Bundesfamilienministerin Kristina Schröder unterzeichnete heute in Genf das neue Zusatzprotokoll für ein Individualbeschwerderecht zur UN-Kinderrechtskonvention. Damit sollen Kinder und Jugendliche künftig die Möglichkeit haben, sich an den unabhängigen UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden.
PRO ASYL begrüßt die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls, weist aber zugleich auf noch vorhandene Defizite bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention hin, insbesondere für Flüchtlingskinder: Noch immer stehen Änderungen im Aufenthalts‑, im Asylverfahrensgesetz sowie im Asylbewerberleistungsgesetz aus, da diese Gesetze nicht im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention sind. So werden Kinderflüchtlinge ab 16 Jahren im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt und Flüchtlingskinder unter Bedingungen untergebracht, die die in der Konvention begründeten Ansprüche auf kindgerechte Unterbringung, soziale Teilhabe und Gesundheitsversorgung missachten.
„Wenn die theoretischen Rechte für Kinder in der Realität für Flüchtlingsfamilien nicht gelten, muss etwas getan werden. Statt symbolischer Gesten muss das reale Kindeswohl nach Jahren der Vernachlässigung endlich wieder in den Blick der Behörden geraten“, so Heiko Kauffmann, Vorstand von PRO ASYL.
Nun kommt es darauf an, Kindern, deren Rechte nach der Konvention verletzt werden, dabei zu unterstützen, diese vor dem unabhängigen UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes einzuklagen. Da dies voraussetzt, dass der Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft ist, können Jahre vergehen, bis eine Klage Erfolg zeigt. „Familien und besonders die Kinder sind in dieser Zeit besonders belastet. Grundsätzlich wäre deshalb besser, die der Rechtsweg müsste nicht erst beschritten werden“, so Kauffmann.
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