16.11.2009

Mor­gen urteilt ein ita­lie­ni­sches Gericht über sie­ben tune­si­sche Fischer: Hel­fer oder Schlepper?

Im sizi­lia­ni­schen Agri­gen­to ste­hen erneut Men­schen vor Gericht, die Schiff­brü­chi­ge geret­tet haben. Erst vor weni­gen Wochen waren Kapi­tän Ste­fan Schmidt und Eli­as Bier­del, als Crew­mit­glie­der der Cap Ana­mur ver­ant­wort­lich für eine See­not­ret­tungs­ak­ti­on vor Sizi­li­en, von einem Gericht in Agri­gen­to frei­ge­spro­chen wor­den. Sie­ben tune­si­schen Fischern wird zur Last gelegt, 44 Boots­flücht­lin­ge nach Ita­li­en geschleust zu haben. Wie im Fall der Cap Ana­mur for­dert die Staats­an­walt­schaft dra­ko­ni­sche Stra­fen: Drei Jah­re Haft und 440.000 Euro Geld­stra­fe wegen Bei­hil­fe zur ille­ga­len Ein­rei­se. Das Urteil wird am mor­gi­gen Diens­tag erwartet.

Der damals dienst­ha­ben­de Kom­man­dant der ita­lie­ni­schen Küs­ten­wa­che ver­trat im Pro­zess die Auf­fas­sung, die Migran­ten sei­en nicht in Lebens­ge­fahr gewe­sen. Des­halb habe es sich nicht um eine Ret­tungs­ak­ti­on gehan­delt. Es sei die Pflicht der Küs­ten­wa­che gewe­sen, die Ein­fahrt in ita­lie­ni­sche Gewäs­ser zu verhindern.

An die­ser Dar­stel­lung bestehen schon des­halb Zwei­fel, weil es vie­len unter den Flücht­lin­gen gesund­heit­lich sehr schlecht ging. Allein drei von ihnen muss­ten umge­hend nach ihrer Ankunft auf Lam­pe­du­sa mit dem Ret­tungs­hub­schrau­ber nach Sizi­li­en aus­ge­flo­gen werden.

Das Ver­fah­ren gegen die Fischer ver­läuft genau­so schlep­pend wie der Cap-Ana­mur-Pro­zess. Zwar wur­den die Fischer nach eini­gen Wochen Unter­su­chungs­haft frei gelas­sen, aller­dings erst nach einer Unter­schrif­ten­samm­lung von EU-Par­la­men­ta­ri­ern und öffent­li­chen Pro­tes­ten. Ihre beruf­li­che Exis­tenz haben die Tune­si­er bereits ver­lo­ren: Ihre Schif­fe wur­den kon­fis­ziert, ihre Fische­rei­li­zen­zen nicht erneuert.

Huma­ni­tä­re Hil­fe ist kei­ne Straf­tat. Das gilt für „klei­ne“ tune­si­sche Fischer eben­so wie für Kapi­tän Ste­fan Schmidt und Eli­as Bier­del, deren Pro­zess und Frei­spruch zum Tri­bu­nal gegen die Kri­mi­na­li­sie­rung der Hil­fe auf Hoher See wur­den. Unse­re Soli­da­ri­tät gilt allen.

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 Lebens­ret­ter ver­ur­teilt (18.11.09)

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