23.12.2016
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Impression von der Kundgebung »Für ein Berlin der Anteilnahme, Solidarität und des Miteinander!« Auch wir trauern um die Opfer des entsetzlichen Anschlags in Berlin. Unsere Gedanken sind bei ihren Familien und den Verletzten. Foto: Reuters / Christian Mang

Bereits unmittelbar nach dem entsetzlichen Terroranschlag in Berlin gab es die ersten Forderungen nach Gesetzesverschärfungen. Diese Debatte ist von Aktionismus geprägt und hilft nicht, Anschläge zu verhindern, sie fördert jedoch rassistische Einstellungen.

Ter­ror­an­schlä­ge wie in Ber­lin rich­ten sich gegen Frei­heit und Men­schen­rech­te. Sie zie­len auf Spal­tung der Gesell­schaft und Aus­gren­zung – und dar­auf, dass in der Fol­ge wei­te­re Grund­rech­te abge­baut wer­den. Auch die Dis­kre­di­tie­rung von Flücht­lin­gen ist gene­rell ein Ziel des soge­nann­ten »Isla­mi­schen Staats«, dem es ein Dorn im Auge ist, dass mas­sen­haft Men­schen aus sei­nem Ein­fluss­be­reich flie­hen und sogar noch von den »Ungläu­bi­gen« im Wes­ten auf­ge­nom­men werden.

Gera­de jetzt müs­sen Men­schen­rech­te und die Grund­pfei­ler einer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft ver­tei­digt wer­den. Mit dem Abbau von Men­schen- und Flücht­lings­rech­ten kann man kei­nen Ter­ro­ris­mus bekämpfen.

Losgelöste Debatte wird losgetreten

Poli­ti­ker aus AfD, CSU und CDU plat­zier­ten schon kurz nach dem Anschlag ihre poli­ti­schen For­de­run­gen. Anstatt über die Feh­ler der Sicher­heits­be­hör­den zu reden, wird eine davon los­ge­lös­te Debat­te über die Flücht­lings­po­li­tik los­ge­tre­ten. Der deut­sche Staat hät­te mit dem gel­ten­den Aus­län­der­recht genü­gend Instru­men­te an der Hand gehabt, um gegen den poli­zei­be­kann­ten Isla­mis­ten vor­zu­ge­hen, wie Heri­bert Prantl in sei­nem Kom­men­tar in der Süd­deut­schen Zei­tung (23.12.2016) aufzeigt:

»Das Flücht­lings­recht hat­te ordent­lich funk­tio­niert: Der Asyl­an­trag des Man­nes war ziem­lich schnell abge­lehnt wor­den, schon im Juni 2016. Seit­dem gilt das all­ge­mei­ne Aus­län­der­recht, seit­dem aber rei­hen sich die Behör­den-Feh­ler. Die Zupack-Instru­men­te des Aus­län­der­rechts lagen da; die Behör­den lie­ßen sie ungenutzt.«

»Mit Flücht­lings­recht hat­te der Fall Amri (anders als die öffent­li­che Debat­te das nahe­legt) in den letz­ten Mona­ten nichts mehr zu tun.«

Heri­bert Prantl in der SZ

Auszüge aus dem Kommentar von Heribert Prantl: 

»Zur Verteidigung der Rechtsordnung«

„Anis Amri war aus­rei­se­pflich­tig, hat­te aber eine Dul­dung, weil die zur Abschie­bung nöti­gen Papie­re noch nicht vor­la­gen. Eine sol­che Dul­dung ist auf das Bun­des­land beschränkt, in Amris Fall war das Nord­rhein-West­fa­len. Trotz­dem hielt sich der Mann, wie die Behör­den wuss­ten, oft in Ber­lin auf. Ihnen war, wie gesagt, bekannt, dass der Mann sich Waf­fen beschaf­fen woll­te. Es hät­te eine Abschie­bungs­an­ord­nung nach Para­graf 58 a Auf­ent­halts­ge­setz erlas­sen wer­den müs­sen, „zur Abwehr einer beson­de­ren Gefahr für die Sicher­heit“ samt strik­testen Mel­de­auf­la­gen bei der Poli­zei – am bes­ten täglich!

So ist das im Gesetz vor­ge­se­hen. Über­schrift: „Über­wa­chung aus­ge­wie­se­ner Aus­län­der aus Grün­den der inne­ren Sicher­heit“. Der Auf­ent­halt Anis Amris wäre dann auf einen engen Bezirk, zuläs­sig auch ein Stadt­vier­tel, beschränkt gewe­sen. Der Ver­stoß gegen eine Mel­de­pflicht und Auf­ent­halt­be­schrän­kung ist eine Straf­tat, also kri­mi­nell; da kön­nen, zur Ver­tei­di­gung der Rechts­ord­nung, Stra­fen ohne Bewäh­rung ver­hängt werden. 

Das heißt: Man hät­te den Mann die­ser Straf­tat wegen in U‑Haft neh­men und wäh­rend der U‑Haft die Papie­re für die Abschie­bung besor­gen kön­nen. Das alles ist nicht gesche­hen. War­um nicht? Die Aus­län­der­be­hör­de tat nichts; und die Straf­ver­fol­ger küm­mer­ten sich nicht dar­um, dass die Aus­län­der­be­hör­de nichts tat. […]

Die Schil­de­rung des nicht genutz­ten Instru­men­ta­ri­ums ist wich­tig, weil dies zeigt, dass man das Recht nicht auf den Kopf stel­len muss, um Gefähr­der zu packen: Man kann, wenn man will. […]“ 

Die gefor­der­te »Wen­de« in der Flücht­lings­po­li­tik ist schon längst vollzogen.

Alte Forderungen neu aufgewärmt

Anstatt sich die­sen Fra­gen zu stel­len, häu­fen sich in atem­be­rau­ben­der Geschwin­dig­keit Vor­schlä­ge zur Ver­schär­fung des Asyl- und Auf­ent­halts­rechts. Die gefor­der­te »180 Grad – Wen­de« in der Flücht­lings­po­li­tik ist aber mit dem EU-Tür­kei-Flücht­lings­deal und der Wel­le der Geset­zes­ver­schär­fun­gen in 2015 und 2016 schon längst voll­zo­gen. Und vie­le der jetzt eilig for­mu­lier­ten For­de­run­gen sind auch nicht neu. Sie wur­den aber aus guten Grün­den nicht umgesetzt:

Tran­sit­zo­nen – Mas­sen­in­haf­tie­rungs­pro­gramm für Flüchtlinge?

»Dul­dung light« – Sabo­tie­rung der gesetz­li­chen Bleiberechtsregelung

War­um die Maghreb-Staa­ten kei­ne »siche­ren Her­kunfts­län­der« sind