News
Das Paket zur Orbanisierung Europas: PRO ASYL-Analyse der Brüsseler Vorschläge
Im Europaparlament und im Rat laufen die Verhandlungen über die umfassende Reform des sogenannten »Gemeinsamen Europäischen Asylsystems« auf Grundlage von Vorschlägen der EU-Kommission an. PRO ASYL hat die Brüsseler Blaupausen analysiert und der Befund ist niederschmetternd: Es ist ein Programm zur Schwächung von Flüchtlingsrechten in Europa.
Vorrangiges Ziel der Kommissionsvorschläge im »EU-Asylpaket« ist, Schutzsuchenden das Erreichen Europas zu erschweren, und die Weiterwanderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen innerhalb der EU brachial zu unterbinden. Die EU-Kommission plant die Veränderung folgender Rechtsakte:
Dublin-IV-Verordnung
Die Dublin-Verordnung regelt die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten für die Durchführung der Asylverfahren. Sie wird deutlich verschärft. Durch die Einführung von Unzulässigkeitsverfahren soll Flüchtlingen, die aus einem »sicheren Herkunftsstaat« kommen oder über »sichere Drittstaaten« in die EU eingereist sind, keine Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Fluchtgründe in einem Asylverfahren vorzutragen.
Zur Durchsetzung der zwangsweisen Transfers von Asylsuchenden soll in der Dublin-IV-Verordnung Schutzsuchenden das physische Existenzminimum verweigert werden können.
Humanitäre Spielräume der Mitgliedsstaaten sollen durch den Wegfall verbindlicher Fristen und die Aushöhlung des sogenannten Selbsteintrittsrechts massiv eingeschränkt werden. Zur Durchsetzung der zwangsweisen Transfers von Asylsuchenden soll in der Dublin-IV-Verordnung Schutzsuchenden das physische Existenzminimum verweigert werden können.
Aufnahmerichtlinie
Sie regelt die sozialen Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Sie soll als Richtlinie fortbestehen, wird aber stark verschärft. Die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden innerhalb der Mitgliedstaaten wird durch eine noch restriktivere Residenzpflicht verletzt. Es soll ein neuer Inhaftierungsgrund eingeführt werden, der Anwendung finden soll, wenn Asylsuchende sich den Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit widersetzen.
Mit der Menschenwürde unvereinbar sind jene Regelungen, die bestimmte Asylsuchende zum Teil vollständig von der Gewährung materieller Leistungen ausschließen werden.
Qualifikationsrichtlinie
Sie definiert gemeinsame Standards zur Zuerkennung internationalen Schutzes. Die bisherige Richtlinie soll zur Verordnung werden. Dabei wird es den Mitgliedstaaten zukünftig untersagt, bei der Zuerkennung internationalen Schutzes günstigere Normen für die Asylsuchenden vorzusehen. Damit droht eine Vergemeinschaftung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.
Asylverfahrensverordnung
In der Asylverfahrensrichtline finden sich allgemeine Regeln zum Asylverfahren. Auch sie soll zur Verordnung werden. Eine zentrale Änderung sieht die zukünftige gemeinsame europäische Liste »sicherer Herkunftsstaaten« vor. Die Einführung sehr kurzer Fristen droht zudem, den Rechtsschutz von Asylsuchenden zu untergraben.
Das erbärmliche politische Scheitern der EU bei der Flüchtlingsaufnahme, hätte einen Neubeginn in der Flüchtlingspolitik der EU, eine ernsthafte Reform des unfairen und unmenschlichen Dublin-Systems zur Folge haben müssen.
Resettlement-Verordnung
Zum ersten Mal überhaupt wird auf europäischer Ebene eine gemeinsame verbindliche Regelung beschlossen, die die Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten (Resettlement) regelt.
Problematisch daran ist aber, dass die neue Verordnung strukturell spontane Flucht ausschließen will. Vom Resettlement sollen beispielsweise all jene Flüchtlinge ausgeschlossen werden, die sich in einem Zeitraum von fünf Jahren auf irregulären Wegen in einen EU-Mitgliedstaat begeben haben.
Restriktiver Ansatz statt ernsthafter Reformen
Die Kommissionsvorschläge spiegeln exakt den Ansatz eines »Clubs der Unwilligen« wider – sie suggerieren eine weitgehende Kontrolle der Fluchtbewegungen nach Europa, ungeachtet der globalen Realität und der realen humanitären Katastrophen in der unmittelbaren Nachbarregion der EU.
Das erbärmliche politische Scheitern der EU bei der Flüchtlingsaufnahme hätte einen Neubeginn in der Flüchtlingspolitik der EU, eine ernsthafte Reform des unfairen und unmenschlichen Dublin-Systems zur Folge haben müssen.
Durch unüberwindbare Grenzen nach Außen und Entrechtung von Schutzsuchenden im Innern wird das Asylrecht in Europa faktisch ausgehöhlt.
Der Kommissionsansatz bedient jedoch fast ausschließlich den restriktiven Ansatz – er steht für Orbanisierung der europäischen Flüchtlingspolitik: Durch unüberwindbare Grenzen nach Außen und Entrechtung von Schutzsuchenden im Innern wird das Asylrecht in Europa faktisch ausgehöhlt.
Fatale Folgen für Flüchtlinge in Europa
Das »EU-Asylpaket«, würde es so angenommen, hätte fatale Folgen für Asylsuchende und Flüchtlinge in Europa. Bislang ist es allerdings nur ein Vorschlag der EU-Kommission, die das Initiativrecht für die europäische Gesetzgebung besitzt. Doch Rechtsakte werden auf europäischer Ebene gemeinsam vom EU-Rat und vom Europäischen Parlament beschlossen.
Zivilgesellschaftlicher Protest ist dringend nötig!
In dieser Situation ist zivilgesellschaftlicher Protest gegen diese erneute Asylrechtsverschärfung dringend geboten. Wichtig ist jetzt, den Aufschrei gegen diese Brüsseler Vorschläge vernehmbar zu machen.
Die Vorlage zur Veränderung des Dubliner Systems wird von allen relevanten Menschenrechtsorganisationen in Europa abgelehnt. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Zivilgesellschaft diese Kritik ihren Abgeordneten im Europaparlament und im Deutschen Bundestag deutlich mitteilt!
Detailiertere Informationen:
Ausführliche Stellungnahme von PRO ASYL zum geplanten EU-Asylpaket
Auch der Europäische Flüchtlingsrat ECRE stellt umfassende Analysen zu den Reformvorhaben zur Verfügung.