25.09.2014
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Immer wieder protestieren Flüchtlinge wie hier in Hamburg gegen Abschiebungen nach Italien. Dort droht Flüchtlingen Elend und Obdachlosigkeit. Foto: flickr / Rasande Tyskar

In dieser Woche hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in zwei Verfahren zur Situation von Flüchtlingen in Italien geäußert.

Das höchs­te deut­sche Gericht erkennt an, dass in Ita­li­en „Kapa­zi­täts­eng­päs­se bei der Unter­brin­gung rück­ge­führ­ter Aus­län­der“ vor­han­den sind. Karls­ru­he pro­ble­ma­ti­siert außer­dem, dass die Betrof­fe­nen in Ita­li­en regel­mä­ßig weder auf ver­wandt­schaft­li­che Hil­fe noch auf ein sozia­les Netz­werk bei der Suche nach einer Unter­kunft zurück­grei­fen können.

PRO ASYL begrüßt, dass die Situa­ti­on der Flücht­lin­ge, denen auf­grund der Dub­lin-III-Ver­ord­nung oder der Dritt­staa­ten­re­ge­lung eine Rück­füh­rung nach Ita­li­en droht, in den Fokus einer ver­fas­sungs­recht­li­chen Prü­fung gekom­men ist. „Auch wenn das Ver­fas­sungs­ge­richt letzt­end­lich über die Zuläs­sig­keit von Abschie­bun­gen nach Ita­li­en nicht ent­schei­den woll­te, so hat es den Behör­den die grund­recht­li­che Pro­ble­ma­tik ins Stamm­buch geschrie­ben,“ sag­te Marei Pel­zer, rechts­po­li­ti­sche Refe­ren­tin von PRO ASYL. „Wir for­dern einen sofor­ti­gen Abschie­be­stopp nach Ita­li­en. Ins­be­son­de­re Kin­der dür­fen nicht ins Elend und in die Obdach­lo­sig­keit abge­scho­ben werden.“

In den von den Frank­fur­ter Rechts­an­wäl­ten Domi­nik Ben­der und Ste­phan Hocks ver­tre­te­nen Ver­fah­ren ging es um eine äthio­pi­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, die mit ihrem drei­jäh­ri­gen Kind von Ita­li­en nach Deutsch­land wei­ter­ge­reist war sowie eine soma­li­sche Fami­lie mit einem 2013 gebo­re­nen Kind. Bei­den Fami­li­en droht die Abschie­bung nach Ita­li­en. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat aus for­ma­len Grün­den kein Urteil gefällt. Aller­dings hat es aus­führ­lich in den Grün­den zur grund­recht­li­chen Pro­ble­ma­tik der EU-inter­nen Abschie­bun­gen nach Ita­li­en Stel­lung genommen.

Die Beschlüs­se aus Karls­ru­he sind seit län­ge­rem die ers­ten Äuße­run­gen des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zu den ver­fas­sungs­recht­li­chen Anfor­de­run­gen an inner­eu­ro­päi­sche Abschie­bun­gen. „Aller­dings bestehen die mas­si­ven Pro­ble­me in Ita­li­en nicht nur bei Fami­li­en mit Kin­dern unter vier Jah­ren, son­dern auch für ande­re Flücht­lings­grup­pen. Unter den sys­te­mi­schen Män­geln lei­det ein Groß­teil der Flücht­lin­ge in Ita­li­en“, so die Rechts­an­wäl­te Hocks und Bender.

Dass das BVerfG letzt­end­lich kein Urteil gefällt hat, könn­te auch damit zusam­men­hän­gen, dass es der anste­hen­den Ent­schei­dung des Euro­päi­sche Men­schen­rechts­ge­richts­hofs nicht vor­grei­fen woll­te. In dem par­al­lel anhän­gi­gen Ver­fah­ren in Straß­burg (Tarak­hel ./. Schweiz) hat der Euro­päi­sche Men­schen­rechts­ge­richts­hof im Febru­ar 2014 vor der Gro­ßen Kam­mer eine Ver­hand­lung zu genau die­ser Fra­ge – näm­lich zur Zuläs­sig­keit von Abschie­bun­gen von Flücht­lings­fa­mi­li­en nach Ita­li­en – durch­ge­führt. Mit einer Ent­schei­dung wird in nächs­ter Zeit gerechnet.

BVerfG Beschluss vom 17.09.2014 Az 2BvR179514

BVerfG Beschluss vom 17.09.2014 Az 2BvR93914

 Mit allen Mit­teln: Char­ter-Abschie­bung von Frank­furt nach Ita­li­en (16.06.14)

 Sind Abschie­bun­gen nach Ita­li­en men­schen­rechts­wid­rig? (12.02.14)