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Schutzquoten: Eine Statistik gegen die Frustration
Zwischen 2015 und 2017 erhielten 836.000 Personen Schutz vom BAMF, damit liegt die bereinigte Schutzquote bei 63 Prozent. Und dabei sind die positiven Gerichtsentscheidungen bis September 2017 noch nicht einmal miteingerechnet.
In den Jahren der »Flüchtlingskrise« erhielten fast zwei Drittel der Asylantragsteller, deren Fall inhaltlich geprüft wurde, einen Schutzstatus. Bei aller Kritik an schweren Mängeln in der Arbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Das sind Zahlen, die Hoffnung machen. Und sie belegen, dass die politische Propaganda, die meisten Flüchtlinge bräuchten gar keinen Schutz, nicht stimmt.
Klagen gegen Ablehnung oder auf Aufstockung des Schutzes
Im September 2017 waren insgesamt 365.000 Asyl-Verfahren vor den Verwaltungsgerichten anhängig. 90 Prozent aller ablehnenden Bescheide landen vor Gericht und die Erfolgsaussichten der Kläger sind nicht schlecht: So wurden im genannten Zeitraum 44 Prozent der inhaltlich geprüften Bescheide von Gerichten korrigiert und den Betroffenen ein Schutzstatus zugesprochen. Für das Herkunftsland Afghanistan lag diese Quote sogar bei 61 Prozent. Ärgerlich für Innenminister de Maizière, der doch afghanischen Flüchtlingen seit Jahren abspricht, ernsthafte Asylgründe zu haben – Gerichte sehen das offenbar anders.
Syrer bekommen in 69 Prozent der Klagen, die meist von subsidiärem auf den vollen Schutz abzielen, von den Verwaltungsgerichten Recht. Auch das dürfte nach Abschreckung dürstenden Politikern nicht schmecken, die keinen Familiennachzug für Syrer wollen, der aktuell mit subsidiärem Schutz nicht möglich ist.
Schwacher Versuch der Schönrechnung
Bundesinnenministerium (BMI) und BAMF haben versucht, die Erfolgszahlen von Geflüchteten vor Gericht zu relativieren, indem sie auf eine vermeintlich hohe Erfolgsquote des BAMF in der zweiten Instanz hinweisen. De Maizière spricht auf der Pressekonferenz zur Vorstellung der Asylstatistik 2017 von einer »nicht unerheblichen Differenz zwischen der 1. und der 2. Instanz« und will deshalb auch gleich in eventuellen Koalitionsverhandlungen »Vorschläge aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit wie man zu einer schnelleren, effektiveren und einheitlicheren Rechtsprechung« aufgreifen.
Berufung wird häufig nicht zugelassen
Aber das Argument, dass man dann in zweiter Instanz häufig gewinne, ist schwach: In den allerwenigsten Fällen werden die Urteile der ersten Instanz überhaupt in zweiter Instanz überprüft, denn die für die Zulassung der Berufung im Asylverfahren geltenden hohen Anforderungen werden nur selten erfüllt. Das war von Januar bis September 2017 gerade Mal in einem Prozent aller Gerichtsentscheidungen (1.329 von 98.933) der Fall.
Das BAMF kann die hohe Korrekturquote nicht kleinreden oder sich vermeintliche Erfolge in zweiter Instanz anrechnen.
Das heißt: Die allermeisten Urteile hatten im genannten Zeitraum bereits in erster Instanz Bestand! In der Berufung wurde das Urteil in zweiter Instanz dann in 624 Fällen zu Ungunsten der Asylsuchenden korrigiert – das ist ein Anteil von 0,6 Prozent aller Gerichtsentscheidungen! (Zahlen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN) Meist waren Syrer, die von subsidiärem auf vollen Flüchtlingsschutz geklagt haben, von Berufungen betroffen. Beim Herkunftsland Afghanistan gab es überhaupt keine Berufung!
Damit kann das BAMF die hohe Korrekturquote durch Gerichte nicht kleinreden oder sich vermeintliche Erfolge in zweiter Instanz anrechnen. Mehr Sorgfalt und Qualität in den Asylentscheidungen des BAMF würden die Verwaltungsgerichte entlasten und den Schutzsuchenden schneller Sicherheit über ihre Aufenthaltsperspektiven ermöglichen.
(hm / dmo)