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„Gesetz zu Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung“: Massive Verschärfung des Aufenthaltsrechts
Verstärkte Inhaftierung von Schutzsuchenden, mehr Abschiebungen und Möglichkeiten zur Aushebelung des geplanten Bleiberechts – darauf droht der heute im Bundeskabinett beratene Gesetzentwurf zur Neubestimmung von Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung hinauszulaufen. Das Vorhaben der großen Koalition zielt auf eine massive Verschärfung des Aufenthaltsrechts.
Das begrüßenswerte Vorhaben des Koalitionsvertrags, Tausenden nur geduldeten Menschen in Deutschland endlich ein Bleiberecht zu bieten, droht in der Umsetzung durch Bundesinnenminister Thomas DeMaizière in eine perfide Gesetzesverschärfung verkehrt zu werden. Schon der erste Entwurf des Innenministeriums vom April 2014 zielte darauf, Asylsuchenden in Deutschland den rechtsstaatlichen Boden unter ihren Füßen wegzuziehen.
Nach koalitionsinternen Verhandlungen liegt nun ein neuer Entwurf vor, der heute im Bundeskabinett beraten wird. Die Neuformulierung des Entwurfes kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass weiterhin eine massive Verschärfung des Aufenthaltsrechts droht.
Verschärfte Inhaftierungsregeln
Neu formuliert wurden unter anderem die Haftgründe, die im ersten Entwurf vehemente Kritik von Menschenrechtsorganisationen auf sich gezogen hatten. So soll als Anhaltspunkt für eine Inhaftierung nun ausreichen, dass „der Ausländer zu seiner unerlaubten Einreise erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser aufgewendet“ habe. Nach der Begründung des Gesetzestextes sollen Beträge zwischen 3.000 und 20.000 Euro pro Person als Indiz für eine Einschleusung in das Bundesgebiet herhalten (Seite 39 Gesetzentwurf). Das ist hanebüchen: Schutzsuchende haben oft keine andere Wahl, als teure Fluchthelfer zu engagieren, da ihnen legale Fluchtwege systematisch versperrt werden. Kaum ein Flüchtling kann ohne die Aufwendung erheblicher Geldbeträge nach Deutschland kommen. Ähnliches gilt für die Haftgründe „Vernichtung von Identitäts- oder Reisedokumenten“ oder „Täuschung der Identität“. Auch diese ermöglichten in einer Vielzahl von Fällen die Inhaftierung von Flüchtlingen zum Zwecke der Rücküberstellung.
Unverhältnismäßig und rechtstaatlich fragwürdig ist zudem der in §62b AufenthG neu geschaffene „Ausreisegewahrsam“. Zur Sicherung der Abschiebung können Ausländer auf richterliche Anordnung für die Dauer von längstens vier Tage in solchen „Ausreisegewahrsam“ genommen werden. Die sonst notwendigen Haftgründe müssen hier nicht einmal vorliegen. Stattdessen sollen unbestimmte vage Generalklauseln gelten.
Wiedereinreisesperren führen zu Kriminalisierung
Hochproblematisch sind auch die im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Wiedereinreisesperren nach §11 Abs. 7. Hier sieht der Gesetzgeber unter anderem vor, dass Schutzsuchende, deren Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde, mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt werden können. Dies zielt auf die Kriminalisierung von Schutzsuchenden aus den angeblich sicheren Herkunftsstaaten. Versuchen die Betroffenen nach einer Abschiebung aufgrund einer etwaigen Verfolgungssituation erneut zu fliehen, können sie bereits in jedem Schengen-Staat als Kriminelle inhaftiert werden.
Bleiberecht: Aushebelung durch restriktive Ausländerbehörden?
Auch droht der vorliegende Gesetzesentwurf seinen eigentlichen Zweck, Tausenden Menschen durch eine Bleiberechtsregelung endlich eine sichere Aufenthaltsperspektive zu geben, durch restriktive Details zu unterlaufen: So wird Ausländerbehörden die Möglichkeit eingeräumt, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Bleiberecht durch die Verhängung eines zeitlich befristeten Aufenthaltsverbots auszuhebeln. Nach §11 Abs. 6 kann ein Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet werden, das zunächst auf ein Jahr befristet wird. Diese Frist verstreicht jedoch erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Betroffene tatsächlich ausgereist ist. Durch diese Regelung werden Kettenduldungen nicht abgeschafft. Stattdessen wird der Druck auf die Betroffenen erhöht, das Land zu verlassen. Diese Regelung ist geeignet, das versprochene Bleiberecht in vielen Fällen leerlaufen zu lassen.
Generell gilt: Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen für im Inland lebende Menschen gehen einher mit massiven Restriktionen für neu Einreisende. Der Entwurf zielt darauf, Deutschland künftig noch effektiver gegen Schutzsuchende abzuschotten.
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