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EMGR schützt Asylsuchenden vor Abschiebung nach Italien
M.A.* sollte nach Italien abgeschoben und dabei von seiner Familie getrennt werden. Jetzt hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof dafür gesorgt, dass die Abschiebung ausgesetzt wurde.
Fast wäre M.A. von Deutschland nach Italien abgeschoben worden – obwohl bekannt ist, dass Flüchtlinge in Italien Obdachlosigkeit und Elend ausgesetzt sind und obwohl die Abschiebung den Familienvater von seinen Kindern und seiner Frau getrennt hätte. Beides schien für die Behörden und auch für die deutschen Gerichte, bei denen Herr A. gegen seine Abschiebung klagte, kein Grund zu sein, um von der Abschiebung abzusehen. Da der Asylsuchende über Italien in die Europäische Union eingereist war, ist nach der Dublin-II-Verordnung Italien für sein Asylgesuch verantwortlich.
Doch Herr A. hat nicht aufgegeben und weiter gegen seine Abschiebung geklagt. Nachdem er sämtliche Gerichtsinstanzen in Deutschland angerufen hatte, wandte er sich an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Dem Kläger zufolge ist seine Abschiebung nach Italien nicht mit der europäische Menschenrechtskonvention vereinbar, da sie etwa den Artikel 3 verletze, der es verbietet, Menschen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu unterwerfen – ebenso Artikel 8, der das Privat- und Familienleben schützt.
Der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat in seinem Fall nun am 19. Oktober 2011 zunächst einen sogenannten „vorläufigen Beschluss“ gefällt, und schon das ist ein großer Erfolg: Der Kläger hat erreicht, dass der Menschenrechtsgerichtshof Deutschland erstmalig mit Berufung auf die sogenannte „Rule 39“ aufgefordert hat, die Abschiebungsanordnung nach Italien vorläufig auszusetzen. So kann Herr A. in Deutschland bei seiner Familie bleiben, während der Straßburger Gerichtshof seine Beschwerde prüft. Die Entscheidung des Gerichts ist zudem ein Signal dafür, dass Flüchtlinge einen effektiven Rechtsschutz gegen Dublin-Abschiebungen nach Italien, Malta, Griechenland oder andere EU-Staaten brauchen, in denen Menschen- und Flüchtlingsrechte missachtet werden.
*Name aus Datenschutzgründen geändert
- Information zur Situation von Flüchtlingen in Italien
- Dokumente zur EMGR-Entscheidung im konkreten Fall:
http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/redaktion/Dokumente/19126.pdf
http://www.asyl.net/index.php?id=321
Zehn Jahre Dublin-II – zehn Jahre gescheiterte Asylpolitik in Europa (22.02.13)