17.02.2009  

Europäischer Gerichtshof gibt Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz

PRO ASYL: Opfer will­kür­li­cher Gewalt erhal­ten nun einen siche­ren Status Mit einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) von heu­te wird eine zen­tra­le Schutz­lü­cke in Deutsch­land und Euro­pa geschlos­sen. Damit wird auch eine über Jahr­zehn­te auf­ge­bau­te Blo­cka­de gegen­über Bür­ger­kriegs­flücht­lin­gen in Deutsch­land aufgelöst. Künf­tig erhal­ten auch die­se Flücht­lin­ge einen siche­ren und dau­er­haf­ten Schutz. Der EuGH stellt klar,
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13.01.2009  

PRO ASYL zur Asylstatistik 2008

Wei­ter gerin­ge Zahl von Asyl­neu­an­trä­gen – fast so vie­le Wider­ru­fe wie Anerkennungen PRO ASYL: Gene­ro­si­tät sieht anders aus Die jetzt ver­öf­fent­lich­te Asyl­sta­tis­tik des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums des Innern für das Jahr 2008 zeigt: Rela­tiv weni­gen Asyl­su­chen­den gelingt die Flucht nach Deutsch­land. Die Neu­an­trags­zah­len beweg­ten sich 2008 nur gering­fü­gig über dem his­to­ri­schen Tief­stand des Jah­res 2007 (19.164). 22.085 Asyl­an­trä­ge,
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