Im Vorfeld des EU-Innenministertreffens kritisiert PRO ASYL die Blockadehaltung des Bundesinnenministeriums: Bei den schleppend verlaufenden EU-Verhandlungen über gemeinsame Asylverfahren, Aufnahmebedingungen und die Asylzuständigkeitsregelung (Dublin-II) will Bundesinnenminister Friedrich mit knapp 20 Vorbehalten höhere Schutzstandards für Flüchtlingskinder verhindern.
Geht es nach dem Willen des Bundesinnenministerium wird Europa an der schäbigen Inhaftierungspraxis von Minderjährigen festhalten. „Diese Haltung des Bundesinnenmisters ist borniert, herzlos und kinderfeindlich“, so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL
Bei den Verhandlungen zum Richtlinienvorschlag bezüglich der Aufnahmebedingungsrichtlinie argumentiert Deutschland mit Unterstützung von Frankreich und Spanien, dass die Inhaftierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen für ein effektives Grenzverfahren notwendig sei. Bei der Reform der Dublin-II- Verordnung hat die EU-Kommission vorgeschlagen, dass unbegleitete Minderjährige nie inhaftiert werden sollten: „Unaccompanied minors shall never be detained“. Die deutsche Delegation fordert mit anderen Mitgliedsstaaten die Streichung dieses Passus.
Zudem wehrt sich Deutschland gegen einen Richtlinienvorschlag zum Asylverfahren, der vorsieht, dass unbegleitete minderjährige Schutzsuchende unter 14 Jahren von besonders belastenden Asylverfahren ausgenommen werden sollen. Deutschland setzt sich dafür ein, dass auch Kinder beschleunigten Asylverfahren, Asylverfahren in Transitbereichen an der Grenze und Zurückweisungen in sogenannte sichere Drittstaaten ausgesetzt werden.
Geht es nach der Bundesregierung, sollen Minderjährige ab 16 Jahren wie Erwachsene behandelt werden: Die deutsche Delegation spricht sich bei den Verhandlungen zu Asylverfahren gegen die Festlegung der Altersschwelle von 18 Jahren zur Definition der Verfahrensmündigkeit aus.
„Aktuell agiert Deutschland bei den Kinderrechten wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde“, so Karl Kopp. „Während Familienministerin Schröder am 28. Februar 2012 in Genf die ‚große Bedeutung der UN- Kinderrechtskonvention‘ unterstrich und anlässlich der Unterzeichnung des neuen Zusatzprotokoll für ein Individualbeschwerderecht zur UN-Kinderrechtskonvention von einer ‚Vorreiterrolle Deutschlands‘ in Sachen Kinderschutz sprach, setzt ihr Kollege Friedrich in Brüssel alles daran, die Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention im europäischen Asylsystem zu verhindern.“
Anstatt die gesetzgeberische Tatenlosigkeit bei der vollen Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention in Deutschland zügig zu überwinden, will das Bundesinnenministerium die bundesdeutschen Standards, die die Kinderechte eindeutig verletzen, in 27 Mitgliedsstaaten exportieren.
PRO ASYL fordert die Bundessregierung auf, diese widersprüchliche Positionierung zu beenden und endlich die umfassende Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention zur Richtschnur der deutschen Politik zu machen. Die Rücknahme der auf die Rechte von Flüchtlingskindern bezogenen Vorbehalte bei den Verhandlungen zu einem europäischen Asylsystem wäre hierfür ein erster Schritt.
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