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Nach Berlin: Aktionistische Debatte hilft nicht bei Verhinderung von Anschlägen
Bereits unmittelbar nach dem entsetzlichen Terroranschlag in Berlin gab es die ersten Forderungen nach Gesetzesverschärfungen. Diese Debatte ist von Aktionismus geprägt und hilft nicht, Anschläge zu verhindern, sie fördert jedoch rassistische Einstellungen.
Terroranschläge wie in Berlin richten sich gegen Freiheit und Menschenrechte. Sie zielen auf Spaltung der Gesellschaft und Ausgrenzung – und darauf, dass in der Folge weitere Grundrechte abgebaut werden. Auch die Diskreditierung von Flüchtlingen ist generell ein Ziel des sogenannten »Islamischen Staats«, dem es ein Dorn im Auge ist, dass massenhaft Menschen aus seinem Einflussbereich fliehen und sogar noch von den »Ungläubigen« im Westen aufgenommen werden.
Gerade jetzt müssen Menschenrechte und die Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft verteidigt werden. Mit dem Abbau von Menschen- und Flüchtlingsrechten kann man keinen Terrorismus bekämpfen.
Losgelöste Debatte wird losgetreten
Politiker aus AfD, CSU und CDU platzierten schon kurz nach dem Anschlag ihre politischen Forderungen. Anstatt über die Fehler der Sicherheitsbehörden zu reden, wird eine davon losgelöste Debatte über die Flüchtlingspolitik losgetreten. Der deutsche Staat hätte mit dem geltenden Ausländerrecht genügend Instrumente an der Hand gehabt, um gegen den polizeibekannten Islamisten vorzugehen, wie Heribert Prantl in seinem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung (23.12.2016) aufzeigt:
»Das Flüchtlingsrecht hatte ordentlich funktioniert: Der Asylantrag des Mannes war ziemlich schnell abgelehnt worden, schon im Juni 2016. Seitdem gilt das allgemeine Ausländerrecht, seitdem aber reihen sich die Behörden-Fehler. Die Zupack-Instrumente des Ausländerrechts lagen da; die Behörden ließen sie ungenutzt.«
»Mit Flüchtlingsrecht hatte der Fall Amri (anders als die öffentliche Debatte das nahelegt) in den letzten Monaten nichts mehr zu tun.«
Auszüge aus dem Kommentar von Heribert Prantl:
»Zur Verteidigung der Rechtsordnung«
„Anis Amri war ausreisepflichtig, hatte aber eine Duldung, weil die zur Abschiebung nötigen Papiere noch nicht vorlagen. Eine solche Duldung ist auf das Bundesland beschränkt, in Amris Fall war das Nordrhein-Westfalen. Trotzdem hielt sich der Mann, wie die Behörden wussten, oft in Berlin auf. Ihnen war, wie gesagt, bekannt, dass der Mann sich Waffen beschaffen wollte. Es hätte eine Abschiebungsanordnung nach Paragraf 58 a Aufenthaltsgesetz erlassen werden müssen, „zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit“ samt striktesten Meldeauflagen bei der Polizei – am besten täglich!
So ist das im Gesetz vorgesehen. Überschrift: „Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit“. Der Aufenthalt Anis Amris wäre dann auf einen engen Bezirk, zulässig auch ein Stadtviertel, beschränkt gewesen. Der Verstoß gegen eine Meldepflicht und Aufenthaltbeschränkung ist eine Straftat, also kriminell; da können, zur Verteidigung der Rechtsordnung, Strafen ohne Bewährung verhängt werden.
Das heißt: Man hätte den Mann dieser Straftat wegen in U‑Haft nehmen und während der U‑Haft die Papiere für die Abschiebung besorgen können. Das alles ist nicht geschehen. Warum nicht? Die Ausländerbehörde tat nichts; und die Strafverfolger kümmerten sich nicht darum, dass die Ausländerbehörde nichts tat. […]
Die Schilderung des nicht genutzten Instrumentariums ist wichtig, weil dies zeigt, dass man das Recht nicht auf den Kopf stellen muss, um Gefährder zu packen: Man kann, wenn man will. […]“
Die geforderte »Wende« in der Flüchtlingspolitik ist schon längst vollzogen.
Alte Forderungen neu aufgewärmt
Anstatt sich diesen Fragen zu stellen, häufen sich in atemberaubender Geschwindigkeit Vorschläge zur Verschärfung des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Die geforderte »180 Grad – Wende« in der Flüchtlingspolitik ist aber mit dem EU-Türkei-Flüchtlingsdeal und der Welle der Gesetzesverschärfungen in 2015 und 2016 schon längst vollzogen. Und viele der jetzt eilig formulierten Forderungen sind auch nicht neu. Sie wurden aber aus guten Gründen nicht umgesetzt:
Transitzonen – Masseninhaftierungsprogramm für Flüchtlinge?
»Duldung light« – Sabotierung der gesetzlichen Bleiberechtsregelung
Warum die Maghreb-Staaten keine »sicheren Herkunftsländer« sind