News
Fordern, Fordern, Fordern: Die CSU im Wettlauf mit Rechtspopulisten
Die CSU nutzt den Terroranschlag von Berlin, um ihre flüchtlingsfeindlichen Ziele erneut in die Debatte einzubringen. Davon, dass alte Forderungen immer wieder neu aufgewärmt werden, werden diese aber weder besser, noch weniger menschenrechtswidrig.
Kaum war der schlimme Anschlag am Breitscheidplatz vorüber, kamen schon die ersten Forderungen nach neuen Gesetzesverschärfungen auf. CSU und Teile der CDU begaben sich dabei bereitwillig in einen Wettlauf mit den Rechtspopulisten, den sie nicht gewinnen können. Viele der Vorschläge haben jedoch mit dem vorgeblichen Ziel der Terrorbekämpfung rein gar nichts zu tun, sie zielen aber auf eine weitere Entkernung des individuellen Rechts auf Asyl in Europa ab.
»Wir stehen vor einem düsteren Jahr 2017. Menschenrechte und Humanität, die in Europa auch aufgrund leidvoller Geschichte entwickelt wurden, werden nun leichtfertig zur Disposition gestellt. «
Gerettete Flüchtlinge zurück nach Afrika?
Die CSU will Flüchtlinge, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet werden, direkt zurück nach Afrika bringen – etwa nach Ägypten oder Tunesien. Diese Pläne verstoßen jedoch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK).
Die EMRK gilt auch in exterritorialen Gewässern im Mittelmeer. Wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in einem Grundsatzurteil (Hirsi vs. Italien) entschieden hat, ist der Schutz vor Zurückweisung auch auf Hoher See zu beachten.
Ein Abfangen von Flüchtlingen auf dem Mittelmeer, um sie sodann nach Nordafrika zurückzubringen, ist weder mit Artikel 3 EMRK noch mit dem Schutz vor Kollektivausweisung (Artikel 4 des 4. Prot. zur EMRK) vereinbar. Zudem ist es absurd anzunehmen, dass beispielsweise in einer Militärdiktatur wie Ägypten die in der EU geltenden rechtsstaatlichen Standards für Flüchtlinge gewährleistet werden können.
»Das Abfangen und Zurückschicken von Flüchtlingen nach Nordafrika ohne Prüfung der Schutzbedürftigkeit ist illegal.«
Transitzonen bedeuten Haftzentren an der Grenze
Wenn der Vorschlag zu Transitzonen an der Grenze zu Ende gedacht wird, bedeutet er: Meterhohe Zäune nach ungarischem Vorbild und Haftzentren für Schutzsuchende. Wie soll die Bundespolizei anders verhindern, dass Flüchtlinge an den eingerichteten Zonen vorbei die Grenze passieren oder während der Prüfung ihres Asylantrags die Transitzone verlassen?
Das bedeutet nicht nur, dass Grenzkontrollen auch für Einheimische und EU-Bürger wieder zur Regel würden, auch müssten große Haftzentren in den Grenzorten gebaut werden. In den Transitzonen müsste zudem ein Gerichtswesen aufgebaut werden, das rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.
Maghreb-Staaten: Immer noch keine »sicheren Herkunftsländer«
Aus gutem Grund hat der Bundesrat im vergangenen Jahr die Einstufung der Maghreb-Staaten als »sichere Herkunftsländer« gestoppt. Amnesty International und PRO ASYL hatten während des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach auf die kritische Menschenrechtslage in den Maghreb-Ländern aufmerksam gemacht.
Mit dem Abbau von Menschen- und Flüchtlingsrechten kann man keinen Terrorismus bekämpfen.
Die Situation dort hat sich seitdem nicht verbessert, weiterhin kann bestimmten Personengruppen wie Homosexuellen oder kritischen Journalist*innen und Aktivist*innen politische Verfolgung und Folter drohen. Daher ist es notwendig, dass Asylanträge aus diesen Staaten weiterhin individuell und gründlich geprüft werden, anstatt die Länder pauschal für »sicher« zu erklären.
Weitere Aushöhlung des Asylrechts droht
Zum Kern des Asylrechts gehören der Schutz vor Zurückweisung und die unvoreingenommene und faire Prüfung von Asylanträgen, wozu in einem Rechtsstaat auch der Rechtsweg gehört. CSU und Teile der CDU nutzen den Anschlag von Berlin nun für den Versuch, dieses Recht weiter auszuhöhlen.
Es bleibt zu hoffen, dass die anderen Parteien dieser Strategie nicht auf den Leim gehen, denn: Mit dem Abbau von Menschen- und Flüchtlingsrechten kann man keinen Terrorismus bekämpfen.