29.12.2016
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Nach dem Anschlag von Berlin wieder in seinem Element: Forderungsmaschine Horst Seehofer (CSU). Foto: (c) dpa

Die CSU nutzt den Terroranschlag von Berlin, um ihre flüchtlingsfeindlichen Ziele erneut in die Debatte einzubringen. Davon, dass alte Forderungen immer wieder neu aufgewärmt werden, werden diese aber weder besser, noch weniger menschenrechtswidrig.

Kaum war der schlim­me Anschlag am Breit­scheid­platz vor­über, kamen schon die ers­ten For­de­run­gen nach neu­en Geset­zes­ver­schär­fun­gen auf. CSU und Tei­le der CDU bega­ben sich dabei bereit­wil­lig in einen Wett­lauf mit den Rechts­po­pu­lis­ten, den sie nicht gewin­nen kön­nen. Vie­le der Vor­schlä­ge haben jedoch mit dem vor­geb­li­chen Ziel der Ter­ror­be­kämp­fung rein gar nichts zu tun, sie zie­len aber auf eine wei­te­re Ent­ker­nung des indi­vi­du­el­len Rechts auf Asyl in Euro­pa ab.

»Wir ste­hen vor einem düs­te­ren Jahr 2017. Men­schen­rech­te und Huma­ni­tät, die in Euro­pa auch auf­grund leid­vol­ler Geschich­te ent­wi­ckelt wur­den, wer­den nun leicht­fer­tig zur Dis­po­si­ti­on gestellt. «

Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL

Gerettete Flüchtlinge zurück nach Afrika?

Die CSU will  Flücht­lin­ge, die im Mit­tel­meer aus See­not geret­tet wer­den, direkt zurück nach Afri­ka brin­gen – etwa nach Ägyp­ten oder Tune­si­en. Die­se Plä­ne ver­sto­ßen jedoch gegen die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK) und die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on (GFK).

Die EMRK gilt auch in exter­ri­to­ria­len Gewäs­sern im Mit­tel­meer. Wie der Euro­päi­sche Men­schen­rechts­ge­richts­hof (EGMR) in einem Grund­satz­ur­teil (Hir­si vs. Ita­li­en) ent­schie­den hat, ist der Schutz vor Zurück­wei­sung auch auf Hoher See zu beachten.

Ein Abfan­gen von Flücht­lin­gen auf dem Mit­tel­meer, um sie sodann nach Nord­afri­ka zurück­zu­brin­gen, ist weder mit Arti­kel 3 EMRK noch mit dem Schutz vor Kol­lek­tiv­aus­wei­sung (Arti­kel 4 des 4. Prot. zur EMRK) ver­ein­bar. Zudem ist es absurd anzu­neh­men, dass bei­spiels­wei­se in einer Mili­tär­dik­ta­tur wie Ägyp­ten die in der EU gel­ten­den rechts­staat­li­chen Stan­dards für Flücht­lin­ge gewähr­leis­tet wer­den können.

»Das Abfan­gen und Zurück­schi­cken von Flücht­lin­gen nach Nord­afri­ka ohne Prü­fung der Schutz­be­dürf­tig­keit ist illegal.«

Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL

Transitzonen bedeuten Haftzentren an der Grenze

Wenn der Vor­schlag zu Tran­sit­zo­nen an der Gren­ze zu Ende gedacht wird, bedeu­tet er: Meter­ho­he Zäu­ne nach unga­ri­schem Vor­bild und Haft­zen­tren für Schutz­su­chen­de. Wie soll die Bun­des­po­li­zei anders ver­hin­dern, dass Flücht­lin­ge an den ein­ge­rich­te­ten Zonen vor­bei die Gren­ze pas­sie­ren oder wäh­rend der Prü­fung ihres Asyl­an­trags die Tran­sit­zo­ne verlassen?

Das bedeu­tet nicht nur, dass Grenz­kon­trol­len auch für Ein­hei­mi­sche und EU-Bür­ger wie­der zur Regel wür­den, auch müss­ten gro­ße Haft­zen­tren in den Grenz­or­ten gebaut wer­den. In den Tran­sit­zo­nen müss­te zudem ein Gerichts­we­sen auf­ge­baut wer­den, das rechts­staat­li­chen Anfor­de­run­gen genügt.

Maghreb-Staaten: Immer noch keine »sicheren Herkunftsländer«

Aus gutem Grund hat der Bun­des­rat im ver­gan­ge­nen Jahr die Ein­stu­fung der Maghreb-Staa­ten als »siche­re Her­kunfts­län­der« gestoppt. Amnes­ty Inter­na­tio­nal und PRO ASYL hat­ten wäh­rend des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens mehr­fach auf die kri­ti­sche Men­schen­rechts­la­ge in den Maghreb-Län­dern aufmerk­sam gemacht.

Mit dem Abbau von Men­schen- und Flücht­lings­rech­ten kann man kei­nen Ter­ro­ris­mus bekämpfen.

Die Situa­ti­on dort hat sich seit­dem nicht ver­bes­sert, wei­ter­hin kann bestimm­ten Per­so­nen­grup­pen wie Homo­se­xu­el­len oder kri­ti­schen Journalist*innen und Aktivist*innen poli­ti­sche Ver­fol­gung und Fol­ter dro­hen. Daher ist es not­wen­dig, dass Asyl­an­trä­ge aus die­sen Staa­ten wei­ter­hin indi­vi­du­ell und gründ­lich geprüft wer­den, anstatt die Län­der pau­schal für »sicher« zu erklären.

Weitere Aushöhlung des Asylrechts droht

Zum Kern des Asyl­rechts gehö­ren der Schutz vor Zurück­wei­sung und die unvor­ein­ge­nom­me­ne und fai­re Prü­fung von Asyl­an­trä­gen, wozu in einem Rechts­staat auch der Rechts­weg gehört. CSU und Tei­le der CDU nut­zen den Anschlag von Ber­lin nun für den Ver­such, die­ses Recht wei­ter auszuhöhlen.

Es bleibt zu hof­fen, dass die ande­ren Par­tei­en die­ser Stra­te­gie nicht auf den Leim gehen, denn: Mit dem Abbau von Men­schen- und Flücht­lings­rech­ten kann man kei­nen Ter­ro­ris­mus bekämpfen.