Image
Seebrücke-Demonstration in Frankfurt am Main. Foto: Max Klöckner

Die Zahl der nach Deutschland eingereisten Asylsuchenden ist 2017 nach dem außerordentlichen Zuzug 2015/16 deutlich gesunken – während die Zahl der Flüchtlinge weltweit so hoch ist wie nie zuvor. Nach einer kurzen Phase der Aufnahme- und Integrationsbereitschaft hat Deutschland schonungslos auf Abwehr geschaltet.

Im Jahr 2017 wur­den ca. 198.000 Asy­l­erst­an­trä­ge in Deutsch­land gestellt. Damit lag die Zahl der Erst­an­trä­ge in etwa auf dem Niveau des Jah­res 2014. Hier­in sind auch ver­zö­ger­te Antrag­stel­lun­gen ent­hal­ten, die sich aus dem Rück­stau der Vor­jah­re erge­ben, so dass die Zahl der tat­säch­lich in 2017 neu ein­ge­reis­ten Asyl­su­chen­den bei knapp 187.000 Per­so­nen lag (2016: ca. 280.000, 2015: ca. 890.000). Syri­sche Flücht­lin­ge mach­ten 2017 ins­ge­samt ein Vier­tel aller Asyl­su­chen­den in Deutsch­land aus.

198.000

Asyl­an­trä­ge wur­den 2017 in Deutsch­land gestellt. Unge­fähr so vie­le, wie 2014.

Image
Ins­ge­samt wur­den 188.000 Asy­l­erst­an­trä­ge gestellt. 44 Pro­zent der Antragsteller*innen stam­men aus Syri­en, Afgha­ni­stan & dem Irak. Quel­le: BAMF Asyl­ge­schäfts­be­richt 12/2017 (Zah­len gerun­det), Gra­fik: PRO ASYL

Sinkende Schutzquote unterstreicht restriktive Tendenz

Das BAMF hat im ver­gan­ge­nen Jahr über rund 603.000 Asyl­an­trä­ge ent­schie­den (2016: knapp 696.000 Ent­schei­dun­gen). Die meis­ten die­ser Ent­schei­dun­gen betra­fen Men­schen, die ihren Asyl­an­trag bereits im Vor­jahr oder noch frü­her gestellt hat­ten. Der Preis, den die Betrof­fe­nen für den beschleu­nig­ten Abbau der behörd­li­chen Akten­ber­ge zahl­ten, ist hoch: Die Qua­li­tät vie­ler Asy­l­ent­schei­dun­gen ist frag­wür­dig und die Gesamt­schutz­quo­te ging 2017 deut­lich zurück.

Das BAMF erkann­te Jahr 2017 bei mehr als der Hälf­te aller geprüf­ten Fäl­le an, dass es berech­tig­te Flucht­grün­de gab. Den­noch ist eine restrik­ti­ve Ten­denz unübersehbar.

Der Anteil aller Asy­l­ent­schei­dun­gen, in denen ein Schutz­sta­tus erteilt wur­de, lag im Jahr 2016 bei rund 62 Pro­zent, 2017 nur noch bei cir­ca 43 Pro­zent. Rech­net man die rein for­mal ent­schie­de­nen, inhalt­lich nicht geprüf­ten Fäl­le her­aus, ergibt sich für 2017 eine berei­nig­te Schutz­quo­te von 53 Pro­zent (Vor­jahr: ca. 71 Pro­zent). Das BAMF erkann­te also im Jahr 2017 bei mehr als der Hälf­te aller geprüf­ten Fäl­le an, dass es berech­tig­te Flucht­grün­de gab. Den­noch ist die restrik­ti­ve Ten­denz hin­sicht­lich der Schutz­ge­wäh­rung unübersehbar.

Anerkennungspraxis erodiert Flüchtlingsrechte

Immer weni­ger Flücht­lin­ge erhal­ten den GFK-Sta­tus. Syri­sche Asyl­su­chen­de bei­spiels­wei­se erhiel­ten zwar auch in 2017 zu nahe­zu 100 Pro­zent Schutz – aller­dings beka­men nur etwa 38 Pro­zent von ihnen den GFK-Flücht­lings­sta­tus, 61 Pro­zent hin­ge­gen sub­si­diä­ren Schutz. Die glei­che Ent­wick­lung lässt sich bei eri­tre­ischen Asyl­su­chen­den beob­ach­ten: Erhiel­ten 2015 noch über 95 Pro­zent von ihnen den GFK-Flücht­lings­schutz, waren es 2016 noch 81 Pro­zent und 2017 nur etwa 54 Pro­zent. Die Quo­te der eri­tre­ischen Flücht­lin­ge, die den GFK-Sta­tus erhal­ten, hat sich in zwei Jah­ren also fast hal­biert, ohne dass sich die Situa­ti­on in Eri­trea ver­bes­sert hätte.

Image
Ent­schei­dun­gen des Bun­des­am­tes (BAMF) 2017. Quel­le: BAMF Asyl­ge­schäfts­be­richt 12/2017 (Zah­len gerun­det). Gra­fik: PRO ASYL

Die ver­än­der­te Ent­schei­dungs­pra­xis des BAMF folgt viel­mehr dem poli­ti­schen Ziel, den nun­mehr nur sub­si­di­är Geschütz­ten Inte­gra­ti­ons­chan­cen und Rech­te vor­zu­ent­hal­ten – allen vor­an das Recht auf Fami­li­en­nach­zug. Par­al­lel dazu ver­brei­tet sich in der Öffent­lich­keit der Irr­glau­ben, sub­si­di­är Geschütz­te sei­en ohne­hin nur vor­über­ge­hend im Land. Rich­tig ist: Auch bei sub­si­di­är geschütz­ten Men­schen ist von einem dau­er­haf­ten Auf­ent­halt auszugehen.

Ablehnungsquote steigt

Die Ableh­nungs­quo­te ist im ver­gan­ge­nen Jahr erneut deut­lich gestie­gen. So wur­de mehr als die Hälf­te aller afgha­ni­schen Flücht­lin­ge abge­lehnt, nur noch cir­ca 47 Pro­zent erhiel­ten über­haupt Schutz (2015: ca. 78 Pro­zent, 2016: ca. 61 Pro­zent). Dies steht in augen­fäl­li­gem Wider­spruch zur Ent­wick­lung im Land selbst: Die Tali­ban haben einer BBC-Stu­die zufol­ge wie­der in bis zu 70 Pro­zent des Lan­des teil­wei­se erheb­li­chen Ein­fluss. Die Zahl der zivi­len Opfer ist auf Rekordniveau.

Auch bei ira­ki­schen Asyl­su­chen­den ist die Ableh­nungs­quo­te gestie­gen: Wäh­rend 2015 noch rund 99 Pro­zent von ihnen Schutz beka­men, waren es 2016 noch cir­ca 77 Pro­zent und im ver­gan­ge­nen Jahr nur noch rund 64 Pro­zent. Mehr als ein Drit­tel aller ira­ki­schen Flücht­lin­ge bekam 2017 also gar kei­nen Schutz. Dabei ist der Irak auch nach der vor­läu­fi­gen Zer­schla­gung des soge­nann­ten IS in vie­ler­lei Hin­sicht ein geschei­ter­ter Staat.

Image
Ent­schei­dungs­pra­xis am Bei­spiel Syri­en, Afgha­ni­stan, Irak. Inhalt­li­che Ent­schei­dun­gen im Ver­gleich 2015–2017. Quel­le: BAMF Asyl­ge­schäfts­be­richt 12/2017, Asyl­ge­schäfts­sta­tis­tik 12/2016 und 12/2015 (Zah­len gerun­det), Gra­fik: PRO ASYL

Mangelhafte Bescheide führen zur Überlastung der Gerichte

In vie­len Fäl­len kor­ri­gie­ren Gerich­te die man­gel­haf­ten Beschei­de des BAMF. Syri­sche Flücht­lin­ge waren im Jahr 2017 zu 62 Pro­zent vor Gericht erfolg­reich, eri­tre­ische Flücht­lin­ge gewan­nen in über 36 Pro­zent der Fäl­le vor Gericht. Vor­wie­gend ging es dabei um Ver­bes­se­rungs­kla­gen vom sub­si­diä­ren Schutz zum GFK-Flüchtlingsstatus.

372.000

asyl­recht­li­che Ver­fah­ren lie­gen noch bei den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten (Stand: Ende 2017)

Afgha­nen waren zu 61 Pro­zent erfolg­reich, auch im Fall ira­ki­scher Flücht­lin­ge wur­de mit rund 17 Pro­zent ein nen­nens­wer­ter Anteil der BAMF-Ent­schei­dun­gen von den Gerich­ten kor­ri­giert. Die Gerich­te sind aller­dings auf­grund der man­gel­haf­ten Beschei­de des BAMF zuneh­mend über­las­tet. Ende 2017 waren rund 372.000 asyl­recht­li­che Ver­fah­ren vor den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten anhän­gig. Somit dau­ert es immer län­ger, bis Schutz­su­chen­de ihre Rech­te vor Gericht durch­set­zen können.

Image
Quel­le: Bun­des­tags­druck­sa­che 19/385, S. 32

Dublin: sinnlose Bürokratie und rechtswidrige Praxis

Rund ein Drit­tel aller Asyl­ver­fah­ren 2017 waren soge­nann­te Dub­lin­ver­fah­ren: Dabei geht es nicht um die Prü­fung mög­li­cher Flucht­grün­de, son­dern nur um die Klä­rung, wel­cher euro­päi­sche Staat für die Bear­bei­tung des Asyl­an­trags zustän­dig ist. Das Ergeb­nis sind mensch­li­che Tra­gö­di­en und jede Men­ge sinn­lo­se Büro­kra­tie: Nur elf Pro­zent der gestell­ten Über­nah­me­ersu­chen an ande­re EU-Staa­ten mün­de­ten in der tat­säch­li­chen Über­stel­lung der Betrof­fe­nen. Auch 2017 wur­den mehr Men­schen aus ande­ren EU-Staa­ten nach Deutsch­land über­stellt, als aus Deutsch­land im Rah­men der Dub­lin-III-Ver­ord­nung abge­scho­ben wurden.

Mit­te des Jah­res wur­de der fast sie­ben­jäh­ri­ge Abschie­bungs­stopp nach Grie­chen­land auf­ge­ho­ben. Zudem haben der dama­li­ge deut­sche Innen- und der grie­chi­sche Migra­ti­ons­mi­nis­ter im Mai 2017 eine rechts­wid­ri­ge Über­ein­kunft getrof­fen, um die Zahl der Auf­nah­men aus Grie­chen­land zu begren­zen: Die Zahl der Fami­li­en­nach­zü­ge aus Grie­chen­land im Rah­men der Dub­lin-III-Ver­ord­nung wur­de damit fak­tisch kon­tin­gen­tiert. Erst nach­dem die­se Pra­xis in einem von PRO ASYL unter­stütz­ten Gerichts­ver­fah­ren im Sep­tem­ber 2017 für rechts­wid­rig erklärt wur­de, stieg die Zahl der Über­stel­lun­gen aus Grie­chen­land deut­lich an.

Image
Dub­lin-Büro­kra­tie 2017. Quel­le: Bun­des­tags­druck­sa­che 19/921 (Zah­len gerun­det), Gra­fik: PRO ASYL

Europa: Feigenblatt Resettlement

Euro­pa arbei­tet dar­an, Flücht­lin­gen den Zugang zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren auf euro­päi­schem Ter­ri­to­ri­um voll­ends zu ver­weh­ren. Sie sol­len in Elends- und Flücht­lings­la­gern aus­har­ren, bis über ihr Asyl­ge­such ent­schie­den ist, so die Vor­stel­lung etli­cher euro­päi­scher Staats­chefs. In einem unmo­ra­li­schen Tausch­ge­schäft wird zugleich eine stär­ke­re Betei­li­gung Euro­pas am UNHCR-Resett­le­ment­pro­gramm angeboten.

50.000 Resett­le­ment-Plät­ze stellt die EU-Kom­mis­si­on bis Okto­ber 2019 zur Ver­fü­gung – ein beschä­men­des Ange­bot ange­sichts der welt­wei­ten Flüchtlingszahlen.

Gan­ze 50.000 Plät­ze stellt die EU-Kom­mis­si­on bis Okto­ber 2019 für Schutz­su­chen­de zur Ver­fü­gung, rund 10.000 davon in Deutsch­land – ein beschä­men­des Ange­bot ange­sichts der welt­wei­ten Flüchtlingszahlen.

Abschiebungen: Die Mär vom vermeintlichen Vollzugsdefizit

Fast 24.000 Men­schen wur­den 2017 aus Deutsch­land abge­scho­ben, fast die Hälf­te davon in den West­bal­kan. Im Ver­gleich zum Vor­jahr ging die Zahl der Abschie­bun­gen damit zurück. Aller­dings hal­ten Bund und eini­ge Län­der Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan seit 2016 für akzep­ta­bel: 121 Per­so­nen wur­den 2017 in das kriegs- und kri­sen­ge­schüt­tel­te Land abge­scho­ben, dar­un­ter auch sol­che, die sich ent­ge­gen anders­lau­ten­den Behaup­tun­gen der Regie­rung in Deutsch­land nichts zu Schul­den haben kom­men lassen.

Ein Groß­teil der abge­lehn­ten Asyl­su­chen­den erhält eine Dul­dung, ihre Abschie­bung ist also aus guten Grün­den ausgesetzt.

Immer wie­der geis­tern absurd hohe Zah­len zu angeb­lich aus­rei­se­pflich­ti­gen, abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern durch die Medi­en. Die tat­säch­li­che Zahl der Aus­rei­se­pflich­ti­gen lag Ende 2017 bei ca. 229.000, rund die Hälf­te davon waren abge­lehn­te Asyl­su­chen­de. Ein Groß­teil der abge­lehn­ten Asyl­su­chen­den erhält eine Dul­dung, ihre Abschie­bung ist also aus guten Grün­den aus­ge­setzt. Die meis­ten wer­den län­ger in Deutsch­land blei­ben. Es wäre weit­sich­tig, auch bei ihnen auf einen Aus­bau der Inte­gra­ti­ons­an­ge­bo­te zu setzen.

Dirk Mor­lok


Alle Hintergründe