03.01.2017
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Hat nach dem Terroranschlag in Berlin mal wieder einen Ordner mit alten Vorschlägen hervorgekramt: Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Foto: (c) dpa

In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) plädiert Bundesinnenminister Thomas de Maizière für eine weitreichende Neustrukturierung der Sicherheits- und Ausländerpolitik. Seine Konzepte sind jedoch keinesfalls praktikabel und rechtsstaatlich fragwürdig.

Der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter setzt vor allem auf Zen­tra­li­sie­rung. In sei­nem Gast­bei­trag schlägt er vor, die Lan­des­ver­fas­sungs­schutz­äm­ter auf­zu­lö­sen, somit das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz zu stär­ken und eben­so der Bun­des­po­li­zei und dem Bun­des­kri­mi­nal­amt mehr Macht zu ver­lei­hen. Mit die­sen Kon­zep­ten will de Mai­ziè­re Deutsch­land »kri­sen­fest« machen.

Die Ein­rich­tung von »Mam­mut­be­hör­den« stößt in den Bun­des­län­dern indes nicht auf Begeis­te­rung: Par­tei­über­grei­fend wird der Minis­ter für sei­nen Aktio­nis­mus kri­ti­siert. Schließ­lich lässt sich de Mai­ziè­res Gast­bei­trag zwi­schen den Zei­len als Lamen­to über die angeb­li­che Inef­fek­ti­vi­tät und Taten­lo­sig­keit der Bun­des­län­der verstehen.

Neben der grund­sätz­li­chen Neu­auf­stel­lung der Sicher­heits­po­li­tik äußert sich der Minis­ter aber auch zu neu­en Maß­nah­men in der Asyl- und Flücht­lings­po­li­tik, was wie­der ein­mal mit der Ter­ror- und Sicher­heits­de­bat­te ver­mischt wird.

Die aktu­el­le Ter­ro­ris­mus­de­bat­te nach dem Ber­li­ner Anschlag nimmt der Minis­ter daher zum Anlass, Vor­schlä­ge erneut auf den Ver­hand­lungs­tisch zu brin­gen, die bereits kei­ne Zustim­mung inner­halb der Bun­des­re­gie­rung gefun­den hatten.

Abschiebehaft darf mit Strafe nicht verwechselt werden

Manch ein Vor­schlag ist nicht neu: Der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter möch­te, dass zukünf­tig Per­so­nen in Abschie­be­haft kom­men sol­len, die als Gefahr für die öffent­li­che Sicher­heit gel­ten. Bereits im Okto­ber 2016 hat­te das Innen­mi­nis­te­ri­um einen ent­spre­chen­den Vor­schlag lan­ciert und war damit geschei­tert. Die aktu­el­le Ter­ro­ris­mus­de­bat­te nach dem Ber­li­ner Anschlag nimmt der Minis­ter daher zum Anlass, Vor­schlä­ge erneut auf den Ver­hand­lungs­tisch zu brin­gen, die bereits kei­ne Zustim­mung inner­halb der Bun­des­re­gie­rung gefun­den hatten.

Das Kal­kül ist klar: Sei­ne gro­ßen Vor­stel­lun­gen von einer Zen­tra­li­sie­rung aller Sicher­heits­be­hör­den wird der Minis­ter nicht durch­set­zen kön­nen, die SPD lie­ße sich aber womög­lich zu einer Zustim­mung zur Aus­wei­tung der Abschie­be­haft bewegen.

Die Absicht, Per­so­nen, die eine Gefahr für die öffent­li­che Sicher­heit dar­stel­len oder gar straf­fäl­lig gewor­den sind, in Abschie­be­haft zu neh­men, ist jedoch mit dem Kon­zept der Abschie­be­haft nicht ver­ein­bar. Die Abschie­be­haft allei­ne der Voll­zie­hung der Aus­rei­se­pflicht und bedarf der rich­ter­li­chen Anord­nung. Der betrof­fe­ne Per­so­nen­kreis muss über­dies nor­ma­tiv klar umschrie­ben sein, denn gera­de bei der Frei­heits­ent­zie­hung gibt es hohe rechts­staat­li­che Hürden.

Wür­de man eine Per­son inhaf­tie­ren, die zwar eine Stra­fe erhal­ten hat, aber eben kei­ne Gefäng­nis­stra­fe, so käme es zu einer rechts­staat­lich frag­wür­di­gen Dop­pel­be­stra­fung, allei­ne aus dem Grund, dass der/die Betrof­fe­ne aus­rei­se­pflich­tig ist. Auch bei Per­so­nen, die die öffent­li­che Sicher­heit gefähr­den, gibt es ande­re Mit­tel: Gefähr­der­an­spra­chen durch die Poli­zei, Mel­de­auf­la­gen, Kon­takt­ver­bo­te mit bestimm­ten Per­so­nen oder Unter­su­chungs­haft bei einem hin­rei­chen­dem Tat­ver­dacht. All dies ist bereits heu­te recht­lich möglich.

Nur weil die straf­recht­li­che Haft rechts­staat­li­che Hür­den auf­stellt, ist es noch nicht statt­haft, über die Hin­ter­tür des Aus­län­der­rechts Son­der­be­stra­fun­gen ein­zu­füh­ren. Nichts ande­res wäre die Blau­pau­se einer aus­län­der­recht­li­chen U‑Haft, die dem Minis­ter offen­sicht­lich vorschwebt.

Der Zentralstaat ist kein Allheilmittel

Auch im Bereich der Abschie­bun­gen schwebt dem Minis­ter eine Zen­tra­li­sie­rung vor. »Ich schla­ge vor, dass der Bund eine ergän­zen­de Voll­zugs­zu­stän­dig­keit bei der Auf­ent­halts­be­en­di­gung erhält«, so de Mai­ziè­re in der FAZ. Dadurch könn­ten Abschie­bun­gen »unmit­tel­bar voll­zo­gen« wer­den. In den neu­en Bun­des­aus­rei­se­zen­tren hät­te dann die Bun­des­po­li­zei die Hoheit über die Durch­füh­rung der Abschiebungen.

Abschie­bun­gen las­sen sich jedoch nicht leich­ter voll­zie­hen, nur weil auf ein­mal das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um und die Bun­des­po­li­zei die Ver­ant­wor­tung erhal­ten. Das ist nichts ande­res als Phan­tas­te­rei. Die meis­ten Abschie­bun­gen schei­tern an der Rea­li­tät: Vie­le Aus­rei­se­pflich­ti­ge haben medi­zi­ni­sche Lei­den, die sich im Her­kunfts­staat nicht behan­deln las­sen, bei ande­ren ver­wei­gern die Her­kunfts­staa­ten die Rück­nah­me der Betrof­fe­nen. In der Abschie­be­pro­pa­gan­da wer­den die­se Pro­ble­me oft unter den Tisch gekehrt.

Die For­de­run­gen des Minis­ters las­sen erah­nen, wie wich­tig es sein wird, rechts­staat­li­che Grund­sät­ze in den kom­men­den Wahl­kampf­mo­na­ten zu verteidigen. 

Die Erfah­rung mit den Aus­rei­se­zen­tren aus der Ver­gan­gen­heit zeigt über­dies, dass die­se kei­nes­falls so funk­tio­niert haben, wie sich der Minis­ter dies wünscht. Der Poli­tik­wis­sen­schaft­ler Tobi­as Pie­per hat in sei­ner Stu­die über das deut­sche Lager­sys­tem fest­ge­stellt, dass z. B. das Aus­rei­se­zen­trum im nie­der­säch­si­schen Bram­sche als »Ille­ga­li­sie­rungs­ma­schi­ne« fun­giert hat, indem fast ein Drit­tel der Ein­ge­wie­se­nen wegen der dor­ti­gen Bedin­gun­gen unter­ge­taucht und in den irre­gu­lä­ren Sek­tor ver­schwun­den ist. Vie­le Aus­rei­se­zen­tren wur­den damals geschlossen.

Der Bun­des­po­li­zei weit­rei­chen­de Kom­pe­ten­zen bei der Voll­zie­hung von Abschie­bun­gen zu geben, ist zudem his­to­risch und rechts­staat­lich frag­wür­dig. Abschie­bun­gen sind föde­ral orga­ni­siert, d. h. die Län­der­po­li­zei ist zustän­dig. Erst im Tran­sit­be­reich eines Flug­ha­fens und bei der Beglei­tung von Abzu­schie­ben­den hat die Bun­des­po­li­zei die Kom­pe­tenz. Die­se Auf­tei­lung soll vor dem Hin­ter­grund der his­to­ri­schen Erfah­rung aus dem Natio­nal­so­zia­lis­mus und Faschis­mus ver­hin­dern, dass gro­ße, all­mäch­ti­ge Behör­den ent­ste­hen. Auch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat in sei­nem Urteil zum dama­li­gen Bun­des­grenz­schutz (heu­te Bun­des­po­li­zei) einer Zen­tra­li­sie­rung den Rie­gel vorgeschoben:

»Der Bun­des­grenz­schutz darf nicht zu einer all­ge­mei­nen, mit den Lan­des­po­li­zei­en kon­kur­rie­ren­den Bun­des­po­li­zei aus­ge­baut wer­den und damit sein Geprä­ge als Poli­zei mit begrenz­ten Auf­ga­ben verlieren.«

Massenlager produzieren Entwürdigung

Bereits mit dem Asyl­pa­ket II wur­den sog. »beschleu­nig­te Ver­fah­ren in beson­de­ren Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen« beschlos­sen. Sie dürf­ten dem Minis­ter als Vor­bild erschie­nen sein, als er sei­nen Gast­bei­trag ver­fass­te. Schon damals beschwor er, mit die­sen Zen­tren könn­ten die Asyl­ver­fah­ren und die Abschie­bun­gen erheb­lich beschleu­nigt wer­den. In die Zen­tren soll­ten Per­so­nen aus siche­ren Her­kunfts­staa­ten, Fol­ge­an­trags­stel­ler sowie Betrof­fe­ne hin­ein­kom­men, die über ihre Iden­ti­tät getäuscht oder ihre Mit­wir­kung an der Aus­rei­se ver­wei­gert haben.

Tat­säch­lich wur­den die neu­en beson­de­ren Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen kaum umge­setzt. Wie das Deut­sche Insti­tut für Men­schen­rech­te in sei­nem Jah­res­be­richt schil­dert, hat fak­tisch nur das Aus­rei­se­zen­trum in Bam­berg die­se Funk­ti­on über­nom­men. Und die­ses steht öffent­lich in der Kri­tik. Der Baye­ri­sche Flücht­lings­rat bezeich­net die Zustän­de in dem Mas­sen­la­ger als untrag­bar. Die Betrof­fe­nen hät­ten kei­nen ordent­li­chen Zugang zu Medi­ka­men­ten, Kin­der hät­ten nur eine rudi­men­tä­re Beschu­lung und an einer Rechts­be­ra­tung fehlt es ohnehin.

Sichere Drittstaaten in Nordafrika?

Mit dem Vor­stoß, die Maghreb-Staa­ten als siche­re Her­kunfts­staa­ten zu dekla­rie­ren, ist die Bun­des­re­gie­rung aktu­ell zumin­dest geschei­tert – auch die inter­nen Leit­li­ni­en des BAMF wider­spre­chen im Übri­gen dem Geset­zes­vor­ha­ben. In sei­nem FAZ-Bei­trag sucht der Minis­ter neue Wege: Er möch­te nach dem Vor­bild des EU-Tür­kei-Deals ver­gleich­ba­re Abkom­men mit nord­afri­ka­ni­schen Tran­sit­staa­ten schlie­ßen und dafür die »hohen Hür­den« in der EU-Asyl­ver­fah­rens­richt­li­nie senken.

Tat­säch­lich ver­han­delt die EU gera­de über das Gemein­sa­me Euro­päi­sche Asyl­sys­tem. Die bis­he­ri­gen Vor­schlä­ge stel­len bereits einen mas­si­ven Angriff auf die Flücht­lings­rech­te dar und zie­len im Kern dar­auf ab, den Flücht­lings­schutz in Dritt­staa­ten aus­zu­la­gern. Der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter will offen­bar mit har­ter Hand in die Ver­hand­lun­gen ein­grei­fen und den Flücht­lings­schutz noch wei­ter verstümmeln.

Von siche­ren Auf­nah­me­be­din­gun­gen in Nord­afri­ka kann für Flücht­lin­ge jeden­falls kei­ne Rede sein. Liby­en hat z. B. nicht ein­mal die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on unter­zeich­net. In Ägyp­ten herrscht der Auto­krat Abd al-Fattah as-Sisi und lässt Journalist*innen, Homo­se­xu­el­le und Regimegegner*innen ver­fol­gen. Und in Marok­ko müs­sen Flücht­lin­ge in der Nähe des spa­ni­schen Grenz­zauns in behelfs­mä­ßi­gen Unter­künf­ten dahin­ve­ge­tie­ren, denn an einer Grund­ver­sor­gung fehlt es dort aller­or­ten. Die Camps wer­den von der Poli­zei auch immer wie­der gewalt­sam aufgelöst.

Beginn des Wahlkampfs statt echter Konzepte

Ins­ge­samt tau­gen die Vor­schlä­ge des Minis­ters nicht dazu, dem Ter­ro­ris­mus zu begeg­nen. Einer rechts­staat­li­chen Über­prü­fung hal­ten sie nicht stand und sie ver­mi­schen wie­der ein­mal die Flücht­lings- mit der Sicher­heits­po­li­tik. Der Wahl­kampf beginnt und der Minis­ter will sich als laut­star­ker Akteur in Stel­lung brin­gen. Der FAZ-Gast­bei­trag des Minis­ters lässt erah­nen, wie wich­tig es sein wird, rechts­staat­li­che Grund­sät­ze in den kom­men­den Wahl­kampf­mo­na­ten zu verteidigen.