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Zehn Jahre Dublin-II – zehn Jahre gescheiterte Asylpolitik in Europa
Eine transnationale Studie von ECRE und weiterer Flüchtlingsorganisationen dokumentiert die Folgen der Dublin-II-Verordnung. Die Verordnung sorgt seit zehn Jahren dafür, dass Flüchtlinge von EU-Staat zu EU-Staat abgeschoben werden und ihnen immer wieder Haft und Obdachlosigkeit droht.
Grundlage des europäischen Asylzuständigkeitssystems Dublin-II ist die Unterstellung, in allen Mitgliedstaaten der Union herrschten vergleichbare Standards für Asylsuchende. In der Praxis ist das Fiktion. In Malta, Ungarn und Griechenland werden Asylsuchende inhaftiert oder der Obdachlosigkeit ausgesetzt, in Italien werden Flüchtlinge gezwungen, auf der Straße oder in leerstehenden Gebäuden zu leben.
Daher ist es kein Wunder, dass Schutzsuchende versuchen, aus EU-Randstaaten weiter nach Deutschland oder andere Staaten weiterzufliehen. Aufgrund der Dublin-II-Verordnung finden sie auch dort meist keinen Schutz, werden in Abschiebehaft genommen und zurückgeschoben. Dabei wird immer wieder in Kauf genommen, dass Familien auseinandergerissen und auch besonders schutzbedürftige Flüchtlinge im Zielland Haft und Elend ausgesetzt werden.
Leben in der Warteschleife – Berichte dokumentieren das Scheitern von Dublin-II
Im Rahmen des Projekts „Dublin Transnational Network“ haben der Europäische Flüchtlingsrat ECRE und zahlreiche Partnerorganisationen detailliert untersucht, wie die Dublin-II-Verordnung in elf der Mitgliedstaaten angewandt wird. Der Bericht „Zehn Jahre Dublin – kein Grund zum Feiern“ (PDF) untersucht die Umsetzung der Dublin-II-Verordnung in Deutschland und schildert, welche Folgen dies jeweils für die Betroffenen hat. Auch wenn der Bericht wie auch die transnationale vergleichende Studie „Lives on Hold“ (PDF) den verschiedenen europäischen und nationalstaatlichen Organen Empfehlungen für die Anwendung der Dublin-II-Verordnung ausspricht, machen die Studien unmissverständlich klar, dass Reformen die Grundprobleme der Dublin-II-Verordnung nicht beheben können.
Für Tausende Menschen bedeutet dieses System, dass sie nicht selten über viele Jahre hinweg in der EU hin und her geschoben werden, ohne jemals richtig anzukommen. Viele von ihnen sind schon in vier, fünf oder mehr europäischen Ländern gewesen – immer in der Hoffnung, in dem jeweiligen Land endlich Schutz zu finden und ein neues Leben beginnen zu können.
Keine Solidarität bei der Flüchtlingsaufnahme
Auch aus der Perspektive vieler EU-Staaten ist das Dublin-II-System unsolidarisch. Denn da nach der Dublin-II-Verordnung derjenige EU-Staat für ein Asylgesuch zuständig ist, der den Flüchtling in die EU hat einreisen lassen, bleibt die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz an den EU-Staaten hängen, in denen die Flüchtlinge ankommen – meist sind das die Staaten am Rande der EU. Das führt dazu, dass für diese EU-Staaten nicht der Schutz der Flüchtlinge, sondern das Abwälzen der Verantwortung auf andere Staaten im Vordergrund steht. So führt der Mangel an Solidarität unter den EU-Staaten zu einem Mangel an Solidarität gegenüber schutzsuchenden Menschen.
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