Abschie­be­stopp. Laut Aus­sa­ge des Innen­mi­nis­ters Roland Wöl­ler am 25.03.2020 fin­den sie aber fak­tisch nicht bzw. nur in sehr gerin­gen Umfang statt, da die Her­kunfts­län­der betrof­fe­ne Per­so­nen aktu­ell nicht aufnehmen.
  • Laut eines Tages­schau-Berich­tes heißt es aus Sach­sen: »Abschie­bun­gen wür­den ver­scho­ben und neu geplant«.
  • Mit Beschluss vom 30.03.2020 wur­de die letz­te Per­son aus der Abschie­be­haft ent­las­sen. Der­zeit befin­den sich dort kei­ne inhaf­tier­ten Per­so­nen mehr.

Aus­stel­lung & Ver­län­ge­rung von Aufenthaltstiteln/Duldung:

  • Nach Aus­kunft des Säch­si­schen Flücht­lings­rats ver­län­gern eini­ge Aus­län­der­be­hör­den der­zeit alle Titel (vor­erst bis 20.04.2020), Betrof­fe­ne wer­den pos­ta­lisch über die Recht­mä­ßig­keit ihres wei­te­ren Auf­ent­halts informiert.
  • Aus­län­der­be­hör­den mel­den: »Zur vor­läu­fi­gen Ver­län­ge­rung von Doku­men­ten hat uns das SMI (Säch­si­sches Minis­te­ri­um des Inne­ren) ein pro­vi­so­ri­sches For­mu­lar zur Ver­wen­dung gege­ben, wel­ches den bestehen­den Sta­tus als vor­läu­fig wei­ter fort­be­stehend dekla­riert. Die­ses wer­den wir dem Antrag­stel­len­den dann per Post zusen­den. Die Bestel­lung von elek­tro­ni­schen Aufenthaltstiteln/Reiseausweisen ist vor­erst eingestellt«.

Leis­tun­gen & Gesundheitsversorgung:

  • Die Aus­zah­lung von Leis­tun­gen nach dem Asyl­bLG wird wei­ter­hin durch ver­schie­de­ne Mecha­nis­men wie Kas­sen­au­to­ma­ten, Über­wei­sung aufs Kon­to, etc. sichergestellt.
  • Wie Betrof­fe­ne Gesund­heits­schei­ne vom Sozi­al­amt nach Asyl­bLG erhal­ten, ist nicht ein­heit­lich gere­gelt. Teil­wei­se wer­den sie pos­ta­lisch zugesandt.

Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Sach­sen.

Abschie­bun­gen & Abschiebungshaft:

  • Alle betrof­fe­nen Per­so­nen wur­den laut Aus­kunft des Flücht­lings­rats Sach­sen-Anhalt aus der Abschie­bungs­haft entlassen.
  • Dub­lin-Über­stel­lun­gen sind der­zeit aus­ge­setzt. Abschie­bun­gen sind auf Grund der von zahl­rei­chen Staa­ten ver­häng­ten Ein­rei­se­sper­ren und man­gels exis­tie­ren­der Flug­ver­bin­dun­gen fak­tisch kaum möglich.

Aus­stel­lung & Ver­län­ge­rung von Aufenthaltstiteln/Duldung:

  • Mit Erlass vom 30.03.2020 hat das Innen­mi­nis­te­ri­um die Hin­wei­se zur Ent­las­tung von Aus­län­der­be­hör­den des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums mit Ergän­zun­gen an Lan­des­ver­wal­tungs­amt und Aus­län­der­be­hör­den verschickt.
  • Soll­te die Aus­stel­lung auf­ent­halts­recht­li­cher Doku­men­te nicht mehr mög­lich sein, kann dem betrof­fe­nen Aus­län­der nach ent­spre­chen­der Bean­tra­gung eine form­lo­se Beschei­ni­gung – inhalt­lich ver­gleich­bar mit einer Fik­ti­ons­be­schei­ni­gung nach § 81 Abs. 4 Auf­enthG – aus­ge­stellt wer­den. Die Beschei­ni­gung muss eine Befris­tung ent­hal­ten, die sich auf maxi­mal drei Mona­te belau­fen sollte.

Leis­tungs­aus­zah­lun­gen, Leis­tungs­kür­zun­gen, Gutscheinausgabe

  • Geld­leis­tun­gen wer­den bis auf wei­te­res durch Über­wei­sun­gen auf bereits vor­han­de­ne Bank­kon­ten getä­tigt wer­den. Im Fall von anspruchs­be­rech­tig­ten Fami­li­en bzw. Haus­hal­ten mit meh­re­ren Per­so­nen ist die Über­wei­sung der Asyl­bLG-Leis­tun­gen auf ein Kon­to eines voll­jäh­ri­gen berech­tig­ten Mit­glie­des der Fami­lie bzw. des Haus­halts zulässig.
  • Anspruchs­ein­schrän­kun­gen gem. § 1a Asyl­bLG müs­sen mit Blick auf die Coro­na-beding­te Unmög­lich­keit, zwangs­wei­se oder frei­wil­li­ge Aus­rei­sen von Aus­rei­se­pflich­ti­gen zu voll­zie­hen, zurück­ge­nom­men werden.

Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Sach­sen-Anhalt.

Abschie­bun­gen & Abschiebungshaft:

  • Laut einem Rund­erlass des Innen­mi­nis­te­ri­ums Schles­wig-Hol­stein vom 01.04.2020 sind »Rück­füh­run­gen im Wege der Abschie­bung […] in Über­ein­stim­mung mit den übri­gen Bun­des­län­dern der­zeit nicht gene­rell aus­ge­setzt. Tat­säch­lich aber schei­tern der­zeit fak­tisch sämt­li­che Maß­nah­men ent­we­der auf­grund feh­len­der Flug­ver­bin­dun­gen und/oder ‚Annah­me­ver­wei­ge­run­gen‘ der Zielländer«.
  • Vor allem Rück­füh­rungs­mög­lich­kei­ten von Per­so­nen, die von Behör­den­sei­te als soge­nann­te Gefährder*innen oder Straftäter*innen ein­ge­stuft wer­den, sol­len wei­ter­hin ein­zel­fall­be­zo­gen geprüft werden.

Aus­stel­lung & Ver­län­ge­rung von Aufenthaltstiteln/Duldung:

  • Coro­na-Erlass Nr. 1 vom 18.03.2020:
    • Auf­ent­halts­ge­stat­tun­gen, Dul­dun­gen und Fik­ti­ons­be­schei­ni­gun­gen sind i.d.R. mit längst mög­li­chen (min­des­tens jedoch 6- mona­ti­gen) Befris­tun­gen zu ver­se­hen (in noch geöff­ne­ten Verwaltungseinrichtungen).
    • Umver­tei­lung von Per­so­nen nur dann, wenn sie nega­tiv auf das Coro­na­vi­rus getes­tet wor­den sind oder bereits län­ge­re Zeit in den Lan­des­ein­rich­tun­gen leben und sym­ptom­frei sind.
  • Coro­na-Erlass Nr. 2 vom 30.03.2020:
  • Coro­na-Erlass Nr. 3 vom 06.04.2020
    • Kon­kre­ti­sie­rung bei Ertei­lung und Ver­län­ge­rung von Fik­ti­ons­be­schei­ni­gun­gen, Auf­ent­halts­ge­stat­tun­gen und Duldungen.
  •  Coro­na-Erlass Nr. 4 vom 15.04.2020:
    • Kon­kre­ti­sie­rung und Anwen­dung der ergän­zen­den Ver­fah­rens­hin­wei­se des BMI an die Län­der vom 09.04.2020 auf Schleswig-Holstein.
    • Wei­te­re Regelungen: 
      • Dul­dung für Per­so­nen mit unge­klär­ter Iden­ti­tät § 60b Auf­enthG:  Anwen­dungs­hin­wei­se zu § 60b Auf­enthG des BMI sind zu beachten.
      • Aus­bil­dungs­dul­dung und Beschäf­ti­gungs­dul­dung §§ 60c und 60d: Auf­enthG : Aktu­el­le Pro­ble­ma­tik mit Fris­ten­vor­ga­ben sowie Erlö­schen­s­tat­be­stän­de auf­grund des Coro­na­vi­rus. Die Situa­ti­on wer­de aktu­ell beob­ach­tet um ggf. Lösungs­mög­lich­kei­ten zu entwickeln.
  • Coro­na-Erlass Nr. 5 vom 28.04.2020:
    • Wei­te­re Hin­wei­se an die Aus­län­der­be­hör­den bezüg­lich des Erstel­lens elek­tro­ni­scher Auf­ent­halts­ti­tel und der Ver­sen­dung von Akten an bevoll­mäch­tig­te Rechtsanwält*innen und Wohlfahrtsverbände.
  • Coro­na-Erlass Nr. 6 vom 22.06.2020:

Leis­tun­gen & Gesundheitsversorgung:

  • Gemäß Rund­erlass des Innen­mi­nis­te­ri­ums Schles­wig-Hol­stein vom 01.04.2020 müs­sen Anspruchs­ein­schrän­kun­gen gem. § 1a Asyl­bLG mit Blick auf die Coro­na-beding­te Unmög­lich­keit zwangs­wei­se oder frei­wil­li­ge Aus­rei­sen von Aus­rei­se­pflich­ti­gen zu voll­zie­hen, zurück­ge­nom­men werden.

Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Schles­wig-Hol­stein.

Aus­stel­lung & Ver­län­ge­rung von Aufenthaltstiteln/Duldung:

  • Das Thü­rin­ger Jus­tiz- und Migra­ti­ons­mi­nis­te­ri­um ver­fass­te am 17.03.2020 eine Rege­lung zu Ver­fah­rens­wei­sen bei einem Not­be­trieb der Aus­län­der­be­hör­den. Dar­in gere­gelt ist u.a. der Umgang mit in Kür­ze ablau­fen­den Auf­ent­halts­ti­teln, Fik­ti­ons­be­schei­ni­gun­gen, Auf­ent­halts­ge­stat­tun­gen und Duldungen: 
    • Es bestün­den kei­ne Beden­ken „[…] an die betrof­fe­nen Aus­län­der eine Beschei­ni­gung – inhalt­lich ver­gleich­bar einer Fik­ti­ons­be­schei­ni­gung nach § 81 Abs. 4 Auf­enthG – auf dem Post­weg […] [zu ver­sen­den], die eine Bestä­ti­gung ent­hält, dass die auf­ent­halts­recht­li­chen Doku­men­te mit Blick auf die anhal­ten­de Coro­na-Pan­de­mie aktu­ell nicht ver­län­gert wer­den kön­nen und (vor­erst) bis Ende Juni 2020 fortgelten“. 

Unter­brin­gung & Verteilung:

  • Am 26.03.2020 ver­sand­te das thü­rin­gi­sche Jus­tiz- und Migra­ti­ons­mi­nis­te­ri­um Infor­ma­tio­nen zum Umgang mit dem Coro­na­vi­rus. Die­se umfas­sen u.a.:
    • Bele­gung opti­mie­ren: Ein­zel­un­ter­künf­te sol­len für Risi­ko­grup­pen zur Ver­fü­gung gestellt werden.
    • Lan­des­in­ter­ne Umver­tei­lung: Zum Schutz der Bewohner*innen sol­len nach einem Antrag auf Unter­brin­gung v.a. Risko­grup­pen in Ein­zel­fall­ab­wä­gun­gen umver­teilt werden.
    • Bewa­chung Gemein­schafts­un­ter­künf­te: bei Vor­lie­gen kon­kre­ter Gefah­ren­la­gen kann es ggf. auch zu einer 24-stün­di­gen Bewa­chung kom­men. Dies umschlie­ße auch eine ange­ord­ne­te Quarantäne.
    • Ver­tei­lung aus Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung: Davon „kann nicht gene­rell abge­se­hen wer­den“, aber soll in enger Abstim­mung zwi­schen Lan­des­ver­wal­tungs­amt und den Kom­mu­nen erfolgen.
  • Das Thü­rin­ger Lan­des­ver­wal­tungs­amt berei­te die Eröff­nung von bis zu sechs Außen­stel­len der Suh­ler Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung für Flücht­lin­ge vor.
  • Die Qua­ran­tä­ne der Suh­ler Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung ende­te am 27.03.2020 um Mitternacht.

Leis­tun­gen & Gesundheitsversorgung:

  • Laut Infor­ma­ti­on des Jus­tiz- und Migra­ti­ons­mi­nis­te­ri­ums wer­den Behand­lun­gen von (poten­ti­el­len) Coro­na­vi­rus-Erkran­kun­gen als Leis­tun­gen nach § 4 AsylbL angesehen.
  • Gemäß Erlass des Thü­rin­ger Jutiz- und Migra­ti­ons­mi­nis­te­ri­ums vom 23.04.2020 müs­sen Anspruchs­ein­schrän­kun­gen gem. § 1a Asyl­bLG mit Blick auf die Coro­na-beding­te Unmög­lich­keit, zwangs­wei­se oder frei­wil­li­ge Aus­rei­sen von Aus­rei­se­pflich­ti­gen zu voll­zie­hen, zurück­ge­nom­men werden.

Wei­ter­ge­hen­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Sei­te des Flücht­lings­rats Thüringen.

(jlr / tl)


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