11.05.2012
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In Malta werden Flüchtlinge ausnahmslos inhaftiert. Das Bild zeigt das Hal Far Detention Center.

Der kleine Inselstaat ist für Flüchtlinge eine Sackgasse. Ihnen drohen Haft und Obdachlosigkeit. Dies dokumentiert ein neuer Bericht von PRO ASYL und dem Verein bordermointoring.eu.

Mal­ta geht äußerst schä­big mit den lebend ankom­men­den Boots­flücht­lin­gen um und ver­letzt in zahl­reich doku­men­tier­ten Fäl­len sei­ne Pflicht, Men­schen aus See­not zu ret­ten. Alle neu­an­kom­men­den Asyl­su­chen­den wer­den inhaf­tiert, auch die Über­le­ben­den der zahl­rei­chen Flücht­lings­ka­ta­stro­phen vor der mal­te­si­schen Küste.

Asyl­su­chen­de kön­nen bis zu zwölf Mona­ten inhaf­tiert wer­den. Spä­ter wer­den sie in den soge­nann­ten „Open Cen­ters“ unter­ge­bracht, die bis vor kur­zem zum Teil noch aus Zel­ten bestan­den – erst jetzt wer­den die Zel­te im Tent Camp Hal Far durch Con­tai­ner ersetzt. Und über kurz oder lang lan­den vie­le in Elend und Obdachlosigkeit.

Wie es den Flücht­lin­gen auf Mal­ta ergeht, doku­men­tiert der nun erschie­ne­ne Bericht „Out of Sys­tem“. Der Titel der Doku­men­ta­ti­on ver­dankt sich einem Begriff, den die Flücht­lin­ge auf Mal­ta selbst geprägt haben. „Out of Sys­tem“ beschreibt die Situa­ti­on jener, die ohne einen Platz in einem Flücht­lings­la­ger und ohne finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, also fak­tisch mit­tel- und obdach­los, auf der Insel leben. Dies betrifft einen nicht gerin­gen Teil der Flücht­lin­ge auf Malta. 

Auch jene Flücht­lin­ge und Asyl­su­chen­de, die noch nicht „out of Sys­tem“ sind, fin­den in Mal­ta kei­ne men­schen­wür­di­ge Auf­nah­me. Der Bericht  skiz­ziert die ver­schie­den Sta­tio­nen, die Flücht­lin­ge wäh­rend ihres Auf­ent­halts auf Mal­ta durch­lau­fen: Die Ankunft auf Mal­ta, das mal­te­si­sche Asyl­sys­tem, die Haft­an­stal­ten  und die offe­nen Flüchtlingslager. 

Auf­grund der Dub­lin-II-Ver­ord­nung haben Flücht­lin­ge kaum Chan­cen, von hier weg­zu­kom­men.  Denn die Ver­ord­nung besagt, dass ein Flücht­ling sein Asyl­ver­fah­ren in jenem EU-Staat durch­lau­fen muss, in dem er erst­mals den Boden der Uni­on betre­ten hat. Wer in Mal­ta lan­det, muss daher dort blei­ben. Wer es in ande­re EU-Staa­ten schafft, wird meist zurück­ge­scho­ben. So ist die Insel für vie­le Flücht­lin­ge  eine Sack­gas­se, in der die Flücht­lin­ge kaum eine Chan­ce auf Inte­gra­ti­on und ein nor­ma­les Leben in Sicher­heit und Wür­de haben. 

Die Her­aus­ge­ber kom­men zu dem Schluss: Mal­ta ver­stößt mit der sys­te­ma­ti­schen Ver­elen­dung von Schutz­su­chen­den gegen ele­men­ta­re Men­schen­rechts­stan­dards und gegen EU- Recht. Dass Flücht­lin­gen aus ande­ren EU-Staa­ten – auch aus Deutsch­land – wei­ter­hin ins Elend nach Mal­ta abge­scho­ben wer­den, ist ein Skan­dal, der been­det wer­den muss.

Der Bericht kann hier als PDF her­un­ter­ge­la­den werden.

 Haft­la­ger Hal Far auf Mal­ta: Poli­zei­ein­satz gegen Flücht­lin­ge (26.02.14)

 Euro­päi­scher Gerichts­hof für Men­schen­rech­te ver­ur­teilt Mal­ta und Zypern (24.07.13)

 Zehn Jah­re Dub­lin-II – zehn Jah­re geschei­ter­te Asyl­po­li­tik in Euro­pa (22.02.13)